Ich weiß jetzt nicht, wie Du das meinst. Ich finde jedenfalls "effizienten" Verkehr sehr wichtig. Das heißt auch, dass es schnell geht. Meinetwegen auch für Autofahrer. Das kann man schon auch als "Grundrecht" auf effektive Mobilität sehen. Ein "Kampf" entsteht da ja erst, wenn man sich unnötig behindert.Motte hat geschrieben: So lange jeder glaubt er habe ein Grundrecht auf schnelles fahren und dahinter hätten die Anderen gefälligst zurück zu treten, so lange wird hier auch jeder gegen jeden "kämpfen" und sich dabei aufreiben. Autofahrer, die sich stets im Kampf gegen ihresgleichen und Radfahrer/Fußgänger sehen (gilt auch für Radfahrer) werden irgendwann die Konsequenzen zu tragen haben.
KampfradlerInnen, Blogspot
-
Pibach
- Moderator
- Beiträge: 8367
- Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
- Faltrad 1: Dahon Mu Ex
- Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
- Faltrad 3: Gotway MCM V3
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1968
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: Berlin
Re: KampfradlerInnen, Blogspot
Die zusammengekoppelten Trikes - hat was. Allerdings möchte man bei Events oder Sightseeing ja nebeneinander sitzen.
-
Pibach
- Moderator
- Beiträge: 8367
- Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
- Faltrad 1: Dahon Mu Ex
- Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
- Faltrad 3: Gotway MCM V3
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1968
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: Berlin
Re: KampfradlerInnen, Blogspot
Und das Bierbike ist kürzer, wird dann aber Sondergenemigungspflichtig, weil es als "Eventbike" klassifiziert wird.Muc-Falter hat geschrieben: Aber die Argumente des KVR zielen, bis auf die umstrittene maximale Länge...
Hier sieht man auch schön, wie unsinnig diese ganzen Argument über die Regelungen werden.
Dieses starre Nachdenken über Zulässigkeit nach irgendwechen Regelungen halte ich für völlig kontraproduktiv.
Eigentlich geht es doch darum, ob solche Gefährte im Verkehr in der Summe eine gesellschaftlich positive Bilanz erreichen. Das müsste man ganz anders diskutieren und normieren.
Das kann auch Spaß sein oder ein Event. Viele Wege macht man ja auch aus Spaß oder sostwie "sinnlos", das kann m.E. ja nicht das Argument sein. Dann geht es auch um das Image der Stadt bei den Bierbikes, das zählt halt nicht als Argument, zu subjektiv. Ebenso unklar ist ja auch, ob die den Verkehr wirklich behindern oder gar gefährlich sind. Die Gerichte mussten sich also neue Argumente ausdenken, solche Bierbikes zu verhindern und sind dann über die Eventbike-Schiene gegangen.
Der gesunde Meschenverstand sagt: na klar, wenn die massenhaft rumtuckern, dann bremsen die alles ein. Hier in Berlin an sonnigen Wochenenden wäre das aber imho überhaupt kein Problem, es ist recht viel Verkehrsfläche und Platz, z.B. unter den Linden und 17. Juni, durch den Tiergarten und am Reichstag vorbei, kann man da wunderbar rumeiern ohne besonders zu stören. Das Stadtbild negativ beeinflusst das ja wohl auch nicht, wär eher lustig. Fällt in dr Masse der vielen Events und Straßenblockierungen hier auch kaum weiter auf würde ich sagen. In Düsseldorf in der Altstadt sind dagegen die Straßen sehr eng, kann schon sein, dass das dann eher Probleme gibt.
Wobei ich auch lieber echte Alternativkonzepte für urbane Mobilität sehen würde. Die auch sportlicher sind, das würde dann auch gesundheitlichen Effekt mitbringen. Mit Doppel-Trikes wäre das ein Anfang. Könnte darüber hinaus jede Menge Elektro-Leichtfahrzeuge geben. Ich gehe davon aus, dass das langfristig schon in Schwung kommt. Sobald an jeder Straßenlaterne eine Lademöglichkeit besteht wird Elektromobilität sehr viel attraktiver werden.
-
Motte
- Beiträge: 5778
- Registriert: Sa Aug 22, 2009 5:27 pm
- Faltrad 1: Birdy Grey
- Faltrad 2: Tern Verge Tour
- Faltrad 3: Tern Link P24
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1922
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: sachichnich
Re: KampfradlerInnen, Blogspot
Nebeneinander hast Du aber ein Fahrverhalten wie ne Planierraupe.
