Hier mal etwas Videomaterial zur Diskussion:
Die AirZound Hupe kannte ich nicht, hier mal am Bike Friday:
http://www.vidoevo.com/yvideo.php?i=OUd ... ike-friday
So benutzt ist die AirZound durchaus interessanter Beitrag zur Verkehrserziehung:
Hier eine lesenswerte Amazon Rezension dazu.
Bike Messenger in Copenhagen. Interview.
Der braucht auch keine AirZound.
Edit: Peter kannst du nicht auch die YT Links richtig einbinden ?
KampfradlerInnen, Blogspot
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Muc-Falter
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Re: KampfradlerInnen, Blogspot
Das Gesetz und Realität nicht deckungsgleich sind ist jedem klar.
Und das man, wenn kontrolliert wird und man erwischt wird evtl. auch dafür zahlen muss ebenfalls. Das eine oder andere macht man trotzdem, egal ob als Auto- Moped- Radfahrer oder Fußgänger. Was das ist entscheidet jeder für sich und mit seinem Gewissen, für seinen Nächsten kann es schon ein Sakrileg sein
Nur mal das Beispiel Beleuchtung. Was vorgeschrieben ist wissen wir alle, kein Zweifel. Was gefahren wird ist von Super-BUMM-hell über zweckmäßig bis zur Minifunzel die noch nicht mal auf hell erleuchteten Straßen als Positionslicht durchgehen würde. Und das sind nur die überhaupt ein Licht haben.
Meist stört sich die Rennleitung daran nicht.
Außer sie müssen kontrollieren oder es kracht. In dem Fall hilft keine noch so gut begründete Gesetzesschelte, es kostet, die Versicherung zahlt nicht mehr und vor Gericht bekommst Du auch die rote Karte gezeigt. So in München geschehen wo zwei "kreativ beleuchtete" Radler zusammen gestossen sind.
Ach ja, wie Vorschriften und Gesetze geändert werden können weiss auch jeder, oder?
Und das man, wenn kontrolliert wird und man erwischt wird evtl. auch dafür zahlen muss ebenfalls. Das eine oder andere macht man trotzdem, egal ob als Auto- Moped- Radfahrer oder Fußgänger. Was das ist entscheidet jeder für sich und mit seinem Gewissen, für seinen Nächsten kann es schon ein Sakrileg sein
Nur mal das Beispiel Beleuchtung. Was vorgeschrieben ist wissen wir alle, kein Zweifel. Was gefahren wird ist von Super-BUMM-hell über zweckmäßig bis zur Minifunzel die noch nicht mal auf hell erleuchteten Straßen als Positionslicht durchgehen würde. Und das sind nur die überhaupt ein Licht haben.
Meist stört sich die Rennleitung daran nicht.
Außer sie müssen kontrollieren oder es kracht. In dem Fall hilft keine noch so gut begründete Gesetzesschelte, es kostet, die Versicherung zahlt nicht mehr und vor Gericht bekommst Du auch die rote Karte gezeigt. So in München geschehen wo zwei "kreativ beleuchtete" Radler zusammen gestossen sind.
Ach ja, wie Vorschriften und Gesetze geändert werden können weiss auch jeder, oder?
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Re: KampfradlerInnen, Blogspot
Pibach hat geschrieben: Bike Messenger in Copenhagen. Interview.
http://www.youtube.com/watch?v=6aahtm3PXQs
Der braucht auch keine AirZound.
Cool, dein Hero trägt ja einen Helm!
Aber sein Motto ist cool: Solange ich niemand anderen behindere....
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Pibach
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Re: KampfradlerInnen, Blogspot
Ob der den normalerweise auch trägt weiß ich nicht, hier jedenfalls wegen der GoPro Helmkamera.Muc-Falter hat geschrieben: Cool, dein Hero trägt ja einen Helm!
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Re: KampfradlerInnen, Blogspot
Wäre er ein Helmgegner hätte er sich nicht mit Helm filmen lassen 
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derMac
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Re: KampfradlerInnen, Blogspot
Motte hat geschrieben:Wer glaubt, dass eine Regelung durch ein Schild an (oder auf) der Straße den Radweg nicht erfasst - der wird auf dem Radweg entlang einer Vorfahrtstraße ja sicher auch immer "Rechts vor Links" beachten - das Schild Vorfahrtstraße kann dann ja auch nur für die Fahrbahn gelten![]()
Nee, wenn es nicht ausdrücklich ausgenommen ist, dann gilt so ein Zeichen immer für die Straße [/b.]Und zu der gehören die Fahrbahnen und die Fahrstreifen inklusive der Sonderwege (Bus/Radweg/Gehweg). Da empfiehlt sich mal ein anderer Blog http://www.fuehrerschein-blog.de/2007/0 ... e-strasse/
Wer glaubt, dass das Schilder grundsätzlich für die ganze Straße gelten, wird auch glauben, dass der blaue Radweglolli für die ganze Straße gilt, wenn die Fahrbahn nicht explizit ausgenommen ist.
