Also eigentlich ist es andersherum. Ziel ist es, nach gewissen Maximen zu entscheiden. Also sowas wie Gerechtigkeit oder gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt. Die Gesetze sind dabei ein Vehikel, das u.a. dazu dient die Entscheidungen zu begründen und Rechtssicherheit zu geben. Im Zweifelsfall sollten die sich aber den Maximen beugen. Das passiert ja auch öfter mal.derMac hat geschrieben:.......
Die Aufgabe des Gerichts ist aber nicht, irgendwelches Gerechtigkeitsempfinden zu bedienen, sondern möglichst objektiv nach Gesetzeslage zu urteilen.......
OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
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Pibach
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
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derMac
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Kann man das irgendwo nachlesen oder hast du dir das gerade ausgedacht? Ich möchte jedenfalls nicht, dass die Gerichte Gesetze zugunsten irgendwelcher unscharfer Maximen beugen und hoffe auch, dass das nicht zu oft passiert. Dann können wir das mit der Rechtssicherheit nämlich völlig vergessen. Ehe wir andeinander vorbeireden: Die Gesetze sollten natürlich nach solchen Maximen gemacht werden (und sind es leider ab und zu nicht).Pibach hat geschrieben:Also eigentlich ist es andersherum. Ziel ist es, nach gewissen Maximen zu entscheiden. Also sowas wie Gerechtigkeit oder gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt. Die Gesetze sind dabei ein Vehikel, das u.a. dazu dient die Entscheidungen zu begründen und Rechtssicherheit zu geben. Im Zweifelsfall sollten die sich aber den Maximen beugen. Das passiert ja auch öfter mal.derMac hat geschrieben:.......
Die Aufgabe des Gerichts ist aber nicht, irgendwelches Gerechtigkeitsempfinden zu bedienen, sondern möglichst objektiv nach Gesetzeslage zu urteilen.......
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Motte
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Da war er wieder schneller
Wollte auch grad sagen:
Da bringst Du aber die Gewaltenteilung der Demokratie in Schwierigkeiten. Gerechtigkeit wäre eher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Gerichte setzen nur geltendes Recht um.
Eigentlich müsste es nun klug sein alle wissenschaftlichen Untersuchungen in Deutschland zu unterstützen, die sich mit der wahren Schutzwirkung von Helmen beschäftigen. Wenn es hierzu quasi eine herrschende Meinung der Unfallforscher gäbe, dann wäre es für ein Gericht schwierig das bei solchen Fragen zu ignorieren. Hier haben wir ja (meines Wissens nach) immer nur so Inselgeschichten (ein Krankenhaus in Münster macht mal was, ein TÜV in Bayern und mal ein Versicherer in einem anderen Bundesland) Bei uns ist ja noch nicht mal klar, ob die Prüfnorm der Helme irgend einen Sinn in Richtung real vorkommendes Unfallgeschehen macht. Das die Teile einen Hammer aus 5 Metern Höhe abfedern, mag ja beruhigend sein, kommt im Alltag aber eher selten vor.
Wollte auch grad sagen:
Da bringst Du aber die Gewaltenteilung der Demokratie in Schwierigkeiten. Gerechtigkeit wäre eher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Gerichte setzen nur geltendes Recht um.
Eigentlich müsste es nun klug sein alle wissenschaftlichen Untersuchungen in Deutschland zu unterstützen, die sich mit der wahren Schutzwirkung von Helmen beschäftigen. Wenn es hierzu quasi eine herrschende Meinung der Unfallforscher gäbe, dann wäre es für ein Gericht schwierig das bei solchen Fragen zu ignorieren. Hier haben wir ja (meines Wissens nach) immer nur so Inselgeschichten (ein Krankenhaus in Münster macht mal was, ein TÜV in Bayern und mal ein Versicherer in einem anderen Bundesland) Bei uns ist ja noch nicht mal klar, ob die Prüfnorm der Helme irgend einen Sinn in Richtung real vorkommendes Unfallgeschehen macht. Das die Teile einen Hammer aus 5 Metern Höhe abfedern, mag ja beruhigend sein, kommt im Alltag aber eher selten vor.
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derMac
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Es fällt dem Gericht im hier diskutierten Fall leider nicht schwer zu ignorieren, dass ein keine einheitliche Meinung dazu gibt.Motte hat geschrieben:Eigentlich müsste es nun klug sein alle wissenschaftlichen Untersuchungen in Deutschland zu unterstützen, die sich mit der wahren Schutzwirkung von Helmen beschäftigen. Wenn es hierzu quasi eine herrschende Meinung der Unfallforscher gäbe, dann wäre es für ein Gericht schwierig das bei solchen Fragen zu ignorieren.
Mac
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Das ist genau der Punkt, den ich gerne mal gelesen hätte. Und war auch der Grund, warum ich eingangs gesagt habe, dass man ohne die Urteilsbegründung ziemlich im Nebel tappt.Es fällt dem Gericht im hier diskutierten Fall leider nicht schwer zu ignorieren, dass ein keine einheitliche Meinung dazu gibt
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Also mit der Argumentation des Gerichts sehe ich echt schwarz, weil Schutzausrüstung gibt es manningfaltig, alles für sich genommen auch nicht teuer (damit also wirtschaftlich vertretbar sie anzuschaffen) und im Gegensatz zur Styroporkugel nachweislich wirksam:
Genickschutz - hilft Schleudertraumen und Genickbrüche zu verhindern.
