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Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
Wuppi
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Wuppi »

Hallo Patrick,

unabhängig von Recht oder nicht Recht. Du musst beachten, dass du der Betreiber dieses Forums bist. Somit bist du alleine verantwortlich dafür, was hier passiert. Du alleine kannst zulassen was hier eingestellt wird oder was nicht.
Das Problem ist nur, du kannst auch für das verantwortlich gemacht werden kannst, was andere User hier einstellen. :shock:

Gruß Rolf
Pibach
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Pibach »

derMac hat geschrieben: Und ganz oft wird hier eben nicht verlinkt sondern das Bild einfach eingebunden oder gleich kopiert.
Ich meine mit "umherlinken" genau Biltzitate bzw. Medien-Framing, hier bei uns (phpBB) entspricht das bei Bildern dem IMG-Link.
Klar muss man das kennzeichen.
Dann ist das ok, wenn die Interessensverhältnisse gewahrt werden.
Schaden z.B. durch mehr oder weniger Traffic muss man innerhalb der Interessenlage abwägen.
Einige Rahmenbedingungen hab ich beschrieben bzw. stehen in den Links dazu.
Und genauso wird das millionenfach gehandhabt.
Und ich denke nicht, dass wir damit ein besonderes Risiko eingehen.

Nun kommt hier plötzlich Verwirrung auf durch verunsichernde Aussagen.
Das schadet dem Forum. Wie man an Katapults Reaktion ja sieht.

Andererseits ist es auch begrüßenswert, wenn das mal fundiert diskutiert wird.

In wie weit das Media-Framing der aktuellen Rechtslage entspricht und wo genau da die juristischen Grenzen liegen ist ne schwierige Frage. Das weiß derzeit so genau keiner würde ich sagen. Auch nicht die Juristen und Richter.
Wobei die Gesetzestexte der Rechtspraxis ein paar Jahre hinterherhinken.
Und die de facto Handhabung davon zum Teil noch mal abweicht.

Da hier Rechtslage, Rechtspraxis und de facto Handhabung auseinanderklaffen, sollte man in einer fundierten Diskussion alle diese Perspektiven aufzeigen.

Deine, meine oder Udos Einstellung zum Thema "ziviler Ungehorsam" ist noch mal ein etwas anderes Thema mit gewissem Bezug dazu.
Pibach
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Pibach »

Ganz interessant ist dazu, wie das Facebook handhabt. Dann ist das rechtlich weitgehend einwandfrei (sollte man zumindest annehmen können).

Zu URLs werden da automatisch Vorschaubilder generiert, mit entsprechender Kennzeichnung.
Eine Bild-URL wird auch zu einem Vorschaubild.
Ob das nun ein Bildzitat ist oder ein bebilderter Link ist vielleicht eine juristische Feinheit.
Eine Prüfung der Quelle finden wohl nicht statt.
Aber offenbar gibt es ne Blacklist, also bestimmte Bilddatenbanken, da wird dann keine Vorschau geniert (hab ich nur mal schnell getestet).
Das Vorschaubild ist keine Kopie auf den Servern von Facebook, sondern einfach ein Framing. Die Inhalte werden also über die Server der Originalanbieter ausgeliefert.
U.U. werden hier Rechte der Urheber etwas eingeschränkt, z.B. durch mehr oder evtl. auch weniger Traffic. Das prüft Facebook aber wohl nicht. Oder?
Ob die Verhältnismäßigkeit gegeben ist, könnte im Einzelfall auch mal nicht zutreffen.
Hätte auch gewisses Potenzial zu bestimmten Attacken, wenn also viele User die Bilder einer Seite Teilen könnte es da zu erheblichem Traffic bis zum Denial of Service kommen.
Ist aber wohl hinreichend selten. Und vermutlich wird hier Facebook im Zweifelsfall darauf argumentieren, dass das auch nicht effizient prüfbar ist.
Jedenfalls hat man keine Möglichkeit ein größeres Medien-Framing zu erstellen, es bleibt immer ein Vorschaubild.
Zur Großdarstellung müsste ein User das Bild hochladen.
Dann ist aber davon auszugehen, dass bei Urheberrechtsverletzung der User haftet, nicht der Seitenbetreiber.
derMac
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von derMac »

Wuppi hat geschrieben:Somit bist du alleine verantwortlich dafür, was hier passiert. Du alleine kannst zulassen was hier eingestellt wird oder was nicht.
Das Problem ist nur, du kannst auch für das verantwortlich gemacht werden kannst, was andere User hier einstellen. :shock:
Laienmeinung: Jain. Forenbetreiber sind nicht allein und vollumfänglich für die Beiträge in ihren Foren verantwortlich. Allerdings müssen sie auf ihnen bekannt werdende Rechtsverstöße reagieren. Das kann 1. sehr viel Arbeit und Ärger machen und 2. im Falle von Nichtreaktion zu ernsteren Problemen führen.

