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Radwege Benutzungspflicht

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
s-h-intermodal
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Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von s-h-intermodal »

Motte hat geschrieben:
Damit benutzungspflichtige Radwege tatsächlich benutzungspflichtig sind, müssen diese auch bauliche Mindestvorraussetzungen erfüllen.
Klingt jetzt möglicherweise pingelig, ist aber bei Auseinandersetzungen wichtig. So stimmt der Satz nicht. Die Wege sind auch dann benutungspflichtig, wenn ihre Benutzngspflicht durch eine Kommune rechtswidrig (aber wirksam) angeordnet wurde.
Völlig richtig, danke für die Korrektur. Eine angeordnete Radwegebenutzungspflicht gilt auch dann, wenn der Radweg nicht den Vorgaben aus der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung genügt.

Wie Radverkehrsanlagen aussehen sollten beschreibt die ERA 2010 (ERA = Empfehlung für Radverkehrsanlagen).

Was man tun kann, wenn ein Radweg unzumutbar ist, das ist eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht von der zuständigen Behörde zu verlangen. Genau das ist es auch, was der ADFC immer wieder erfolgreich macht. Als Beispiel hier Hamburg.

Tatsächlich nicht benutzt werden müssen Radwege, trozt vorhandener ausgeschilderter Radwegebenutzungspflicht, wenn dies sachlich nicht möglich oder gefährlich für Leib und Leben ist. Beispiele sind: Der Radweg wird von PKW / LKW als Parkstreifen missbraucht, es wurde eine Baustelle auf dem Radweg eingerichtet (ein oft aufgestellter Hinweis "Radfahrer absteigen" entfaltet hier keine Wirkung), der Radweg ist voll mit Schnee oder spiegelglatt. In diese Fällen fährt der Radverkehr so lange korrekt auf der Fahrbahn, bis der Radweg wieder benutzbar wird.
Nicht wenige Radfahrende entscheiden sich allerdings für ein Ausweichen auf den Fussweg, was nicht korrekt ist - soll heißen schlechte Karten bei einem Konflikt mit Fußgängern.
bergauf
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Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von bergauf »

Ein Thema, das immer wieder für kontroverse Diskussionen sorgt ... :-)

Die Benutzungspflicht ist in der StVO geregelt, also bundeseinheitlich. An den Schildern an sich kann eine Gemeinde nix drehen, nur beim Aufstellen können sie mitreden. Verantwortlich für das Aufstellen ist die lokale Straßenverkehrbehörde. Die sitzt irgendwo im Landradtsamt oder in der Stadtverwaltung. Hier in C ist das z.B. ein Anhängsel vom Tiefbauamt, wenn ich nicht irre.

Ob da ein blaues Schildchen stehen darf/muss oder nicht, hängt erst in zweiter Linie von den baulichen Voraussetzungen ab. In erster Linie hängt es an einer Abwägung gem. §45 Abs. 9 StVO: "...dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt." Und eine Benutzungspflicht (blaues Schild) ist ein Gebot, es ordnet die Benutzung des Radwegs an und verbietet damit die Fahrbahnbenutzung.

Zu deutsch: Es muß überhaupt eine (handfeste) Gefährdung vorliegen. Das ist konkret nachzuweisen. Ein Kaugummiargument a la "wir glauben, dass bei dem vielen KFZ-Verkehr Radfahren gefährlich sein könnte" reicht nicht aus. Es muß die Benutzungspflicht auch geeignet sein, die Gefahr zu verringern.

Und erst dann kommen die baulichen Aspekte.



Soweit die Theorie. Wie es in Wirklichkeit ist, wißt ihr selber.

Die Rechtslage gilt im wesentichen seit 1997. Es kann sein, dass das 1997 neu war und einige Entscheider überfordert haben mag. Nur haben wir inzwischen 2015, fast 2016. 2010 hat es ein Grundsatzurteil des BVerfG gegeben, das im wesentlichen besagt, dass das Gesetz tatsächlich so restriktiv gemeint ist, wie es da steht. Das sind jetzt auch schon wieder 5 Jahre. Und die Realität seht immer noch so wie sie ist und wie sie immer war, im Großen und Ganzen. Das, was ich quer durch Deutschland an Benutzungspflichten antreffe, ist m.E. nur in seltenen Aushńahmefällen gerechtfertigt. Das Gros liegt irgendwo zwischen "überflüssig" und "gefährlicher Unsinn".