Und damit bricht man sich auch keine Rippen mehr und sogar die Wirbelsäule soll das Teil schützen.
Handschuhe sind eh Standard (Schürfwunden sind echt fies und bei Stürzen eigentlich immer mit dabei) aber am besten benutzt man natürlich Handgelenkschützer. Nicht auzudenken, wenn man sich beim Stürzen auch noch die Handgelenke brechen würde.
Na ja, kaufe ich mir halt einen Helm - vielleicht, eventuell, irgendwann - oder vielleicht auch nicht.
Ach ja: Fussballspielen muss natürlich gleich ganz verboten werden! - jedenfalls ohne Integralhelm
Ingo
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Und damit bricht man sich auch keine Rippen mehr und sogar die Wirbelsäule soll das Teil schützen.
Handschuhe sind eh Standard (Schürfwunden sind echt fies und bei Stürzen eigentlich immer mit dabei) aber am besten benutzt man natürlich Handgelenkschützer. Nicht auzudenken, wenn man sich beim Stürzen auch noch die Handgelenke brechen würde.
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Pibach
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Das ist Gegenstand der Rechtstheorie und Rechtsphilosophie.derMac hat geschrieben: Kann man das irgendwo nachlesen oder hast du dir das gerade ausgedacht?
Zur Anwendung kommt das, wenn Gesetze Interpretationspielraum haben (was sehr oft der Fall ist) oder dann, wenn die Gesetzte mit solchen Maximen in Konflikt stehen. Oder mit der Praxis. Z.B. jetzt bei den Urheberrechtsfragen. Dann muss entweder geschickt bestehendes Gesetz ausgelegt werden oder nachgebessert. Das Geschieht dann u.U. im Zusammenspiel mit der Legislative. Die besonders wegweisenden Fragestellungen durchwandert i.d.R. die Instanzen, ggf. bis zum BGH, Bundesverfassungsgericht oder EuGH.
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derMac
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Dann muss dass Gericht diese Lücke füllen, ja.Pibach hat geschrieben: Zur Anwendung kommt das, wenn Gesetze Interpretationspielraum haben
Nein. Das ist nämlich das genaue Gegenteil von oben. Das würde bedeuten, dass immer, wenn einem Richter ein Gesetz nicht passt, er es frei auslegen darf. Das ist nicht der Fall. Ermessungsspielraum hat er nur, wenn das Gesetz im konkreten Fall unscharf ist. Da gibt es dann aber allgemeine, übergeordnete Gesetze, wie das Grundgesetz, als Richtlinie. Frei entschieden wird dann auch nicht. Auch höhere Instanzen entscheiden nicht einfach nach irgendwelchen Maximen, auch bei Urheberrechtsfragen nicht.oder dann, wenn die Gesetzte mit solchen Maximen in Konflikt stehen.
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Ich empfehle diesen guten Artikel zur Lektüre: http://www.radverkehrspolitik.de/fahrra ... ine-panik/
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Pibach
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Also Fakt ist ja, dass u.A. bei den Urheberrechtsfragen die Gesetzeslage in weiten Bereichen unklar ist und die Richter in solchen Fällen derzeit gar nicht so genau wissen, wie sie entscheiden sollen. Auch bei diesem Helmurteil scheint ja allerhand Ermessensspielraum zu bestehen.derMac hat geschrieben: Nein. Das ist nämlich das genaue Gegenteil von oben. Das würde bedeuten, dass immer, wenn einem Richter ein Gesetz nicht passt, er es frei auslegen darf. Das ist nicht der Fall. Ermessungsspielraum hat er nur, wenn das Gesetz im konkreten Fall unscharf ist. Da gibt es dann aber allgemeine, übergeordnete Gesetze, wie das Grundgesetz, als Richtlinie. Frei entschieden wird dann auch nicht. Auch höhere Instanzen entscheiden nicht einfach nach irgendwelchen Maximen, auch bei Urheberrechtsfragen nicht.
Auch sonst ist die Gesetzeslage ja oft nicht so eindeutig, sonst würde es ja im Allgemeinen gar nicht zu einem Verfahren kommen. Dabei ist u.U. die Frage offen, welche Gesetze nun anzuwenden sind, einige widersprechen sich. Dann muss man Beweislage erfassen, diese bewerten, die Argumente der Parteien anhören usw., weshalb es ja zu langen Prozessen und Revisionen kommt. Die Anwälte schlagen dabei wechselseitig bestimmte Gesetzes-konforme Argumentationen vor, zwischen denen sich der Richter dann entscheiden muss. Da gibt es dann Analogien zu anderen Entscheidungen, an denen sich ein Richter orientieren kann. Und gewisse Prinzipien. Aber jeder Fall liegt natürlich etwas anders und der Richter hat da gewisse Spielräume. Ich denke ein guter Richter überlegt da entlang der Maxime und wählt dann die Gesetze und Gewichtungen entsprechend so aus. Möglicherweise machen viele Richter das auch unbewusst, nach "Gerechtigkeitsgefühl"? Langfristig und in der Breite konvergieren die Entscheidungen jedenfalls ungefähr gegen die Maxime, sonst würde das System instabil und u.U. kollabieren. Da viele Gesetze im Einzelfall auch im Widerspruch zu den Maximen stehen ist es sowohl für Exekutive als auch für Judikative wichtig, die nicht zu dicht durchzusetzen.