http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-is ... heckliste/
Sehr gute Beschreibung und Anleitung für erlaubte Bildzitate. Dementsprechend sind die Anforderungen ziemlich hoch.
Bildergalerie Urheberrechtsfragen
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Muc-Falter
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Pibach
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Re: AW: Bildergalerie Urheberrechtsfragen
Ja. Das hatte ich ja bereits verlinkt.Muc-Falter hat geschrieben:http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-is ... heckliste/
Sehr gute Beschreibung und Anleitung für erlaubte Bildzitate. Dementsprechend sind die Anforderungen ziemlich hoch.
Ausserhalb von Fachforen ist es daher kaum möglich, Bilder per Zitatrecht einzubinden, müsste schon einschlägiger Fachartikel dazu sein.
Wobei nirgendwo definiert ist, was mit Vorschaubildern ist. Und ob das Einbetten nun ein kleines Großzitat ist, eine eigenständige Veröffentlichung oder lediglich Änderung des Veröffentlichungsrahmens.
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Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen
Deshalb bin ich auch dazu übergegangen nur eigenen Fotos sichtbar einzustellen.
Fremde Fotos binde ich nur über ulr ein, nicht mehr über img. So ist der Forenbetreiber, Patrick auf der sicheren Seite.
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Pibach
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Re: AW: Bildergalerie Urheberrechtsfragen
Denke das ist eine unnötige Beschränkung, die dem Forum nicht hilft. Die Rechtslage halte ich wie gesagt nicht für kritisch.Muc-Falter hat geschrieben:Deshalb bin ich auch dazu übergegangen nur eigenen Fotos sichtbar einzustellen.
Fremde Fotos binde ich nur über ulr ein, nicht mehr über img. So ist der Forenbetreiber, Patrick auf der sicheren Seite.
Was meint denn Patrick?
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Re: AW: Bildergalerie Urheberrechtsfragen
Obwohl alle einschlägigen Fachartikel - und auch Deine selbst verlinkten Quellen - ausdrücklich davon abraten?Pibach hat geschrieben:Die Rechtslage halte ich wie gesagt nicht für kritisch.
Bauchgefühl gegen Fachkonsenz?
http://www.initiative-tageszeitung.de/l ... adenID=159 : "Ein Foto beispielsweise lässt sich meist nur ganz oder gar nicht zitieren. Wenn es aber als Ganzes gedruckt würde, wäre das Bildzitat ein Großzitat. Dieses wiederum ist gemäß § 51 Nr. 1 UrhG nur in wissenschaftlichen Werken zulässig."
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Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen
Hier ein Blogbeitrag zu den Facebook Vorschaubildern.
Rechtliche Grundlage ist wohl dieser Auszug aus der Entscheidungen des BGH zur Google-Bildersuche:
"... dass ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich macht, mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen muss"
Link-beschreibende Vorschaubilder in Suchmaschinen sind demnach "üblichen Nutzungshandlungen".
Vorschaubilder in Facebook vielleicht auch. Hab dazu noch keine klare Entscheidung gefunden.
Wenn dem so wäre, gehen natürlich auch Vorschaubilder in Foren.
Edit: hier noch ein paar genauere Hintergrundinfos zur Rechtslage.
Rechtliche Grundlage ist wohl dieser Auszug aus der Entscheidungen des BGH zur Google-Bildersuche:
"... dass ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich macht, mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen muss"
Link-beschreibende Vorschaubilder in Suchmaschinen sind demnach "üblichen Nutzungshandlungen".
Vorschaubilder in Facebook vielleicht auch. Hab dazu noch keine klare Entscheidung gefunden.
Wenn dem so wäre, gehen natürlich auch Vorschaubilder in Foren.
Edit: hier noch ein paar genauere Hintergrundinfos zur Rechtslage.
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Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen
Du wirst dazu sicher eine Quelle haben, wo das Urheberrecht zwischen dem öffentlichen Gebrauch eines Bildes durch einen Gewerbetreibenden und dem öffentlichen Gebrauch eines Bildes durch einen Privatmann unterscheidet.Pibach schrieb:
Bei uns geht es aber um eine Diskussion zu den Reifen. Sowie Preisübersicht. Es ist ein Fachforum.
Meine Meinung dazu: Das war schlicht doof von Schwalbe. Die hätten besser erst mal zur kostenfreien gelben Karte greifen sollen, bevor sie die Messer wetzen. Und sie sollten (vorher) abwägen, ob es eher schadet oder nützt. Ohne den (Bild) Hinweis von TIL zum Beispiel, würde ich so manches Faltrad gar nicht kennen - folglich beim Kauf auch gar nicht in Betracht ziehen.
Gruß
Udo
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Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen
Es ist ein Unterschied im Zitatzweck.Motte hat geschrieben: Du wirst dazu sicher eine Quelle haben, wo das Urheberrecht zwischen dem öffentlichen Gebrauch eines Bildes durch einen Gewerbetreibenden und dem öffentlichen Gebrauch eines Bildes durch einen Privatmann unterscheidet.
Da ist die Frage, ob das in öffentlichem Interesse ist.
Und ein Fach-Diskussionsforum ist das.
Sogar ganz genau im Kernfokus des Zitatrechtes, denn es dient "der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft" .
Der Produktkatalog eines Gewerbetreibenden nicht so wirklich.
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Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen
Du verlinkst auf automatisch eingebundene kleinen Vorschaubilder. (Und selbst da werden Abmahnungen verschickt!)
Das ist nicht zu vergleichen mit per Hand absichtlich eingebundenen Fotos oder Abbildungen in voller Größe.
jm2c
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Motte
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Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen
Warum?
Wo ist der Unterschied ob ein Händler sagt, der Schwalbe Big Apple hat keine seitlichen Stollen (Bild), der Schwalbe Fat Albert aber schon (Bild) und eignet sich damit für grobes Gelände oder ob das User Z hier im Forum sagt.
Der Unterschied liegt in der Interessenlage (Gewinnerzielungsabsicht) der Zitierenden - weniger derjenigen, die es lesen. Von öffentlichem Interesse kann beides sein. Aber wo genau bitte siehst Du für eine solche Unterscheidung die gesetzliche Grundlage (nicht (d)eine Meinung) im UrhG ?
(Ich finde Wikipedia eine nette Quelle um allgemeine Anregungen zu bekommen in bestimmte Richtungen weiter zu suchen. Das ist aber keine fachliche Aufarbeitung. Sie ist weder eine Rechtsgrundlage noch eine seriöse Sammlung von möglichen Rechtsauslegungen - was da steht kann komplett falsch sein oder hoffnungslos veraltet)
Wo ist der Unterschied ob ein Händler sagt, der Schwalbe Big Apple hat keine seitlichen Stollen (Bild), der Schwalbe Fat Albert aber schon (Bild) und eignet sich damit für grobes Gelände oder ob das User Z hier im Forum sagt.
Der Unterschied liegt in der Interessenlage (Gewinnerzielungsabsicht) der Zitierenden - weniger derjenigen, die es lesen. Von öffentlichem Interesse kann beides sein. Aber wo genau bitte siehst Du für eine solche Unterscheidung die gesetzliche Grundlage (nicht (d)eine Meinung) im UrhG ?
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