Ein Thema, das immer wieder für kontroverse Diskussionen sorgt ...
Die Benutzungspflicht ist in der StVO geregelt, also bundeseinheitlich. An den Schildern an sich kann eine Gemeinde nix drehen, nur beim Aufstellen können sie mitreden. Verantwortlich für das Aufstellen ist die lokale Straßenverkehrbehörde. Die sitzt irgendwo im Landradtsamt oder in der Stadtverwaltung. Hier in C ist das z.B. ein Anhängsel vom Tiefbauamt, wenn ich nicht irre.
Ob da ein blaues Schildchen stehen darf/muss oder nicht, hängt erst in zweiter Linie von den baulichen Voraussetzungen ab. In erster Linie hängt es an einer Abwägung gem. §45 Abs. 9 StVO: "...dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt." Und eine Benutzungspflicht (blaues Schild) ist ein Gebot, es ordnet die Benutzung des Radwegs an und verbietet damit die Fahrbahnbenutzung.
Zu deutsch: Es muß überhaupt eine (handfeste) Gefährdung vorliegen. Das ist konkret nachzuweisen. Ein Kaugummiargument a la "wir glauben, dass bei dem vielen KFZ-Verkehr Radfahren gefährlich sein könnte" reicht nicht aus. Es muß die Benutzungspflicht auch geeignet sein, die Gefahr zu verringern.
Und erst dann kommen die baulichen Aspekte.
Soweit die Theorie. Wie es in Wirklichkeit ist, wißt ihr selber.
Die Rechtslage gilt im wesentichen seit 1997. Es kann sein, dass das 1997 neu war und einige Entscheider überfordert haben mag. Nur haben wir inzwischen 2015, fast 2016. 2010 hat es ein Grundsatzurteil des BVerfG gegeben, das im wesentlichen besagt, dass das Gesetz tatsächlich so restriktiv gemeint ist, wie es da steht. Das sind jetzt auch schon wieder 5 Jahre. Und die Realität seht immer noch so wie sie ist und wie sie immer war, im Großen und Ganzen. Das, was ich quer durch Deutschland an Benutzungspflichten antreffe, ist m.E. nur in seltenen Aushńahmefällen gerechtfertigt. Das Gros liegt irgendwo zwischen "überflüssig" und "gefährlicher Unsinn".
Für die Behörden selber scheint es kaum Folgen zu haben, wenn rechtswidrig Benutzungspflichten ausgeschildert werden. Es wird offenbar niemand dafür zur Verantwortung gezogen. Es kontrolliert offenbar auch niemand wirksam nach (wozu auch, wenn es keine Konsequenzen hat?), obwohl in den Verwaltungsvorschriften zur StVO steht: "Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen."
Der radfahrende Bürger kann natürlich sein Recht einfordern, indem er gegen die Anordnung der Schildchen verwaltungsrechtlich vorgeht. Es klappt nicht immer (siehe den aktuellen Fall in Münster), aber i.a. sind die Chancen nicht so schlecht. In einigen Bundesländern muß man dazu nicht gleich vor Gericht. Ein Haufen unerquicklicher Schreibkram ist es dennoch. -> Die Rechtslage ist eigentlich ziemlich klar, aber die Behörden können trotzdem sehr oft machen, was sie wollen, weil man gegen jede Benutzungspflicht einzeln vorgehen müßte. Das ist für ein paar wenige Einzelne nicht machbar, die schaffen höchstens hier und da mal einen Nadelstich.
bergauf