Hallo zusammen,
ich benötige mal die Hilfe der eingefleischten Dahon-Kenner im Bezug auf meinen Joule-Nabendynamo.
Nachdem wir nun gute 700 km mit unseren neuen Mµ P8 zurückgelegt haben, verstärkt sich bei mir der Eindruck, dass mich irgendetwas bei meiner Fahrfreude ausbremst. Mit den alten Speed D6 waren bei uns Tagestouren um die 80 km – auch mehrere Tage hintereinander – überhaupt kein Problem. Seit wir jedoch mit den Mµ’s unterwegs sind hab ich den Eindruck, dass mich 60-70 km schon restlos schaffen. Besonders, wenn es dabei auch mal bergauf geht. Ein 3-Tage langes Radwochenende mit guten 200 km hinterlässt neuerdings deutliche „Spuren“ an mir. Das bin ich eigentlich so in dieser Art nicht gewohnt und möchte es auch nicht weiter hinnehmen.
Mein Grundverdacht ist auf den Nabendynamo gefallen, weil es das einzige Bauteil ist, welches an den alten Rädern nicht vorhanden war. Ansonsten ist das Mµ bekanntlich wesentlich leichter und hat auch eine bessere Übersetzungsabstimmung, als das Speed D6. Hinzu kommt, dass ich meine Räder sehr pflege, also kein Leistungsverlust durch schlecht gewartete Kette oder zu wenig Luftdruck und so. Die Reifen sind auch identisch – Schwalbe Marathon Racer bei 5,5 bar.
Bleibt der Dynamo. Eigentlich war ich wegen der Rechtssicherheit beim Kauf froh, dass ein Nabendynamo vorhanden ist. Nun trage ich mich mit dem Gedanken, das Ding auszubauen. Und da wir so gut wie nie im Dunkeln unterwegs sind, würde es mich auch nicht weiter stören. Auch das Risiko einer Ordnungswidrigkeit würde ich in Kauf nehmen – wenn es denn an diesem Dynamo liegt.
Ich habe überlegt, probeweise mal ein altes Vorderrad ohne Dynamo einzubauen um zu testen, wie es läuft. Bevor ich das jedoch angreife, wüsste ich gerne, wie hoch der Leerlaufwiderstand des Dynamos ist (hab ich im Netz nirgends gefunden). Dann liest man hier und da etwas über das Kurzschließen des Dyamos. Bringt mir das etwas, und wenn ja, wie geht das? Ich möchte aus optischen Gründen ungern auf die vordere Kinetix-Felge verzichten und würde mir auch zutrauen, das Laufrad neu einzuspeichen. Auf den Bildern im Netz hat das Mµ P8 Sport sowohl mit als auch ohne Dynamo radial 20 Speichen. Fehlt mir also noch die richtige Nabe und die Speichen. Wo kann ich die am besten bekommen?
Vielleicht liege ich aber auch völlig daneben und es liegt an irgendetwas, was ich bislang noch nicht bedacht habe.
Ich wäre dankbar für Eure Tipps.
Nabendynamo am My P8 Sport
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ja, wir werden alle nicht jünger......
Nee, Spaß beiseite - an meinem Speed ist ein Joule II verbaut. Und ich hab ebenfalls den bösen Verdacht, dass sich der Bursche einen ziemlichen Teil an Energie im Leerlauf schnappt. Wenn ich das Rad im Reparaturständer andrehe, dann steht das nach ca 2 Umdrehungen. Das war beim Mü mit seinem Joule I noch ganz anders - genau wie das VR mit SON drehte der sich nämlich eine ganze Weile.
Wenn es denn stimmt, dass hinter dem Joule II ein SRAM Dynamo steckt, dann könnte das der alter I3 sein - und dem wurde damals in Tests ein hoher recht hoher Leerlaufverlust nachgesagt.
Gruß
Udo

