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Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
berlinonaut
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Re: Schrecklicher Autounfall in Berlin

Beitrag von berlinonaut »

Pibach hat geschrieben:Ließ Dir bitte mal die Postings in dem Faden dazu durch, da hab ich das alles schon mal geschrieben.
Lass mal. Ich fürchte dann bekomme ich Beulen am Kopf. ;)
Pibach hat geschrieben: Quellenangaben können unter bestimmten Umständen sogar entfallen und sind nur erforderlich, wenn "zumutbar und branchenüblich". In Diskussionforen reicht es regelmäßig, Bilder als embedded Links als "Anregung" zu einer Diskussion zu posten. Das war auch schon vor dem generellen EuGH Urteil so.

Diskussionanregung trotzdem bitte lieber mit Quellenangabe und Abgabe einer gewissen Startmeinung - das ist "schöner" ;)

"wir dürfen alles" gilt natürlich trotzdem nicht. Die Grenzen sind aber für die üblichen Bildeinbettungen hier unkritisch. Genaues siehe die verlinkten Quellen.

Ich möchte jedenfalls alle aufmuntern, gerne mehr Bilder als embedded Links zu posten!
Ich interpretiere diese Äusserung von Dir als Moderator des Forums jetzt als "wenn das dann irgendwelche Kosten zur Folge haben sollte gehen die zu meinen (Pibachs) Lasten." Korrekt?
Pibach
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Re: Schrecklicher Autounfall in Berlin

Beitrag von Pibach »

berlinonaut hat geschrieben:Auf das Unfallbild aus der BZ, das Pibach ohne Urhebernennung und Quellenangabe in seinem sehr kurzen Post eingebunden hat beziehen sich meine folgenden Postings.
:?:
Das ist mit Quellenangabe.
berlinonaut
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Re: Schrecklicher Autounfall in Berlin

Beitrag von berlinonaut »

Pibach hat geschrieben:
berlinonaut hat geschrieben:Auf das Unfallbild aus der BZ, das Pibach ohne Urhebernennung und Quellenangabe in seinem sehr kurzen Post eingebunden hat beziehen sich meine folgenden Postings.
:?:
Das ist mit Quellenangabe.
Du hast dort folgendes gepostet:
Pibach hat geschrieben:Fahrer wurde von der Leitplanke "aufgespießt".
http://www.bz-berlin.de/berlin/tempelho ... und-stirbt

(Hier kommt im Originalposting dann das Bild)
Du hast gepostet:

- einen kurzen Satz, der bis die Anführungszeichen und das Wort Fahrer statt Auto aus dem Artikel stammt
- einen Link zu dem Artikel
- ein Foto (kommentarlos)

Zu dem Foto gibt es KEINE Quellenangabe und KEINE Urheberrechtsangabe. Man könnte evtl. vermuten, dass das aus dem Artikel ist, aber genauso, dass Du da vorbeigekommen bist und es selbst geschossen hast. Wäre eigentlich die näherliegende Vermutung, ein anderer Anlass warum Du das Bild gepostet hast ist ja nicht zu erkennen, mit dem Forumsthema hat das Posting ja nichts zu tun. Eine korrekte Quellenangabe (wie sie im übrigen auch in den von Dir verlinkten Aussagen zu Bildzitaten gefordert wird) würde z.B. lauten:
Bildquelle: BZ-online / Spreepicture (http://www.bz-berlin.de/berlin/tempelho ... und-stirbt)
Ich bin jetzt übrigens wider besseres Wissen Deiner Anregung gefolgt und habe den Thread einmal quergelesen. Raus kamm, dass Du einer sehr inidividuellen Meinung zum Thema Urheberrecht und Bildzitate anzuhängen scheinst, die nicht nur nicht von Deinen (teilweise fachkompetenten) Mitforenenten nicht geteilt wird sondern noch nicht mal von den Links untermauert wird, die Du als Beleg anfügst. Die sind gleichfalls deutlich anderer Meinung als Du. Was Dich natürlich nicht davon abhält Dich als hellstes Licht im dunklen Keller anzusehen. Daher macht eine Fortführung der Diskussion in meinen Augen keinen Sinn - was ich zu dem Thema zu sagen hätte haben Motto und Co schon ausführlich (und vergeblich) getan. ;)