Effizient und rücksichtsvoll sind ja zunächst mal kein Widerspruch.
Um es mit Leben zu füllen. Dein Wunsch schnell von A nach B zu kommen muss hinter dem Recht von Kindern auf dem Spielplatz herumtoben zu können zurück stehen, auch wenn der Weg über den Platz der kürzere Weg wäre.Wenn so etwas selbstverständlich wäre, dann hätten wir ganz viele Probleme nicht. Dass Du dort mit mäßigem Tempo her kannst, wenn der Platz erkennbar leer ist, wäre für mich auch normal.
Die Bierbikes wollte man nicht und möchte sie mittels Ordnungsrecht "irgendwie" verhindern. Sie profitieren ja von einer "Regelungslücke" bei den Fahrrädern. (weil man dort keinen TÜV braucht). Wenn die zum Massenproblem werden, könnte es sein, dass wir deshalb irgendwann alle den Radtüv bekommen. (siehe den Versuch von Bayern und Rheinland-Pfalz die Saufgelage an Tanken einzudämmen). Es sind aber nicht die Gerichte, die da was wollen, sondern die Stadtväter und ihre Verwaltungen.
Effizient und rücksichtsvoll sind ja zunächst mal kein Widerspruch.
Um es mit Leben zu füllen. Dein Wunsch schnell von A nach B zu kommen muss hinter dem Recht von Kindern auf dem Spielplatz herumtoben zu können zurück stehen, auch wenn der Weg über den Platz der kürzere Weg wäre.Wenn so etwas selbstverständlich wäre, dann hätten wir ganz viele Probleme nicht. Dass Du dort mit mäßigem Tempo her kannst, wenn der Platz erkennbar leer ist, wäre für mich auch normal.
Die Bierbikes wollte man nicht und möchte sie mittels Ordnungsrecht "irgendwie" verhindern. Sie profitieren ja von einer "Regelungslücke" bei den Fahrrädern. (weil man dort keinen TÜV braucht). Wenn die zum Massenproblem werden, könnte es sein, dass wir deshalb irgendwann alle den Radtüv bekommen. (siehe den Versuch von Bayern und Rheinland-Pfalz die Saufgelage an Tanken einzudämmen). Es sind aber nicht die Gerichte, die da was wollen, sondern die Stadtväter und ihre Verwaltungen.
-
Pibach
- Moderator
- Beiträge: 8367
- Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
- Faltrad 1: Dahon Mu Ex
- Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
- Faltrad 3: Gotway MCM V3
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1968
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: Berlin
Re: KampfradlerInnen, Blogspot
Ja genau.Motte hat geschrieben:Nebeneinander hast Du aber ein Fahrverhalten wie ne Planierraupe.
Aber man könnte Städte ja mit Sonderspuren ausstatten. Die sind dann für Busse, Fahrräder und Leichtautos.
Also ich beobachte dieses Problem der grob raudihaften Radfahrer zumindest nicht.Dein Wunsch schnell von A nach B zu kommen muss hinter dem Recht von Kindern auf dem Spielplatz herumtoben zu können zurück stehen, auch wenn der Weg über den Platz der kürzere Weg wäre.Wenn so etwas selbstverständlich wäre, dann hätten wir ganz viele Probleme nicht.
Und ist halt die Frage, ob man alle Eventualitäten wegregeln muss.
Ich bin der Meinung, dass man vieles mehr nach Augenschein verhandeln könnte und die ganzen Regelungen mehr nach Zielsetzungen, also gegenseitige Rücksichtnahme und der Situation angepasstes Fahren, gleichzeitig die Aufgabe/Pflicht des Staates, den Verkehr für alle Teilnehmer effektiv zu gestalten. Viel mehr braucht man da imho nicht, zumidest nicht beim Radverkehr. Immerhin wird der dänische Fahrradkurrier - "Jumbo" - ja toleriert, obwohl der ja "grenzwerig" ist, das funktioniert so dann auch.
Dass Bierbikes zum Massenphänomen werden könnten halte ich für ausgeschlossen. In München oder Düsseldorf evtl eine gewisse Plage, nagut, dann kann man das dort etwas begrenzen, hier in Berlin würde das eher gar nicht auffallen.
