Der Link: http://www.shz.de/schleswig-holstein/ki ... 83541.html
Ich halte die Sichtweise der Behörden für nicht haltbar. Genehmigungspflichtig sind grundsätzlich nur Radrennen und Mannschaftsfahrten, auch im geschlossenen Verband. Eine übermäßige Nutzung der Straße tritt durch die "Kaffeefahrten" sicher nicht ein und im Verband ab 16 Radlern zu fahren ist prinzipiell nicht genehmigungspflichtig.
Ich finde, der ADFC fährt hier die falsche Strategie mit dem Rückwärtsgang: Vielleicht sind die Rücklagen für Prozesse durch die Helmklage beim BGH zu stark geschrumpft?
Radfahren in SH: Ärger um Genehmigungspflicht für Radtouren
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Re: Radfahren in SH: Ärger um Genehmigungspflicht für Radtou
Hallo,
der Amtsschimmel läuft in SH zur Hochform auf: http://www.shz.de/nachrichten/newsticke ... 80861.html Bei dem Verkehrsminister, der mir eher Lobbyist der Logistikbranche zu sein scheint, wundert einen gar nichts mehr. Dabei wäre das Radfahren für ihn gut für die Figur...
der Amtsschimmel läuft in SH zur Hochform auf: http://www.shz.de/nachrichten/newsticke ... 80861.html Bei dem Verkehrsminister, der mir eher Lobbyist der Logistikbranche zu sein scheint, wundert einen gar nichts mehr. Dabei wäre das Radfahren für ihn gut für die Figur...
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Re: Radfahren in SH: Ärger um Genehmigungspflicht für Radtou
Nicht dass ich was gegen eine starke Lobby der Logistikbranche hätte - immerhin verdiene ich in dieser Schlüsselbranche mein Geld und ohne eine funktionierende Logistik- und Transportbranche wäre unsere arbeitsteilige Wirtschaft schlicht nicht denkbar - aber...
... diese Vorgaben sind absolut daneben. Um so mehr, als das Schleswig-Holstein ganz massiv vom Fahrradtourismus profitiert. (Und abseits der größeren Städte ja auch nicht viel mehr als Tourismus "zu bieten hat")
Grüße
Ingo
... diese Vorgaben sind absolut daneben. Um so mehr, als das Schleswig-Holstein ganz massiv vom Fahrradtourismus profitiert. (Und abseits der größeren Städte ja auch nicht viel mehr als Tourismus "zu bieten hat")
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Re: Radfahren in SH: Ärger um Genehmigungspflicht für Radtou
Die Wahrheit kenne ich natürlich auch nicht.
Aber wenn dieser Artikel stimmt (im letzten Abschnitt) dann scheint das eher ein Sommerlochproblem und ein Kommunikationsproblem zwischen zwei Personen (im ADFC und im Ministerium) zu sein. Im Zeitalter sozialer Netzwerke sind ja immer alle ganz schnell, ganz furchtbar aufgeregt und betroffen. Und das gleichzeitig auf allen Kanälen. Die alte Regel - wenn man etwas in mehreren Gazetten findet, dann muss was dran sein, stimmt ja heute leider nicht mehr.
Das Grundprinzip, dass eine ungewöhnliche Nutzung der Straße (Festzug/ Großveranstaltung/ Radrennen/Wanderveranstaltung/ - z.B. die NDR Radtour) genehmigungspflichtig ist, ist ja nichts ungewöhnliches.
Aber wenn dieser Artikel stimmt (im letzten Abschnitt) dann scheint das eher ein Sommerlochproblem und ein Kommunikationsproblem zwischen zwei Personen (im ADFC und im Ministerium) zu sein. Im Zeitalter sozialer Netzwerke sind ja immer alle ganz schnell, ganz furchtbar aufgeregt und betroffen. Und das gleichzeitig auf allen Kanälen. Die alte Regel - wenn man etwas in mehreren Gazetten findet, dann muss was dran sein, stimmt ja heute leider nicht mehr.
Das Grundprinzip, dass eine ungewöhnliche Nutzung der Straße (Festzug/ Großveranstaltung/ Radrennen/Wanderveranstaltung/ - z.B. die NDR Radtour) genehmigungspflichtig ist, ist ja nichts ungewöhnliches.
