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Gab es hier mal andere Vorschriften für E-Bikes?

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
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Weinbergschnecke
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Gab es hier mal andere Vorschriften für E-Bikes?

Beitrag von Weinbergschnecke »

In einer Anzeige hatte jemand ein gebrauchtes E-Bike (Rabeneick) angeboten. Auffällig war der monströse Akku am Sitzrohr, deshalb dürfte das Rad etwas älter gewesen sein. Das Rad hätte angeblich zwei Fahrstufen: E-Fahrt ohne zu treten bis 16 kmh und Unterstützung bis 25 kmh.
Seltsam, Export Modell oder gab es hier mal andere Vorschriften? Die anzeige i
Motte
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Re: Gab es hier mal andere Vorschriften für E-Bikes?

Beitrag von Motte »

Wird schlicht ein Tippfehler sein. Ob die zusätzliche Anschiebhilfe bis 6 km/h bei Pedelecs daraus ein E - Bike macht, war bislang nicht eindeutig im Gesetz geklärt.
Das es damit noch keines ist, ist nun aber offiziell im Straßenverkehrsgesetz (16.6. 2013) verankert.
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