Zum Radweg:
Dass der Begriff des "Benutzens des Radweges" kategorisch jedwede andere Form als das Fahren ausschließt bezweifel ich. Der Gesetzgeber hätte ansonsten auch "fahren"in den Text zur Radwegebenutzungspflicht schreiben können. Der Übergang vom Radfahrer in "Fußgänger, der ein Rad schiebt" ist zum Glück keine wesentliche Frage in der Rechtsprechung.
Sonst hättest Du mit einem Platten auf einem Radweg ohne Gehweg an einer stark befahrenen Straße arge Probleme.
Mac, warum sollte ich das widerlegen - das widerspricht sich doch nicht. Das geht dann aber (hoffentlich) aus der Aufstellung und Absperrung hervor. Ich hatte bei meinem Beispiel eingangs erwähnt
Da war nix zweideutig.Die Radfahrer fahren dann natürlich über den Radweg einfach durch. Wenn dort eine Absperrung steht, wird über den Gehweg ausgewichen
Peter in dem Fall war der Radweg ja Teil der für die Bauarbeiten notwendigen Fläche - sonst hätte sich die Ausgangslage gar nicht ergeben.
Zu den Baufahrzeugen außerhalb der abgetrennten Baustelle http://www.rsa-95.de/FZ-ausruestung.htm
Das diejenigen, welche für die Beschilderung an Baustellen zuständig sind oft eine rege Phantasie haben und wenig Ahnung, kann man an hunderten lustiger Fotos im Internet erkennen. Dass sie für die Belange und Rechte des Radverkehrs überhaupt keinen Sinn haben auch - das zeigen schon diese fest angeklebten "Radfahrer absteigen" Schilder an vielen Bauzäunen.