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Eine laute Glocke, eine wirklich laute Glocke !!!

Verfasst: Fr Sep 02, 2011 7:12 pm
von Motte
Klingt gut nöch? :D

Pass nur auf, wenn Du ihre Eisenschelle an Alu schraubst. Leg da was drunter - eine Gummilage oder ein Stück Metall. Nicht dass Du z.B. den Lenker ankerbst und der Dir dort später bricht.

Eine laute Glocke, eine wirklich laute Glocke !!!

Verfasst: Sa Sep 03, 2011 6:03 am
von Travelking
Hej zusammen,

Bei den Mü's paßt solch eine Ding Dong nicht. Der Platz reicht beim klappen nicht.

Eine laute Glocke, eine wirklich laute Glocke !!!

Verfasst: Sa Sep 03, 2011 7:29 am
von Motte
Na, man könnte sie ja montieren wo es passt und über einen Bowdenzug bedienen.

Eine laute Glocke, eine wirklich laute Glocke !!!

Verfasst: Do Sep 08, 2011 5:25 am
von Motte
Hab noch was gefunden. http://www.cnc-bike.de/product_info.php ... ts_id=4852

Dann klappts auch weiter mit dem Falten.

Eine laute Glocke, eine wirklich laute Glocke !!!

Verfasst: Do Sep 08, 2011 1:26 pm
von Muc-Falter
Bei dem Preis könnte man sie direkt probieren....
;-)

Eine laute Glocke, eine wirklich laute Glocke !!!

Verfasst: Do Sep 08, 2011 4:12 pm
von Travelking
Hej Udo,

schönes Teil. Man überlegt.

Eine laute Glocke, eine wirklich laute Glocke !!!

Verfasst: Fr Sep 09, 2011 12:26 pm
von katapult
Die Incredubell ist am Tikit serienmäsig. Anlässlich einer Probefahrt konnte ich Sie testen, gefällt. Am besten Links in Verbindung mit Gripshift 1x9 rechts.

Re: Eine laute Glocke, eine wirklich laute Glocke !!!

Verfasst: Fr Okt 28, 2011 9:30 pm
von superfalter
Bild
Bild

die ist laut alles massiv - kein billigplastikram

Re: Eine laute Glocke, eine wirklich laute Glocke !!!

Verfasst: Sa Okt 29, 2011 6:12 pm
von flitzer
Hol dir doch ein Druckluft Horn!
Das ist laut genug :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Re: Eine laute Glocke, eine wirklich laute Glocke !!!

Verfasst: Mi Jun 06, 2012 11:31 am
von EmilEmil
superfalter hat geschrieben:..............[img]
.............
die ist laut alles massiv - kein billigplastikram
Hallo Superfalter,
ich meine, daß die abgebildeten Glocken erstmal optisch gefällig aussehen und, Deinen Worten vertrauend, laut und vielleicht auch angenehm klingen (oder klingeln !). Also funktional in Ordnung sind.
"kein billigplastikkram" : Da muß man unterscheiden, ob es wirklich billig Plastik ist oder nicht.
Ich behaupte, eine sorgfältig gestaltete Unterschale mit einer zweiteiligen Befestigungs-Schelle aus Polyamid ist gegenüber dem verchromten Stahl die bessere Lösung.
Erstmal hat Polyamid nur ein spez. Gewicht von ~ 1,15 g/cm³ gegenüber Stahl 7,85 g/cm³, dh. selbst bei 3-facher Wanddicke bin ich immer noch bezüglich der Unterschale gut 50 % leichter. Dazu kommt der Vorteil, daß eine Polyamid-Konstruktion weder dem verchromten Stahl-Lenker noch dem kugelgestrahlten Aluminium-Lenker irgendeine Schädigung in Form von Kerben beibringen kann. Kerbwirkung an Aluminium-Teilen sollte man generell vermeiden und bei Lenker und Vorbau kann das zum plötzlichen "Lenkertod" (Fahrer oder Radlteil !) führen. Ich habe auch schon über Polyamid Befestigungsschrauben nachgedacht. (Hab ich nur in schwarz bisher nicht gefunden !)
Das alles nur nebenbei. Hauptanliegen ist mein Hinweis, das man Radlaufglocken legalisieren kann.
Ich weise auf : http://www.enhydralutris.de/Fahrrad/Bel ... node2.html
hin. Hier steht drin (Zitat) :
Radlaufglocke und akkugespeister Scheinwerfer - so entscheidet ein
Gericht
°Radfahrer aus München-Harlaching gewann vor dem Verwaltungsgericht
München einen inzwischen rechtskräftig abgeschlossenen Musterprozeß,
der auch für viele andere Radfahrer Bedeutung gewinnen dürfte. Der
Radler hatte bei der Regierung von Oberbayern für seine Radlaufglocke
und seinen akkugespeisten Scheinwerfer ein Ausnahmegenehmigung
beantragt. Er fahre täglich durch den Perlacher Forst, der
,,unbegreiflicherweise`` nicht beleuchtet sei, zu seiner Diensstelle,
und bei schneebedinger Schrittgeschwindigkeit oder bei der
Notwendigkeit, vor dem Linksabbiegen sich einzuordnen, gebe der Dynamo
nicht genügend Licht her. Die Radlaufglocke brauche er wegen des
Verkehrslärmpegels (Straßenverkehr, Autoradio usw.), damit die
Autofahrer ihn höhren könnten.
Die Regierung hatte diese Anträge abgelehnt. Eine solche
Ausnahmegenehmigung würde, so meinten die Herren, praktisch für alle
Radfahrer gelten und damit die Verbotsbestimmungen der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung illusorisch machen. Ausnahmen könne
es nur geben, ,,wenn ein Fahrzueg aus technischen oder wirtschaftlich
nicht vertretbaren Gründen nicht ...entsprechend gebaut oder
umgerüstet werden`` könne. Dafür sei jedenfalls ein Gutachten nötig.
Die Richter des Verwaltungsgerichts München gaben dem Radfahrer Recht
(M 6277VI 84) und schrieben der Regierung herbe Sätze in die
Urteilsbegründung: Die Argumente der Regierung verkennten unter
anderem das Wesen der Ausnahmegenehmigung. Das Geräusch einer
Radlaufglocke sei im Hinblick auf das höhere Rechtsgut ,,Schutz der
Gesundheit des Passanten`` hinzunehmen, bei Autohupen ließe das Gesetz
solche Geräusche auch zu. Und gegen eine Ausnahmegenehmigung eines
akkubetriebenen Scheinwerfers seien ,,vernünftige Gründe`` überhaupt
nicht ersichtlich, der etwaigen Blendungsgefahr Entgegenkommender
könne mit einer behördlichen Auflage abgeholfen werden. Ein
,,kostenträchtiges technisches Gutachten`` hielt das Gericht aufgrund
,,eigenen Allgemeinwissens`` für entbehrlich.
(Rechtskräftiges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München
vom 30.01.1985, Az. M 6277 VI 84) °
Das Verbot der Radlaufglocken stammt von 1960, aus einer Zeit also, in der Autoritätsgläubigkeit in Deutschland nicht nur verbreitet war, sondern Allgemeingut darstellte.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
MfG EmilEmil