Updates| Bilder|Videos |Shop

Reload nach langer Pause. Sorry dafür.

Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
Pibach
Moderator
Beiträge: 8367
Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
Faltrad 1: Dahon Mu Ex
Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
Faltrad 3: Gotway MCM V3
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1968
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Pibach »

Harry hat geschrieben: "Lädt der Rechteinhaber selbst das Video auf eine Plattform hoch, auf der es die Möglichkeit des “Embedded Content” gibt, so kann m.E. davon ausgegangen werden, dass dieser sich mit dem Einbinden der Inhalte auf fremden Internetseiten einverstanden erklärt"
Für Youtube oder Vimeo kann man das i.A. annehmen, die machen dann das ja auch durch einen Rahmen kenntlich, damit ist das dann immerhin als Youtube Video erkennbar. Ob das dann legal zitierbar, also innerhalb der Interessensverhältnisse des Zitatrechtes ist, hängt aber auch vom Einzelfall ab. Da gab es ja auch das anderslautende Urteil, wo ein Konkurrent das Video eines Indutrieunternehmens gezeigt hat.
Generell muss die reine technische Möglichkeit sich nicht unbedingt mit den Interessen des Urhebers decken - und technisch ist ne ganze Menge möglich.
Harry
Beiträge: 1412
Registriert: Sa Mai 05, 2012 9:38 pm
Faltrad 1: Vitesse 'P16'
Faltrad 2: Vitesse 'Uno'
Faltrad 3: Jetstream
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1979
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Frankfurt am Main
Kontaktdaten:

Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Harry »

Pibach hat geschrieben:
Harry hat geschrieben: Das passt hier schon sehr gut!
Harry, das zeigt jetzt für mich, dass Ihr das beide nicht so richtig nachvollziehen konntet bisher.
... Die Diskussion hier geht darum, unter welchen Bedingungen man das also anwenden kann, d.h. fremde inhalte legal zitieren.
Du bist mir oft etwas zu schnell mit allgemeingültigen Aussagen. Ich würde schon gerne mehrere Meinungen lesen. Immerhin binden "wir" hier sehr oft Fotos und Youtube Videos ein. Welche Schlüsse man aus obigem Urteil zieht ist etwas anderes.

Der Artikel empfiehlt das Youtube Video des Rechteinhabers (und nich das eines dritten) zu zitieren. Das trägt imho zur Diskussion bei.

Pibach hat geschrieben:
Harry hat geschrieben:Ausserdem ist das simple Abbilden eines Faltrads nicht wirklich schützenswert, oder?
Doch. I.d.R. genießen alle, auch typisch laienhafte und banale Photos Urheberrechtsschutz.
Ja, manche halten Fotografie auch für Kunst.
derMac
Beiträge: 2072
Registriert: Di Jul 17, 2012 2:01 pm
Faltrad 1: Dahon Dash P18
Faltrad 2: Giant Halfway
Faltrad 3: Bike Friday Family T
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1970
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Grünes Herz Deutschlands 650 hm

Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von derMac »

Pibach hat geschrieben: Harry, das zeigt jetzt für mich, dass Ihr das beide nicht so richtig nachvollziehen konntet bisher.
Gut, dass wenigstens du den Überblick behältst. ;-)
Diese Fall behandelt lediglich eine Selbstverständlichkeit. Fremde Inhalte darf man so platt nicht einfach ungefragt veröffentlichen.

Nein, er sagt, dass man sie nicht einfach in seine Webseite einbinden darf, öffentlich waren sie auf der Ursprungswebseite schon. Und er sagt somit indirekt auch, dass nicht alles Einbinden unter das Zitierrecht fällt. Genau dieses einfache einbinden passiert aber hier haufenweise. Interpretiere ich das jetzt richtig, dass du der Meinung bist, dass doch nicht alles Grauzone ist?

