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Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
Pibach
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Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von Pibach »

Hm, langer Text aber meine Frage ist da jetzt nicht beantwortet, oder?
Pibach
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Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von Pibach »

Motte hat geschrieben: Daraus folgt:

Wer für sich das Zitierrecht (in § 51 UrhG geregelt) in Anspruch nehmen möchte, kann das nur, wenn er das im Rahmen eines Werkes (hier Forenbeitrag) tut, dass als solches (selbst) wieder urheberrechtsfähig ist. Das eigene Werk (also der einzelne Forenbeitrag) muss damit erst einmal selbst den Anforderungen des § 2 UrhG entsprechen.
Ne,aus drei Beispielen kannst das nicht folgern. Soviel ist erstmal Fakt.
Ansonsten ist auch Fakt, dass es ja gemacht wird.
Also ist vermutlich auch Fakt, dass diese ganze Idee, dass der Ziterende Schöpfungshöhe erreichen muss Kokolores ist.
Was ja auch der gesunde Menschenverstand sofort sieht.
Oder nicht?
Schon sehr merkwürdig, echt.

Edit:
Interessieren würde mich ein Grichtsurteil, dass für den Zitierenden tatsächlich auf Schöpfungshöhe pocht. Das gibt es aber eben nicht. Oder kennst Du eins?
derMac
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Re: AW: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von derMac »

Pibach hat geschrieben:
derMac hat geschrieben: Das sehen die Richter allerdings anders als du. ;)
Wohl kaum.
Das ist hier mal wieder ein anderer, sehr einfacher Fall.
So macht das keinen Spaß.

Mac
Pibach
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Re: AW: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von Pibach »

derMac hat geschrieben: So macht das keinen Spaß.
Wer so nen Spruch einwirft und inhaltlich so vorbei am Thema, kann sich nicht auch noch in dieser Form beschweren. Was ist denn das für eine Art bitte?
derMac
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Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von derMac »

Pibach hat geschrieben: Wer so nen Spruch einwirft und inhaltlich so vorbei am Thema, kann sich nicht auch noch in dieser Form beschweren. Was ist denn das für eine Art bitte?
Mir ist noch immer nicht klar, was an meinem Link inhaltlich so am Thema vorbei sein soll. Ich finde weiterhin, dass der entgegen dem Einbinden von you-Tube-Videos ziemlich exakt zum Einbinden von Bildern von fremden Websiten hier im Forum passt.

Mac
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Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von Pibach »

derMac hat geschrieben: Mir ist noch immer nicht klar, was an meinem Link inhaltlich so am Thema vorbei sein soll. Ich finde weiterhin, dass der entgegen dem Einbinden von you-Tube-Videos ziemlich exakt zum Einbinden von Bildern von fremden Websiten hier im Forum passt.
Da geht es eben nicht um ein Zitat, weil ja auch gar kein Zitatzweck vorliegt.
Ansonsten ist der Fall auch ziemlich klar.
Und eine Abweichung von dem was ich schrieb zu dem, wie das hier die Richter sehen ist sowieso nicht gegeben.

Ansonsten finde ich insgesamt die Art unschön, so einen Link ohne wirklichen Zusammenhang reinzuschmeißen, den Zusammenhang auch gar nicht zu nennen und dazu noch eine Stichelei einzubauen.
Harry
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Harry »

Pibach hat geschrieben:
derMac hat geschrieben: Das sehen die Richter allerdings anders als du. ;)
Wohl kaum.
Das ist hier mal wieder ein anderer, sehr einfacher Fall.
Das passt hier schon sehr gut! Dort heißt es (http://netzrecht.org/einbinden-von-frem ... -zulassig/):

"... Im konkreten Fall hatte der Betreiber einer Internetseite ein Bild auf seiner Seite eingebunden, so dass das Bild vollständig auf seiner Seite abgebildet war, ohne dass sich das Bild tatsächlich auf seinem Server befand (sog. “embedded content”)...

Das OLG Düsseldorf folgte in seiner Entscheidung ... der Ansicht des Klägers und sah eine Verletzung des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG, da keine Einwilligung des Urhebers vorlag."

“Anders als bei einem Hyperlink, durch welchen ein Nutzer lediglich auf das Lichtbildwerk verwiesen werde, werde das geschützte Werk bei „Embedded Content“ durch denjenigen, der es auf seiner Seite eingebunden hat, selbst öffentlich zum Abruf bereitgehalten und damit unmittelbarer Bestandteil der Webseite, da es ohne weitere Klicks angezeigt werde. Durch die Einbindung des geschützten Werks wird dieses nicht mehr in der vom Urheber beabsichtigten Weise öffentlich zugänglich gemacht, insbesondere weil dessen Webseite umgangen und sein Urhebernennungsrecht verletzt werde.”


