Ich befürchte, das Radfahren könnte noch mehr reglementiert werden. Denkbar wären eine Richt-oder Höchstgeschwindigkeit, eine notwendige Haftpflichtversicherung mit Kennzeichen, eine Art wiederkehrender Fahrrad-TÜV und schließlich eine Radfahrerprüfung mit Radführerschein. Radfahrverbote wegen Trunkenheitsfahrten haben Gerichte ja bereits ausgesprochen
Im Wassersport gab es diese Entwicklung ja auch: Sportbootführerscheine Binnen und Küste, Funkzeugnisse und Seenotrettungsmittelschein, Kennzeichnungspflicht größerer Boote auf Binnengewässern, Anhänger mit eigenem Kennzeichen, TÜV statt Nummernschild vom Zugfahrzeug.
Auch das Angeln war früher einfacher: Keine Kurse und Prüfungen, nur Schein gegen Gebühr.
Ich finde aber, der Staat macht das nicht aus Fürsorge um den Bürger, sondern um den Bürokraten in den Ämtern Arbeit zu beschaffen. Eigentlich hätte die Zahl der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst im Computerzeitalter massiv zurückgehen müssen. Das ist aber bisher nicht der Fall: Man verschafft sich laufend neue Aufgabengebiete durch eine Flut von Gesetzen und Vorschriften.
Und die Radfahrer sind eben ein dankbares Opfer für die Bürokratie. Dagegen gehört es bei einer "Kultmotorradmarke" eben dazu, dass sie oft die Umwelt kilometerweit mit Krawall beglücken und kein Cop rührt seine Finger.
OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
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Weinbergschnecke
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Muc-Falter
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Gerade beim Boot ist eher eine Deregulierung im Gang. Statt Führerscheinpflicht ab 5 PS sind nun 15 PS erlaubt. (Liegt an den Hausbootvermietern)
Fürs segeln brauchst Du eigentlich gar keinen Schein (Ausnahme für einige Gewässer)
Auf weltweite Fahrt kannst Du also ohne Sportbootschein und ohne Registrierung gehen. Name des Bootes und Heimathafen am Heck reichen
Fürs segeln brauchst Du eigentlich gar keinen Schein (Ausnahme für einige Gewässer)
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Motte
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Also, dass die Politik das Radfahren außerhalb ihrer Sonntagsreden nicht als Zielgruppe sieht, dem stimme ich zu. Auch dass die meisten Kommunalpolitiker, wenn es um Verkehrsplanung für Alltagswege geht, Radfahren einfach nicht ernst nimmt.
Dabei greifen sie jedoch auch „nur“ eine weit verbreitete Stimmung in der Bevölkerung auf. Und seien wir mal ehrlich – wenn Radfahren sich jemals auf breiter Front durchsetzt, dann eher weil es unter jungen Leuten plötzlich als „schick“ gilt oder weil man damit tüchtig Kosten spart. Nicht aus den so genannten „Vernunftgründen“ wie „praktisch, gesund, ökologisch, nachhaltig etc.“.
Dass die Radfahrer im Verkehrsrecht besonders gegängelt werden und ihnen dort Unzumutbares auferlegt wird, empfinde ich so nicht. Fakt ist – wir haben keine Kennzeichenpflicht und ich erkenne zurzeit auch keine ernsthaften Bemühungen eine einzuführen. Eine allgemeine Pflicht (aller Bürger) zum Abschluss einer Privathaftpflicht würde ich persönlich sogar begrüßen. Als Selbstschutz und als „Opferschutz“.
Zum Thema „Bürger – Staat“ und überbordende Verwaltung, fällt mir nur ein, dass „der Bürger“ in ganz vielen Fällen genau diese „Überversorgung“ mit amtlichen Stellen haben möchte und in den Vorschriften darauf pocht, dass gefälligst auch sein persönlicher Ausnahmefall dort erfasst ist (also Einzelfallgerechtigkeit berücksichtigt wird). Spätestens, wenn kurz vor dem entscheidenden Tor das eigene TV Bild gestört ist, weil der Nachbar mit der neuen Mikrowelle sein Süppchen wärmt oder sein E-Bike ausparkt, kommt der Ruf nach neuen Vorschriften auf.
