Updates| Bilder|Videos |Shop

Reload nach langer Pause. Sorry dafür.

Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
alterfalter2
Beiträge: 1392
Registriert: Do Mär 29, 2012 9:09 pm
Faltrad 1: Brompton M RD10
Faltrad 2: BikeFriday PocketLla
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1952
Wohnort: Hamburg

Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von alterfalter2 »

@ Motte
"Ohne den (Bild) Hinweis von TIL zum Beispiel, würde ich so manches Faltrad gar nicht kennen - folglich beim Kauf auch gar nicht in Betracht ziehen. "

..wobei das an sich alles eigene Bilder sind - bis auf ganz wenige Ausnahmen (das sind Aufnahmen, die mit mir befreundete Clubmitglieder von meinen Fahrzeugen gemacht haben). Somit habe ich mit Urherberrechtsfragen eher kein Problem, Pibach (und damit auch superfalter) vermutlich schon.

Gruß TIL
Zuletzt geändert von alterfalter2 am Mi Mai 22, 2013 1:12 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Pibach
Moderator
Beiträge: 8367
Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
Faltrad 1: Dahon Mu Ex
Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
Faltrad 3: Gotway MCM V3
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1968
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von Pibach »

Muc-Falter hat geschrieben:Du verlinkst auf automatisch eingebundene kleinen Vorschaubilder. (Und selbst da werden Abmahnungen verschickt!)
Das ist nicht zu vergleichen mit per Hand absichtlich eingebundenen Fotos oder Abbildungen in voller Größe.
ja, das sind unterschiedliche Fälle.
Die Vorschau-Bilder bei Links haben soweit ich das übersehe derzeit keine Rechtsbasis, daher ja Weitergabe an EuGH.
Ob sie eine "übliche Nutzungshandlung" darstellen ist diffizil.
Evtl. kann man Metatags nutzen, um ggf. das automatische Generieren auszuschließen, dann wäre das analog zu Suchmaschinen und der Urheber könnte darüber bestimmen. Das hieße es wäre außerhalb von Urheber- bzw. Zitatrecht und einfach ein bebilderter-Link. Und man könnte - wenn der Urheber kein entsprechendes Metatag mit einem Vorschaubild-Verbot einfügt - dann beliebig mit generierten Vorschauen bebilderte Links posten, es muss keinen Zitatzweck enthalten. Würde ich aber auch nicht annehmen, dass es so allgemein lösbar ist.

Wenn man sich dagegen auf Zitatrecht beruft, dann muss man eben den Zitatzweck genauer betrachten. Z.B. wenn ein Gewerbetreibender Facebook-Marketing betreibt und ein Bildzitat benutzt ist das ein anderer Zweck, als wenn ein Privatmensch etwas interessantes postet, um darüber zu diskutieren.
Ist aber ggf. auch Grauzone, je nach Tiefgang der Diskussion und möglicherweise dagegenstehenden Urheberinteressen. Auf Facebook wird nicht unbedingt fachbezogen diskutiert. Das könnte auch unterschwellige Werbung sein, oder der Zitatzweck ist zu geringfügig als dass der Urheber das dulden müsste. Unter der Einstufung, dass in solchen sozialen Netzwerk-Postings ein kulturell wichtiger Austausch stattfindet, könnte aber auch ein kleines Großzitat/Bildzitat durch das Zitatrecht abgedeckt sein. Bin gespannt, wie man sich da orientieren wird.

Aber in Fachforen wie bei uns ist die Lage m.E. klar, das ist ganz normal innerhalb des Zitatrechtes möglich. Und die Bilddetails sind Gegenstand der einschlägigen Diskussion.

Allerdings ist unsere Quellenangabe nicht immer ganz korrekt.
Z.B. hab ich in diesem Thread ja sehr viele Bilder als Beispiel eingebaut, allerdings oft ohne expliziter auf die Quelle einzugehen. Das sollte man aber eigentlich machen.
Da kann man aber auch annehmen, dass der ganz korrekte Quellenbezug in solchen Foren eher unüblich ist, das wird im Zitatrecht ja eingeräumt.

