Hast Du für diese merkwürdig präzise Zollangabe irgendeinen Beleg bzw. eine Quelle oder behauptest Du das nur? Wen das "offiziell" ist sollte das ja irgendwo stehen.Pibach hat geschrieben:Kostenlosgrenze im ÖPNV incl. DB ist 20" - zumindest offiziell.Motte hat geschrieben:Wenn man keinen Bus besteigen muss, dürfte das egal sein.
Ich kenne nämlich nur dies von der Bahn:
Quelle: https://www.bahn.de/p/view/service/fahr ... uege.shtmlDemontierte und komplett verpackte handelsübliche Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrräder (letztere auch unverpackt) können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern diese unter bzw. über dem Sitz sicher verstaut werden können.
Falträder unverpackt gilt wiederum seit 2007: https://nationaler-radverkehrsplan.de/d ... unverpackt
Bei der BVG - die ich allen Unkenrufen zum Trotz durchaus als ÖPNV bezeichnen würde

Quelle: https://www.bvg.de/de/Service/Service-f ... gs/FahrradFalträder, die komplett zusammengeklappt sind, gelten als Handgepäck und können unentgeltlich mitgenommen werden.
Was btw. ausserdem heisst, dass Dein für BVG-Fahrten propagierter Dahon-"Quick-Fold" mit nur symbolischer Einfaltung Dich genau genommen zum Fahrrad-Schwarzfahrer macht. Scheint also nicht so furchtbar empfehlenswert bzw. wird teuer, wenn Du mal an einen übergenauen Kontrolleur gerätst.
Auch die von Dir propagierte Methode "ich steig überall ein mit meinem ungefalteten Fahrrad, Fahrradkennzeichnungen sind mir egal" findet Widerspruch bei der BVG:
Praktisch gesehen würde Deine kolportierte 20"-Regelung z.B. bedeuten, dass z.B. mein Grasshopper fx, der 20"-Räder hat aber auch gefaltet deutliches Volumen, kostenlos reisen dürfte und das aus demselben Grund auch für ein faltbares Trike wie ein HP Scorpion fx mit noch grösseren Dimensionen gälte wohingegen z.B. das Helix mit 24"-Reifen und gefaltet ca. Bromptongrösse eine Karte bräuchte - schwer vorstellbar, aber bei der Bahn weiss man ja nie. Bloss einen Beleg für diese Regelung hätte ich schon gerne...Sie können Ihr Fahrrad aber auch in vielen Fahrzeugen der BVG mitnehmen, sofern an den gekennzeichneten Stellen dafür Platz ist.