Nachts ist die Luft kühl, die Lupine brennt zum
Schnellfahren ein helles Loch Richtung Horizont
und die Monkeylights zaubern kunstvolle Lichtprojektionen:
Luminale am Rad:
Alle Bilder und Videos:
Moulton APB mit Monkeylights M133S, programmiert nach Abt. 3
Hallo!
Da meine Tochter gelegentlich auch mal hier reinschaut fand sie die Videos ganz interessant, Mädchen halt aber wie sieht es eigentlich mit der StVO aus?
m.f.g.
Leszek
(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
Ich will jetzt nicht den Bedenkenträger raushängen lassen, aber ganz ungefährlich sind die Dinger nicht:
- den Autofahrer bzw. eigentlich alle anderen Verkehrsteilnehmer lenken sie ab
- weniger gut Beleuchtete Verkehrsteilnehmer gehen unter (Vgl. Thema Warnweste)
Optisch ansprechend finde die Dinger aber auch, sagte ich aber schon.
Rone - ich würde ja davon absehen immer gleich bei jedem Gimmick "verboten" oder "erlaubt" zu rufen, sofern nicht explizit danach gefragt wird. Wer so was nutzt sollte halt auch verlieren können, falls es die "Rennleitung" gerade gelüstet ihn deswegen rauszuwinken.
Ich finde das erst einmal witzig. Und da man auch Schriften erzeugen kann - wäre das auch ein super Werbeträger. Dürfte aber leider nur im Dunkeln seine volle Wirkung erzeugen. Wie bei allen Dingen ist das nur dann ein "Hingucker", wenn es nicht jeder hat. Das war bei den nervtötenden Klackerperlen in den Speichen auch nicht anders.