Von daher haben wir auch genau den Staat, den wir verdienen - da sollten wir uns nix vormachen.
Dabei greifen sie jedoch auch „nur“ eine weit verbreitete Stimmung in der Bevölkerung auf. Und seien wir mal ehrlich – wenn Radfahren sich jemals auf breiter Front durchsetzt, dann eher weil es unter jungen Leuten plötzlich als „schick“ gilt oder weil man damit tüchtig Kosten spart. Nicht aus den so genannten „Vernunftgründen“ wie „praktisch, gesund, ökologisch, nachhaltig etc.“.
Dass die Radfahrer im Verkehrsrecht besonders gegängelt werden und ihnen dort Unzumutbares auferlegt wird, empfinde ich so nicht. Fakt ist – wir haben keine Kennzeichenpflicht und ich erkenne zurzeit auch keine ernsthaften Bemühungen eine einzuführen. Eine allgemeine Pflicht (aller Bürger) zum Abschluss einer Privathaftpflicht würde ich persönlich sogar begrüßen. Als Selbstschutz und als „Opferschutz“.
Zum Thema „Bürger – Staat“ und überbordende Verwaltung, fällt mir nur ein, dass „der Bürger“ in ganz vielen Fällen genau diese „Überversorgung“ mit amtlichen Stellen haben möchte und in den Vorschriften darauf pocht, dass gefälligst auch sein persönlicher Ausnahmefall dort erfasst ist (also Einzelfallgerechtigkeit berücksichtigt wird). Spätestens, wenn kurz vor dem entscheidenden Tor das eigene TV Bild gestört ist, weil der Nachbar mit der neuen Mikrowelle sein Süppchen wärmt oder sein E-Bike ausparkt, kommt der Ruf nach neuen Vorschriften auf.
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Motte hat geschrieben:Von daher haben wir auch genau den Staat, den wir verdienen - da sollten wir uns nix vormachen.
ABER: Die Stimmen die nach Ordnung und Gesetzen rufen sind die lautesten.
Und Politiker zeigen mehr Tatkraft wenn sie was ändern als wenn sie sagen: Passt doch schon... Da sind sie Laumänner.
UND gerade das bräuchten wir viel mehr! Leute die laut sagen: Passt schon - es reicht was reguliert ist, mindestens ebenso laut wie diese die nach neuen Gesetzen oder Verordnungen schreien!
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Schon sehr viel Blödes und auch Schlaues zum Helm oder Nichthelm oder diversen Urteilen gelesen. Ist die Sache nicht viel einfacher, als sie von beherzten Pro-/Contra-Reden gemacht wird? Alle Beteiligten (Radler, Helmhersteller, Versicherer, Politiker, Lobbyisten, Gesetzesschreiber, RA, Richter, ...) haben ihren ganz persönlichen und bei gutem Willen leicht nachvollziehbaren Blick auf die Thematik. Helm oder Nichthelm ist im Rückblick immer besser und sicherer zu bewerten als in einer prospektiven Einschätzung. Hinzu kommt noch die vielzitierte Dialektik, die allem innewohnt und auch die Schuld-/Mitschuldfrage nicht auslässt.
Folge: Es sind keine allgemein gültigen und ewig beständigen Ergebnisse fixierbar! Eine richterliche Entscheidung ist auch nichts anderes als eine individuelle Auswahl aus dem üppigen Angebot komplexer Zusammenhänge. Insofern erwarte ich auch künftig ganz unterschiedliche sich stets wandelnde Entwicklungen hinsichtlich gesetzlicher Regelung, Rechtssprechung und individueller Entscheidung zum Helmgebrauch.
Für mich als Individuum heißt es lediglich, persönlich entscheiden und nicht über eigene Fehlentscheidungen wehklagen. Ohne Helmpflicht genieße ich halt den Fahrtwind im Haar und mit Helmpflicht erhöhe ich meinen Reiseetat für Knöllchen und ab jetzt auch meine Rücklagen für Krankentage.
