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Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und Faltrad
Verfasst: Di Apr 13, 2010 2:24 pm
von art-and-piano
Hallo,
Ende dieses Monats möchte ich gerne das Ruhrgebiet mit meinem Faltrad (Dahon 20 Zoll) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr erkunden. Leider geben dessen Beförderungsbestimmungen keine Auskunft darüber, wie der Transport eines zusammengelegten Faltrades geregelt ist. Als kostenfreies Handgepäck oder als kostenpflichtiges Fahrrad? Vielleicht ist hier jemand aus der Gegend und hat Erfahrungen zu diesem Thema.
Thomas
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und Faltrad
Verfasst: Di Apr 13, 2010 4:16 pm
von Motte
Hallo Thomas,
da warst Du im falschen Text.
Du must in die Tarifbestimmungen gehen.
http://www.vrr.de/imperia/md/content/ta ... mungen.pdf
Hier unter Tiere (ist ja ein Faltradtier) und Sachen
7 Beförderung von Tieren und Sachen
Tiere und Sachen werden im VRR gemäß Artikel 9.1 und 9.3 der Beförderungsbedingungen unentgeltlich befördert. Eine Ausnahme bilden Fahrräder. Hierzu sind ZusatzTickets je Fahrt und mitgenommenes Fahrrad, soweit die Tarifbestimmungen zu einzelnen Tickets nichts anderes angeben, zu lösen. Als Fahrräder gelten grundsätzlich alle zweirädrigen Konstruktionen. Fahrräder, die aufgrund ihrer Konstruktion
zusammengeklappt werden, sowie Einräder werden als Gepäck nach Maßgabe des Artikels 9.1 der Beförderungsbedingungen
unentgeltlich befördert.
Mit den neuen S - Bahnen hier ist das absolut unproblematisch, die haben an jedem Ende eines Wagens ein Mehrzweckabteil. Bei den langen Linien sind 2 Wagen aneinander gekoppelt - sind also 4 Mehrzweckabteile zur Auswahl. Am Bahnsteig findet Du bei uns neuerdings auch Wagenstandsanzeiger für RE und RB, so das Du weißt ob das Radabteil vorne oder hinten ist.
Gruß
Udo
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und Faltrad
Verfasst: Di Apr 13, 2010 5:26 pm
von art-and-piano
Danke für die Antwort, das hatte ich bislang nicht gefunden. Denke ich werde den Text dann ausgedruckt mit mir führen, sicher ist sicher
Thomas