Edit: in diesem Posting Quelle hinzugefügt. Wenn es mir auffällt ergänze ich die jeweils. Ist einfach besserer Stil ;)
Pibach
Moderator
Beiträge: 8367
Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
Faltrad 1: Dahon Mu Ex
Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
Faltrad 3: Gotway MCM V3
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1968
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von Pibach »

Motte hat geschrieben:Warum?

Wo ist der Unterschied ob ein Händler sagt, der Schwalbe Big Apple hat keine seitlichen Stollen (Bild), der Schwalbe Fat Albert aber schon (Bild) und eignet sich damit für grobes Gelände oder ob das User Z hier im Forum sagt.

Der Unterschied liegt in der Interessenlage (Gewinnerzielungsabsicht) der Zitierenden - weniger derjenigen, die es lesen. Von öffentlichem Interesse kann beides sein. Aber wo genau bitte siehst Du für eine solche Unterscheidung die gesetzliche Grundlage (nicht (d)eine Meinung) im UrhG ?
Also wenn ein Händler einen einschlägigen Artikel zu Reifen verfasst, der die Rahmenbedingungen der (populär-)wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einem Thema erfüllt, kann er darin auch Bilder (kleines Großzitat) zitieren, klar.
Ob dann die Herstellerbilder lt. Zitatrecht passen, wäre im Einzelfall zu untersuchen. Im Allgemeinen wohl nein, er kann ja auch einfach selber Bilder machen. Kann er aber einfach lösen, indem er konkreten inhaltlichen Bezug aufbaut, z.B. wenn er darüber berichtet, dass der Hersteller einen bestimmten Reifen kürzlich in sein Sortiment aufgenommen hat. Dann wäre das ein "besonderer Zweck" und hätte auch keine Alternative.
Oder aber er geht auf bestimmte Bilddetails ein, z.B. Konstruktionsbild der Karkasse, das kann er wieder zitieren, wenn es wichtig ist für seinen Artikel.
Die rechtliche Basis lese ich aus §51UrhG "..., sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist."

Insbesondere Diskussionen in Fach-Foren sind ein entsprechender Zweck. Was sonst?

Zu Wikipedia: die gibt Hintergrundinfos, i.d.R. sind die auch zuverlässig, aber rechtlich ist das keine belastbare Quelle, klar.
Pibach
Moderator
Beiträge: 8367
Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
Faltrad 1: Dahon Mu Ex
Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
Faltrad 3: Gotway MCM V3
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1968
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Re: AW: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von Pibach »

Muc-Falter hat geschrieben: http://www.initiative-tageszeitung.de/l ... adenID=159 : "Ein Foto beispielsweise lässt sich meist nur ganz oder gar nicht zitieren. Wenn es aber als Ganzes gedruckt würde, wäre das Bildzitat ein Großzitat. Dieses wiederum ist gemäß § 51 Nr. 1 UrhG nur in wissenschaftlichen Werken zulässig."
Dazu hatte ich ja schon geschrieben, dass imho ein Fachforum schon in den Bereich der (populär-)wissenschaftlichen Auseinandersetzung fällt also Großzitat möglich. Auch Fachbeiträge, etwa Blogs, können so zu werten sein. Ansonsten geht auch ein "kleines Großzitat" bei weniger "wissenschaftlichen" Berichten oder Diskussionen. Hier bei uns i.d.R. also unkritisch.

Wie so eine Einbettung letztlich rechtlich zu werten ist, ist aber auch unklar. Möglicherweise eben nur als Änderung des Veröffentlichungsrahmens, und nicht als eigenständige Veröffentlichung. Damit wäre das dann kein ganz so gravierender Eingriff in die Urheberrechte (wie etwa bei Abdruck in einem Buch) und dann wäre auch kein so relevanter Zitierzweck nötig. Hier wurde bislang nicht unterschieden, das wird aber dringend nötig.
Jonny
Beiträge: 364
Registriert: Fr Aug 24, 2012 9:12 am
Faltrad 1: Dahon Mu XL Sport
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 2012
Wohnort: Schwetzingen

Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von Jonny »

Ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung ist die Nutzung der Bilder. Auf keinen Fall ist ein Forum als privat anzusehen, sondern immer als öffentlich, auch wenn die Inhalte nichts mit Kommerz zu tun haben. Und diese Frage stellt sich bei jedem Forum, also auch hier für dieses Forum.