Trotzdem würde mich die Antwort auf die Frage interessieren, ob Du versprichst alle Kosten zu übernehmen, wenn die User hier Deiner Aufforderung folgen und eifrig Bilder einbinden und es dadurch zu irgendwelchen Forderungen von irgendwem oder seinem Anwalt kommt.
Pibach
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Re: Schrecklicher Autounfall in Berlin

Beitrag von Pibach »

berlinonaut hat geschrieben: Dünnes Eis. Die BZ ist eine Regionalzeitung, das Faltradforum ein bundesweites Forum. Riecht nach einem "neuen Publikum".
a) Dazu hat der EuGH ja extra festgelegt: "Denn sofern und soweit dieses Werk auf der Website, auf die der Internetlink verweist, frei zugänglich ist, ist davon auszugehen, dass die Inhaber des Urheberrechts, als sie diese Wiedergabe erlaubt haben, an alle Internetnutzer als Publikum gedacht haben.“

D.h. bereits vorher von allen Internetnutzer abrufbar -> kein neues Publikum

b) gilt das sowieso nicht bei einem Zitat, da kann man ggf. auch neues Publikum ansprechen.
berlinonaut hat geschrieben:
Inline-Links: Auf die Entscheidung des BGH können Sie sich m.E. nicht berufen, wenn Sie eine Grafik von einer fremden Seite in Ihre Website so einbinden, dass sie als Teil Ihrer Website (sog. Inline-Link) erscheint, weil Sie sich z.B. die Datenlast sparen wollen.
Was genau das ist, was Du getan hast. Du hast vor dem Bild auf den Artikel in der BZ verwiesen, für das Bild selbst aber weder Urheber noch Quelle angegeben noch es als Zitat gekennzeichnet. Dünnes Eis.
Nein.
Ist eben nicht Teil einer Webseite, sondern Anregung zu einer Diskussion in einem Diskussionsforum.
Und die Quelle ist angegeben. Andererseits hast Du völlig recht, dass es präziser wäre, noch mal "Bildquelle" dazu zu schreiben. Dass das Bild nicht selbstgeschossen ist, sollte aber imho zu erkennen sein. Rein formal sind sonderlich präzise Quellenangaben aber nicht nötig, da nicht "branchenüblich" und (leider) technisch das IMG-tag das nicht umsetzt. Es ist eben völlig üblich, einen Faden mit einem Link und einem Bild daraus zu eröffnen.

Rechtlich ist das in diesem Fall auch kein Zitat, sondern ein Bildlink. Ich bebildere ja nicht mein "Werk", sondern verweise auf den Artikel. Sowas wird allgemein als zulässig erachtet, das nutzt z.B. Pinterest. Kommt da aber ggf. auf die Auflösung an, da gab es ja Streitigkeiten mit Google Bildvorschauen und bei den Facebook Bildlinks.

Schöpfungshöhe ist übrigens für das Zitatrecht nicht maßgeblich, lediglich die Verhältnismäßigkeit von Zitatzweck und Art und Umfang des Zitats. D.h. man kann selbstverständlich auch in Werken ohne Schöpfungshöhe zitieren (das sollte selbstredend sein, wir zitieren uns z.B. ständig gegenseitig).

