Das Problem dabei ist, dass die aktuellen Regel ihn eben nicht zum gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer machen sondern als Verkehrsteilnehmer 2. Klasse behandeln (und nicht nur beim Licht). Dass es so viel Wildwuchs bei den Fahradlampen gibt, liegt IMO unter anderem auch daran, dass selbst die sinnvollen nicht legal benutzbar sind. Das in den Brunnen gefallene Kind wird jetzt aber keiner mehr retten können.Motte hat geschrieben:Hier, wie bei anderen Dingen, muss sich "der Radfahrer" entscheiden. Will er als eine Art "spielendes Kind, das sich austobt" wahrgenommen werden, oder möchte er der ernsthafte, weitgehend gleichberechtigte, Verkehrsteilnehmer sein. Wenn letzteres, dann muss er sich das gefallen lassen auch (wie die Anderen) mit einer Reihe von Pflichten überzogen zu werden, die ihn als Erscheinung für andere Verkehrsteilnehmer berechenbarer macht.
Ich weiß, dass ich nicht repräsentativ bin, aber ich gebe für Licht durchaus viel Geld aus, weil ich öfter im Dunkeln zügig fahren muss. Es gibt bloß leider keine legale Lampe (und leider auch keine nicht zugelassene), die meinen Ansprüchen genügt (beim Auto hab ich das Problem nicht).Ich kaufe mein Licht aus der Grabbelkiste in der Bucht, egal wie es konstruiert ist und wen es blendet - Hauptsache mir gefällt es - passt da eben nicht rein.
Mac