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Was tun im Gewährleistungsfall, wenn keiner den Schaden übernehmen will?

Verge, Link, Eclipse, Castro, Joe
enterol
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Was tun im Gewährleistungsfall, wenn keiner den Schaden übernehmen will?

Beitrag von enterol »

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit meinem Faltrad und bräuchte einmal den Rat der hier anwesenden.

Ich habe mir im Juni 2014 bei einem bekannten Onlinehändler (ja, der Preis war der Grund) ein Tern Link D7i gekauft und bin in einem Jahr damit knapp 125km (Tachoablesung) gefahren. Vor einigen Wochen trat beim normalen Treten ein kurzer Widerstand auf, es knackte und ich trat sofort ein Luftloch. Ich bin noch einige Meter weitergefahren, habe aber immer wieder mit einem Knacken verbundene Luftlöcher getreten. Mir ist schnell aufgefallen, daß ein Ritzel am vorderen Kettenblatt abgebrochen/verbogen war und ich meine auch, daß aus der Nabenschaltung ein schleifendes Geräusch kommt bzw. daß im Freilauf ein merklicher Widerstand ist.

Ich habe darauf hin Kontakt mit dem Händler aufgenommen und das Problem geschildert. Nachdem ich ich dort Bilder zur Beurteilung des Zustandes des Rads hingemailt hatte (das Tern sieht noch aus wie neu), wird mir dort unterstellt, ich hätte das Fahrrad unsachgemäß gebraucht (Stürze und Sprünge) und falsch gewartet. Man würde keine Kosten für eine Reparatur übernehmen und auch Ersatzteile nicht bereitstellen. Ferner wären Verschleißteile wie »Bereifung, Felgen in Verbindung mit Felgenbremse, Speichen, Bremsbeläge, Schaltaugen, Ketten und Zahnriemen, Kettenräder, Ritzel, Innenlager und Schaltwerksrollen, Gleitlager / Lager, Leuchtmittel der Lichtanlage, Lenkerband /Griffbezüge, Hydrauliköle und Schmierstoffe, Schaltungs- und Bremszüge, Lackierungen, Akkus« nicht von gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt. Bis auf den Rahmen also alles?!

Ich bin dann zu einer Fahrrad-Werkstatt bei mir um die Ecke gegangen, wollte eine Expertenmeinung einholen und habe die Sachlage geschildert. Ich bin ja durchaus bereit, die Reparatur selber zu zahlen, ich würde einfach nur gerne wieder mein Fahrrad benutzen. Da das Fahrrad noch knapp ein Jahr in der Gewährleistung stünde, würde die Werkstatt keine Reparatur durchführen wollen und man riet mir, Kontakt mit dem Tern-Deutschland-Vertrieb (Hartje) aufzunehmen und den Fall zu schildern. Zur Not mit einem Anwalt.

Als Anwort auf meine E-Mail teilte mir Hartje mit, daß ihnen der Schaden zwar unheimlich leid täte, sie da aber auch nichts machen könnten, da nur der Händler dafür zuständig wäre. Eine andere Werkstatt könnte höchstens einen Kulanzantrag bei Hartje stellen, durch diesen dann vielleicht die Kosten übernommen werden könnten. Wenn die Werkstatt eine Reparatur ablehnen würde, könnten sie da auch nichts machen.

Die Werkstatt lehnt eine Reparatur entschieden ab, die hat halt keine Lust in den ganzen Gewährleistungs-Krempel eines anderen Händler reingezogen zu werden. Verstehe ich ja auch irgendwo. Mittlerweile überlege ich ja schon, zumindest den Kurbelsatz selber zu kaufen und diesen selber zu wechseln. Der kostet knapp 30€ und ich traue mir auch durch zu, diesen selber einzubauen. Allerdings habe ich keine Ahnung von Nabenschaltungen und die Werkstatt, naja, siehe oben. Selber mal versuchen und Kaputtreparieren wäre halt auch nicht so pralle.

Die ganze Sache mit einem Anwalt angehen, dürfte vermutlich zu noch höheren Kosten führen, als eine Reparatur selber zu bezahlen. Ich sitze halt im Moment irgendwo auf dem Schlauch, Hartje will nicht, Händler will nicht, Werkstatt will nicht und ich kann nicht ganz.

Würde mich freuen, wenn der ein oder andere da eine Idee hätte oder mal in einer ähnlichen Situation war und davon berichten könnte.

Danke!
berlinonaut
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Re: Was tun im Gewährleistungsfall, wenn keiner den Schaden übernehmen will?