Mac
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von derMac »

Pibach hat geschrieben:In wie weit das Media-Framing der aktuellen Rechtslage entspricht und wo genau da die juristischen Grenzen liegen ist ne schwierige Frage. Das weiß derzeit so genau keiner würde ich sagen. Auch nicht die Juristen und Richter.
Das sehen die Richter allerdings anders als du. ;)

Mac
Pibach
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Re: AW: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Pibach »

derMac hat geschrieben: Das sehen die Richter allerdings anders als du. ;)
Wohl kaum.
Das ist hier mal wieder ein anderer, sehr einfacher Fall.
Ansonsten wurde das ja gerade zur Grundsatzfrage an den EGH übergeben, eine schnelle Entscheidung ist da aber wohl nicht zu erwarten.
Pibach
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Pibach »

Hier aktueller Tagesschau Bericht zu dem EuGH Fall:
http://www.tagesschau.de/multimedia/vid ... 05652.html

Wobei es in diesem Fall (Nutzung eines privatwirtschaftlichen Videos auf der Seite eines Konkurrenten) um recht klare Verletzung geht. Da weder das Framing als auch die Urheberschaft nicht entsprechend gekennzeichnet wurde. Da kann man u.U. Vortäuschungs der Urheberschaft annehmen.

Das Problem besteht in der Abgrenzung zu den millionenfach gehandhabten und erwünschten privaten Framings. Da gibt es derzeit keine passende Rechtsgrundlage. Wobei es gekennzeichnet wohl sowieso korrekt geht, aber derzeit wird es eben auch oft ohne Kennzeichnung benutzt. Was sowohl Youtube als auch dem Urheber aber durchaus recht ist, weil die in die Videos schlicht Werbung einblenden und damit Geld verdienen.

Diese Passage hier lässt aber aufhorchen. Das BGH wertet das Framing gar nicht als verfügbar machen: "Auf deutsches Urheberrecht könne sich die Firma dabei aber nicht berufen, befand nun der BGH. Denn danach wäre das Framing zulässig. Letztendlich werde auch hier lediglich eine technische Verknüpfung zu dem auf einer fremden Seite gespeicherten Film hergestellt. "Öffentlich zugänglich gemacht" habe den Film aber der Betreiber der fremden Seite, hier also Youtube."

D.h. mit anderen Worten, man kann per Framing kreuz und quer Inhalte einbinden wie mal lustig ist, irgendeine Kennzeichnungspflicht besteht nur bei Täuschungsverdacht, jedenfalls ist dann Urheberrecht gar nicht anwendbar. Interessant. Hieße dann totale Entwarnung für unsere Fälle hier.

So ganz der Weißheit letzter Schluß kann das aber nicht sein.
Ich vermute da gibt es etliche Fälle, wo man das Framing nicht möchte. Es blendet ja auch nicht jeder Werbung ein. Bei Bildern könnte man Copyright-Wasserzeichen drüber machen, schön ist das aber auch nicht.
Und die ständige offene Frage, ob Medien von der Seite stammen oder von sonstwo ist auch für die User unschön.

Ansonsten hört sich die Begründung zu dem verfügbar machen selten dämlich an. Technisch ist ein Ausliefern der Inhalte mit dem üblichen Backbone Caching auch nichts anderes als eine (temporäre) Kopie. Daran kann sich das auf Dauer nicht bemessen lassen. Man muss schon genauer schauen, welche Verfügungsgewalt der Urheber über sein Werk behält. Und die wird ihm beim Framing eben teilweise genommen.

