berlinonaut hat geschrieben:Sieh es mal so: Alle Diskutanten hier im Thread ausser Dir vertreten einhellig diese Meinung. Im Laufe der letzten Seiten gab es zahlreiche Links, die diese Meinung untermauern. Auch die Händler vin solchem Gerät vertreten die gleiche Meinung. Nur Du nicht - Du beharrst auf Deiner Weltsicht, völlig egal was alles dagegen spricht. Einen Beleg für Deine Ansicht hast Du auf den vergangenen sieben Seiten nicht geliefert. Alle anderen Mitdiskutanten haben sich daher wegen Sinnlosigkeit schon aus der Diskussion verabschiedet. Wie wäre es, wenn vielleicht Du zur Abwechslung mal einen Beleg für Deine Ansicht liefertest?
Also wenn man sich auf Mehrheitsmeinung berufen muss, ohne weitere Argumente bringen zu können, ist man wohl ganz am Ende mit Argumenten. Oder?
Bezüglich Mehrheitsmeinung würde ich das so festhalten: einige Distkutanten hier, haben am Thema vorbeigeredet (Motte, Katapult). On Topic kam von denen keine Meinung, von daher ist das erst mal offen. CycoRacer würde ich so interpretieren, dass er sich meinem Standpunkt angeschlossen hat, bzw. da auch keinen relevanten Unterschied sieht.
Mac hat seine Meinung erst etwas undeutlich, hier aber klar formuliert:
derMac hat geschrieben: Ein "Fahrrad", dass noch jenseits von 25 km/h mit Motorkraft unterstützen kann ist rechtlich gesehen kein Fahrrad mehr, egal wie wieviele Knöpfe man dafür drücken muss.
Bei Dir bin ich nicht so im klaren, ob Du Dich dem anschließt, oder welcher Meinung Du hier genau bist.
Argumente kam dazu: Plausibilität. Von Mac. Das war es. Einschlägige Links, die das irgendwie stützen gab es keine.
"Belege" hab ich zwar auch nicht geliefert, ich behaupte ja aber auch nicht, das die Rechtslage "ganz einfach" sei, sondern dass ich keine einfache Antwort - ob legal oder nicht - darauf gefunden habe. Hier müsste wohl doch derjenige, der es für einfach hält erstmal Belege bringen, nicht wahr? Scheint aber nicht ganz so einfach zu sein...
Für meine Aussage spricht immerhin, dass Coboc das so anbietet, und auch, dass im Gesetzestest nichts der Umschaltbarkeit entgegensteht. Und auch sonst keine Hinweise dazu zu finden sind. In den Foren wird es wie gesagt ohne klares Ergebnis länglich diskutiert. Von daher fühle ich mich recht solide auf der Seite der "Mehrheitsmeinung". Im Grunde unterscheidet sich das ja auch nur in einigen Sondersituationen.
Ich würde davon ausgehen, dass Umschaltbarkeit grundsätzlich erlaubt ist (offen dann nur außerhalb der StVO), aber das Problem die Kontrollierbarkeit ist. Daher ja die Idee der grünen LED (Boris Palmer) oder Fahrtenschreiber. Dabei spielt es dann schon eine Rolle, wann, wie, wo etwas Umgangen werden könnte, denn es ginge hier in einer rechtlichen Auseinandersetzung nach Anschein, ob man das benutzt hat oder nicht. Je nach Situation kann das eine oder das andere plausibel sein. Wie ein Gericht im Zweifel entscheiden würde, ist bisher ohne Präzedenzfälle.
Im Grunde geht das Umschalten aber auch bei vielen Bausätzen und Serienpedelecs ohne großen Aufwand. Manche erlauben ganz einfach eine Menüauswahl der Modi. Bei anderen werden Cheat Codes eingegeben, die eigentlich geheim sein sollten, aber an Kunden kolportiert werden. Und das Abstecken/Umstecken der Sensorkabel wäre eh nur ein Handgriff. An dieser Realität müsste sich eine juristische Entscheidung auch messen lassen. D.h. wenn ein Menüpunkt bzw. Stecker legal ist, ein Knopf aber nicht, währe das nicht konsistent.