Beitrag von berlinonaut »

Pragmatische Lösung: Lass es auf eigene Kosten in einer Fachwerkstatt reparieren. Geiz ist halt manchmal nicht geil. Wenn Du Glück hast stellt die Werkstatt einen Kulanzantrag, der dann positiv beschieden wird. Wenn Du Pech hast nicht.

Ausführlich: Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Allerdings gilt nach 1/2 die Beweislastumkehr - Du musst also beweisen, dass der Fehler schon angelegt war, als das Rad neu war. Bei einer glaubhaften Laufleistung von 150 km scheint das jetzt erst mal nicht so schwer - selbst Verschleissteile dürften da nicht verschlissen sein und können vermutlich nicht so pauschal ausgeschlossen werden. Der Aufwand, der da dran hängt so was durchzusetzen steht allerdings in keinem Verhältnis zu den Kosten des Problems, das kann ewig dauern und es ist noch nicht mal sicher, ob Du Recht bekommst. Abgesehen davon: Dass ein Kettenblatt ohne äussere Einflüsse sich verbiegt oder Zähne verliert nach 150km wäre schon sehr ungewöhnlich - sicher, dass Du nicht mal gegen einen Stein gerumpelt bist damit o.ä.?
Kurz: Es ist in meinen Augen den Stress nicht wert, hier den Rechtsweg zu beschreiten. Entweder es findet sich unaufwändig ein gangbarer Kompromiss oder Du zahlst selbst. Und lernst: Wer billig kauft kauft zwei mal.
In jedem Fall solltest Du mit Hilfe einer Werkstatt erst mal rausfinden, was überhaupt das Problem ist - ein Kettenblatt zu kaufen ist vielleicht ärgerlich, aber nicht so furchtbar teuer. Wenn die Nabenschaltung hin sein sollte wäre das deutlich teurer (aber immer noch in einem Bereich, wo ein Rechtsstreit kaum lohnen dürfte, wenn man nicht sehr viel Lebenszeit übrig hat). Kann also einen Unterschied machen. Ich wüsste dann in jedem Fall von welchem Händler und bei welcher Marke ich ggf. nicht mehr kaufen würde.
Motte
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Re: Was tun im Gewährleistungsfall, wenn keiner den Schaden übernehmen will?

Beitrag von Motte »

Hartje hat Dir schon richtig geantwortet.
Dein Händler (und nur der - denn nur mit dem hast Du einen Kaufvertrag geschlossen) ist gesetzlich dazu verpflichtet in den ersten zwei Jahren nach Kauf für Mängel (sichtbare und unsichtbare) gerade zu stehen, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben und z.B. zum Ausfall im Verlauf des Gebrauchs geführt haben.
Normaler Verschleiß zählt dazu genau so wenig, wie unsachgemäßer Gebrauch. Beides wäre jedoch im Einzelfall zu beweisen.

Nun trifft man gerade im Online Handel auf Menschen, die gerne dein Geld nehmen aber möglichst wenig dafür riskieren wollen. Der seltsamen Antwort nach scheint dein Händler so einer zu sein. Ob er nur blöfft und einknickt, wenn die Geschichte droht richtig teuer für ihn zu werden (wenn Anwalt und notfalls Fahrradsachverständiger hinzu treten) kann man vorab nie wissen.

Gegen ihn spricht, dass man bei einer Nabenschaltung (und gerader Kettenlinie) kaum einen Zahn aus dem Kettenrad brechen kann. Und dass das innere einer Nabe (dort vermutlich die fehlerhaften Sperrklinken) eben durch äußere Einflüsse nur wenig gestört wird.
Natürlich kann man eine Nabe kaputt fahren, wenn man den Schaltzug nie (nach-) justiert und trotz krachender Schaltvorgänge munter weiter fährt. Das lässt sich aber feststellen.

Von daher musst Du zunächst für dich klären, ob Du dich mit deinem Händler auseinander setzen möchtest oder nicht. Wenn ja, dann wäre eine Möglichkeit der Weg über die Verbraucherberatung. (kostet auch ein wenig Geld)
Sofern Du eine Rechtschutzversicherung hast - auch gleich über einen Anwalt. Mit etwas Glück ist es mit einem einzigen Schreiben einer Kanzlei (oder der Verbraucherberatung) getan und der Händler kommt Dir irgendwie entgegen, tauscht oder repariert das Rad oder schickt Dir die Teile.
Es kann aber auch auf einen längeren Streit hinaus laufen. Wobei unsinnige Behauptungen (von beiden Seiten) zum Sachverständigengutachten führen und den Streitwert schnell mal um einen Tausender erhöhen. Bei einem 600 Euro Rad wird sich das derjenige, der da nicht Belegbares behauptet, dann gut überlegen müssen.

