http://www.sueddeutsche.de/muenchen/pro ... er-1.95367
Ein LKW Fahrer übersieht beim Abbiegen eine Frau, sie wird überrollt und getötet. Der Staatsanwalt beantragt Freispruch:
"Ein unabwendbares Ereignis"
Für den Staatsanwalt ist nach dem Gutachten klar, dass der Unfall "bei aller Tragik" nicht vermeidbar gewesen ist. Sein Antrag: Freispruch. Dies erregt die Angehörigen und ihren Anwalt Georg Oswald. Es könne doch nicht sein, einen solchen Unfall als "unabwendbares Ereignis" hinzunehmen.
Und die Richterin setzt noch eines drauf: "Die Amtsrichterin spricht Johann W. frei. Von einem Kraftfahrer könne beim Abbiegen nicht verlangt werden, dass er nahezu null fahre. Zwölf Kilometer pro Stunde seien schon sehr langsam. Der Fall sei eine Warnung an alle Radfahrer, die neben einem solchen "wahnsinnigen Gefährt" fahren."
Ein Urteil zum Kopfschütteln
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Muc-Falter
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Harry
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln
Ohne jemanden verärgern zu wollen, aber so zum Kopfschütteln finde ich das nicht. Der Unfallhergang ist nicht näher beschrieben. Wäre das ein LKW Fahrer Forum, wären wir alle erleichtert. Offensichtlich hat der LKW Fahrer nicht nachlässig gehandelt, wofür soll er verurteilt werden? So tragisch es auch ist.
Als Radler sollte man nicht fahrlässig neben einem LKW herfahren. Der Augenkontakt fehlt. Man hat links von sich eine drei Meter hohe Blechwand. Da sollten alle Warnleuchten aufheulen.
Als Radler sollte man nicht fahrlässig neben einem LKW herfahren. Der Augenkontakt fehlt. Man hat links von sich eine drei Meter hohe Blechwand. Da sollten alle Warnleuchten aufheulen.
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Muc-Falter
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln
Anscheinend ist es vollkommen in Ordnung wenn ich etwas nicht sehen kann, kann ich es überfahren...
Dem LKW Fahrer ist natürlich auch sein toter Winkel bewusst, er weiß darüber viel besser Bescheid als ein Radfahrer. (Es trifft ja auch immer wieder Kinder!)
Ist es wirklich zuviel verlangt den rückwärtigen Verkehr genau zu beobachten und im Zweifelsfall anzuhalten?
Zusätzlicher Gedanke: Wenn es ein "wahnsinniges Gefährt" ist, warum darf es dann am Straßenverkehr teilnehmen?
Für mich passt das alles nicht.

Dem LKW Fahrer ist natürlich auch sein toter Winkel bewusst, er weiß darüber viel besser Bescheid als ein Radfahrer. (Es trifft ja auch immer wieder Kinder!)
Ist es wirklich zuviel verlangt den rückwärtigen Verkehr genau zu beobachten und im Zweifelsfall anzuhalten?
Zusätzlicher Gedanke: Wenn es ein "wahnsinniges Gefährt" ist, warum darf es dann am Straßenverkehr teilnehmen?
Für mich passt das alles nicht.
*klugscheissermodusan* Keine meiner Warnleuchten heult auf.Harry hat geschrieben:Da sollten alle Warnleuchten aufheulen.
Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln
Die angegebene Unfallort hat benutzungspflichtige Radwege.
Google Streetview
Ich vermute ganz stark das das Mädchen ihn auch genutzt hat. (Würde sonst mit Sicherheit in den Berichten stehen) Von "fahrlässig neben einem LKW herfahren" kann man dabei nicht sprechen. Das Opfer zu beschuldigen finde ich unangebracht.
Google Streetview
Ich vermute ganz stark das das Mädchen ihn auch genutzt hat. (Würde sonst mit Sicherheit in den Berichten stehen) Von "fahrlässig neben einem LKW herfahren" kann man dabei nicht sprechen. Das Opfer zu beschuldigen finde ich unangebracht.
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alterfalter2
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln
@ Muc-Falter
"Anscheinend ist es vollkommen in Ordnung wenn ich etwas nicht sehen kann, kann ich es überfahren...
Dem LKW Fahrer ist natürlich auch sein toter Winkel bewusst, er weiß darüber viel besser Bescheid als ein Radfahrer. (Es trifft ja auch immer wieder Kinder!)Ist es wirklich zuviel verlangt den rückwärtigen Verkehr genau zu beobachten und im Zweifelsfall anzuhalten?
Zusätzlicher Gedanke: Wenn es ein "wahnsinniges Gefährt" ist, warum darf es dann am Straßenverkehr teilnehmen?"
Auf j e d e n Fall muß der LKW-Fahrer beim Abbiegen seinen toten Winkel beachen, notfalls muß er aussteigen und sich davon überzeugen, daß niemand neben seinem Fahrzeug steht. Gleiches gilt für das Zurücksetzen eines Fahrzeugs. Dieses Urteil ist rechtswidrig.
Es gibt zu diesem Thema jede Menge Material aus England, wo z.B. in Großstädten wie London/Birningham nahezu wöchentlich Radfahrer von LKWs beim Abbiegen überrollt werden.
..siehe:
http://www.e-activist.com/ea-campaign/a ... teId=16367
http://www.e-activist.com/ea-campaign/a ... teId=16882
@ TomK
"Von "fahrlässig neben einem LKW herfahren" kann man dabei nicht sprechen. "
Was soll das auch heißen, selbst wenn kein Radweg vorhanden gewesen wäre? Benutzung von für Fahrräder gesperrten Straßen mag als fahrlässig betrachtet werden, aber doch nicht, wenn beide Fahrzeuge g l e i c h b e r e c h t i g t eine Straße befahren. Da ist wirklich ein radikales Umdenken notwendig: ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit gleichen Rechten und Plichten, wie jedes andere (motorisierte) auch..