Inhaltliche Auseinandersetzung erfolgt bei Foren mit der nachfolgenden Diskussion.
Wenn keine Diskussion folgt, war es immerhin die Absicht.
Beispielsweise kann man posten: "Wie findet ihr die neuen Big Ben von Schwalbe?" und dazu ein eingebettetes Produktbild von Schwalbe".
Das langt als Zitatzweck, damit das nach "Art und Umfang" angemessen ist, und vom Zitatrecht abgedeckt ist.
Ist doch auch logisch, sonst könnte man ja kaum über irgendwas diskutieren.
Wird genau so ja auch millionenfach gehandhabt.
Und ist einer der primären Ziele, die das Zitatrecht beabsichtigt.
Folgepostings gehören ja auch zum "Werk", in diesem Fall ein Forums-Diskussionstrang.

Wenn die inhaltliche Auseinandersetzung dünn ist oder das Bild nur exemplarisch ist, gab es bisher einen Graubereich, das hatte ich ja in vorausgehenden Postings u.a. hier beschrieben.
Dito auch mit dem Bildlink in voller Auflösung, das war bislang Grauzone.

Solche Fälle hat das EuHG Urteil vereinfacht, weil man auch ohne Einhaltung von Zitatbedingungen eingebettet verlinken darf, eben auch in voller Auflösung, das wird in dem Urteil nicht beschränkt. Natürlich auch nur unter den genannten Bedingungen (keine irreführende Vereinnahmung, keine illegalen Inhalte, usw.).

Natürlich ist das nur ein Gerichtsurteil und andere Fälle können etwas anders liegen. Sobald jemand Geschädigt wird oder andere Interessen vorbringt, gilt das Prinzip des Interessensausgleichs, das hängt dann vom Einzelfall ab.
Ich finde es daher immer besser, tatsächlich auch inhaltlich auf ein verlinktes Bild einzugehen, das ist nicht nur juristisch wasserdichter, sondern hilft vor allem der Nützlichkeit der Postings.
Eine Nennung des Fotografen / Urhebers sollte in meinen Augen hingegen eine Selbstverständlichkeit sein, sobald es über Produkt- / Werbefotos hinausgeht, völlig unabhängig von einer eventuellen Rechtssprechung.
Ja, Quellenangabe gehört zum Guten Ton.
Pibach
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Re: Schrecklicher Autounfall in Berlin

Beitrag von Pibach »

berlinonaut hat geschrieben: Raus kamm, dass Du einer sehr inidividuellen Meinung zum Thema Urheberrecht und Bildzitate anzuhängen scheinst, die nicht nur nicht von Deinen (teilweise fachkompetenten) Mitforenenten nicht geteilt wird sondern noch nicht mal von den Links untermauert wird, die Du als Beleg anfügst. Die sind gleichfalls deutlich anderer Meinung als Du.
Also imho wird das durch die Links gut untermauert. Oder wo/was nicht?
berlinonaut hat geschrieben: Trotzdem würde mich die Antwort auf die Frage interessieren, ob Du versprichst alle Kosten zu übernehmen, wenn die User hier Deiner Aufforderung folgen und eifrig Bilder einbinden und es dadurch zu irgendwelchen Forderungen von irgendwem oder seinem Anwalt kommt.
Meine Postings geben immer nur meine private Meinung wieder. Da ich auch kein Rechtsanwalt bin und kein Honorar verlange, kann das auch gar nicht verbindlich sein. Das sollte hoffentlich klar sein.
berlinonaut hat geschrieben: Ich interpretiere diese Äusserung von Dir als Moderator des Forums...
Ich poste grundsätzlich - solange nicht explizit anders gekennzeichnet - als normaler User.
Jonny
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Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von Jonny »

Zu dem vorherigen Beitrag als Beispiel mit Thema Reifen und eingebautem Bild von Schwalbe: Das klassische Beispiel der Missachtung von Urheberrechten, selbst wenn die Quelle genannt wird.
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Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von Pibach »

Nein.
Das hatten wir doch jetzt zur Genüge.
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Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von derMac »

Ich hab das mal korrigiert:
Pibach hat geschrieben:Nein.
Das hatte ich doch jetzt zur Genüge.
Mac ;)
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