Na ja- mach mal einen Vorschlag mit eindeutiger Formulierung. Dann wird man die Probleme der Juristen verstehen, die das irgendwann mal ausgehekt haben. Wobei die ganze Geschichte in der StVZO eh noch uralt ist. Die StVO haben sie ja sprachlich überarbeitet. (mit mäßigem Erfolg, wie ich finde)
Wobei die Realität immer komischer ist, als die Theorie. Wenn man sich die vielen Räder so anschaut.
Und wenn ich die lieben Autofahrer jetzt in der Weihnachtszeit anschaue mit ihren verrückten Parkmanövern - muss man wirklich eine Fahrschule besuchen um diesen komischen Führerschein zu bekommen? Kann ich mir im Moment gar nicht vorstellen. Den gibt es doch bestimmt irgendwo in Massen als Gutschein bei Zalando oder Amazon.
Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?
Ich finde es spannend, dass du nach einer "eindeutigeren" Formulierung fragst. Meiner Meinung nach hätte man den Satz einfach problemlos weglassen können.Motte hat geschrieben:Na ja- mach mal einen Vorschlag mit eindeutiger Formulierung.
Mac
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?
Das wäre mal eine perfide Marketingstrategie von amazon und co: Sponsoren von Ordungsamtsmitarbeitern die Parkverstösse verfolgen mit grösstmöglicher Brutalität, auf dass die Konsumenten keinen Bock mehr haben und im Internet bestellen.Motte hat geschrieben: Und wenn ich die lieben Autofahrer jetzt in der Weihnachtszeit anschaue mit ihren verrückten Parkmanövern - muss man wirklich eine Fahrschule besuchen um diesen komischen Führerschein zu bekommen? Kann ich mir im Moment gar nicht vorstellen. Den gibt es doch bestimmt irgendwo in Massen als Gutschein bei Zalando oder Amazon.
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?
Hmm. Hab/Hatte an manchen Rädern Mehrfachbeleuchtung. Aktuell am Trekking-Rad, weil da noch anfällige Seitenläufer-Dynamotechnik dran ist. Also gibt's zusätzliche Anstecklichter, die eigentlich immer dran sind/bleiben. Ob das gesetzlich ist, ist mir Schnuppe. Würde auch 'ne Weile mit einem Ordnungshüter diskutieren, falls denn einer auf die Idee käme, mich deshalb zu behelligen.
Hier scheint die Polizei aber froh zu sein, wenn am Rad vorne und hinten überhaupt was leuchtet...
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?
Hallo,
ich habe mal einen Union 35 Lux LED Scheinwerfer am Netzteil mit Gleichspannung getestet.
Ab etwa 4 Volt war die Helligkeit nach Augenmaß voll da.
Die Stromaufnahme betrug etwa 350 mA und stieg auch bis 6 Volt nicht nennenswert an.
Deshalb dürfte bei der Benutzung von zwei Scheinwerfern nur eine Reihenschaltung sinnvoll sein. Die üblichen Nabendynamos haben ja keine Spannungsbegrenzung und liefern bei relativ hoher Drehzahl auch deutlich mehr als 6 Volt, aber eben kaum mehr als 500 mA.
Zwei von diesen Union Scheinwerfern kosten nur 25 Euro: Das ist ein Argument für zwei billige statt einem teuren Scheinwerfer. Diese LED Funzeln halten zwar theoretisch sehr lange, man hört aber immer wieder von frühzeitigen Ausfällen.
Und was die StVO betrifft, sind die 2,4 Watt Nabendynamos in den Tern und Dahon ja auch nicht zugelassen und damit illegal.
Ich glaube, viel wichtiger ist, dass die LED Funzeln nicht völlig nach oben strahlen und blenden. Es gibt genug Radfahrer, die so rumfahren und nichts merken.
ich habe mal einen Union 35 Lux LED Scheinwerfer am Netzteil mit Gleichspannung getestet.
Ab etwa 4 Volt war die Helligkeit nach Augenmaß voll da.
Die Stromaufnahme betrug etwa 350 mA und stieg auch bis 6 Volt nicht nennenswert an.
Deshalb dürfte bei der Benutzung von zwei Scheinwerfern nur eine Reihenschaltung sinnvoll sein. Die üblichen Nabendynamos haben ja keine Spannungsbegrenzung und liefern bei relativ hoher Drehzahl auch deutlich mehr als 6 Volt, aber eben kaum mehr als 500 mA.
Zwei von diesen Union Scheinwerfern kosten nur 25 Euro: Das ist ein Argument für zwei billige statt einem teuren Scheinwerfer. Diese LED Funzeln halten zwar theoretisch sehr lange, man hört aber immer wieder von frühzeitigen Ausfällen.
Und was die StVO betrifft, sind die 2,4 Watt Nabendynamos in den Tern und Dahon ja auch nicht zugelassen und damit illegal.