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Re: Radfahren in SH: Ärger um Genehmigungspflicht für Radtou
Hier mal die Langversion. Das klingt für mich nicht wie ein Kommunikationsproblem. Wenn es da eine offizielle Antwort auf eine Anfrage gibt, und die aussagt, dass jede Art von Radtour unabhängig von der Personenzahl angemeldet werden muss, dann hat die antwortende Stelle (und nur die) entweder die Antwort extrem blödsinnig formuliert oder sie meint das so. Und von einem Verkehrs-Staatssekretär kann man schon erwarten, dass er klare Antworten zu seinem Fachgebiet gibt. Eigentlich kann man da nur empfehlen, dass jeder jede "Radtour" unabhängig von der Personenzahl (also auch Solotouren) anmeldet. Das erzeugt viel Spaß bei den Verkehrsbehörden. Wie bekommt man eigentlich raus, welche Straße eine Landesstraße ist? Bundesstraße ist ja noch einfach, aber Landesstraße stell ich mir schwierig vor.Motte hat geschrieben:Aber wenn dieser Artikel stimmt (im letzten Abschnitt) dann scheint das eher ein Sommerlochproblem und ein Kommunikationsproblem zwischen zwei Personen (im ADFC und im Ministerium) zu sein.
Mac
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Re: Radfahren in SH: Ärger um Genehmigungspflicht für Radtou
Ups - Tschuldigung. Eigentlich wollte ich in meinem Beitrag hinter "dieser Artikel" einen Link setzen.
Den nämlich http://www.abendblatt.de/region/stormar ... ouren.html
Ohne diesen Text, hat mein Beitrag natürlich eine ganz andere Aussage.
Hier http://hamburgize.blogspot.de/2014/07/g ... -adfc.htmlwird es auch noch einmal erwähnt.
Das http://www.patrick-breyer.de/wp-content ... touren.pdf ist die Antwort "des Ministeriums" auf eine Anfrage des Mitglieds der Piratenpartei.
Nun muss man natürlich bedenken, dass dort im Ministerium immer ganz vorsichtig geantwortet wird um nur ja keinen "Freibrief" auszustellen. Dabei kann man sich aber auch vor lauter Vorsicht (und Konjunktive) schon einmal selbst überholen. Anders kann ich mir die katastrophale Antwort auf Seite 2 nicht vorstellen. Selbstverständlich ist nie auszuschließen, dass jede Fahrt eines jeden Fahrzeugspulks jeder Fahrzeugart, mit der Anzahl " größer Null " zu einer erheblichen Verkehrsbeeinträchtigung werden kann.
Daraus zu folgern es müsse eine vorherige Genehmigung eingeholt werden ist natürlich Unsinn.
(Das gilt für Trecker genau so wie für Autos und Fahrräder - die Fahrt mit 3 Autos zum Baumarkt muss dann ebenso genehmigt werden)
Insofern ist auch die Antwort auf die Familienfahrten schlichter Nonsens - der aber wohl auch dem Rechtsunkundigen geradezu ins Auge springt. (oder springen müsste).Da hat sich so ein Ministeriumsmitarbeiter schlicht in seiner eigenen Argumentationsschleife aufgehangen. Fehlte in der Ferienzeit wohl das Gegenlesen.
Das kann man hinterfragen - oder ausschlachten. In SH haben sie sich wohl für "Ausschlachten" entschieden.
Um das sichtbar zu machen, hier der Text des § 29 Absatz 2 StVO
(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
Bei einer Ausfahrt der Familie mangelt es schon begrifflich am Zusammenhang mit dem Wort "Veranstaltung", auf welche sich diese Regelung bezieht.
Gruß
Udo
Den nämlich http://www.abendblatt.de/region/stormar ... ouren.html
Ohne diesen Text, hat mein Beitrag natürlich eine ganz andere Aussage.
Hier http://hamburgize.blogspot.de/2014/07/g ... -adfc.htmlwird es auch noch einmal erwähnt.
Das http://www.patrick-breyer.de/wp-content ... touren.pdf ist die Antwort "des Ministeriums" auf eine Anfrage des Mitglieds der Piratenpartei.
Nun muss man natürlich bedenken, dass dort im Ministerium immer ganz vorsichtig geantwortet wird um nur ja keinen "Freibrief" auszustellen. Dabei kann man sich aber auch vor lauter Vorsicht (und Konjunktive) schon einmal selbst überholen. Anders kann ich mir die katastrophale Antwort auf Seite 2 nicht vorstellen. Selbstverständlich ist nie auszuschließen, dass jede Fahrt eines jeden Fahrzeugspulks jeder Fahrzeugart, mit der Anzahl " größer Null " zu einer erheblichen Verkehrsbeeinträchtigung werden kann.
Daraus zu folgern es müsse eine vorherige Genehmigung eingeholt werden ist natürlich Unsinn.
