Die Beförderungsbestimmungen der DB für den Fernverkehr sagen:
8.4.1 Der Reisende hat durch den Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt den für die
Beförderung von verpackten oder unverpackten/demontierten Fahrrädern festgesetzten
Beförderungspreis zu zahlen, ausgenommen hiervon sind zusammengeklappte Fahrräder,
die wie Handgepäck in den Zügen untergebracht werden können.
https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahninte ... 5_2017.pdf
Und zur Frage was Handgepäck ist:
§ 16
Mitnahme von Handgepäck und Tieren
(1) Der Reisende darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich in die Personenwagen
mitnehmen. Dem Reisenden steht für sein Handgepäck nur der Raum über und unter seinem
Sitzplatz zur Verfügung. Reisende, denen kein Sitzplatz angewiesen werden kann, haben wegen
der Unterbringung ihres Handgepäcks die Anordnungen des Eisenbahnpersonals zu befolgen.
(Selbe Quelle)
Das heisst formal muss ein Faltrad nicht verpackt sein, allerdings dürfen Räder, die nicht in "Hutablage", begrenzt auf die Breite des eigenen Sitzplatzes passen formal nicht kostenlos mitgenommen werden. Beim Brompton passte das gerade noch so (wenn man vernachlässigt, dass auch dieses sich in den lustigen Glasablagen nicht brauchbar sichern liesse). Alles, was grösser ist dürfte den Beförderungsbedingungen nach nicht kostenfrei mitgenommen werden (bzw. im ICE gar nicht).
Zwar ist Handgepäck definiert als...
Artikel 12 Zugelassene Gegenstände und Tiere
(1) Der Reisende darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) und lebende Tiere gemäß den
Allgemeinen Beförderungsbedingungen mitnehmen. Der Reisende darf darüber hinaus sperrige
Gegenstände gemäß den besonderen Bestimmungen in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen
mitnehmen.
... das wird aber durch den "Hutablagenparagraphen" wieder eingeschränkt. Ausser dem Handgepäck ist ein Stück "Traglast" zulässig, definiert als...
7.1 Traglast
Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind
Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können.
Gegenstände, die andere Reisende behindern, belästigen oder Schäden verursachen
können, dürfen nicht mitgenommen werden.
... da Falträder aber bereits als Handgepäck definiert sind fällt das wohl aus. Ausser man verpackt das Faltrad oder es entspricht anderweitig weder den oben definierten Bedingungen für ein Handgepäcksfaltrad noch denen für ein normales Faltrad. Man könnte also einen (bevorzugt verpackten) Grossfalter als Traglast deklarieren und das ggf. vorhandene Packtaschengepäck als Handgepäck.
Soweit die Theorie. In der Praxis interessiert das Keinen. Ich bahn-fernreise zwar nur mit dem Brommi bislang, in die Hutablage habe ich es noch nie gequetscht und das wurde auch nie verlangt. Und wenn man sich anschaut, mit was Leute so unterwegs sind gepäckgrössenmässig wäre das auch albern. Sprich: bei vernünftigem Verhalten keine Probleme zu erwarten, insbesondere wenn Du den Falter verhüllst und einen behinderungsfreien Stellplatz findest. Letzeres könnte die grössere Herausforderung werden. In den neueren ICEs gibt es da deutlich mehr Stellfläche als früher. Ein Brommi passt zwischen zwei Sitze, die Rücken an Rücken stehen (das schafft mW kaum ein anderer Falter) und ist daher wohl entspannter zu verstauen als die meisten anderen Falter.
Wichtig zu wissen ist, dass obiges nur für die DB gilt - jede regionale Bahn- und jede Nahverkehrsgesellschaft kocht da ihr eigenes Süppchen. Einige davon findest Du hier:
https://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb ... ngen.shtml
Als grobe Faustregel:
- zweirädrige Falträder sind idR kostenlos (abseits von wenigen Ausnahmen wie z.B. einigen Fähren)
- Verpackung ist meist nicht gefordert
- das Rad muss voll gefaltet sein, um kostenfrei transportiert zu werden
- oft gibt es Grössenbeschränkungen auf 20"-Räder. Inwieweit die in der Praxis relevant sind ist die Frage. Führte aber dazu, dass z.B. mein HP Grasshopper fx kostenlos mitdürfte, das Airnimal Joey aber nicht (obwohl letzteres kleiner ist).
Was davon dann wirklich den Schaffner interessiert - keine Ahnung. Wenn allerdings reihenweise Menschen die Bedingungen
sehr grosszügig auslegen und das andere behindert oder sie anfangen auf ein nichgt vorhandes Recht zu pochen könnte das mittelfristig dazu führen, dass dann genauer hingeschaut wird bzw. die Bedingungen gar verschärft würden - IMHO verständlicherweise. Insofern bin ich da (wie so oft) ganz bei Motte: Unauffällig, vernünftig und rücksichtsvoll verhalten, dann geht es wahrscheinlich gut.
Ansonsten ist das natürlich kein neues Thema hier im Forum. Gab es z.B. schon mal hier:
reisen-f19/erfahrung-mit-reisen-mit-dem ... t2166.html