Gruß TIL
"Anscheinend ist es vollkommen in Ordnung wenn ich etwas nicht sehen kann, kann ich es überfahren...
Dem LKW Fahrer ist natürlich auch sein toter Winkel bewusst, er weiß darüber viel besser Bescheid als ein Radfahrer. (Es trifft ja auch immer wieder Kinder!)Ist es wirklich zuviel verlangt den rückwärtigen Verkehr genau zu beobachten und im Zweifelsfall anzuhalten?
Zusätzlicher Gedanke: Wenn es ein "wahnsinniges Gefährt" ist, warum darf es dann am Straßenverkehr teilnehmen?"
Auf j e d e n Fall muß der LKW-Fahrer beim Abbiegen seinen toten Winkel beachen, notfalls muß er aussteigen und sich davon überzeugen, daß niemand neben seinem Fahrzeug steht. Gleiches gilt für das Zurücksetzen eines Fahrzeugs. Dieses Urteil ist rechtswidrig.
Es gibt zu diesem Thema jede Menge Material aus England, wo z.B. in Großstädten wie London/Birningham nahezu wöchentlich Radfahrer von LKWs beim Abbiegen überrollt werden.
..siehe:
http://www.e-activist.com/ea-campaign/a ... teId=16367
http://www.e-activist.com/ea-campaign/a ... teId=16882
@ TomK
"Von "fahrlässig neben einem LKW herfahren" kann man dabei nicht sprechen. "
Was soll das auch heißen, selbst wenn kein Radweg vorhanden gewesen wäre? Benutzung von für Fahrräder gesperrten Straßen mag als fahrlässig betrachtet werden, aber doch nicht, wenn beide Fahrzeuge g l e i c h b e r e c h t i g t eine Straße befahren. Da ist wirklich ein radikales Umdenken notwendig: ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit gleichen Rechten und Plichten, wie jedes andere (motorisierte) auch..
Gruß TIL
Zuletzt geändert von alterfalter2 am Do Feb 07, 2013 1:57 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln
Radwege bauen heist fallen stellen. Sogesehen war das Ereignis wirklich unabwendbar, wurde es doch schon bei der Anlage des Radweges billigend in Kauf genommen.
Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln
@alterfalter
Man überholt im Normalfall kein Fahrzeug rechts, das den rechten Blinker an hat - im Mischverkehr auf der Fahrbahn würde man da wenn links vorbeifahren. Darauf wollte ich hinaus.
Man überholt im Normalfall kein Fahrzeug rechts, das den rechten Blinker an hat - im Mischverkehr auf der Fahrbahn würde man da wenn links vorbeifahren. Darauf wollte ich hinaus.
Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln
Und es ist ein wenig zynisch zu behaupten, daß bei einem Radstreifen das Mädchen noch leben würde. Toter Winkel bleibt toter Winkel, triefen bleibt triefen gerade bei ortsunkundigen Fahrern. Ich persönlich versuche mich immer vor den Abbiegenden zu stellen, auch auf einem Radstreifen. Auch beim Fahren bremse ich dort lieber, wenn ich sehe, der Bursche will gleich abbiegen. Obwohl scheinbar im Recht nützt es mir auch nichts wenn ich drunter liege.
Man sollte darum gerade dieses defensive Fahren bei Verkehrsschulen den Kindern schon beibringen. Lieber einmal zuviel als einmal zu wenig gebremst und gewartet. Und da ist es vollkommen Banane ob auf Radweg oder Radstreifen.
Man sollte darum gerade dieses defensive Fahren bei Verkehrsschulen den Kindern schon beibringen. Lieber einmal zuviel als einmal zu wenig gebremst und gewartet. Und da ist es vollkommen Banane ob auf Radweg oder Radstreifen.
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Harry
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln
Willst du etwas damit sagen, der LKW Fahrer hat das absichtlich getan oder in Kauf genommen, dass da ein Fußgänger/Rad steht/fährt? Wohl kaum. So wurde es vom Richter auch bewertet, emotionslos. Sätze mit "wahnsinniges Gefährt" sind emotionsbehaftet, aber keine Strafe mach den Schaden wieder gut.Muc-Falter hat geschrieben:Anscheinend ist es vollkommen in Ordnung wenn ich etwas nicht sehen kann, kann ich es überfahren...
...Wenn es ein "wahnsinniges Gefährt" ist, warum darf es dann am Straßenverkehr teilnehmen?
Für mich passt das alles nicht.
*klugscheissermodusan* Keine meiner Warnleuchten heult auf. ;)Harry hat geschrieben:Da sollten alle Warnleuchten aufheulen.
Und wenn er wieder einsteigen will, hat er die Fahrban/den Bürgersteig wieder aus den Augen. Das ist doch absurd.alterfalter2 hat geschrieben: notfalls muß er aussteigen und sich davon überzeugen, daß niemand neben seinem Fahrzeug steht. ... Dieses Urteil ist rechtswidrig.
Als schwächerer Teilnehmer gehts mir beim Radfahren um die Gesundheit! Ganz gleich, wer welche Rechte hat. Deine Anmerkung impliziert die Schadenabsicht des LKW Fahrers. Davon kann doch nicht die Rede sein.alterfalter2 hat geschrieben:... wenn beide Fahrzeuge g l e i c h b e r e c h t i g t eine Straße befahren. Da ist wirklich ein radikales Umdenken notwendig: ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit gleichen Rechten und Plichten, wie jedes andere (motorisierte) auch..
Zuletzt geändert von Harry am Do Feb 07, 2013 3:51 pm, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln
Dito @frankd