Folge: Es sind keine allgemein gültigen und ewig beständigen Ergebnisse fixierbar! Eine richterliche Entscheidung ist auch nichts anderes als eine individuelle Auswahl aus dem üppigen Angebot komplexer Zusammenhänge. Insofern erwarte ich auch künftig ganz unterschiedliche sich stets wandelnde Entwicklungen hinsichtlich gesetzlicher Regelung, Rechtssprechung und individueller Entscheidung zum Helmgebrauch.
Für mich als Individuum heißt es lediglich, persönlich entscheiden und nicht über eigene Fehlentscheidungen wehklagen. Ohne Helmpflicht genieße ich halt den Fahrtwind im Haar und mit Helmpflicht erhöhe ich meinen Reiseetat für Knöllchen und ab jetzt auch meine Rücklagen für Krankentage.
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derMac
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
IMO geht es bei diesem Urteil nicht um die Frage der Regulierung und Gesetzgebung (und auch nicht um Frisuren) sondern um die Frage, auf welcher Basis die Entscheidung getroffen wurde. Und ich sehe keine klare Basis für die Aussagen, dass Radfahren besonders gefährlich wäre und dass der Helm eine anerkannte, signifikante Schutzwirkung hat. Da würde mich schon interessieren, wie das Gericht zu dieser Auffassung kommt. Ich denke, man kann bei Beschäftigung mit der Thematik nur zum Ergebnis kommen, dass in beiden Fragen große Unsicherheit herrscht. Ich erwarte von einem OLG schon, dass sie sich intensiv mit solchen Fragen auseinandersetzen und unsichere Sachverhalte nicht als sicher darstellen.
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derMac
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Das der Geldbeutel über den Ausgang entscheidet ist doch mal ne klare Aussage.Motte hat geschrieben:und bei dem entscheidet u.a. der Geldbeutel ob er sich eventuell ein Gegengutachten leisten kann und will
Natürlich würde sich jemand beschweren und IMO zu Recht.Übrigens - erinnert Ihr euch noch an das Urteil bezüglich des LKW Fahrers, der die Radfahrerin beim Abbiegen getötet hat? Der hatte gegen kein Gesetz verstoßen, wurde daher im Strafverfahren nicht verurteilt. Hier im Zivilverfahren könnte der Richter sehr wohl auch zu der Überzeugung gelangen, dass ihm aufgrund eines fehlenden Spiegels ein höheres Maß an Verschulden zukommt (neben der Betriebsgefahr und der Sorgfaltspflicht beim Abbiegen) Da würde sich niemand beschweren, dass nun die Spiegelpflicht "durch die Hintertür" eingeführt wird. Das ist die Kehrseite der gleichen Medaille.
Mac
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
In dem Spiegel Artikel wird die Problematik gut beleuchtet:
"2009 traf es einen Motorradfahrer, der unverschuldet von einem Autofahrer verletzt wurde. Er erlitt erhebliche Beinverletzungen mit Langzeitfolgen - und musste eine empfindliche Kürzung seiner Schmerzensgeld- und Versorgungsforderungen hinnehmen. Denn der Biker hatte zur Lederjacke eine Stoffhose getragen und trug deshalb laut Urteil des Brandenburgischen OLG (Urteil vom 23.07.2009, 12 U 29/09) Mitschuld an seinen Verletzungen. Zwar gäbe es keine Vorschrift zum Tragen adäquater Schutzkleidung, aber dass man mit dem Verzicht darauf ein erhöhtes Verletzungsrisiko in Kauf nehme, sei ja bekannt.
Ähnlich urteilten zahlreiche Gerichte bis hoch zum Bundesgerichtshof gegen Halter von Oldtimern, denen zum Teil elementare Schutzvorrichtungen wie Sicherheitsgurte fehlen. Das ist kein Rechtsbruch, ab einem bestimmten Fahrzeugalter müssen Oldtimer-Fahrer ihre Vehikel nicht damit nachrüsten. Unabhängig davon aber sehen Gerichte das Führen eines solchen Fahrzeugs als Fahren auf eigenes Risiko. Versicherungen wie Gerichte erkennen da regelmäßig eine Mitschuld für erlittene Schäden."