(Das gilt für Trecker genau so wie für Autos und Fahrräder - die Fahrt mit 3 Autos zum Baumarkt muss dann ebenso genehmigt werden)
Insofern ist auch die Antwort auf die Familienfahrten schlichter Nonsens - der aber wohl auch dem Rechtsunkundigen geradezu ins Auge springt. (oder springen müsste).Da hat sich so ein Ministeriumsmitarbeiter schlicht in seiner eigenen Argumentationsschleife aufgehangen. Fehlte in der Ferienzeit wohl das Gegenlesen.
Das kann man hinterfragen - oder ausschlachten. In SH haben sie sich wohl für "Ausschlachten" entschieden.
Um das sichtbar zu machen, hier der Text des § 29 Absatz 2 StVO
(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
Bei einer Ausfahrt der Familie mangelt es schon begrifflich am Zusammenhang mit dem Wort "Veranstaltung", auf welche sich diese Regelung bezieht.
Gruß
Udo
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Re: Radfahren in SH: Ärger um Genehmigungspflicht für Radtou
Wenn ich das anklicke kommt nur ein Hinweis, dass der Inhalt Geld kosten würde.Motte hat geschrieben:Ups - Tschuldigung. Eigentlich wollte ich in meinem Beitrag hinter "dieser Artikel" einen Link setzen.
Den nämlich http://www.abendblatt.de/region/stormar ... ouren.html
Ohne diesen Text, hat mein Beitrag natürlich eine ganz andere Aussage.
Sorry, aber wer die Frage, ob auch Familientouren beantragt werden müssen so beantwortet, dem fehlt einfach die Bürgernähe. Da darf man dass auch mal etwas ausschlachten. Spannend finde ich auch, dass die vielen Radfahrer einer Veranstaltung auf der großen breiten Straße als potentielles Verkehrshindernis gesehen werden, auf dem wahrscheinlich viel schmaleren Radweg daneben allerdings nicht. Das alles ist irgendwie nicht nur eine ungünstig gelaufene Antwort auf eine Anfrage sondern leider bezeichnend für die autozentrierte deutsche Verkehrspolitik. Und hauptsächlich deshalb regen sich IMO viele darüber auf, nicht weil es ein unglücklicher Einzelfall ist.Das http://www.patrick-breyer.de/wp-content ... touren.pdf ist die Antwort "des Ministeriums" auf eine Anfrage des Mitglieds der Piratenpartei.
Nun muss man natürlich bedenken, dass dort im Ministerium immer ganz vorsichtig geantwortet wird um nur ja keinen "Freibrief" auszustellen. Dabei kann man sich aber auch vor lauter Vorsicht (und Konjunktive) schon einmal selbst überholen. Anders kann ich mir die katastrophale Antwort auf Seite 2 nicht vorstellen. Selbstverständlich ist nie auszuschließen, dass jede Fahrt eines jeden Fahrzeugspulks jeder Fahrzeugart, mit der Anzahl " größer Null " zu einer erheblichen Verkehrsbeeinträchtigung werden kann.
Mac
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Re: Radfahren in SH: Ärger um Genehmigungspflicht für Radtou
Das Ausschlachten hat als Kollateralschaden, dass mal eine Urlaubs - Saison viele Radtouren (auch von Kommunen) ausfallen und eine Vielzahl von Familienradtouren in der Ferienzeit, weil die Eltern verunsichert sind. Ja in dem Sinne war das ne tolle Sache- ne richtige Steilvorlage. Am Ende hat man (mit viel Glück) einem bösen Ministerialen mal so richtig gezeigt, wo der Hammer hängt und bekommt vom Fraktionsvorsitzenden einen Gummipunkt. Im Sinne der Radfahrer wurde dort bislang dadurch aber überhaupt nichts bewegt.
Dass der ADFC Mensch per Mail nach § 29 StVO gefragt hat und es gar keine Weisung des Ministeriums an die Verkehrsbehörden der Kommunen gab, hat er ja schon kleinlaut eingestanden.
Ansonsten siehe Klarstellung des Ministeriums : http://www.schleswig-holstein.de/MWAVT/ ... llung.html
Dass der ADFC Mensch per Mail nach § 29 StVO gefragt hat und es gar keine Weisung des Ministeriums an die Verkehrsbehörden der Kommunen gab, hat er ja schon kleinlaut eingestanden.
Ansonsten siehe Klarstellung des Ministeriums : http://www.schleswig-holstein.de/MWAVT/ ... llung.html