-
derMac
- Beiträge: 2072
- Registriert: Di Jul 17, 2012 2:01 pm
- Faltrad 1: Dahon Dash P18
- Faltrad 2: Giant Halfway
- Faltrad 3: Bike Friday Family T
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1970
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: Grünes Herz Deutschlands 650 hm
Re: KampfradlerInnen, Blogspot
Ich finde noch immer keine Stelle in der StVO, die das begründet. In § 39 steht aber, dass die Schilder auch nur für einzelne Fahrstreifen gelten können. Und wie ich schon schrieb, ein Fahrstreifen mit Z 250, einer mit Z 237, beide Vorschriftszeichen... Ich will hier gar keine Paragraphenreiterrei starten, mir geht es nur darum zu zeigen (zusammen mit den anderen von mir gebrachten Bsp), dass die Aussage man müsse sich als Radfahrer auch an die Regeln halten gar nicht so einfach einhaltbar ist, weil Radfahrer beim Aufstellen und Umsetzen der Regeln regelmäßig vernachlässigt werden. Und so wie ich das Bsp mit Straßensperrung und Radweg beschreibe kann man dem Radfahrer schlecht Böswilligkeit oder Regelunkenntnis vorwerfen. Ich finde meine Interpretation der Situation bezogen auf den Gesetzestext jetzt nicht an den Haaren herbeigezogen. Das er dann gehupt hat ist allerdings eine andere Sache und nicht mehr rücksichtsvoll.Motte hat geschrieben:Z 250 gilt für die Straße - dazu gehören auch die Radwege. Es dominiert den blauen Lolly.
Mac
PS: Und um ganz "bösartig" zu argumentieren: Was hat ein Baufahrzeug hinter einem allgemeinen Verkehrsverbotszeichen zu suchen?
-
Muc-Falter
- Beiträge: 1740
- Registriert: Mi Apr 21, 2010 8:12 am
- Faltrad 1: Brompton-m2l
- Faltrad 2: Dahon Speed TR
- Faltrad 3: Hercules E-Versa
- Geschlecht: m
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: München
Re: KampfradlerInnen, Blogspot
Soweit ich das verfolgt habe wurden die Bierbikes zuerst in Düsseldorf, später auch in München verboten.Pibach hat geschrieben:Dass Bierbikes zum Massenphänomen werden könnten halte ich für ausgeschlossen. In München oder Düsseldorf evtl eine gewisse Plage, nagut, dann kann man das dort etwas begrenzen, hier in Berlin würde das eher gar nicht auffallen.
Nun ja, ob man Ballermann auf der Straße möchte ist halt ein eigenes Problem und ich sehe das auch völlig losgelöst von dem Verbotsversuch des TENdem.Beim TENdem wird mit zwei-drei zusammengekitteten Vorschriften versucht zu beweisen das es verboten ist und sowas ist m.E. Schwachsinn. Noch dazu wird eine Fahrradform verboten die durchaus zukunftsträchtig ist. Viesitzige Fahrräder, sechssitzige, Rikschas, alles das sind Zeichen der neuen Fahrradbewegung und müssen einen Platz im Verkehr bekommen. Denkt doch mal an BMW Roller, für die Konstruktion wurde sogar ein Sondergesetz geschaffen um sie von der Helmpflicht zu befreien!
Soviel Unterstützung wünsche ich mir auch für die Fahrradinnovatioinen!
-
Motte
- Beiträge: 5778
- Registriert: Sa Aug 22, 2009 5:27 pm
- Faltrad 1: Birdy Grey
- Faltrad 2: Tern Verge Tour
- Faltrad 3: Tern Link P24
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1922
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: sachichnich
Re: KampfradlerInnen, Blogspot
Um das mal einem Ende zuzuführen:
Mac,
streng am Text der StVO ausgelegt bedeutet es, dass Du wegen Zeichen 250 diese Straße (auch) mit dem Rad nicht befahren darfst. Da hier aber Krafträder und Fahrräder geschoben werden dürfen, darfst Du das auch tun. Ist das Radwegeschild nicht abgedeckt, musst Du das auf dem Radweg tun. Denn als Radfahrer weist Dich Schild 237 an den Radweg zu benutzen. In dem Fall eben nur schiebend.