Nee, Spaß beiseite - an meinem Speed ist ein Joule II verbaut. Und ich hab ebenfalls den bösen Verdacht, dass sich der Bursche einen ziemlichen Teil an Energie im Leerlauf schnappt. Wenn ich das Rad im Reparaturständer andrehe, dann steht das nach ca 2 Umdrehungen. Das war beim Mü mit seinem Joule I noch ganz anders - genau wie das VR mit SON drehte der sich nämlich eine ganze Weile.
Wenn es denn stimmt, dass hinter dem Joule II ein SRAM Dynamo steckt, dann könnte das der alter I3 sein - und dem wurde damals in Tests ein hoher recht hoher Leerlaufverlust nachgesagt.
Gruß
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Der Joule soll ein Sharp, nicht SRAM gewesen sein. SRAM baut doch auch erst seit ein paar Jahren selbst Nabendynamos.
Rechtssicherheit hat man mit dem Joule eh nicht, weil der kein deutsches Prüfzeichen hat und wegen seiner Leistung auch keines bekäme. Die Kinetix-Felge ist eine Rigida X-Plorer 406-19, ich würde das Laufrad für Nachtfahrten einfach fertig stehen lassen und ein neues aufbauen
Alternativ Umbau auf SON? Ist aber nicht ganz preiswert...
Zu beachten wäre, dass eine neue Nabe 74mm Einbaubreite hat.
Rechtssicherheit hat man mit dem Joule eh nicht, weil der kein deutsches Prüfzeichen hat und wegen seiner Leistung auch keines bekäme. Die Kinetix-Felge ist eine Rigida X-Plorer 406-19, ich würde das Laufrad für Nachtfahrten einfach fertig stehen lassen und ein neues aufbauen

Alternativ Umbau auf SON? Ist aber nicht ganz preiswert...

Zu beachten wäre, dass eine neue Nabe 74mm Einbaubreite hat.
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erst einmal.
wenn jemand Wert darauf legt ein in jeder Hinsicht nach den Vorgaben der StVZO ausgestattetes Dahon zu haben, dann müssen mindestens der zweite Rückstrahler nachgerüstet werden und ein dynamobetriebenes Frontlicht (mit weißem Reflektor) und Hecklicht (mit rotem Reflektor) mit Zulassungszeichen nachgerüstet werden. Bei einigen auch noch Pedalreflektoren.
wer "nur" ordentliches dynamobetriebenes Licht will, kann natürlich den Joule dran lassen und einfach die Batterieleuchte und die funzelige Frontleuchte gegen was anständiges aus dem LED Lager tauschen.
Ich hab keine vernünftige Quelle, welche Artikel sich hinter dem Kinetix oder Biologic Kram verbergen. Nur Aussagen irgendwo aus den Radforen - zum Teil von Leuten, die sich häufig mit den Raddynamos beschäftigen. Den Wahrheitsgehalt kann ich somit nicht einmal erahnen.
Danach soll der Joule I ein Dynamo von Sanyo (für den nichtdeutschen Raum) gewesen sein. Und der Joule II von SRAM kommen.
Eine der Quellen lag hier: http://www.radfahren.de/archiv/alle-rub ... ynamo.html
wenn jemand Wert darauf legt ein in jeder Hinsicht nach den Vorgaben der StVZO ausgestattetes Dahon zu haben, dann müssen mindestens der zweite Rückstrahler nachgerüstet werden und ein dynamobetriebenes Frontlicht (mit weißem Reflektor) und Hecklicht (mit rotem Reflektor) mit Zulassungszeichen nachgerüstet werden. Bei einigen auch noch Pedalreflektoren.
wer "nur" ordentliches dynamobetriebenes Licht will, kann natürlich den Joule dran lassen und einfach die Batterieleuchte und die funzelige Frontleuchte gegen was anständiges aus dem LED Lager tauschen.
Ich hab keine vernünftige Quelle, welche Artikel sich hinter dem Kinetix oder Biologic Kram verbergen. Nur Aussagen irgendwo aus den Radforen - zum Teil von Leuten, die sich häufig mit den Raddynamos beschäftigen. Den Wahrheitsgehalt kann ich somit nicht einmal erahnen.
Danach soll der Joule I ein Dynamo von Sanyo (für den nichtdeutschen Raum) gewesen sein. Und der Joule II von SRAM kommen.
Eine der Quellen lag hier: http://www.radfahren.de/archiv/alle-rub ... ynamo.html
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Sanyo kann auch sein, ich will mich auch gar nicht streiten. Aber Aufbau von Joule II und den kleinen SRAM-Dynamos (habe beides!) sprechen nicht für SRAM als Hersteller, aber nur Bo knows...
Deine Anmerkung zur StVZO finde ich spannend!

