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OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

allgemein zum Thema Fahrräder
Weinbergschnecke
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OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von Weinbergschnecke »

Müssen demnächst die Fußgänger auch Schutzkleidung tragen, damit sie keine Mitschuld haben, wenn sie plattgefahren werden?
Der ADAC wird sicher jubeln, auf die 99 mm Sportauspuffklappen beim GTIST7XXL ! Der Link: http://www.kn-online.de/Schleswig-Holst ... -Mitschuld
derMac
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von derMac »

Aus dem Artikel:
Für Radfahrer bestehe zwar keine Helmpflicht, heißt es in der Begründung, aber sie seien im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Es sei unzweifelhaft, dass ein Helm vor Kopfverletzungen schütze, auch sei die Anschaffung wirtschaftlich zumutbar. „Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird.“
Das sowas von einem OLG kommt (wenn es denn so in der Urteilsbegründung stand) stimmt mich traurig.

Mac
warp33
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von warp33 »

Beim BGH liegt ja noch ein ähnliches Urteil aus 2008 zur Überprüfung, hoffentlich gibts da bald mal eine Entscheidung...
Pibach
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von Pibach »

Kann ich mir ja nicht vorstellen, dass das juristisch bestand haben kann.
Umso mehr wird aber deutlich, wie wichtig Aufklärung ist.
Motte
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von Motte »

Da kann man ein eigentlich erst was zu sagen, wenn man das Urteil gelesen hat. (dazu muss man wohl mind. noch einen Monat warten) Wir hatten das ja grad in einem anderen Thread. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass mal ein OLG zu einer solchen Wertung kommt. Dazu müsste aber auch der Beleg erbracht werden (bzw. worden sein), dass beim konkreten Unfallgeschehen ein Helmtragen die Unfallfolgen wesentlich gemildert hätten. Selbst das kann man dann nicht einfach so verallgemeinern.
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von Pibach »

Motte hat geschrieben: Selbst das kann man dann nicht einfach so verallgemeinern.
Na eben. Auch eine Prallschutzweste hätte vielleicht geholfen. Oder Training in einem Judoverein (zum besseren Abrollen).
derMac
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von derMac »

Motte hat geschrieben:Selbst das kann man dann nicht einfach so verallgemeinern.
Wenn man es nicht verallgemeinern kann, würde das aber bedeuten, dass der Alltagsradfahrer sich vor allen erdenklichen Verletzungen schützen, also z.B. alle für Downhillfahrer erhältlichen Schutzelemente tragen muss. Es könnte ihm so sonst bei einem speziellen Unfall vorgeworfen werden, die Möglichkeiten des Selbstschutzes nicht ausgereizt zu haben.

Mac
TomK
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von TomK »

Die Tendenz ist nicht gut. Bleibt dies so, ist es eine Einführung der Helmpflicht durch die Hintertür - mit den entsprechenden Auswirkungen auf den Radverkehrsanteil. Hoffen wir mal das das BGH bei dem Thema anders entscheidet.
Muc-Falter
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von Muc-Falter »

Folgt man diesem Urteil könnte ein Oldtimerfahrer auch mitschuldig sein weil er keinen Airbag hat, weil das Auto kein ABS hat... oder oder oder...
Ich denke es gibt gute Gründe dafür keine Helmpflicht einzuführen. Dann aber bitte auch nicht durch die Hintertür!
Motte
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von Motte »

Die Klärung dieser Frage folgt nicht irgendwelchen politischen Überlegungen. Die Frage ob ein Helm die Frisur zerquetscht oder andere Menschen vom Radeln abhält, der Ramsauer dafür oder dagegen ist, stellt sich in dieser Form hier gar nicht. (in diesem Zusammenhang)

Die trifft hier auch nur ausnahmsweise mal auf das Thema Helm. Das sind reine Zumutbarkeitsabwägungen. Die finden ständig statt, wenn jemand sagt, dass der Geschädigte die Höhe des Schadens, den er als "Verursacher" nun begleichen soll, durch zumutbares Handeln hätte verringern können.
Was bei dieser Abwägung letztlich heraus kommt, (ist ja ein Zivilprozess) hängt davon ab, was die Gutachter vortragen, welcher Meinung der Richter hat und vor allem was und wie umfangreich der Geschädigte vorträgt. (und bei dem entscheidet u.a. der Geldbeutel ob er sich eventuell ein Gegengutachten leisten kann und will)

In die Presse gelangen solche Urteile nur wenn sie hinreichend kurios sind oder mit Althergebrachtem kollidieren. Ich bin mir auch nicht sicher, ob der BGH da was klärt und ob ich das dann will (der Schuss kann ja auch nach hinten losgehen)

Übrigens - erinnert Ihr euch noch an das Urteil bezüglich des LKW Fahrers, der die Radfahrerin beim Abbiegen getötet hat? Der hatte gegen kein Gesetz verstoßen, wurde daher im Strafverfahren nicht verurteilt. Hier im Zivilverfahren könnte der Richter sehr wohl auch zu der Überzeugung gelangen, dass ihm aufgrund eines fehlenden Spiegels ein höheres Maß an Verschulden zukommt (neben der Betriebsgefahr und der Sorgfaltspflicht beim Abbiegen) Da würde sich niemand beschweren, dass nun die Spiegelpflicht "durch die Hintertür" eingeführt wird. Das ist die Kehrseite der gleichen Medaille.
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