Zeichen 250 (ohne Zusatz - wie Radfahrer frei) und Zeichen 237 zusammen sind natürlich missverständlich und sollten so nicht vorkommen. Aber die Tatsache, dass man durch Zusatzschild bei Zeichen 250 Ausnahmen zulassen könnte oder auch einfach Zeichen 251 nehmen kann, zeigt, dass man sich bewusst dafür entschieden hat jegliche Fahrzeuge "auszusperren".
Stell Dir ansonsten einfach vor, da pappt jemand Zeichen 250 über das Schild Kraftfahrstraße - dann ist die gesperrt - für dich als Radler sogar doppelt.
Die Baufahrzeuge haben i.d.R. das Recht nach § 35 Abs. 6 StVO da in ihrer Baustelle zu fahren.
Mac,
streng am Text der StVO ausgelegt bedeutet es, dass Du wegen Zeichen 250 diese Straße (auch) mit dem Rad nicht befahren darfst. Da hier aber Krafträder und Fahrräder geschoben werden dürfen, darfst Du das auch tun. Ist das Radwegeschild nicht abgedeckt, musst Du das auf dem Radweg tun. Denn als Radfahrer weist Dich Schild 237 an den Radweg zu benutzen. In dem Fall eben nur schiebend.
Zeichen 250 (ohne Zusatz - wie Radfahrer frei) und Zeichen 237 zusammen sind natürlich missverständlich und sollten so nicht vorkommen. Aber die Tatsache, dass man durch Zusatzschild bei Zeichen 250 Ausnahmen zulassen könnte oder auch einfach Zeichen 251 nehmen kann, zeigt, dass man sich bewusst dafür entschieden hat jegliche Fahrzeuge "auszusperren".
Stell Dir ansonsten einfach vor, da pappt jemand Zeichen 250 über das Schild Kraftfahrstraße - dann ist die gesperrt - für dich als Radler sogar doppelt.
Die Baufahrzeuge haben i.d.R. das Recht nach § 35 Abs. 6 StVO da in ihrer Baustelle zu fahren.
-
Muc-Falter
- Beiträge: 1740
- Registriert: Mi Apr 21, 2010 8:12 am
- Faltrad 1: Brompton-m2l
- Faltrad 2: Dahon Speed TR
- Faltrad 3: Hercules E-Versa
- Geschlecht: m
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: München
Re: KampfradlerInnen, Blogspot
Schiebst Du Dein Rad bist Du vor dem Gesetz kein Radfahrer sondern Fußgänger. Also schieben nur auf dem Bürgersteig... 
-
derMac
- Beiträge: 2072
- Registriert: Di Jul 17, 2012 2:01 pm
- Faltrad 1: Dahon Dash P18
- Faltrad 2: Giant Halfway
- Faltrad 3: Bike Friday Family T
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1970
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: Grünes Herz Deutschlands 650 hm
Re: KampfradlerInnen, Blogspot
Du hast noch immer mein Argument, dass Vorschriftszeichen nur einzelne Fahrstreifen betreffen können, nicht widerlegt.Motte hat geschrieben:Um das mal einem Ende zuzuführen:...
Zum schieben von Fahrrädern siehe über mir.
Zu Paragraph 35: das gilt nur für speziell gekennzeichnete Fahrzeuge, keinesfalls für Baufahrzeuge generell. Ich war wie gesagt nicht dabei, aber normalerweise sind nur direkt für Arbeiten im fließenden Verkehr vorgesehene Fahrzeuge ausreichend gekennzeichnet, da diese Kennzeichnung IMO zulassungspflichtig ist (da bin ich aber nicht sicher).
Mac
-
Pibach
- Moderator
- Beiträge: 8367
- Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
- Faltrad 1: Dahon Mu Ex
- Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
- Faltrad 3: Gotway MCM V3
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1968
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: Berlin
Re: AW: KampfradlerInnen, Blogspot
M.E. zeigt das genau das Gegenteil, nämlich, dass man sich hier zu Radfahren gar keine Gedanken gemacht hat, wie so oft.Motte hat geschrieben: Aber die Tatsache, dass man durch Zusatzschild bei Zeichen 250 Ausnahmen zulassen könnte oder auch einfach Zeichen 251 nehmen kann, zeigt, dass man sich bewusst dafür entschieden hat jegliche Fahrzeuge "auszusperren".
Das Schild 250 ist ja in der Praxis überwiegend gar nicht an Radfahrer adressiert.