Für die Behörden selber scheint es kaum Folgen zu haben, wenn rechtswidrig Benutzungspflichten ausgeschildert werden. Es wird offenbar niemand dafür zur Verantwortung gezogen. Es kontrolliert offenbar auch niemand wirksam nach (wozu auch, wenn es keine Konsequenzen hat?), obwohl in den Verwaltungsvorschriften zur StVO steht: "Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen."

Der radfahrende Bürger kann natürlich sein Recht einfordern, indem er gegen die Anordnung der Schildchen verwaltungsrechtlich vorgeht. Es klappt nicht immer (siehe den aktuellen Fall in Münster), aber i.a. sind die Chancen nicht so schlecht. In einigen Bundesländern muß man dazu nicht gleich vor Gericht. Ein Haufen unerquicklicher Schreibkram ist es dennoch. -> Die Rechtslage ist eigentlich ziemlich klar, aber die Behörden können trotzdem sehr oft machen, was sie wollen, weil man gegen jede Benutzungspflicht einzeln vorgehen müßte. Das ist für ein paar wenige Einzelne nicht machbar, die schaffen höchstens hier und da mal einen Nadelstich.

bergauf
Pibach
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Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von Pibach »

Plädoyer, dass Abschaffung der Radwege Benutzungspflicht nichts Wesentliches bringt:
https://anderebmv.wordpress.com/2016/01 ... rrelevant/

Verlinkt ist dort auch eine umfassende OECD Studie zu "Cycling, Health and Safety" von 2013.
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Motte
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Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von Motte »

Der Knabe spricht mir aus dem Herzen. Ich kenne die Verhältnisse in den NL ja recht gut und fühle mich als Radfahrer in dem Land weitgehend sicher und gut aufgehoben. Gleichwohl sind die Holländer keine Engel - sie parken auch gelegentlich Radwege zu und sind keineswegs stets wahnsinnig rücksichtsvoll.

ich fahre ganz gern Rad auf eigener Trasse oder mit wenig KFZ Verkehr. Finde ich schneller und erholsamer. Zumal, nach meinem Empfinden hier im Ruhrgebiet, seit einigen Jahren die Zahl der Rüpel steigt, die ganz bewusst dicht und schnell oder gar abdrängend mit Radfahrern umgehen. In der Regel geht es da um irgendwelche absurden Machtspiele - mit einer hauchdünnen Grenze zur "fahrlässigen Tötung".

Ich glaube aber nicht an eine Lösung des Problems in Deutschland. Es mangelt an Fläche, am Willen und am Geld. Und es gibt auf absehbare Zeit wohl keinen derartigen Meinungsumschwung, dass die Politik sich trauen würde den KFZ Verkehr großflächig (oder überhaupt) zugunsten anderer Gruppen einzuschränken. Von daher werden wir hier allenfalls zaghafte Pilotprojekte und vereinzelte Insellösungen erleben.

"In Kopenhagen werden in der Früh zuerst die Radwege vom Schnee befreit - in Stuttgart wird der Schnee in der Früh von der Straße auf den Radweg geschaufelt" - solche Feststellungen werden uns noch lange begleiten. ;)
bergauf
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Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von bergauf »

Pibach hat geschrieben:Plädoyer, dass Abschaffung der Radwege Benutzungspflicht nichts Wesentliches bringt:
https://anderebmv.wordpress.com/2016/01 ... rrelevant/
Ja auch, aber vor allem werden da mehr Wegelchen gefordert. Natürlich werden mal wieder sog. gute Radwege gefordert, weil schlechte haben wir ja schon genügend...
Es wundert mich aber, dass viele Leute immer noch mit sowas zu ködern sind. Hier in C gab es vor ein paar Jahren eine Umfrage, was sich die Radfahrer denn wünschen. Ganz oben: Streifchen. Mit etwas Abstand dann auch Wegelchen. Noch gibt es gottseidank nicht allzuviel "Radverkehrsinfrastruktur" hier, aber das, was da ist, ist eigentlich schlecht genug, um nicht noch mehr haben zu wollen. Hätte ich zumindest gedacht.