Nee, es gibt auch Schilder die nur für einzelne Fahrstreifen gelten. Die spannende Frage ist jetzt: Wenn ein Fahrstreifen ein Verbot für Fahrzeuge aller Art hat und ein anderer ein nutzungspflichtiger Radweg ohne erkennbares Verbot ist, gilt dann das allgemeine Fahrverbot auch für den Radweg? Ich kann die Frage trotz recherchieren nicht beantworten, denke aber das diese Kombination entweder die Fahrt auf dem Radweg erlaubt oder gar nicht zulässig ist (das Radwegschild hätte dann zugehängt werden müssen).
Mac
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Re: KampfradlerInnen, Blogspot
Hallo Mac - JaaaaWer glaubt, dass das Schilder grundsätzlich für die ganze Straße gelten, wird auch glauben, dass der blaue Radweglolli für die ganze Straße gilt, wenn die Fahrbahn nicht explizit ausgenommen ist.![]()
1. Radfahrer dürfen nicht die Fahrbahn, sondern müssen den Radweg benutzen …....
Heißt also nicht unbedingt „da, wo ich stehe, ist der Radweg“. (Sollte aber so aufgestellt werden, dass eine Zuordnung klar wird) Das Schild kann einem KFZ Führer also ziemlich egal sein, auch wenn es in der Straßenmitte steht.
Bei Schild "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (Zeichen 250) ist aber klar, an wen es sich wendet. An Fahrzeuge und darunter fallen auch Fahrräder. Sonst hätte es das Zusatzschild „Radfahrer frei“ haben müssen. Oder man würde gleich zu Zeichen 251 (Verbot für Kraftfahrzeuge) greifen.
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derMac
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Re: KampfradlerInnen, Blogspot
Eventuell hättest du an meinem Text erkennen können, dass ich genau darauf hinaus will.Motte hat geschrieben:Heißt also nicht unbedingt „da, wo ich stehe, ist der Radweg“. (Sollte aber so aufgestellt werden, dass eine Zuordnung klar wird)
Äh, woran genau soll der KFZ-Führer erkennen, welcher Teil der Straße der Radweg ist? Sag jetzt nicht der breitere.Das Schild kann einem KFZ Führer also ziemlich egal sein, auch wenn es in der Straßenmitte steht
An wen es sich wendet ist klar, dass es sich auf die ganze Straße bezieht aber genau dann nicht, wenn ein Teil der Straße gleichzeitig so beschildert ist, dass dort explizit spezielle Fahrzeuge freigegeben sind. Und ich finde keine Stelle in der StVO, in der steht, dass Zeichen 250 andere Zeichen außer Kraft setzt (hab ich aber vll. übersehen). Sich widersprechende Zeichen sind aber eigentlich nicht zulässig, also ein Radwegschild und ein Verbotsschild gleichzeitig. Aber es gibt Stellen in der StVO die vermuten lassen, dass Zeichen nur für bestimmte Fahrstreifen gelten können, wenn sie eindeutig zugeordnet sind (allerdings müssen sie dann eigentlich über den Fahrstreifen hängen). Andererseit gilt das drüberhängen für Radwegschilder ja offensichtlich nicht. Schlussfolgerung: Fahrspur für alle Gesperrt, Radweg weiterhin für Radfahrer frei. Ob ein Richter das auch so sehen würde weiß ich nicht, aber du hast noch keinen einzigen zweifelsfreien Beleg für eine andere Betrachtungsweise gebracht.Bei Schild "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (Zeichen 250) ist aber klar, an wen es sich wendet. An Fahrzeuge und darunter fallen auch Fahrräder. Sonst hätte es das Zusatzschild „Radfahrer frei“ haben müssen. Oder man würde gleich zu Zeichen 251 (Verbot für Kraftfahrzeuge) greifen.
Mac
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Re: KampfradlerInnen, Blogspot
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