Mac
Pibach
Moderator
Beiträge: 8367
Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
Faltrad 1: Dahon Mu Ex
Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
Faltrad 3: Gotway MCM V3
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1968
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von Pibach »

derMac hat geschrieben: Nein, er sagt, dass man sie nicht einfach in seine Webseite einbinden darf, öffentlich waren sie auf der Ursprungswebseite schon. Und er sagt somit indirekt auch, dass nicht alles Einbinden unter das Zitierrecht fällt. Genau dieses einfache einbinden passiert aber hier haufenweise. Interpretiere ich das jetzt richtig, dass du der Meinung bist, dass doch nicht alles Grauzone ist?
In diesem Fall haben die Richter das Einbinden als Veröffenltichen eingestuft. Damit fällt es unter Urheberrechtschutz. Evtl liegt auch Vortäuschung der Urheberschaft vor.
Der BGH hat (in einem anderen Fall) das nicht als Veröffenltichen gewertet.
Auf diese Diskrepanz hatte ich ja schon aufmerksam gemacht.

Wenn es aber als Veröffentlichen gewertet wird, dann darft Du es nicht, es sei denn Du kannst Zitatrecht anwenden.
Soweit ist das doch noch nachvollziehbar, oder?

Nun in die nächste Frage, ab wann das Zitatrecht anwendbar ist, falls das Einbinden als Veröffentlichen gewertet würde.

Wenn es keinen (adäquaten) Zitatzweck gibt kann man Zitatrecht einfach aussschließen. Dann ist das Einbinden nicht ok. Ob das einbinden ein "Veröffentlichen" ist, ist Juristensprech, das finde ich nicht passend. Und ob und ab wann Urheberrecht beim einbinden anwendbar ist, da scheinen sich die Gerichte nicht so ganz einig zu sein.

Unklare Grauzone ist daran, ab wann das Einbinden als Veröffenltichen gewertet wird.
Anhand der diversen Gerichturteille dazu kann man aber ungefähr schon absehen, in welchen Fällend das wie bewertet wurde, so dass es schon einige klare Fälle gibt. Die Begründung der Gerichte (Veröffentlichung) ist aber natürlich inkonsistent.
Das wurde ja nun an den EuGH übergeben.
Nach meiner Ansicht passt die ganze juristische Idee des Veröffentlichen nicht mehr ins digitale Zeitalter, man wird das feiner Unterteilen müssen, und zwar nach der Verfügungsgewalt des Urhebers.

Das deutet ja auch schon die Aussage an "dieses nicht mehr in der vom Urheber beabsichtigten Weise öffentlich zugänglich gemacht".
Deutet also darauf hin, dass in Richtung Kontextänderung der Veröffenltichung argumentiert wird. Das Einbinden würde dann zwar nicht als Veröffentlichung gewertet aber als Eingriff in den ursprünglichen Rahmen der Veröffentlichung. Dafür gibt es bisher aber wohl keine klaren Bestimmungen.

Die Fälle bei uns liegen anders, sollten sie zumindest. Da ist immer eine Fachdiskussion impliziert und somit ein Zitatzeck gegeben. Um das als Zitat deutlich zu machen sollte immer Quelle genannt sein und ein inhaltlicher Bezug. Genau das hab ich daher ja beschrieben.

Die dritte Grauzonen-Frage war ja das Thema das Udo aufgeworfen hatte, nämlich ob man in Foren überhaupt Zitatrecht anwenden darf, weil da ja immer Schöpfungshöhe beim Zitierenden voraussgesetzt wird. Das finde ich auch recht merkwürdig und noch nicht abschließend gekärt. Allerdings wurde der §51 ja dahingehend geändert und Gerichtsurteile, die auf das Argument Schöpfungshöhe beim Zitierenden pochen hat bisher keiner entdeckt. Da es ohnehin millionenfach gemacht wird und gesellschaftlich sehr bedeutsam ist, dass man es darf, gehe ich aber sehr sicher davon aus, dass man in Forenpostings zitieren darf. Ich glaube ausser Udo würde das auch keiner ernsthaft anzweifeln, oder?
Pibach
Moderator
Beiträge: 8367
Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
Faltrad 1: Dahon Mu Ex
Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
Faltrad 3: Gotway MCM V3
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1968
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Pibach »

