@Pibach, @ Uli:
also der langen Rede kurzer Sinn ist, daß gefaltete Räder als eine Art Gepäck gelten. Daß man sein überzähliges Gepäck auch im Fahrradabteil (was ich von Mehrzweckabteil unterscheide) unterbringen kann, ist mir wie gesagt neu, auf die Idee bin ich schlicht noch nicht gekommen. Im übrigen steht in den Vorschriften ja selbst, daß es am Sitz untergebracht werden soll.
Über die Verpackung habe ich mir noch nie Gedanken gemacht, da die Hülle zusammengefaltet kleiner ist als eine Thermosflasche und auch fast nichts wiegt. Falls das Fahrrad dort steht, wo andere vorbeigehen (gerade bei Nachtfahrten), finde ich es nur fair, zu verpacken (oder zu umhüllen). Die gesellschaftspolitische Aussage einer verschmutzten Anzughose ist doch eher negativ. In Londons vollen U-Bahnen kippt die Stimmung gerade angesichts der unverpackten Bromptons. Ich wette, der Tag ist nicht fern, da auch die Mitnahme von Falträdern eingeschränkt (kostenpflichtig) wird, und er wird umso eher kommen, je öfter sich Fahrgäste von - zumal unverpackten - gestört fühlen.
Was ich aus den interessierten Diskussionen mitnehme ist, daß die meisten Leute, die das Faltrad auf den ersten Blick praktisch finden, es im zweiten Satz schon sehr viel weniger praktisch finden, wenn herauskommt, daß für so etwas mehr als 99 Euro ausgegeben werden muß. In 20 Jahren habe ich genug solcher Dialoge gehabt.
Übrigens sind nicht alle Nachtzüge von der DB, sondern eigene Gesellschaften. Da helfen die DB-Vorschriften nicht unbedingt weiter.
Die neue Vorschrift zur Faltradmitnahme wird m.E. zu Unrecht als eine Verbesserung verstanden, sie ist eher das Gegenteil. Früher konnte ich mein Faltrad im Gepäckregal im IC an den Wagenenden unterstellen, als großes Gepäckstück verpackt, und niemanden ging es etwas an, was darunter ist. Jetzt plötzlich wird aus Faltrad eine eigene Kategorie gemacht und mir vorgeschrieben, wo ich es unterzubringen habe, nämlich über oder unter dem Sitz, was in den meisten Zügen gar nicht möglich ist.
Was nach wie vor gehen müßte, ist, das Faltrad im Mehrzweckabteil unterzustellen. Strenggenommen müßte man sich dann wohl auf den Klappsitz daneben setzen.
Aber wie gesagt, CNL ist möglicherweise gar nicht DB. Und Thalys schon gar nicht.
Bei Nachtzugreisen würde ich Zweifelsfälle immer vorher klären. Da gibt es ja einfach keinen 'nächsten Zug', auf den man schlimmstenfalls ausweicht.
Nun, ich habe für alle Eventualitäten meine Samsonite Koffer, den kann ich eigentlich mehr oder weniger hinstellen, wo ich will, niemand sieht, was darin ist, es steht kein Faltrad-Name darauf, niemand kann mich zwingen, ihn aufzumachen, und am Bestimmungsort kann er zusätzlich zu seinen Koffer-Rollen Anhänger-Räder (Bike Friday Anhänger Kit) bekommen und ans Faltrad gehängt werden. Und meine sonstiges Gepäck kann ich darin unterbringen.
Gruß
Schmetterling