Viele (c) sind nur mit Einwilligung des Rechteinhabers zu nutzen, zum Teil mit bestimmten Vorgaben, die strikt einzuhalten sind. In der Regel ist es kein Problem, die Freigabe des Rechteinhabers zu bekommen, wenn man die Gründe darlegt und auf den Ort der Veröffentlichung und die Art und Weise hinweist. Das ist aber ziemlich umständlich und scheitert oft am Zeitablauf, wenn man vor allem schnell etwas braucht.

Daher ist es einfacher, nach freien Bildern zu suchen oder aber die einzelnen Voraussetzungen zu suchen. Man wird häufiger fündig als man denkt.

Der Link mit URL ist die einfachste Art und Weise ohne in ein offenes Messer zu laufen.
Pibach
Moderator
Beiträge: 8367
Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
Faltrad 1: Dahon Mu Ex
Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
Faltrad 3: Gotway MCM V3
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1968
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von Pibach »

Jonny hat geschrieben: Viele (c) sind nur mit Einwilligung des Rechteinhabers zu nutzen...
Wobei das Zitatrecht ja eine explizite Ausnahme davon ist, trifft hier also gar nicht zu.

Ansonsten:
Mir ist dieses Wahlwerbevideo der IG Metall aufgefallen:



Recht nett. Aber eigentlich nicht mehr als ein Zusammenschnitt von Youtube-Schnipseln.
Ist sowas urheberrechtlich ok? In dieser Nutzung?
IG Metall beruft sich auf die Youtube Nutzungsbedingungen, wo die Nutzung zu derivativen Werken eingeräumt wird. Dazu ist aber eigentlich eine Schöpfungstiefe erforderlich.
Oder kann jeder einfach solche "Best Of" Zusammenschnitte als Derivatives Werk publizieren?
Schon verblüffend.
berlinonaut
Beiträge: 1763
Registriert: So Okt 13, 2013 9:41 pm
Faltrad 1: Brompton M8RD
Faltrad 2: Bickerton Sterling X
Faltrad 3: Brompton SH2Lx
Geschlecht: m
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Re: Schrecklicher Autounfall in Berlin

Beitrag von berlinonaut »

Edit zur Klarstellung: Die folgenden Postings hat Pibach aus diesem Thread viewtopic.php?f=40&t=4007 hierher verschoben. Auf das Unfallbild aus der BZ, das Pibach ohne Urhebernennung und Quellenangabe in seinem sehr kurzen Post eingebunden hat beziehen sich meine folgenden Postings. /end Edit
Pibach hat geschrieben:
berlinonaut hat geschrieben:Mal abgesehen davon dass das Thema hier eher nicht ontopic ist und das Bild dem Urheberrecht des Fotografen unterliegt
Das ist verlinkt mit Quellenangabe, in einem Fachforum mit Diskussion also ganz normal im Rahmen des Zitatrechtes.
(OT)

Das Bild hat die BZ von Spreepicture lizensiert, ist also selbst weder Rechteinhaber noch Urheber. Im Fotorecht gibt es grundsätzlich ein Recht auf Urhebernennung - ich wäre nicht sicher, dass da ein Link auf den Artikel in der BZ ausreicht. Davon ab hat der Urheber (also der Fotograf) oder der Rechteinhaber (also die Agentur) das Recht Ort, Art und Umfang der Veröffentlichung zu bestimmen. Vor einer Veröffentlichung müsstest Du sie also eigentlich fragen (und ggf. ein Honorar zahlen).