Harry hat geschrieben: Du bist mir oft etwas zu schnell mit allgemeingültigen Aussagen. Ich würde schon gerne mehrere Meinungen lesen.
Mehrer Meinungen dazu sind immer gut.
Pibach
Moderator
Beiträge: 8367
Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
Faltrad 1: Dahon Mu Ex
Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
Faltrad 3: Gotway MCM V3
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1968
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Pibach »

derMac hat geschrieben: Die aktuelle Rechtslage verbietet dir nicht "umherzulinken". Sie schränkt dich in der Nutzung fremder Werke ein. Und ganz oft wird hier eben nicht verlinkt sondern das Bild einfach eingebunden oder gleich kopiert. Es ist auch kein gesellschaftlicher Supergau, wenn man irgendwohin verlinken muss, statt einfach nur ein fremdes Bild einzubinden. Im Gegenteil trägt das Verlinken IMO viel mehr zur Wissensvermehrung bei als ein einfaches Einbinden einzelner Bilder.
Ich wähle noch mal diese Stelle, um zu zeigen, wie Du konsequent am Thema vorbeischlidderst.
Hier ging es um Bildzitate, Du argumentierts aber auf normale Links.
Ich hab bewusst den allgemeineren Begriff "umherzulinken" verwendet, weil Udo ja auch das normale zitieren als unzulässig sieht.
Es ging jedenfalls nie um plumpes einfaches Einbinden oder kopieren, was Du dann aufgreifst.
Höchstens in dem Zusammenhang ob das als Veröffentlichen zu werten ist oder nicht.
Den gesellschaftlichen Supergau bezog ich ganz allgemein auf Zitate in Foren oder anderen Diskussionen. Und das wäre sicher einer, wenn man da grundsätlich wegen fehlernder Schöpfungshöhe nicht zitieren dürfte. Da hast Du aber entweder die vorausgehende Diskussion nicht richtig gelesen, oder möchtest aus irgendwelchen Gründen eigentlich nur irgenwie ne Gegenpositon aufbauen. Vielleicht hast Du einfach Spaß an solchen Spitzfindigkeiten? Ich finds nur nervig. Spätestens nach dem "Das sehen die Richter allerdings anders als du" reagier ich dann - ich hoffe man kann das nachvollziehen - moderat genervt. Dann auch noch auf Mimose machen ("So macht das keinen Spaß") find ich gänzlich unpassend. Und sowas ist einfach nur eine weitere, unnötige Provokation:
derMac hat geschrieben: Gut, dass wenigstens du den Überblick behältst. ;-)
Pibach
Moderator
Beiträge: 8367
Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
Faltrad 1: Dahon Mu Ex
Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
Faltrad 3: Gotway MCM V3
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1968
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Pibach »

derMac hat geschrieben: Du verstößt praktisch immer gegen Punkt 3., da du dich nicht mir dem konkreten Bild auseiandersetzt sondern ein beliebiges zufällig gefundenes Bild verwendest. Gegenstand deines Interesses ist nicht das Bild sondern der Inhalt das Bildes. Deshalb gilt, dass du nicht (ohne Erlaubnis des Urhebers) fremde Bilder dieses Inhaltes verwenden darfst sondern gefälligst selbst Bilder davon erstellen musst.
Dies sehe ich noch als vierte Gauzonen-Frage.
Wenn man über etwas diskutiert, z.B. Gepäcklösung an Faltrad, und exemplarische Belege sucht, um die Diskussion zu unterstützen, ist es imho auch ok, wenn eingebundene Bilder eine gewisse Austauschbarkeit haben. Es ist ja nicht für alle solche Fälle zu erwarten, dass man hingeht und ein Bild selber nachstellt, das wäre zu aufwändig.
Wo hier nun im Interessensausgleich zwischen der unterstützenswerten öffentlichen Diskussion und den Urheberrechtsinteressen die genaue Grenze liegt ist m.W. nach bisher nicht wirklich geklärt.
Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es anzuraten, wenn man kurz inhaltlich und individuell auf den konkreten Fund eingeht, dann ist es eben nicht mehr beliebig bzw. austauschbar.
Pibach
Moderator
Beiträge: 8367
Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
Faltrad 1: Dahon Mu Ex
Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
Faltrad 3: Gotway MCM V3
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1968
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Pibach »

