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OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

allgemein zum Thema Fahrräder
derMac
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von derMac »

katapult hat geschrieben:Einer Weinbergschnecke kann ich es nicht verdenken das sie ein Leben ohne Hardshell für gefährlich hält.
Jetzt tust du der Weinbergschnecke unrecht. Sie hält nur das Radfahren ohne Helm (um sonstigen Schutz geht es ja gar nicht) für unverantworlich, den Rest des Lebens nicht (obwohl sie es besser wissen müsste). Ich bin ja dafür, Helmpflichtbefürwortern eine generelle Helmpflicht außerhalb des Bettes aufzuerlegen. Wobei sie da eigentlich von allein aus Einsicht mit gutem Vorbild vorangehen sollten.

Mac
Motte
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von Motte »

off topic

Ich mache mal dezent darauf aufmerksam, dass immer noch die meisten Leute im Bett sterben. Sooo ungefährlich wie ihr es darstellt, kann das also gar nicht sein. :P

on topic

Weinbergschnecke - ich bin der Meinung, dass durch Rauchen, Alkoholkonsum, Riskosportarten wie Skat und Kegeln * und dem Verzehr von kalorienreichem Essen weit mehr Schaden (und auch Tote) "erzeugt" wird. Konsequenterweise müsste man all das verbieten.

Zum Glück beschert uns unsere Demokratie aber einen zurückhaltenden Staat - auch wenn es in Deutschland ein fürsorglicher Staat ist. Der greift nur ein, wenn ein Verhalten der Gemeinschaft erhebliche Lasten oder Nachteile zufügt. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem ungesunde Verhaltensweisen verboten sind. ( und wer definiert das?)

* es gibt tatsächlich Statistiken, dass dabei recht viele (ich weiß nicht mehr, ob sogar die meisten) Menschen ums Leben kommen.
UNIC_Nexus
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von UNIC_Nexus »

Schleswig liegt genugen nah an Dänemark wo kein Helm nötig ist wie in den Niederlanden. Warum können die stolze Stadtsöberhäuptlinge dort nicht von den Nachbarn was lernen? Nur weil sie selber intelligente Radwege nicht efrunden haben, lehnen sie Vorschritte ab, auf Kosten der Verkehrsteilnehmern zur Gunst der Versicherungsindustrie
Weinbergschnecke
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von Weinbergschnecke »

Hallo, jetzt kann die Gemeinde hier beruhigt sein: http://www.focus.de/finanzen/news/bgh-u ... 27190.html
Es dauert wohl noch ein paar Jahre bis zu einer anderen Entscheidung.
Wie sagte mir neulich eine Dame von der Heilsarmee mit englischem Akzent so schön: "Jeder Mensch hat ein Recht auf seine eigene Verwesung".
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von UNIC_Nexus »

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holst ... elm-Streit
...eine 20-prozentige Mitschuld zu, weil sie keinen Schutzhelm getragen hatte. Dementsprechend weniger Schadenersatz sollte sie erhalten. Der BGH will am Nachmittag seine Entscheidung verkünden...
Und wie viel haften schwachsinnige Stadtplanner die nicht in der Lage sind sichere Radwege zu gründen? Heißt das jetzt, falls ein fliehender Bankräuber gegen die Polizei schüße abfeuert, nicht beteiligte Personen die zufällig am falschen Ort in der falschen Zeit unterwegs waren müssen jetzt 20% deren eigenen Schaden haften nur weil sie ohne Schutzweste unterwegs waren?
Ich bin auch Autofahrer und habe noch nie eine Autotür ohne erst im Aussenspiegel anschuen geöffnet. Sowas ist mindestens kriminell fahrlässig bis zum versuchten Totschlag zu berechnen und dementsprechend zu bestrafen. Strafminderung ist kein Vorbild
Motte
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von Motte »

Über was da verhandelt wird ist ja in diesem Thread ganz zu Anfang ausführlich dargelegt worden. (Um eine allgemeine Helmpflicht selbst ging es nie - auch wenn das einige Helmpflichtbefürworter niemals verstehen werden)

Ich bin froh, dass es so gekommen ist. Und begrüße dieses Urteil - es zeigt mir auch, dass (letztlich) unser Rechtsstaat funktioniert und allzu sehr abweichende Urteile selten Bestand haben. (Mit seiner Einschätzung setzte sich das OLG Schleswig ziemlich weit von den Urteilen anderer OLG`s ab)
Für die Fahrradfahrer bedeutet es vor allem Rechtssicherheit. Man muss nun nicht mehr darauf achten in welchem Gerichtsbezirk man gerade mit dem Rad unterwegs ist.

