Du meinst, der Polizist lässt das Rad vorführen, obwohl die Ausstattung gar nicht mangelhaft ist? Solche Fälle dürften doch recht selten sein, oder hast du Bsp. dafür?Karsten hat geschrieben:Mit dieser Formulierung (§17 StVZO)hat der "Gesetzgeber" bei den ehemals zulassungsfreien Fahrzeugen eine- rechtstaatlich höchst fragwürdie- fakultative Beweislastumkehr eingeführt.
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Nach meiner Beobachtung leiten Polizeibeamte viel zu oft derlei Verfahren als Ersatzbestrafung für -in ihren Augen- unangemessenes Verhalten des Bürgers ein. (z.B. vermeintlich mangelnder "Respekt" )
Mac