Grundsätzlich ist ein Foto ein eigenständiges Werk. Das Zitatrecht bezieht sich typischerweise auf Ausschnitte, in der Regel von Texten (weil bei Fotos eher unpraktikabel). Ich bin kein Anwalt, rate da aber zur Vorsicht bei journalistischen Bildern - das ist ziemliches Glatteis und alles andere als klar geregelt. Falls der Urheber es drauf anlegt kann das teuer werden. Für Irrtümer dabei haben Leute schon viel Geld bezahlt. Und noch ein bisschen mehr für die fehlende Urhebernennung. Nicht zuletzt leben Fotografen davon, dass ihre Bilder veröffentlicht werden und sie dafür Geld kriegen. Wenn die jeder alle Bilder freier Fotografen einfach so verwenden könnte wäre das demzufolge etwas unlogisch.
Exemplarisch z.B. die Twitterepisode von Herrn Böhmermann, auch wenn der Fall etwas anders gelagert ist: https://kwerfeldein.de/2015/01/28/eine- ... -internet/
In der Praxis ist es vielen Fotografen zu mühsam gegen unlizensierte Nutzung im privaten Bereich vorzugehen - dann kämen sie nicht mehr zu fotografieren. Bei fehlender Urhebernennung wiederum reagieren viele unentspannt und auch das ist meiner Meinung nach nachvollziehbar.
Pibach hat geschrieben: Ansonsten darf man seit EuGH Gerichtsbeschluss Inhalte als Link frei einbinden, selbst ohne Quellenangabe oder jedwede Diskussion (solange keine irreleitende Vereinahmung der Urheberschaft vorliegt).
Könntest Du den Gerichtsbeschluss hier verlinken? Dann wäre das etwas konkreter überprüfbar ob das hier zutrifft und wo ggf. die Grenzen sind. Ist ja auch hier im Forum ein gängiges Problem, wie man mit fremden Fotos umgeht.

(end OT)
Zuletzt geändert von berlinonaut am Sa Jun 20, 2015 3:56 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Pibach
Moderator
Beiträge: 8367
Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
Faltrad 1: Dahon Mu Ex
Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
Faltrad 3: Gotway MCM V3
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1968
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Re: Schrecklicher Autounfall in Berlin

Beitrag von Pibach »

Thema Urheberrecht passt aber besser in diesen Strang: http://www.faltradforum.de/viewtopic.php?f=34&t=2763
Werd es also verschieben.

Link zu EuGH z.B. hier:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/eugh-em ... g-youtube/
Das bezieht sich auf Framing/embedded Links und war vor dieser Grundsatzentscheidung unklar.

Lt. Zitatrecht kann man aber schon immer Bilder als "Großzitat" einbinden unter den Zitatbedingungen: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat

Ob es im Rahmen eine Fachforums eine (populär) wissenschaftliche Veröffentlichung darstellt ist nicht ganz klar, aber die öffentliche Diskussion von Inhalten und das Verlinken von Bildern dazu ist genau beabsichtigt im Zitatrecht, Bilder könne als "großes Kleinzitat" verwendet werden. Klarstellung dazu z.B. hier:

http://www.initiative-tageszeitung.de/l ... adenID=159

Sollte in einem Forum dennoch besser verlinkt sein, nicht kopiert und neu hochgeladen. Ansonsten käme man in eine Grauzone des Zitatrechtes (Angemessenheit von Art und Umfang des Zitats).
berlinonaut
Beiträge: 1763
Registriert: So Okt 13, 2013 9:41 pm
Faltrad 1: Brompton M8RD
Faltrad 2: Bickerton Sterling X
Faltrad 3: Brompton SH2Lx
Geschlecht: m
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Re: Schrecklicher Autounfall in Berlin

Beitrag von berlinonaut »

Pibach hat geschrieben:Thema Urheberrecht passt aber besser in diesen Strang: http://www.faltradforum.de/viewtopic.php?f=34&t=2763
Werd es also verschieben.

Link zu EuGH z.B. hier:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/eugh-em ... g-youtube/
Das bezieht sich auf Framing/embedded Links und war vor dieser Grundsatzentscheidung unklar.
Das ist nicht das Urteil sondern offenbar die Meinung eines Anwalts über das Urteil basierend auf einem Bericht bei Golem, der wiederum auf dem Bericht einer weiteren Anwaltskanzelei basiert. Aber immerhin ist das Urteil verlinkt: https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... t=C-348/13

In dem Blogartikel steht z.B,:
Der EuGH hat sich laut der Meldung für einen Mittelweg entschieden und gesagt, dass durch das Embedding kein Urheberrechtsverstoß begangen wird, wenn der Inhalt

sich nicht an ein neues Publikum richtet und
Dünnes Eis. Die BZ ist eine Regionalzeitung, das Faltradforum ein bundesweites Forum. Riecht nach einem "neuen Publikum".