Wenn ich sowas lese, kann ich nur kopfschütteln.
Pibach hat geschrieben: Verlinkt ist dort auch eine umfassende OECD Studie zu "Cycling, Health and Safety" von 2013.
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Hust, ~ 250 Seiten.Hab' ich mir jetzt nicht angesehen.

bergauf
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Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von Motte »

Wenn man gefragt wird was man sich wünscht (z.B. als Radfahrer) dann ist die Antwort ja immer auch ein Produkt der eigenen Erfahrungen vor Ort und von eigenen (manchmal irrationalen) Ängsten. Von daher muss man auch immer fein aufpassen, wer da wo antwortet. Versierte Alltagsradfahrer, die ihr Rad als reines Transportmittel betrachten, antworten da sicher anders als "gelegentlich einkaufende Rentner", Rennradfahrer oder "Genussradler" aller Arten - bei denen die Fahrzeit nicht so im Vordergrund steht.

Da wo Schutzstreifen und Radfahrstreifen von Autofahrern im Alltag schlicht ignoriert werden - werden sich Radfahrer auch wenig davon versprechen und möchten dann doch lieber den baulich abgesetzten Radweg. Auch wenn da dann häufig an der Einmündung "kracht". Wer sich ohne Probleme mit dem Rad im fließenden Verkehr zurecht findet, kann locker auf beides verzichten.
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Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von Pibach »

Der o.a. dänische Blog schreibt dazu:

"Über das Radfahren auf der Straße

Der Autor dieses Blogs hatte mir von der Idee erzählt, auf der Straße zu radeln und meinen Platz dort zu erkämpfen. Davon berichtete ich sofort meinem Freund, dem anderen Dänen, der in Berlin lebt. Er lachte nur, genau wie ich es tat, als ich zum ersten Mal von dem Konzept hörte. Es ist völlig verkehrt.

Wäre mein Freund in Berlin aufgewachsen, wäre er wohl ein Radler geworden, der für das Recht kämpft, auf der Straße zu fahren. Aber das ist nur gut für diejenigen, die schnell Rad fahren und mit den Autos mithalten können. Für Kinder und Senioren zum Beispiel ist das nichts.

Ich nehme an, es liegt an Unkenntnis – wer nur schlechte Radwege erlebt hat, will auf die Straße. Ich selbst würde wahrscheinlich für das Recht kämpfen, wenn ich in Berlin aufgewachsen wäre. Natürlich nur, wenn ich ausschließlich an mich selbst denken würde.

Wenn ich an meine Großmutter denke, ergibt das Fahrbahnradeln keinen Sinn. Sie ist 81 Jahre alt, wohnt in Dänemark, und fährt fast jeden Tag mit dem Rad. Bei ihr in der Nähe gibt es echte Radwege, ein paar Meter von der Straße entfernt.

Ich weiß nicht, ob es überhaupt vorkommt, dass irgendjemand in Dänemark die Straße gegenüber den Radwegen vorzieht. Vielleicht sind das Touristen. Oder meine Erinnerung täuscht mich, weil ich jetzt zu dem Thema befragt werde.

Ich glaube nicht, dass ich ungewöhnlich bin. Jeder Däne würde erkennen, wie lächerlich es ist, grundsätzlich auf der Straße Fahrrad fahren zu wollen. Das spielt in Dänemark keine Rolle. Könnte es auch nicht.
"

Quelle: Fahrradfahren in Berlin – aus Sicht eines Dänen
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Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von Pibach »

In die selbe Richtung zielt auch dieser aktuelle Beitrag: http://busy-streets.de/strasse-oder-rad ... ft-radeln/
Motte
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Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von Motte »

Ja, interessant - auch die sachlichen Kommentare dazu. Ich teile die Ansicht von "Teil - Zeit", dass für lange Zeit bei uns der Zug abgefahren ist so eine Infrastruktur aufzubauen, wie sie die NL oder Dänemark haben.