Wenn Du es selbst in die Hand nehmen möchtest - die Kurbel bekommst Du eventuell noch günstig von Illon - hier aus dem Forum.
http://www.faltradforum.de/viewtopic.ph ... 6&start=20

Sonst aus dem Netz (hollandbikeshop z.B.)

Die Nabe kann sich jeder bessere Händler anschauen und klären ob reparieren oder neu günstiger ist. Nexus 7 ist ja sowas von hoffnungslos veraltet (hihihi) - diese geniale Nabe wird im Netz daher recht günstig angeboten. Eventuell lohnt der Tausch auf SRAM 7 Gang. Die hat eine größere Übersetzung und ist viel robuster. Schaltet dafür nicht ganz so flüssig und braucht eine kleine Gedenkminute ohne Last.

Gruß Udo
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Re: Was tun im Gewährleistungsfall, wenn keiner den Schaden übernehmen will?

Beitrag von derMac »

Etwas OT:
berlinonaut hat geschrieben:Dass ein Kettenblatt ohne äussere Einflüsse sich verbiegt oder Zähne verliert nach 150km wäre schon sehr ungewöhnlich
Ungewöhnlich ja, aber ich hatte das auch schon. Direkt beim (längeren) nach Hause fahren nach dem Kauf. War wohl einfach ein Materialfehler, wurde bei mir aber auch völlig ohne Diskussion behoben (damals hat man aber auch noch nicht übers iNetz gekauft).

Mac
Pibach
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Re: Was tun im Gewährleistungsfall, wenn keiner den Schaden übernehmen will?

Beitrag von Pibach »

enterol hat geschrieben:...nicht von gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt. Bis auf den Rahmen also alles?!
Die "Verschleißteile" sind nur hinsichtlich Verschleiß ausgenommen. Wenn es Materialfehler sind - und Du das wegen Beweislast glaubwürdig darlegen kannst - sind die selbstverständlich mit abgedeckt.

Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehend gibt Dahon als Hersteller aber auch eine umfassende Garantie:
http://www.germany.dahon.com/mainnav/hi ... antie.html
Darüber sollte sich das auch abwickeln lassen.
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Re: Was tun im Gewährleistungsfall, wenn keiner den Schaden übernehmen will?

Beitrag von berlinonaut »

Pibach hat geschrieben: Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehend gibt Dahon als Hersteller aber auch eine umfassende Garantie:
http://www.germany.dahon.com/mainnav/hi ... antie.html
Darüber sollte sich das auch abwickeln lassen.
Eher nicht - laut OP handelt es sich um ein Rad von Tern... ;)
Pibach
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Re: Was tun im Gewährleistungsfall, wenn keiner den Schaden übernehmen will?

Beitrag von Pibach »

Ups, ja Tern.
Laut deren Garantierbedingungen gibt es die nur auf "Rahmen, Lenksäule, Gabel", Rest nur die gesetzliche Gewährleistung. Interessant.
enterol
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Re: Was tun im Gewährleistungsfall, wenn keiner den Schaden übernehmen will?

Beitrag von enterol »

berlinonaut hat geschrieben:Pragmatische Lösung: Lass es auf eigene Kosten in einer Fachwerkstatt reparieren. Geiz ist halt manchmal nicht geil. Wenn Du Glück hast stellt die Werkstatt einen Kulanzantrag, der dann positiv beschieden wird. Wenn Du Pech hast nicht.
Ja, ich bin mittlerweile so weit, daß ich sage, ich bezahle alles aus eigener Tasche. Das macht die Sache einfacher und vermutlich schneller.
Dass ein Kettenblatt ohne äussere Einflüsse sich verbiegt oder Zähne verliert nach 150km wäre schon sehr ungewöhnlich - sicher, dass Du nicht mal gegen einen Stein gerumpelt bist damit o.ä.?
Ja, ich bin sehr sicher. Könnte sogar sein, daß der Fehler schon vor diesem krachenden Luftlöchern da war, er mir aber erst bei der genauen Untersuchung aufgefallen ist. Ich habe den Schaden mal photographiert:

Bild

Ich habe den Ritzel übrigens heute mit einfachen Mitteln repariert, mit einer Zange wieder gerade gebogen und die scharfen Kanten mit einer Feile entfernt. Die Kette läuft jetzt wieder ordentlich über das Kettenblatt.
Kurz: Es ist in meinen Augen den Stress nicht wert, hier den Rechtsweg zu beschreiten.
Ja, drei- oder vierhundert Euro Anwaltskosten stehen da sicher in keinem Verhältnis. Der Zeit- und Stressaufwand kommt noch hinzu, von daher werde ich diesen Weg nicht gehen.
Ich wüsste dann in jedem Fall von welchem Händler und bei welcher Marke ich ggf. nicht mehr kaufen würde.
Oh, ja. Wobei ich eigentlich nur positive Meinungen über Tern-Räder gehört und gelesen habe.
Motte hat geschrieben:Hartje hat Dir schon richtig geantwortet.
Gegen ihn spricht, dass man bei einer Nabenschaltung (und gerader Kettenlinie) kaum einen Zahn aus dem Kettenrad brechen kann. Und dass das innere einer Nabe (dort vermutlich die fehlerhaften Sperrklinken) eben durch äußere Einflüsse nur wenig gestört wird.
Natürlich kann man eine Nabe kaputt fahren, wenn man den Schaltzug nie (nach-) justiert und trotz krachender Schaltvorgänge munter weiter fährt. Das lässt sich aber feststellen.
Die Nabeschaltung lief ja 125km total problemlos, unter Belastung habe ich nicht geschaltet und von den Einstellungen her (die beiden gelben Striche) ist alles okay.
Sofern Du eine Rechtschutzversicherung hast - auch gleich über einen Anwalt.
Gerade eben erst gekündigt. ;)
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Sonst aus dem Netz (hollandbikeshop z.B.)
Wie schon weiter oben geschrieben, habe ich den Kurbelsatz soweit wieder hergerichtet, daß die Kette gut läuft. Ich denke, die dreißig Euro sind nicht mehr nötig. Trotzdem vielen Dank.
Die Nabe kann sich jeder bessere Händler anschauen und klären ob reparieren oder neu günstiger ist. Nexus 7 ist ja sowas von hoffnungslos veraltet (hihihi) - diese geniale Nabe wird im Netz daher recht günstig angeboten. Eventuell lohnt der Tausch auf SRAM 7 Gang. Die hat eine größere Übersetzung und ist viel robuster. Schaltet dafür nicht ganz so flüssig und braucht eine kleine Gedenkminute ohne Last.

Gruß Udo
Lässt sich denn eine Nabenschaltung für »normale« Räder einfach auf ein Faltrad bauen? Ich meine, mal gelesen zu haben, daß die Übersetzungen etwas anders sind, damit man mit den 20"-Dinger überhaupt ordentlich vom Fleck kommt. ;)
Wäre aber sicher auch eine Möglichkeit, ich erwähne bei einer anderen Werkstatt gar nicht die offenbar defekte Nabenschaltung und das Gewährleistungs/Garantie-Gedöns, sondern bitte nur um Einbau einer anderen Schaltung.

Also einfach die direkte Frage: Passt die SRAM-Nabe auf ein Tern? Wo liegt sie preislich? Oder überhaupt gefragt, welche bezahlbaren 7-Gang-Nabenschaltungen wären für ein Faltrad überhaupt geeignet.

Schon einmal vielen lieben Dank für die Antworten und die sachdienlichen Hinweise.
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Re: Was tun im Gewährleistungsfall, wenn keiner den Schaden übernehmen will?

Beitrag von berlinonaut »

Die Nabenschaltungen sind die gleichen wie bei "grossen Rädern". Unterschiedlich sind meist Ritzel und Kettenblatt (um die kleineren Räder auszugleichen) und oft auch die Nabenbreite, da Falträder oft schmalere Hinterbauten haben als die bei grossen Rädern gängigen 135mm. Wie das bei Deinem Tern aussieht weiss ich nicht. Nicht alle Naben gibt es auch in schmal, einige breite kann man aber durch weglassen von Spacern und Nutzung schmalerer Muttern auf eine geringere Breite "umspacern".
enterol
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Re: Was tun im Gewährleistungsfall, wenn keiner den Schaden übernehmen will?

Beitrag von enterol »

Okay, danke. Ich werde nächste Woche mal zu einer anderen Werkstatt gehen und fragen, welche Schaltung passen würde und preislich im Rahmen ist. Trotzdem mal hier gefragt: Was ist von den 8-Gang-Schimano-Naben zu halten? Die haben noch etwas mehr Übersetzung als die Nexus 7, was jetzt gar nicht mal so schlecht ist.
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