In diesem Dilemma gab es in der Vergangenheit ja auch ständig unterschiedliche Entscheidungen der Richter. Dazu hier. "Aus Sicht von Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist derzeit noch nicht abzusehen, welcher Auffassung der EuGH folgen wird: „Aus meiner Sicht ist noch völlig offen, wie der EuGH entscheiden wird. Ob das Einbetten eines urheberrechtlich geschützten fremden Inhalts in die eigene Webseite eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist nach wie vor hoch umstritten. Konkret geht es um die Frage, ob das Einbetten eine sogenannte öffentliche Zugänglichmachung und somit eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dies haben die Gerichte in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt. Teilweise wurde angenommen, das Einbetten stelle keine öffentliche Zugänglichmachung dar, weil der fremde Inhalt auf einer anderen Seite gespeichert ist und dort auch bereits abrufbar gemacht worden ist. Ein eingebettetes Video ist daher vergleichbar mit einem Link, der nach der Rechtsprechung des BGH aus urheberrechtlicher Sicht zulässig ist. Andere Gerichte, z.B. das OLG Düsseldorf, waren der Auffassung, dass sehr wohl die Rechte des Urhebers verletzt werden. Das Einbinden eines fremden Inhalts ist kein bloßer Verweis wie dies bei einem Link der Fall ist. Vielmehr wird durch das Einbinden der Inhalt selbst zum Abruf bereitgehalten und somit auch öffentlich zugänglich gemacht.""

Wie man leicht sieht, sind beide Standpunkte völlig haltlos und entbehren des technischen Grundverständnisses. Man wird hier den Tatbestand der Öffentlichen Zugänglich Machung diversifizieren müssen in bestimmte Einschränkungen der urheberrechtlichen Verfügungsgewalt. Das wird ein komplettes Umdenken erfordern und eine ganze Reihe neuer Paragraphen. Möglicher Weise wird es auch technische Erfordernisse bedeuten. Wird also noch eine Weile dauern, bis das juristisch sauber in den Griff zu kriegen ist.
Pibach
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Pibach »

@Udo: Mein Zitat oben, ist das nach Deiner Meinung nun unzulässig, weil mein Posting keine Schöpfungshöhe hat? Hab da noch nicht kapiert, was da Dein Standpunkt ist.
Pibach
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Pibach »

Pibach hat geschrieben:@Udo: Mein Zitat oben, ist das nach Deiner Meinung nun unzulässig, weil mein Posting keine Schöpfungshöhe hat? Hab da noch nicht kapiert, was da Dein Standpunkt ist.
Also das würde mich wirklich interessieren, wie Du das als Jurist siehst. Denn da haben die sich doch eine komische Falle gebaut. Grundlage ist ja dieser Text: "Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schöpfungshöhe“ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen."
Das scheint mir aber grober Unfug zu sein. Vielleicht ein Fehler in der Wikipedia?
Der gesetzlich verbindliche Paragraph spricht ja weder von eigenständigem Werk noch von Schöpfungshöhe sondern lediglich von "...durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist."
Und eine Zitatsammlung ist doch durchaus ein sinnvoller Zweck. Gibt ja auch viele Zitatsammlungen, z.B. http://www.zitate.de/, die augenscheinlich legal sind.

Und man kann auch beispielsweise in einem Posting eine Aussage eines Politikers zitieren und dazu eine Meinung äußern, z.B. "find ich doof". Imho legal. Auch wenn das sicher keine Schöpfungshöhe aufweist.
Das Zitieren in Foren ist doch wohl auch generell völlig legal, oder etwa nicht? Und zwar unabhängig davon, ob da ein Beitrag ein "eigenständiges Werk" ist oder Schöpfungshöhe aufweist.
Motte
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Re: Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von Motte »

Merke schon, dass das wohl erklärungsbedürftig ist.

Das UrhG soll ja primär den „Schöpfer“ eines „Werkes“ schützen. Das bezieht sich nicht ausschließlich auf entgangene Gewinne durch Vermarktung, sondern auch (und da geht es in den Privatbereich) um jeglichen Gebrauch des Werkes ohne seine Zustimmung. Dazu gehört eben auch die Entscheidung, wer es wann, wo zeigen darf. Nicht jedes Werk, jede Aussage, ist schützenswert, logisch. Es muss schon eine persönliche geistige Eigenleistung erkennbar sein.

Nun will aber die Gesellschaft auch noch leben und kann nicht in beständiger Angst, was falsch zu machen, sich über nichts mehr unterhalten. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, gibt es die als „Schrankenrechte“ (Abschnitt 6 UrhG) bezeichneten Ausnahmen des Gebrauchs.

Das von Dir angeführte Zitierrecht in § 51 UrhG ist eine davon und lautet:

§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1.
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.


Immer wird verlangt, dass das Zitat in ein eigenes selbstständiges Werk aufgenommen (angeführt) wird. Und genau daraus leitet sich ab, dass es damit auch selbst urheberrechtsfähig sein muss. Denn ein solches Werk genügt automatisch der Definition in § 2 UrhG. Das Wörtchen "insbesondere" deutet darauf hin, dass Nr. 1 bis 3 nur Beispiele sind und keine abschließende Auflistung.

