In einer Anzeige hatte jemand ein gebrauchtes E-Bike (Rabeneick) angeboten. Auffällig war der monströse Akku am Sitzrohr, deshalb dürfte das Rad etwas älter gewesen sein. Das Rad hätte angeblich zwei Fahrstufen: E-Fahrt ohne zu treten bis 16 kmh und Unterstützung bis 25 kmh.
Seltsam, Export Modell oder gab es hier mal andere Vorschriften? Die anzeige i
Gab es hier mal andere Vorschriften für E-Bikes?
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Weinbergschnecke
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Re: Gab es hier mal andere Vorschriften für E-Bikes?
Wird schlicht ein Tippfehler sein. Ob die zusätzliche Anschiebhilfe bis 6 km/h bei Pedelecs daraus ein E - Bike macht, war bislang nicht eindeutig im Gesetz geklärt.
Das es damit noch keines ist, ist nun aber offiziell im Straßenverkehrsgesetz (16.6. 2013) verankert.
Das es damit noch keines ist, ist nun aber offiziell im Straßenverkehrsgesetz (16.6. 2013) verankert.