Re: Bildergalerie gefaltete Falträder
Verfasst: Do Mai 16, 2013 2:40 pm
Mache ich doch.derMac hat geschrieben: Dann wende das doch mal auf deine Bildzitate an.![]()
Oder wo siehst Du ein Problem?
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Mache ich doch.derMac hat geschrieben: Dann wende das doch mal auf deine Bildzitate an.![]()
Du verstößt praktisch immer gegen Punkt 3., da du dich nicht mir dem konkreten Bild auseiandersetzt sondern ein beliebiges zufällig gefundenes Bild verwendest. Gegenstand deines Interesses ist nicht das Bild sondern der Inhalt das Bildes. Deshalb gilt, dass du nicht (ohne Erlaubnis des Urhebers) fremde Bilder dieses Inhaltes verwenden darfst sondern gefälligst selbst Bilder davon erstellen musst.Pibach hat geschrieben:Mache ich doch.
Oder wo siehst Du ein Problem?
Kann da jetzt nicht erkennen, wo da was "Wesentliches" dargestellt ist, das ist wieder ein anders gelagerter Fall (u.a. kommerzielle Interessen des Urhebers).Motte hat geschrieben: Zu dem Thema noch abschließend von mir einen Link zu einem Urteil des OLG Düsseldorf - in dem eigentlich alles Wesentliche dargestellt wird (inklusive einem kurzen Verweis auf § 51 UrhG.). http://openjur.de/u/256154.html
Ja, es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass das ein eigenständiges Werk mit gewisser Schöpfungshöhe sein muss. Das ist aber eigentlich nur eine (merkwürdige) Interpretation, die der Paragraph eigentlich nicht hergibt. Oder wo hat da ein Gericht mal anders entschieden?Motte hat geschrieben: Unser kurzer Austausch über irgendwas erreicht einfach nicht jenen Umfang, um zu einer schützenswerten Eigenleistung werden zu lassen.
Wir haben hier hunderte Photos in vergleichbarer Weise verlinkt. Eine Rechtsverletzung kann ich nicht erkennen. Wenn da jemand anderer Ansicht ist, bin ich gespannt auf die Argumente. Und dann müsste man das ggf. auf alle Bilder hier anwenden.katapult hat geschrieben:ich habe das Bild rausgenommen aus Rücksicht auf Patrick, auch wenn ich nicht glaube das ein Mitglied der Foldsoc irgend ein Fahrradforum wegen Urheberechtsverletzungen verklagen wird. Mein persönliches Rechtsempfinden auf Kosten von jemand anderem absolut zu setzen liegt mir fern. Wissenschaft hier? Kurios.
So einfach zufällig ist die Bildauswahl eigentlich nie, sondern es geht um eine konkrete Situation oder Konfiguration, und das Bild hat zum Forum, zum Thread und zur entstehenden Diskussion schon auch immer klaren Bezug und Belegcharakter. "Alternative Bildmotive" ? Natürlich kann man immer auch über was anderes diskutieren, man diskutiert aber über genau dieses Bild mit seinen Spezifika. Fertig. Imho kann man auch einfach irgendein interessantes Faltradbild posten und dann eine Diskussion dazu starten. Machen wir und andere Foren ja auch oft. Wie sollte das auch anders gehen?derMac hat geschrieben:Du verstößt praktisch immer gegen Punkt 3., da du dich nicht mir dem konkreten Bild auseiandersetzt sondern ein beliebiges zufällig gefundenes Bild verwendest. Gegenstand deines Interesses ist nicht das Bild sondern der Inhalt das Bildes. Deshalb gilt, dass du nicht (ohne Erlaubnis des Urhebers) fremde Bilder dieses Inhaltes verwenden darfst sondern gefälligst selbst Bilder davon erstellen musst.Pibach hat geschrieben:Mache ich doch.
Oder wo siehst Du ein Problem?
Eine Rechtsverletzung kann ich nicht erkennen. Wenn da jemand anderer Ansicht ist, bin ich gespannt auf die Argumente.