Harry hat geschrieben: Der Artikel empfiehlt das Youtube Video des Rechteinhabers (und nich das eines dritten) zu zitieren. Das trägt imho zur Diskussion bei.
Ah, ja das stimmt.
Das ist aber wieder ein ganz anderer Aspekt.
Wir binden hier ja i.d.R. sowieso nur Werke ein, die auch der Urheber veröffentlicht hat.
Hat das ein Dritter veröffentlich, ist das erstmal kritisch, ob das überhautp im Interesse des Urhebers ist.
Aber zitieren darf man das trotzdem, ist nicht unbedingt Deine Aufgabe die Rechtmäßigkeit des Werkes zu prüfen. Nur falls das offensichlich illegaler Content ist.
Kommt also darauf an, ob Du es zitierst (mit adäquatem Zitierzweck) oder nur einbindest.
"Plattes" Einbinden, ist aber auch sonst nicht unbedingt im Sinne des Urhebers, da würde ich dem Artikel widersprechen.
Stell Dir mal vor ein Ornitologenverein würde die Video eines Vogelkundlers auf seiner Homepage einbetten - ohne weitere Hinweise auf den Urheber. Das geht so einfach sicher nicht, auch nicht, wenn der die Videos auf Youtube gestellt hat.
Sollte also schon eigentlich immer adäquater Zitierzweck - mit Quellenangabe und inhaltlicher Auseinandersetzung - sein.
All das wird ja beim EuGH nun diskutiert.
Harry
Beiträge: 1412
Registriert: Sa Mai 05, 2012 9:38 pm
Faltrad 1: Vitesse 'P16'
Faltrad 2: Vitesse 'Uno'
Faltrad 3: Jetstream
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1979
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Frankfurt am Main
Kontaktdaten:

Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von Harry »

Eigentlich hat jedes eingebundene Bild (oder Youtube Video) eine Digitale Signatur. Man kann über "Rechtsklick" die Ursprungsadresse einsehen. Das ist aber bestenfalls ein halbes Zitat. Aber zumindest wäre der Vorwurf, man wolle ein fremdes Werk als eigenes auszeichnen, hinfällig!?
Pibach
Moderator
Beiträge: 8367
Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
Faltrad 1: Dahon Mu Ex
Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
Faltrad 3: Gotway MCM V3
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1968
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von Pibach »

Harry hat geschrieben:Eigentlich hat jedes eingebundene Bild (oder Youtube Video) eine Digitale Signatur. Man kann über "Rechtsklick" die Ursprungsadresse einsehen. Das ist aber bestenfalls ein halbes Zitat. Aber zumindest wäre der Vorwurf, man wolle ein fremdes Werk als eigenes auszeichnen, hinfällig!?
Naja, da muss man dann den Link verfolgen usw. Nach erstem Anschein kann es schon so ausschauen, als ob das ein eigenes Video sei. Oder aber ein Video eines Mitglieds (Beispiel Ornitologenverein), ansonsten Vortäuschung, dass eine Einwilligung des Urhebers vorliegt o.ä. Zumindest ist das alles nicht so klar. Solch eine Einbindung ist nicht so ganz korrekt und im Zweifelssfall - wenn Urheberinteressen verletzt werden - könnte das gerichtlich beanstandet werden.

Bei einem Zitat weißt man auf all das aber explizit (oder auch implizit) hin und kann mit diesem Schrankenrecht und einem adäquaten Zitierzweck die Urheberrechte quasi überstimmen.

Für eine normale Webseite ist es dann aber nicht so einfach, Fremdinhalte (Bildzitate) zu benutzen. Es müsste dann schon ein einschlägiger Fachartikel beispielsweise sein. Daher ja auch die Geschichte mit der Schöpfungshöhe.

Solche Probleme haben wir als Fachforum aber gar nicht, da wird immer fachorientiert diskutiert. Das reicht imho für weiträumiges Einbinden als Zitierzweck völlig aus. Und ist genau das, wofür das Zitatrecht geschaffen wurde: zur Unterstützunge des technisch-wissenschaftlichen bzw. kulturellen Gedankenaustausches.
Antworten