Helm tragen
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Muc-Falter
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Re: Helm tragen
Fährst Du dann auch rückwärts?

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DLISTE
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Re: Helm tragen
... erst wenn ich den Enkelsitz (IT Chair) habe (Foto Boxbike)Muc-Falter hat geschrieben:Fährst Du dann auch rückwärts?
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slow-motion
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Re: Helm tragen
OK, dieser Helm von Abus hat ein paar mehr Löcher.Rollmops hat geschrieben:Ich halte im Straßenverkehr nichts von Skatterhelmen. Auf der Pipe gelten andere Bedingungen als auf der Straße. Mit dem vorgestellten Helm wird's aber glaube ich im Sommer die Hölle. Nicht unbedingt wegen der Farbe, sondern vielmehr wegen der aus meiner Sicht miserablen Belüftung/Luftführung. Vergleich das mal mit einen Fahrradhrlm, z. B. Abus oder ähnliches.
Falls die Mütze nicht unter den Helm passt. Dann kommt sie auf den Helm.
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DLISTE
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Re: Helm tragen
Der Versuch, meinen Helm winterfest zu machen (mit Paketband)


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Motte
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Re: Helm tragen
Ich hab mir im Frühjahr auf der Radmesse in Essen so was gekauft: http://www.biotex.it/products/uomo/acce ... antivento/
Das funktioniert prima und gefällt mir besser als die Gore Windstopper Mütze, die ich vorher benutzt hatte. Nur vorn im Stirnbereich ist eine winddichte Schicht.
Wenn dein Gaffa-Tape längere Zeit drauf ist und warm wird, bekommst Du es später nur mitsamt der Styroporschicht wieder runter.
Gruß
Udo
Das funktioniert prima und gefällt mir besser als die Gore Windstopper Mütze, die ich vorher benutzt hatte. Nur vorn im Stirnbereich ist eine winddichte Schicht.
Wenn dein Gaffa-Tape längere Zeit drauf ist und warm wird, bekommst Du es später nur mitsamt der Styroporschicht wieder runter.
Gruß
Udo
Zuletzt geändert von Motte am Fr Nov 29, 2013 2:17 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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DLISTE
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Re: Helm tragen
Danke für den Hinweis.
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DLISTE
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Re: Helm tragen
Heute: Urteil des Bundesgerichtshofs
Radfahrer bekommen auch ohne Helm vollen Schadenersatz
Radfahrer bekommen auch ohne Helm vollen Schadenersatz
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Jonny
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Re: Helm tragen
Quelle StMI:
Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Radfahrer bei unverschuldeten Unfällen auch dann Anspruch auf vollen Schadensersatz haben, wenn sie ohne Schutzhelm unterwegs waren. "Damit hat der Bundesgerichtshof der Einführung einer Helmpflicht durch die Hintertür einen Riegel vorgeschoben", so Herrmann erfreut. "Das schafft Rechtssicherheit bei unseren vielen Radlerinnen und Radlern." Wie der bayerische Verkehrsminister betont, lehnt er eine Helmpflicht für Radler ab: "Den Helm freiwillig aus Überzeugung und des Vorbildes wegen aufsetzen – das ist der bessere Weg. Das sollen die Bürger selbst entscheiden. Wir brauchen keinesfalls eine neue gesetzliche Regelung dazu, sondern Ideen, wie wir den Radverkehr weiter entwickeln und fördern können." Eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik müsse nach Herrmanns Worten zum Radfahren ermuntern und die Attraktivität und Sicherheit des Radverkehrs insgesamt fördern...
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Motte
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Re: Helm tragen
Bei mir summt da bei dem CSU Gesäusel immer der Goethe im Ohr, wenn er in der Tasche den Faust ballt:
Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube
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Karsten
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Re: Helm tragen
Moin,
Die Stellungnahme des Bayr. Ministers ist mMn vor allem dadurch zu erklären, daß sein "grüner" Kollege im Nachbarland sich die Einführung einer Fahrrad"Helm" pflicht zum Ziel gemacht hat. Da kann man sich in Bayern dann vergleichsweise "liberal" geben.
Für mich als Streiter gegen - und Aufklärer über die "Helm"-Religion also gegen den Irrationalismus in diesem Diskurs, ist die Entscheiduhngsbegründung,http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=0&anz=95 soweit sie bis jetzt veröffentlicht wurde, doch recht ernüchternd.
Diese Begründung läßt den Versicherungen durchaus Hoffnung, mit vergleichbaren Leistungsverweigerungen in anderen Fällen erfolgreich zu sein.
Und eine meiner Kernthesen ist ja, daß die Versichungen, wider eigenen besseren Erkenntnissen, die Fahrradhelmgläubigkeit wesentlich mit den Ziel von dadurch möglichen Leistungsverweigerungen fördern.
Dazu muß mensch aber auch wissen, daß der BGH als Revisionsinstanz keine eigenen Bweiserhebungen vorgenommen hat, sondern an die Feststellungen des OLG hinsichtlich der angeblichen grundsätzlichen Wirksamkeit des Styroporhutes gebunden ist.
Zukünftige Kläger werden wissen, daß hier der Schwerpunkt der Beweiserhebungen zu legen ist.
Gruß aus Lüneburg
Karsten
Die Stellungnahme des Bayr. Ministers ist mMn vor allem dadurch zu erklären, daß sein "grüner" Kollege im Nachbarland sich die Einführung einer Fahrrad"Helm" pflicht zum Ziel gemacht hat. Da kann man sich in Bayern dann vergleichsweise "liberal" geben.
Für mich als Streiter gegen - und Aufklärer über die "Helm"-Religion also gegen den Irrationalismus in diesem Diskurs, ist die Entscheiduhngsbegründung,http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=0&anz=95 soweit sie bis jetzt veröffentlicht wurde, doch recht ernüchternd.
Diese Begründung läßt den Versicherungen durchaus Hoffnung, mit vergleichbaren Leistungsverweigerungen in anderen Fällen erfolgreich zu sein.
Und eine meiner Kernthesen ist ja, daß die Versichungen, wider eigenen besseren Erkenntnissen, die Fahrradhelmgläubigkeit wesentlich mit den Ziel von dadurch möglichen Leistungsverweigerungen fördern.
Dazu muß mensch aber auch wissen, daß der BGH als Revisionsinstanz keine eigenen Bweiserhebungen vorgenommen hat, sondern an die Feststellungen des OLG hinsichtlich der angeblichen grundsätzlichen Wirksamkeit des Styroporhutes gebunden ist.
Zukünftige Kläger werden wissen, daß hier der Schwerpunkt der Beweiserhebungen zu legen ist.
Gruß aus Lüneburg
Karsten