Über was da verhandelt wird ist ja in diesem Thread ganz zu Anfang ausführlich dargelegt worden. (Um eine allgemeine Helmpflicht selbst ging es nie - auch wenn das einige Helmpflichtbefürworter niemals verstehen werden)
Ich bin froh, dass es so gekommen ist. Und begrüße dieses Urteil - es zeigt mir auch, dass (letztlich) unser Rechtsstaat funktioniert und allzu sehr abweichende Urteile selten Bestand haben. (Mit seiner Einschätzung setzte sich das OLG Schleswig ziemlich weit von den Urteilen anderer OLG`s ab)
Für die Fahrradfahrer bedeutet es vor allem Rechtssicherheit. Man muss nun nicht mehr darauf achten in welchem Gerichtsbezirk man gerade mit dem Rad unterwegs ist.
Dich, liebe Weinbergschnecke, würde ich gerne mal im Alltag durch das kritische Auge des OLG Schleswig im Alltag betrachten. Ich wette, dass Du eine Menge Dinge tust, die "ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens" nicht tun sollte.
Z.B. ohne Fachausbildung Fahrräder reparieren und in Betrieb nehmen. (gut, das ist nicht verboten - aber wie das Helmtragen weiß doch der verständige Mensch, dass dem Hobbybastler da das notwendige Fachwissen abgeht und man daher im Falle eines Unfalls - auch wenn einem einfach nur die Vorfahrt genommen wird, eine Mitschuld trägt - gelle?
)