Ich hab das eingangs schon gesagt - ich fände es ganz pfiffig die Nutzungspflicht generell aufzuheben. Wer die Radfahrer dann von der Straße haben möchte, muss ihnen halt gute Angebote machen.
Ich fürchte nur, dass unsere klammen Kommunen dann einfach gar nix mehr machen und den vorhandenen Bestand an Radwegen schlicht ganz verkommen lässt, weil es ja keine Nutzungspflicht mehr gibt. Das wäre zum Nachteil aller, die gern auf Radwegen fahren.

Du hast hier im Ruhrgebiet eine Vielzahl von Radtrassen auf ehemaligen Industriebahnen. Sofern einem dort die Richtung (bzw. Verbindung) passt, bist Du auf denen schneller unterwegs als im KFZ Verkehr schwimmend. (Sicherer ohnehin). Das ist also nicht nur für Bummler und Träumer interessant. Doof nur, dass so viele Trassen erst in einer Zeit (von den Eigentümern) freigegeben wurden, als die Kommunen längst pleite waren und das Angebot nicht mehr so nutzen können, wie es vor 40 Jahren möglich gewesen wäre.

Hach ja - ich hab auch keine Patentlösung. Immer kräftig das dicke Brett bohren.....
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Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von bergauf »

Man muß da schon differenzieren. Hier in der Gegend wurde z.B. auch eine ex-Bahntrasse zum Radweg umgebaut. 10 km durch den Wald, parallel zur Landstraße. Fahre ich gelegentlich, finde ich unterm Strich ganz gelungen, obwohl ein paar bestimmte Haken dabei sind. Allerdings hatte ich mit der Landstraße auch keine Probleme. Aber jetzt nehme ich tendenziell eher den Radweg.

Was der Blogger, der sich mit dem Verkehrsministerium velwechsert, will, ist aber ganz was anderes. Der will in den Städten an den Straßen fahrbahnbegleitende Sonderwege für Radfahrer. Das ist in meinen Augen gefährlicher Unsinn mit erhöhtem und sozusagen systembedingten Unfallrisiko gegenüber dem vielgescholtenen "Mischverkehr".
Das Schlimme ist, dass diese Wege als sicher angepriesen werden, aber eine falsche Scheinsicherheit bieten. Ich glaube auch, dass der berühmte Gelegenheitsradler darauf mehr gefährdet ist als ein "versierter Alltagsradfahrer", der vielleicht von den spezifischen Gefahrenmomenten gehört hat und sich mehr oder weniger darauf einstellt - soweit das geht. Gefühlte Sicherheit wird zur festen Größe erhoben, um sich und anderen was vorzumachen.

Die baulichen Fehler kommen dann noch oben drauf.

Ob da eine Benutzungspflicht besteht oder nicht, ist für das Unfallgeschehen tatsächlich nicht sonderlich relevant. Es ist wurscht, ob ein Radfahrer durch ein Wegelchen/Streifchen mit oder ohne Benutzungspflicht in den toten Winkel eines LKWs geführt wird, um es überspitzt auszudrücken. Das (verwaltungsrechtliche) Widersprechen der Benutzungspflicht ist aber wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung. Besser wäre tatsächlich ein Rückbau vieler Wegelchen, mit der Chance, dass ein Radfahrer vielleicht mal als Verkehrsteilnehmer gilt und nicht mehr so sehr als armer Irrer, den man in sein Ghetto stecken muß. Das (pardon) dumme Zeug in dem einen oder anderen Blog ist ein Bärendienst :-(

bergauf

P.S.: Der Däne ist schon klasse. Mit seiner lieben Oma in seiner beschaulichen kleinen Welt, und milde lächelnd über Hektik da draußen. Fast wie im Heimatfilm.
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