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Das OLG Schleswig hat eine Revision im Fall der Helmverweigerung vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Möglich, dass man die Sache dort anders sieht. Vielleicht aber auch nicht.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/fahr ... 06399.html
Werden wir uns also bald an die Helmpflicht durch die Hintertür gewöhnen müssen?
"2009 traf es einen Motorradfahrer, der unverschuldet von einem Autofahrer verletzt wurde. Er erlitt erhebliche Beinverletzungen mit Langzeitfolgen - und musste eine empfindliche Kürzung seiner Schmerzensgeld- und Versorgungsforderungen hinnehmen. Denn der Biker hatte zur Lederjacke eine Stoffhose getragen und trug deshalb laut Urteil des Brandenburgischen OLG (Urteil vom 23.07.2009, 12 U 29/09) Mitschuld an seinen Verletzungen. Zwar gäbe es keine Vorschrift zum Tragen adäquater Schutzkleidung, aber dass man mit dem Verzicht darauf ein erhöhtes Verletzungsrisiko in Kauf nehme, sei ja bekannt.
Ähnlich urteilten zahlreiche Gerichte bis hoch zum Bundesgerichtshof gegen Halter von Oldtimern, denen zum Teil elementare Schutzvorrichtungen wie Sicherheitsgurte fehlen. Das ist kein Rechtsbruch, ab einem bestimmten Fahrzeugalter müssen Oldtimer-Fahrer ihre Vehikel nicht damit nachrüsten. Unabhängig davon aber sehen Gerichte das Führen eines solchen Fahrzeugs als Fahren auf eigenes Risiko. Versicherungen wie Gerichte erkennen da regelmäßig eine Mitschuld für erlittene Schäden."
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Das OLG Schleswig hat eine Revision im Fall der Helmverweigerung vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Möglich, dass man die Sache dort anders sieht. Vielleicht aber auch nicht.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/fahr ... 06399.html
Werden wir uns also bald an die Helmpflicht durch die Hintertür gewöhnen müssen?
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Motte
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Nein, denn das ist ja keine Helmpflicht. Es bleibt weiterhin meine eigene Entscheidung ob ich einen nutze oder nicht. Es sagt ja nur, dass ich meine eigene (ich nenne es mal allgemein) "Unbekümmertheit" nicht in vollem Umfang auf jemand anderen abwälzen kann. Wenn Du bei Sturm durch den Wald gehst und von einem Ast getroffen wirst, ist es genau so. Da haftet im Regelfall der Waldbesitzer nicht. Weil wir ja nicht so viele Regeln wollenWerden wir uns also bald an die Helmpflicht durch die Hintertür gewöhnen müssen?
Das ist auch nichts Ungewöhnliches - den § 254 BGB gibt es "schon ewig". Das ist ja auch eine sinnvolle Regelung. Denk nur mal dran, wenn Du selbst der Verursacher wärst und der Andere könnte sich quasi beliebig blöde verhalten, ohne dass es was an deiner Zahlungsverpflichtung ändert.
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Pibach
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Dieser Grundsatz ist ja sehr gut einzusehen.Motte hat geschrieben:Es sagt ja nur, dass ich meine eigene (ich nenne es mal allgemein) "Unbekümmertheit" nicht in vollem Umfang auf jemand anderen abwälzen kann.
In dem vorliegenden Fall war es aber wohl so, dass der Radfahrer vom entgegenkommenden Auto auf seiner Spur umgemäht wurde.
Dann von einem "Mitverschulden" an den Verletzungen zu sprechen, weil er keinen Helm trug ist schon dubios.
Edit: ahso, war hier ja der Fall mit der öffnenden Autotür. Also eine Alltagsradlerin. Da finde ich komisch, zu erwarten, dass sie einen Helm trägt. Machen in Deutschland ja nur ca 2%. Mal abgesehen davon, dass eine Schutzwirkung ja auch nicht nachgewiesen werden konnte.
Wobei mich die Argumentation mit der "Stoffhose", also wohl eine Jeans, und dem Motorradfahrer interessieren würde. Hast Du dazu einen Link? Bei dem Wetter jetzt gerade fahren die ja wohl kaum mit kompletter Ledermontour.