berlinonaut hat geschrieben:
Dünnes Eis. Die BZ ist eine Regionalzeitung, das Faltradforum ein bundesweites Forum. Riecht nach einem "neuen Publikum".
a) Dazu hat der EuGH ja extra festgelegt: "Denn sofern und soweit dieses Werk auf der Website, auf die der Internetlink verweist, frei zugänglich ist, ist davon auszugehen, dass die Inhaber des Urheberrechts, als sie diese Wiedergabe erlaubt haben, an alle Internetnutzer als Publikum gedacht haben.“
D.h. bereits vorher von allen Internetnutzer abrufbar -> kein neues Publikum
b) gilt das sowieso nicht bei einem Zitat, da kann man ggf. auch neues Publikum ansprechen.
berlinonaut hat geschrieben:
Inline-Links: Auf die Entscheidung des BGH können Sie sich m.E. nicht berufen, wenn Sie eine Grafik von einer fremden Seite in Ihre Website so einbinden, dass sie als Teil Ihrer Website (sog. Inline-Link) erscheint, weil Sie sich z.B. die Datenlast sparen wollen.
Was genau das ist, was Du getan hast. Du hast vor dem Bild auf den Artikel in der BZ verwiesen, für das Bild selbst aber weder Urheber noch Quelle angegeben noch es als Zitat gekennzeichnet. Dünnes Eis.
Nein.
Ist eben nicht Teil einer Webseite, sondern Anregung zu einer Diskussion in einem Diskussionsforum.
Und die Quelle ist angegeben. Andererseits hast Du völlig recht, dass es präziser wäre, noch mal "Bildquelle" dazu zu schreiben. Dass das Bild nicht selbstgeschossen ist, sollte aber imho zu erkennen sein. Rein formal sind sonderlich präzise Quellenangaben aber nicht nötig, da nicht "branchenüblich" und (leider) technisch das IMG-tag das nicht umsetzt. Es ist eben völlig üblich, einen Faden mit einem Link und einem Bild daraus zu eröffnen.
Rechtlich ist das in diesem Fall auch kein Zitat, sondern ein Bildlink. Ich bebildere ja nicht mein "Werk", sondern verweise auf den Artikel. Sowas wird allgemein als zulässig erachtet, das nutzt z.B. Pinterest. Kommt da aber ggf. auf die Auflösung an, da gab es ja Streitigkeiten mit Google Bildvorschauen und bei den Facebook Bildlinks.
Schöpfungshöhe ist übrigens für das Zitatrecht nicht maßgeblich, lediglich die Verhältnismäßigkeit von Zitatzweck und Art und Umfang des Zitats. D.h. man kann selbstverständlich auch in Werken ohne Schöpfungshöhe zitieren (das sollte selbstredend sein, wir zitieren uns z.B. ständig gegenseitig).
Inhaltliche Auseinandersetzung erfolgt bei Foren mit der nachfolgenden Diskussion.
Wenn keine Diskussion folgt, war es immerhin die Absicht.
Beispielsweise kann man posten: "Wie findet ihr die neuen Big Ben von Schwalbe?" und dazu ein eingebettetes Produktbild von Schwalbe".
Das langt als Zitatzweck, damit das nach "Art und Umfang" angemessen ist, und vom Zitatrecht abgedeckt ist.
Ist doch auch logisch, sonst könnte man ja kaum über irgendwas diskutieren.
Wird genau so ja auch millionenfach gehandhabt.
Und ist einer der primären Ziele, die das Zitatrecht beabsichtigt.
Folgepostings gehören ja auch zum "Werk", in diesem Fall ein Forums-Diskussionstrang.
Wenn die inhaltliche Auseinandersetzung dünn ist oder das Bild nur exemplarisch ist, gab es bisher einen Graubereich, das hatte ich ja in vorausgehenden Postings u.a.
hier beschrieben.
Dito auch mit dem Bildlink in
voller Auflösung, das war bislang Grauzone.
Solche Fälle hat das EuHG Urteil vereinfacht, weil man auch ohne Einhaltung von Zitatbedingungen eingebettet verlinken darf, eben auch in voller Auflösung, das wird in dem Urteil nicht beschränkt. Natürlich auch nur unter den genannten Bedingungen (keine irreführende Vereinnahmung, keine illegalen Inhalte, usw.).
Natürlich ist das nur ein Gerichtsurteil und andere Fälle können etwas anders liegen. Sobald jemand Geschädigt wird oder andere Interessen vorbringt, gilt das Prinzip des Interessensausgleichs, das hängt dann vom Einzelfall ab.
Ich finde es daher immer besser, tatsächlich auch inhaltlich auf ein verlinktes Bild einzugehen, das ist nicht nur juristisch wasserdichter, sondern hilft vor allem der Nützlichkeit der Postings.
Eine Nennung des Fotografen / Urhebers sollte in meinen Augen hingegen eine Selbstverständlichkeit sein, sobald es über Produkt- / Werbefotos hinausgeht, völlig unabhängig von einer eventuellen Rechtssprechung.
Ja, Quellenangabe gehört zum Guten Ton.