Guck mal hier rein: http://www.kvg-kiel.de/pdf/2013-08-01_T ... -Tarif.pdf
Anlage 1 listet alle Unternehmen auf, die unter den Gemeinschaftstarif fallen - da steht auch die Sylter Verkehrsgesellschaft von Sven Paulsen. Anlage 2 listet die Ausnahmen auf.
Eigentlich steht in Artikel I genau das, was ich eingangs gesagt hatte. Einheitliche Tarife und Beförderungsbedingungen und Ausnahmen (weitere Regelungen) davon, nur im Einzelfall. (siehe Anlage 3)
Bus SVG Sylt: Geklapptes Faltrad kostet Geld
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PeterHeinz
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Re: Bus SVG Sylt: Geklapptes Faltrad kostet Geld
TIL, das ist fast richtig: Ich hatte vor einiger Zeit eine Diskussion mit einem Bediensteten, weil ich mit meinem Utopia Timor aufs Schiff gefahren bin und dann gefaltet habe. Ich musste bezahlen und er erklärte mir, dass das Rad VOR dem Betreten des Steges gefaltet sein muss. Also er kann mir zuschauen, aber ich darf den Steg des Schiffes nicht mit ungefaltetem Rad betreten. Seit dieser Zeit, und noch dazu mit Brompton, gibt es kein Problem mehr (und natürlich Tasche/Hülle drüber nicht vergessen!).alterfalter2 hat geschrieben:Diese Handhabung auf Sylt gibt es schon lange und ich habe darauf im Forum schon einmal hingewiesen. Da geht nur verpacken in Tasche bevor der Bus kommt. Auf den Fährschiffen des Bodensees ist das noch penetranter. Sobald das Rad v o r dem Einpacken vom Personal gesichtet wird, gilt es auch gefaltet und verpackt als Fahrrad und ist somit kostenpflichtig. Da haben mir auch keine Diskussionen geholfen.
Gruß TIL
Und wir sind voriges Jahr in Sylt die Insel kreuz und quer abgefahren, teilweise mit Bus zurück, haben aber nie eine Beanstandung erfahren. Willkür?
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Motte
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Re: Bus SVG Sylt: Geklapptes Faltrad kostet Geld
Nein, keine Willkür. Einfach nur Glück, wenn sie dich an Bord in Ruhe falten lassen und nicht für´s Rad kassieren.
Das Thema hatten wir (vor längerer Zeit) schon mal, wenn es ums "schnell rein hopsen" in Züge ging. Du schließt (anders als beim Einkaufen) beim ÖPNV den "Beförderungsvertrag" mit Betreten des Beförderungsmittels. In dem Moment bestimmt sich auch das zu entrichtende Beförderungsentgelt. Also nicht erst beim "Losfahren und Mitnehmen". Viele Personenbeförderer übernehmen diese Regelung in ihren Beförderungsbedingungen.
Guck mal hier: http://www.luehe-schulau-faehre.de/page ... derung.php unter 2. (nur als Beispiel ausgewählt - aber so sehen die meisten Beförderungsbedingungen aus)
Das Thema hatten wir (vor längerer Zeit) schon mal, wenn es ums "schnell rein hopsen" in Züge ging. Du schließt (anders als beim Einkaufen) beim ÖPNV den "Beförderungsvertrag" mit Betreten des Beförderungsmittels. In dem Moment bestimmt sich auch das zu entrichtende Beförderungsentgelt. Also nicht erst beim "Losfahren und Mitnehmen". Viele Personenbeförderer übernehmen diese Regelung in ihren Beförderungsbedingungen.
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Osis
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Re: Bus SVG Sylt: Geklapptes Faltrad kostet Geld
Tourismusverband abschreiben ist viel wirkungsvoller. Und da Beschweren das es unpraktisch und intransparent ist. Ist im Regelfall wirkungsvoller aber dauert halt ein wenig. Die haben nämlich Angst uns Image.
...mal fix von unterwegs geantwortet.
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