Deine Anmerkung zur StVZO finde ich spannend!
Das beudeutet ja klar, dass mindestens zwei Rückstrahler verbaut sein müssen. Damit dürften wohl nahezu alle hier in Deutschland verkauften kleinen Räder und auch viele große Räder gar nicht den Bestimmungen entsprechen... spannend§67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern hat geschrieben:(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit
a) einer Schlußleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,
b) mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und
c) einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler
ausgerüstet sein. Die Schlußleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.

Nabendynamo am My P8 Sport
Die meisten Räder die in Deutschland verkauft werden entsprechen nicht den bestimmungen, nahezu kein Rennrad, Crosser, MTB, BMX und dergleichen entspricht den forderungen der STVZO und ist damit ganz einfach nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Juckt erstmal keinen und auch die Polizei winkt oft Batteriebeleuchtung durch... aber wenn es mal zu einem Unfall kommen sollte und der Versicherungsgutachter feststellt, dass man ja garnicht im öffentlichen Straßenverkehr hätte fahren dürfen, ja dann wird es lustig
Ein Fahrrad braucht übrigens in Deutschland nach STVZO:
Lustig sind Rennfaher die Beleuchtung mitführen, denn Sie wähnen sich oft im Recht aber das stimmt so nicht, die STVZO entbindet sie ja nur von der Lichtanlage, aber nicht von den vorgeschriebenen Reflektoren und die haben die meisten nunmal auch nicht
Wird echt mal Zeit das diese Steinzeitverordnung angepasst wird.
Gruß Ahab
Juckt erstmal keinen und auch die Polizei winkt oft Batteriebeleuchtung durch... aber wenn es mal zu einem Unfall kommen sollte und der Versicherungsgutachter feststellt, dass man ja garnicht im öffentlichen Straßenverkehr hätte fahren dürfen, ja dann wird es lustig

Ein Fahrrad braucht übrigens in Deutschland nach STVZO:
Wie man sieht, die meisten bewegen sich illegal mit Sportgeräten auf deutschen Straßen, wie auch die meisten Faltradfahrer hier§67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.
(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muß mindestens so geneigt sein, daß seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muß am Fahrrad so angebracht sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.
(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit
einer Schlußleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,
mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und
einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler
ausgerüstet sein. Die Schlußleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.
(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlußleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlußleuchte muß unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.
(6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.
(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit
mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.
(8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.
(9) Der Scheinwerfer und die Schlußleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlußleuchte allein leuchten.
(10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;
der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.
(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.

Lustig sind Rennfaher die Beleuchtung mitführen, denn Sie wähnen sich oft im Recht aber das stimmt so nicht, die STVZO entbindet sie ja nur von der Lichtanlage, aber nicht von den vorgeschriebenen Reflektoren und die haben die meisten nunmal auch nicht