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich diese Scheinwerfer einfach so in Reihe schalten lassen. Wenn der Strom bei 6V DC nicht nennenswert ansteigt, so scheint hier doch noch etwas an aktiver Ansteuerelektronik verbaut zu sein, welche die Power-LED besonders schützt, sonst wäre die LED am Netzteil schon durchgebrannt. Da der Dynamo eine Wechselspannung liefert, rechne ich mit Problemen, wenn diese Lampen einfach in Reihe geschaltet werden. Aber Versuch macht klug.Weinbergschnecke hat geschrieben:Hallo,
ich habe mal einen Union 35 Lux LED Scheinwerfer am Netzteil mit Gleichspannung getestet.
Ab etwa 4 Volt war die Helligkeit nach Augenmaß voll da.
Die Stromaufnahme betrug etwa 350 mA und stieg auch bis 6 Volt nicht nennenswert an.
Deshalb dürfte bei der Benutzung von zwei Scheinwerfern nur eine Reihenschaltung sinnvoll sein. Die üblichen Nabendynamos haben ja keine Spannungsbegrenzung und liefern bei relativ hoher Drehzahl auch deutlich mehr als 6 Volt, aber eben kaum mehr als 500 mA.
Falls es nicht klappt, hier noch eine einfache Umbauanleitung für den Serienbetrieb von zwei LEDs mittels Spannungsverdopplerschaltung.
http://www.led-treiber.de/html/dynamo-treiber.html (s. LED-Fahrradbeleuchtung 2)
Für mein LED-Licht (Philips Saveride 60, auch 2 LEDS, ~40 Euro) habe ich mich für einen Dynamo mit Überspannungsschutz entschieden, um die empfindlichen LEDs nicht zu sehr zu gefährden.
Gruss
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?
Wie jetzt? Durch den SON28 in dem kleinen Laufrad? Oder hast du noch einen Seitenläufer zusätzlich betrieben? Oder wie hast du das gemacht?Motte hat geschrieben: An meinem Birdy war immer schon eine 12 Volt Lichtanlage,
(Meine E-Technik-Kenntnisse sind ja so dermaßen schlecht )
Grüße
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?
Cycle Racer: Ein Dynamo mit eing. Überspannungsschutz ist Unsinn, dies
senkt den Wirkungsgrad dramatisch. Desweiteren besitzen alle ND Scheinwerfer
einen solchen. Wenn's dumm kommt hängen also 2 Überspannungsschütze
hintereinander. Im Betrieb dann mehr Bremse als Dynamo.
12 Volt geht mit allen Leistungsstarken Nabendynamos.
Siehe dazu die Artikel auf Fahrradzukunft.de
Speedsix
senkt den Wirkungsgrad dramatisch. Desweiteren besitzen alle ND Scheinwerfer
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Siehe dazu die Artikel auf Fahrradzukunft.de
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?
Nein ist kein Unsinn, mein Axa HR Traction Dynamo hat einen Überspannungschutz und das hat keinen Nachteil, sondern nur Vorteile.Speedsix hat geschrieben:Cycle Racer: Ein Dynamo mit eing. Überspannungsschutz ist Unsinn, dies
senkt den Wirkungsgrad dramatisch. Desweiteren besitzen alle ND Scheinwerfer
einen solchen. Wenn's dumm kommt hängen also 2 Überspannungsschütze
hintereinander.
Es stimmt, im "ungünstigsten Fall" ist der Überspannungsschutz doppelt (besser als im ungünstigsten keinen zu haben). Der Überspannungsschutz wird mit Zener-Dioden realisiert. Zener Diode aus Dynamo und Lampe stören sich nicht weiter, die mit der kleineren Zenerspannung begrenzt die Spannung und die andere, die dann parallel geschaltet ist bleibt untätig oder fängt an zu wirken wenn der Strom durch die andere Zener-Diode zu groß wird (wenn ich zu Beispiel mit 60 bergab fahre). Da der Dynamo als Stromquelle arbeitet, hat diese Art des Schutzes keinerlei Auswirkung auf die versprochene Nennleistung des Dynamos und der im Datenblatt versprochene Wirkungsgrad wird nicht beeinflusst. Da mir meine teueren LEDs am Herzen liegen und ich mir nicht sicher bin was der Lampenhersteller verbaut hat, ist dies für mich eine optimale Lösung.
Gruss
Reimund
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?
Äh, dieser Unsinn in Dynamos ist primär für den Schutz des Rücklichtes:
http://www.nabendynamo.de/produkte/pdf/ ... annung.pdf
Und hier die 12 Volt Geschichte ausführlicher:
http://www.nabendynamo.de/service/12volt/12vinfo.html
Speedsix
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Und hier die 12 Volt Geschichte ausführlicher:
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