Dich, liebe Weinbergschnecke, würde ich gerne mal im Alltag durch das kritische Auge des OLG Schleswig im Alltag betrachten. Ich wette, dass Du eine Menge Dinge tust, die "ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens" nicht tun sollte.

Z.B. ohne Fachausbildung Fahrräder reparieren und in Betrieb nehmen. (gut, das ist nicht verboten - aber wie das Helmtragen weiß doch der verständige Mensch, dass dem Hobbybastler da das notwendige Fachwissen abgeht und man daher im Falle eines Unfalls - auch wenn einem einfach nur die Vorfahrt genommen wird, eine Mitschuld trägt - gelle? :mrgreen: )
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von Weinbergschnecke »

Zitat: "Z.B. ohne Fachausbildung Fahrräder reparieren und in Betrieb nehmen".

Der Witz war gut: Jeder Gebrauchtwagenhändler darf seine Autos in einer eigenen Schrauberwerkstatt aufbereiten und reparieren. Fachpersonal ist nicht erforderlich, auch keine Handwerkseintragung.
Soll ich hier mal eine Liste von "Fahrradfachhändlern" aus meiner Region aufführen, die ohne Handwerkseintragung und ohne gelernte Zweiradmechaniker ihren Kunden Fahrräder verkaufen, in Betrieb nehmen und Reparaturen anbieten?
Nicht selten ist der "Schrauber" vom Typ etwas behindert (deshalb möbeln viele Behindertenwerkstätten ja gerne auch Räder auf) und arbeitet ohne Aufsicht oder Anleitung: Hohe Qualifikation sieht anders aus.
Bedingt ist das laut Handwerksrecht ja sogar zulässig, für die eigenen verkauften Räder.
Auch echte Werkstätten lassen da aber mal den mehr ahnungslosen Azubi schrauben, wie bei BOC Stresemannstrasse erlebt. Den Murks konnte ich noch verhindern, weil entsetzt zugeschaut.
Nee, da schraube ich für uns ohne Zeitdruck lieber selber und bestimmt sorgfältiger, als manch ein Fahrradhöker.
Wenn ich das ab und zu sehe, Schnellreparatur vor der Ladentür an der Straße oder im Laden neben der Kasse und zwischendurch schnell Kunden bedienen...
derMac
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von derMac »

Weinbergschnecke hat geschrieben:Zitat: "Z.B. ohne Fachausbildung Fahrräder reparieren und in Betrieb nehmen".

Der Witz war gut: ...
Viel Text, aber überhaupt nicht verstanden, was Motte eigentlich gesagt hat.

Mac
Weinbergschnecke
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von Weinbergschnecke »

Warum soll ich das nicht verstanden haben?
Das OLG hat sich mit dem Helmtragen beschäftigt, ein Urteil gefällt und der Autor hier einen weiten gedanklichen Bogen bis hin zum Schrauben gespannt. Bloß sehe ich da wenig Zusammenhänge.
Etwas naheliegender wäre die Frage, ob ein 10 Euro Helm vom Discounter den gleichen Schutz bietet, wie ein Markenhelm, der 60, 80 oder gar 100 Euro kostet. Geiz soll ja geil sein...
Motte
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Beitrag von Motte »

Ich wollte Dir das Fahrradbasteln nicht vermiesen oder gar "verbieten". Oder anzweifeln, dass Du das richtig machst.

Nein - Du könntest, wenn so eine Rechtsprechung wie beim OLG Schleswig Schule macht, einfach bei einem beliebigen Unfall - an dem Du selbst nicht die geringste Schuld hast - an einen Richter geraten, der behauptet, dass allein die Tatsache, dass Du selbst daran rumgebogen hast schon ausreicht Dir einen eigenen Schuldanteil zuzuordnen. Einfach weil er meint dass ein verständiger Radfahrer sein Rad zu Reparatur an eine Werkstadt abgibt.

Die Lebenswirklichkeit ist eine völlig andere - in der besteht die Faszination Fahrrad genau darin, dass man die Technik durchschaut und bei vielen Dingen selbst Hand anlegen kann. Aber die Lebenswirklichkeit ist eben auch, dass die große Mehrheit der volljährigen Radfahrer dieses nicht automatisch als gefährlich einstufen und daher nicht im Traum daran denken sich mit Schutzkleidung auszurüsten. Da besteht die verbindende Brücke, die ich oben geschlagen habe.
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