Ok. Interessant. Hast Du dazu eine Meinung?
Da moniert Schwalbe die (fälschliche) Verwendung seiner Bilder bei Händlern.
Finde es etwas komisch, wenn die sowas bei Ihren "Kooperationspartnern" machen. Rechtlich aber klar.
Wenn der Händler auf Zitatrecht plädieren wollte, müsste der erstmal natürlich angeben, dass es ein Herstellerphoto ist. Zitatzweck wäre dann die eindeutige Beschreibugn der Reifen. In diesem Fall hat der Händler aber vielleicht auch die Bilder kopiert und in eine Datenbank übernommen? Oder gar einen Katalog gedruckt? Dann ist das nicht mehr wirklich ein Zitat. Jedenfalls auch bei einem korrekten Zitieren wäre das kein, die Urheberrechte "überragendes" Interesse, u.a. auch, weil es um Geld geht. Ist ja kein öffenliches Interesse und keine wissenschaftlich-kulturelle Auseinandersetzung mit dem Bild. In ebay Annoncen werden ja auch oft Hersteller-Bilder eingebunden. Wird meistens geduldet. Gibt aber einige Fälle (z.B.
diesen), wo es dann zu Klagen kam. Sowas verstößt jedenfalls gegen Urheberrecht.
Bei uns geht es aber um eine Diskussion zu den Reifen. Sowie Preisübersicht. Es ist ein Fachforum. Zu den Photos wird eine Zusammenfassung der Usermeinung gestellt. Die sich i.d.R. auf das Bild beziehen, also die Breite und Beschaffenheit der Reifen. Also eben anders gelagert. Und im Sinne des Zitatrechtes, was ja Fälle unterstützen soll, die ein öffenliches Interesse haben. Ich denke da kann man Herstellerbilder einbinden, wenn man es ordenlich kennzeichnet und inhaltlich diskutiert.
So wie der Thread angelegt ist, finden im direkten Umfeld aber keine wirkliche Auseinandersetzung mit dem Bildinhalt statt und auch im weiteren Verlauf wird kein direkter inhaltlicher Bezug auf die Bilder gemacht, das ist also schon kritisch.
Nun ist die Frage, was in folgendem Fall wäre:
Wenn man dazu schreibt, der Herstellen (Schwalbe) beschreibt auf seiner Seite (Link) den Reifen als "Zitattext", mit folgendem Bild (das dann folgt in kleiner Auflösung). Dann ist es ein bebildeter Link, ähnlich wie das ja auch Facebook macht. Das scheint zulässig zu sein. Würde mich aber mal genauer interessieren, welche Rechtsgrundlage da besteht.
Dann gibt es noch die Haltung, dass man ja nicht wirklich neu veröffentlicht mit so einem Einbinden, sondern lediglich den Rahmen der Veröffenltichung - mehr oder weniger relevant - beeinflusst. Folgt man dieser Haltung, wir werden ja sehen wie das EuGH enstcheidet, werden die strengen Regeln, die für Zitate gelten wohl etwas lockerer ausfallen. Ich gehe davon aus, dass das EuGH hier ein positives Signal in Richtung Internet-Foren und Soziale Netze senden wird, aber genaues muss man abwarten.
Normalerweise ist das aber alles unkritisch in einem Thread. Wenn der über das Produkt geht kann man die Herstellerbild einbinden und dann darüber diskutieren. Das ist ja genau der durch das Zitatrecht erwünschte und abgedeckte Anwendungsfall.