Daraus folgt:

Wer für sich das Zitierrecht (in § 51 UrhG geregelt) in Anspruch nehmen möchte, kann das nur, wenn er das im Rahmen eines Werkes (hier Forenbeitrag) tut, dass als solches (selbst) wieder urheberrechtsfähig ist. Das eigene Werk (also der einzelne Forenbeitrag) muss damit erst einmal selbst den Anforderungen des § 2 UrhG entsprechen.

Wann ein Forenbeitrag ein eigenes Werk ist und damit eine Urheberschaft begründet, steht da natürlich nicht präzise für jede mögliche Äußerung beschrieben. Da ist man wieder darauf angewiesen abzuwarten, welche Grenzen die Rechtsprechung setzt. Das taucht dort als Frage zum Beispiel auf, wenn ein User seine Beiträge gelöscht sehen möchte. Weil er dann häufig damit argumentiert, dass seine Urheberschaft es dem Forenbetreiber verbietet, dieses Werk weiter (gegen seinen Willen) zu verwenden zu dürfen. Und er folglich ein Recht auf Löschung habe. In diesem Zusammenhang haben sich viele Gerichte mit der Frage befassen müssen, welche Merkmale ein Forenbeitrag erfüllen muss, um eine Urheberschaft auszulösen. Solche Urteile findet Google, wenn man als Stichwort „§ 2 UrhG – Forum – Urteil“ eingibt.

Die dort von den Gerichten der zweiten Instanz ergangenen Urteile kann man somit getrost dazu heranziehen, wenn es um die Klärung der Frage geht, wie ein Beitrag in einem Forum aussehen muss, damit man sich auf die Zitierrechte berufen kann, wenn man fremden Text oder ein Bild, ohne Genehmigung des Rechteinhabers, einbindet.

Daher meine Antwort, dass Du mit dieser Suche genügend Belege dafür findest, welche Ansprüche nach der heute geltenden Rechtsauslegung an so einen Beitrag gestellt werden. Die Hürden, die Du da finden wirst, liegen üblicherweise so hoch, dass von uns wohl kein einziger Beitrag im Faltradforum dafür infrage kommt.

Das Urheberrechtsgesetz ist schon ziemlich komplex – das Leben ist aber noch viel bunter. Daher kann so ein Werk niemals scharfe Antworten auf alle möglichen Fragen geben. Es ist Aufgabe der Rechtsprechung die Regeln mit „Leben zu füllen“ - sie auszulegen.
(Das mag im vorherigen Beitrag von mir arrogant geklungen haben – aber dieses Auslegen ist eben eine Fertigkeit, die eine entsprechende wissenschaftliche Ausbildung braucht. Und nur wenige Studenten schaffen es dann später mal auf den Richterstuhl. Ähnlich wie beim Lehrerberuf fühlt sich aber nahezu jeder berufen deren Arbeit „mal eben“ zu korrigieren)

Nun wird vor einem Gericht immer ein spezieller Fall behandelt und Recht auch nur für diesen speziellen vorliegenden Sachverhalt gesprochen. Es ist gelegentlich schwierig zu entscheiden, ob bei einem anderen Fall der gleiche Sachverhalt vorliegt. Wir haben in Deutschland auch keine präjudizierenden Urteile. Wenn also der Richter am Amtsgericht der Meinung ist, dass eine Festlegung des BGH hier bei seinem Fall nicht zutrifft, dann ignoriert er sie auch.

Von daher verwundert es auch nicht, wenn das OLG Köln beispielsweise genau anders herum entscheidet wie das OLG Düsseldorf. (im Fall „embedded Content“)

Für mich persönlich wäre die beabsichtigte Wirkung entscheidend. Nicht die eher technische Frage, wie die Wirkung erzielt wird. (Framing oder gleich komplett als Datensatz geklaut)

Und noch mal zum Schluss – wo kein Kläger, da kein Richter. Vieles wird einfach gemacht, stört keinen und es geht jahrelang gut. Daraus darf man aber nicht den Schluss ziehen, dass es richtig ist. Ich finde die Threads ja auch anschaulicher als die ewige Linkerei auf externe Quellen. Zumal wenn Du, aufgrund des Seitenaufbaus, nicht mal an eine bestimmte Stelle verlinken kannst.

Aber nur weil es so schön bequem ist, ist es noch lange nicht legal. Wie beim Radwegparken halt. :mrgreen:
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