At your servicederMac hat geschrieben: Eigentlich steht in Polizeistatistiken schon drin, worauf sich die Zahlen beziehen und wenn man das weiß, haben sie auch einen gewissen Aussagewert (nur nicht immer den, den man selbst gern hätte). Nur sind die Journalisten oft nicht fähig, das auch richtig zu lesen. Aber die berliner Polizeistatistik kann man ja online bekommen, war AFAIK auch in diesem Forum schon verlinkt, ich bin jetzt aber zu faul zum suchen.
Mac

http://www.berlin.de/polizei/kriminalitaet/pks.html
"Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine statistische Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte. (...) Eingeschränkt wird die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik dadurch, dass der Polizei ein Teil der begangenen Straftaten nicht bekannt wird. Art und Umfang dieses Dunkelfeldes hängt naturgemäß auch von der Anzeigebereitschaft der Bevölkerung und der Kontrollintensität der Polizei ab.(...)"
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... n_2013.pdf
Da steht zum Fahrraddiebstahl auf Seite 12:
"Ladendiebstahl (34.897 Fälle, -816 Fälle, -2,3%, AQ: 91,4%) und Fahrraddiebstahl (26.513 Fälle, +484 Fälle, +1,9%, AQ: 4,0%) sind gemäß der absoluten Zahlen zwei der be- deutsamsten Diebstahlsdelikte, zu denen es im Vergleich zum Vorjahr aber nur geringfügige Änderungen gegeben hat."
Das dann zur Seriösität der Berliner Zeitung... Zum Thema "Datengrundlage" konnte ich auf die Schnelle nichts finden - es ist aber in jedem Fall z.B. anhand des Ladendiebstahls mit einer Aufklärungsquote von 91,4% offensichtlich, dass die Statistik nur einen Teil der Wirklichkeit abbildet (und abbilden kann). Dort dürfte die Dunkelziffer wohl im Bereich vieler 100% sein...
Für 2013 gibt es bisher lediglich die Kurzfassung der Statistik, im Jahrbuch 2012 gibt es ein paar mehr Erläuterungen:
"Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik wird dadurch eingeschränkt, dass der Polizei ein Teil der begangenen Straftaten nicht bekannt wird.
Der Umfang dieses Dunkelfeldes ist abhängig von der Art des Deliktes und von dem Einfluss variabler Faktoren, die sich im Zeitablauf ändern können, wie z. B.:
Anzeigebereitschaft der Bevölkerung
Intensität der Verbrechensbekämpfung
Wandel von Kontroll- oder Sicherungseinrichtungen usw.
Es kann daher nicht von einer feststehenden Relation zwischen tatsächlich begangenen und statistisch erfassten Straftaten ausgegangen werden.(...) In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von der Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche gemäß Straftatenkatalog und die von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen erfasst. Einbezogen sind auch die unter Mithilfe des Zolls bearbeiteten Rauschgiftdelikte.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik stellt immer die Informationen zu allen polizeilich abschlie- ßend bearbeiteten Fällen dar. Das bedeutet, dass sich darunter auch Fälle mit einer länger zurückliegenden Tatzeit befinden können.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist mit der Strafverfolgungsstatistik der Justiz wegen unter- schiedlicher Erfassungsgrundsätze, -daten und -zeitpunkte nicht vergleichbar.(...) Antragsdelikte sind auch dann statistisch zu erfassen, wenn der Strafantrag nicht gestellt oder zurückgezogen wurde.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Berlin wird nach den Richtlinien erstellt, die seit 1953 einheitlich für das Bundesgebiet gelten.(...)
In der PKS werden nur Fälle erfasst, die hinreichend konkretisiert sind: Dazu müssen über- prüfte Anhaltspunkte zu dem Tatbestand (Erfüllung aller Tatbestandsmerkmale einer Straf- rechtsnorm), dem Tatort und der Tatzeit/dem Tatzeitraum (mindestens das Jahr) vorliegen. Vage, nicht überprüfbare Angaben allein - insbesondere über die Zahl begangener (Straf-) Taten - reichen nicht aus, um als Fall in die PKS aufgenommen zu werden.
Bekannt gewordener Fall
ist jede im Katalog aufgeführte rechtswidrige (Straf-) Tat einschließlich der mit Strafe be- drohten Versuche, denen eine (kriminal-) polizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt.
Aufgeklärter Fall
ist die Straftat, zu der nach dem (kriminal-) polizeilichen Ermittlungsergebnis mindestens ein Tatverdächtiger namentlich bekannt wurde.
Nachträglich aufgeklärter Fall
Werden Straftaten, die bereits als bekannt gewordene Fälle gemeldet worden sind, nach- träglich aufgeklärt, werden die Fälle nicht nochmals gezählt, sondern nur die Aufklärung er- fasst."
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... h_2012.pdf