Als Praxixtip wird empfohlen, beim Einbinden von Youtube Videos darauf zu achten, dass der Anbieter des Videos auch der Rechteinhaber ist "(z.B. einem Kinotrailer der jeweilige Filmverleih)" und weiter:
"Lädt der Rechteinhaber selbst das Video auf eine Plattform hoch, auf der es die Möglichkeit des “Embedded Content” gibt, so kann m.E. davon ausgegangen werden, dass dieser sich mit dem Einbinden der Inhalte auf fremden Internetseiten einverstanden erklärt"

Zunächst einmal sehe ich das auch so. Zumal das Einbinden von Fotos und Clips in diesem Forum keine Finanzieller Absicht beinhaltet. Man will sich auch nicht mit fremden Federn schmücken, es dient lediglich des Gedankenaustausches. Ausserdem ist das simple Abbilden eines Faltrads nicht wirklich schützenswert, oder?
Pibach
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Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von Pibach »

Pibach hat geschrieben: Ne,aus drei Beispielen kannst das nicht folgern. Soviel ist erstmal Fakt.
Ansonsten ist auch Fakt, dass es ja gemacht wird.
Also ist vermutlich auch Fakt, dass diese ganze Idee, dass der Ziterende Schöpfungshöhe erreichen muss Kokolores ist.
Was ja auch der gesunde Menschenverstand sofort sieht.
Hier ist eine umfangreiche Analyse dazu. Darin wird explizit herausgestellt, dass die 3 Fälle lediglich Beispiele sind. Und zwar ist das eine Änderung der ursprünglich starreren Formulierung:

"Während die alte - kasuistisch abgeschlossene - Regelung nur 3 Fälle des Zitats kannte, gestaltet sich der neue § 51 Satz 1 in Form einer Generalklausel und kehrt damit der oft kritisierten, starren Regelungstechnik seines Vorgängers den Rücken. In Satz 2 tauchen zwar die bekannten Fälle der Nummern 1 – 3 wieder auf, jetzt aber haben sie nur noch einen beispielhaften Charakter des durch die Generalklausel für weitere Anwendungsfälle geöffneten Zitatrechts. "


Alle sonstigen Sekundärtexte, die bislang Schöpfungshöhe (zwingend) voraussetzen müssten also daraufhin korrigiert werden.

Ansonsten wäre es geschickt gewesen, dem §51 noch ein Beispiel hinzuzufügen, in dem auch ohne Schöpfungshöhe zitiert wird. Dann wäre das klarer.
Pibach
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Pibach »

Harry hat geschrieben: Das passt hier schon sehr gut!
Harry, das zeigt jetzt für mich, dass Ihr das beide nicht so richtig nachvollziehen konntet bisher.
Diese Fall behandelt lediglich eine Selbstverständlichkeit. Fremde Inhalte darf man so platt nicht einfach ungefragt veröffentlichen. Das ist auch mühsam das wiederholt zu diskutieren. Allerdings gibt es eben die Schrankenrechte, u.a. das Zitatrecht, worauf auch Udo hingewiesen hat. Die Diskussion hier geht darum, unter welchen Bedingungen man das also anwenden kann, d.h. fremde inhalte legal zitieren.
Pibach
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Pibach »

Harry hat geschrieben:Ausserdem ist das simple Abbilden eines Faltrads nicht wirklich schützenswert, oder?
Doch. I.d.R. genießen alle, auch typisch laienhafte und banale Photos Urheberrechtsschutz.
Maßgeblich dafür, ob man das Photo in einen Zitierfall einbinden darf, ist das Interesse, dass der Urheber bei der Veröffentlichung verfolgt. Das ist manchmal nicht so klar, aber teilweise implizit anzunehmen. Zitieren darfs Du grundsätzlich nur, wenn das öffentliche Interesse (bzw. das einer Gruppe die das öffentliche Interesse repräsentiert) am Zitat die dadurch eingeschränkten Interessen des Urhebers überwiegt.

Den "Facebook-Style" hab ich angeführt, weil das zeigt, dass man Thumbnails offenbar in jedem Fall als Bildzitat nutzen darf, unbetrachtet der Urheberinteressen. Genaues zu der Größe solcher Vorschauen gibt es wohl nicht. Ebenso ist unklar, ob es juristisch einen Unterschied gibt zwischen Bild-Zitat und bebildertem Link (vermutlich rechtlich das selbe).
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