Weiter steht da:
Trotz, bzw. wegen des EuGH-Urteils bleiben folgende Embeddingmethoden verboten:

Inline-Links: Auf die Entscheidung des BGH können Sie sich m.E. nicht berufen, wenn Sie eine Grafik von einer fremden Seite in Ihre Website so einbinden, dass sie als Teil Ihrer Website (sog. Inline-Link) erscheint, weil Sie sich z.B. die Datenlast sparen wollen.
Was genau das ist, was Du getan hast. Du hast vor dem Bild auf den Artikel in der BZ verwiesen, für das Bild selbst aber weder Urheber noch Quelle angegeben noch es als Zitat gekennzeichnet. Dünnes Eis.
Pibach hat geschrieben: Lt. Zitatrecht kann man aber schon immer Bilder als "Großzitat" einbinden unter den Zitatbedingungen: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat
Dort wird sehr eindeutig gesagt:
Voraussetzung ist, dass (...) eine korrekte Quellenangabe erfolgt. Das Landgericht Berlin erließ eine einstweilige Verfügung (Beschluss, Photonews 4/2000, 12), (...): Ein Zitat erfordere einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, wobei das Bild nur unverändert und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden darf.[1]
Hast Du nicht gemacht. Dünnes Eis.

Was das "Grosszitat" angeht: Das ist meines Erachtens genauso Wunschdenken wie das Faltradforum als Wissenschaftliche Veröffentlichung zu bezeichnen. Auch die Verhältnismässigkeit von Zitat und eigenem Werk ist in Deinem Posting nicht gegeben - genauer gesagt fehlt ihm jegliche eigene Schöpfungshöhe. Was das "Gross-Klein-Zitat" angeht: Die von Dir verlinke Initivative Tageszeitung schreibt dazu, dass das in sehr eingeschränktem Umfang in Filmen und Kinoproduktionen möglich ist (ist das Faltradforum nicht) wenn es für die öffentliche Meinungsbildung erforderlich ist (dürfte hier nicht zutreffen).

Also erneut: Sehr dünnes Eis.

Ich wollte hier auch gar keine juristische Diskussion vom Zaun brechen und wo kein Kläger da ist auch kein Richter. Allerdings sollte man sich schon klar machen, dass was bei Produktfotos typischerweise problemlos ist bei journalistischen Bildern nicht zwingend so sein muss und das aus gutem Grund. Auch wenn der Eu Gerichtshof über irgendwas geurteilt hat, was fälschlicherweise freigiebig als "wir dürfen alles" interpretiert wird. Eine Nennung des Fotografen / Urhebers sollte in meinen Augen hingegen eine Selbstverständlichkeit sein, sobald es über Produkt- / Werbefotos hinausgeht, völlig unabhängig von einer eventuellen Rechtssprechung.
Pibach
Moderator
Beiträge: 8367
Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
Faltrad 1: Dahon Mu Ex
Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
Faltrad 3: Gotway MCM V3
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1968
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Re: Schrecklicher Autounfall in Berlin

Beitrag von Pibach »

Ließ Dir bitte mal die Postings in dem Faden dazu durch, da hab ich das alles schon mal geschrieben.

Quellenangaben können unter bestimmten Umständen sogar entfallen und sind nur erforderlich, wenn "zumutbar und branchenüblich". In Diskussionforen reicht es regelmäßig, Bilder als embedded Links als "Anregung" zu einer Diskussion zu posten. Das war auch schon vor dem generellen EuGH Urteil so.

Diskussionanregung trotzdem bitte lieber mit Quellenangabe und Abgabe einer gewissen Startmeinung - das ist "schöner" ;)

"wir dürfen alles" gilt natürlich trotzdem nicht. Die Grenzen sind aber für die üblichen Bildeinbettungen hier unkritisch. Genaues siehe die verlinkten Quellen.

Ich möchte jedenfalls alle aufmuntern, gerne mehr Bilder als embedded Links zu posten!
Antworten