Kann da jetzt nicht erkennen, wo da was "Wesentliches" dargestellt ist
Die Rechtsauslegung solcher Texte ist genau aus diesem Grund letztlich den Richtern vorbehalten - die haben am OLG oder beim BGH eine verflixt lange "Lehrzeit" (und Auslese) hinter sich.Das ist aber eigentlich nur eine (merkwürdige) Interpretation, die der Paragraph eigentlich nicht hergibt.
Da brauchst Du nur zu § 2 UrhG Forenbeitrag googeln und wirst von Urteilen förmlich erschlagen. Denn wenn jemand das Löschen seiner Beiträge begehrt, spielt genau das eine Rolle.Oder wo hat da ein Gericht mal anders entschieden?
Ja, das ist das Standardargument aller Freibeuter. Deshalb fiel mir eingangs ja auch gleich der Vergleich mit "unserer" Diskussion über die StVO ein.Das ist aber in Foren gar nicht üblich und ergibt sich dann durch den Diskussionsverlauf. Sowas ist imho auch noch im Rahmen der Verhältnismäßigkeit.
Udo, da haben wir grundlegend unterschiedliche Auffassung. Ich weiß.Motte hat geschrieben:Ja, das ist das Standardargument aller Freibeuter. Deshalb fiel mir eingangs ja auch gleich der Vergleich mit "unserer" Diskussion über die StVO ein.
Ne, so sollte das genau nicht sein. Wenn davon nichts im Gesetzt steht, hat da auch niemand was reinzuinterpretieren, auch kein Richter. Ist doch logisch.Motte hat geschrieben:Die Rechtsauslegung solcher Texte ist genau aus diesem Grund letztlich den Richtern vorbehalten - die haben am OLG oder beim BGH eine verflixt lange "Lehrzeit" (und Auslese) hinter sich.
Die aktuelle Rechtslage verbietet dir nicht "umherzulinken". Sie schränkt dich in der Nutzung fremder Werke ein. Und ganz oft wird hier eben nicht verlinkt sondern das Bild einfach eingebunden oder gleich kopiert. Es ist auch kein gesellschaftlicher Supergau, wenn man irgendwohin verlinken muss, statt einfach nur ein fremdes Bild einzubinden. Im Gegenteil trägt das Verlinken IMO viel mehr zur Wissensvermehrung bei als ein einfaches Einbinden einzelner Bilder. Davon abgesehen, erzeugt das Einbinden von Bildern, die auf anderen Servern liegen, für den Serverbetreiber eventuell erhebliche Kosten (hier nicht so, weil das Forum recht klein ist), ohne dass er einen Nutzen hat.Pibach hat geschrieben:Es werden viele Trends, technische und kulturelle Entwicklungen maßgeblich durch Fachforen vorangetrieben. Und auch in Sozialen Netzwerken (Facebook will ich hier gar nicht hervorheben) wird millionenfach umhergelinkt was das Zeug hält. Das hat eine ganz enorme gesellschaftliche Bedeutung erhalten und wird mit Sicherheit noch zunehmen. Das ist derzeit voller rechtlicher Grauzonen. Da wird vermutlich in den nächsten Jahren eine komplette Novellierung des Urheberrechts und des Zitatrechts anstehen. In welche Richtung wohl? Imho kann gar nicht sein, dass sowas vom Zitatrecht ausgeschlossen wird. Das wäre ein gesellschaftlicher Supergau. Wird es so also nicht geben, das halte ich für gesichert und zwar unabhängig von der aktuellen Rechtslage, die würde man dann ggf. anpassen.
Da hauste aber wieder einen völlig anderen Fall rein.Motte hat geschrieben: Da brauchst Du nur zu § 2 UrhG Forenbeitrag googeln und wirst von Urteilen förmlich erschlagen. Denn wenn jemand das Löschen seiner Beiträge begehrt, spielt genau das eine Rolle.