Wird echt mal Zeit das diese Steinzeitverordnung angepasst wird.
Gruß Ahab
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Von meinen Falträdern war einzig und allein das Utopia Timor den Bestimmungen gemäß ausgestattet.
Hab das aber nur gesagt für diejenigen, die alles ganz korrekt haben wollen.
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Ahab - Knöllchen ginge natürlich immer. Wenn Dein Gegenüber die Regeln kennen würde.
Aber wenn Du keine "hell tönende Glocke" am Rad hast, mindert das auch nicht die Schuld des Autofahrers, der Dich beim Rechtsabbiegen einfach umfährt. Da muss schon eine Ursächlichkeit hergestellt werden können, was Schadensverlauf und Höhe angeht.
Aber wenn Du keine "hell tönende Glocke" am Rad hast, mindert das auch nicht die Schuld des Autofahrers, der Dich beim Rechtsabbiegen einfach umfährt. Da muss schon eine Ursächlichkeit hergestellt werden können, was Schadensverlauf und Höhe angeht.
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Motte hat geschrieben:Ahab - Knöllchen ginge natürlich immer. Wenn Dein Gegenüber die Regeln kennen würde.
Aber wenn Du keine "hell tönende Glocke" am Rad hast, mindert das auch nicht die Schuld des Autofahrers, der Dich beim Rechtsabbiegen einfach umfährt. Da muss schon eine Ursächlichkeit hergestellt werden können, was Schadensverlauf und Höhe angeht.
Stimmt schon, ich meinte ja auch eher den Zeitpunkt, wenn es darum geht, dass die Versicherung bezahlen soll wenn du angefahren wurdest... dass sie bezahlen müssen ist recht wahrscheinlich, aber wie viel und ob man eine Teilschuld erhält weil man ja eigentlich garnicht im Straßenverkehr hätte fahren dürfen steht in den Sternen und muss in einem solchen Zweifelsfall von den Gerichten geklärt werden.
Dies ist ein sehr ärgerlicher Umstand, da hier immernoch keine Rechtssicherheit herrscht und sich der Fahrradfahrer darauf nicht einstellen kann.
Es gibt zwar Gesetze, aber die werden von der Executive sehr lasch ausgelegt, wodurch sich ein Radfahrer mit Batteriebeleuchtung im Recht sieht, da die Polizei in durchgewunken hat, aber das Gericht nach einem Unfall anders entscheidet, da die Versicherung der Gegenseite "zu Recht" anführt das man ja kein Gefährt nach STVZO geführt hat.
Blöde Geschichte... aber ich triffte ab ins OT

Das Timor ist übrigens ein schönes, wenn auch schweres Rad

Gruß Ahab
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Danke schon mal an alle Beteiligten für Eure Beiträge.
Die rechtliche Lage dürfte ja nun ausreichend bis hin zur vollständigen Verwirrung geklärt sein.
Ist mir ehrlich gesagt auch erst einmal egal. Ich würde auch pro forma einen alten Seitenläufer montieren. Würde eh nicht benutzt, ist zugelassen und kostet keine Kraft (komm mir jetzt bloß keiner mit Luftwiderstand und so....). Sieht nur nicht so toll aus so ein Teil, aber man kann nicht alles haben.
Da ich nichts Gegenteiliges in Euren Beiträgen gelesen habe, unterstelle ich erstmal, dass es wahrscheinlich am Dynamo liegt. Genau wie bei Udo bleibt mein Vorderrad nach Andrehen auch nach 2-3 Umdrehungen stehen. Manchmal entsteht auch beim Fahren bei einer Geschwindigkeit so um 12-14 km/h eine leichte Vibration im Vorderrad, die den Eindruck hinterlässt, als hätte der Dynamo gerade seine zulässige Höchstdrehzahl überschritten. Der Umbau auf einen SON kommt schon aus Kostengründen nicht in die nähere Betrachtung. Hab schließlich 2 von den Dingern.
Ich werd mich mal dranmachen, ein Vorderrad zum Ausprobieren zu organisieren. Dann seh ich weiter.
Die rechtliche Lage dürfte ja nun ausreichend bis hin zur vollständigen Verwirrung geklärt sein.

Da ich nichts Gegenteiliges in Euren Beiträgen gelesen habe, unterstelle ich erstmal, dass es wahrscheinlich am Dynamo liegt. Genau wie bei Udo bleibt mein Vorderrad nach Andrehen auch nach 2-3 Umdrehungen stehen. Manchmal entsteht auch beim Fahren bei einer Geschwindigkeit so um 12-14 km/h eine leichte Vibration im Vorderrad, die den Eindruck hinterlässt, als hätte der Dynamo gerade seine zulässige Höchstdrehzahl überschritten. Der Umbau auf einen SON kommt schon aus Kostengründen nicht in die nähere Betrachtung. Hab schließlich 2 von den Dingern.
Ich werd mich mal dranmachen, ein Vorderrad zum Ausprobieren zu organisieren. Dann seh ich weiter.