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Re: Tern Link C7, Pegasus P8 oder...?
Verfasst: Fr Feb 21, 2014 7:38 pm
von alterfalter2
@ roseblood11
Das ist hier ------>
viewtopic.php?f=34&t=171&p=1553&hilit=B ... rung#p1553 beschrieben und nicht schwierig umzusetzen. So lange Dein Faltrad eine Überstülphülle in der Bahn hat, gilt es nicht mehr als Faltrad, sondern als Traglast und kann so bedenkenlos mitgenommen werden, so lange man damit nicht die Aus- und Durchgänge verstellt.
Ein Brompton oder Micro bekommt man wohl unter den Sitz oder auf die Hutablage, mit anderen Falträdern wird es schon schwieriger:

Micro in der Ablage eines IC
..das ist beim Großfalter schon anders (Ming Cycle swivel head 28", heute Pacific iF Urban 700C) - da muß der Kontrolleur schon sehr nachsichtig sein
..wenn man das so in die Ablage packt
Gruß TIL
Re: Tern Link C7, Pegasus P8 oder...?
Verfasst: Fr Feb 21, 2014 8:17 pm
von Karsten
Moin Till,
Bei einem sehr netten Gespräch mit einem Zugführer in einem DB-Nahverkehrszug vor einer Woche in NRW, hatte der mir ganz klar erklärt, daß die Hülle audrücklich nicht mehr vorgeschrieben ist.
Wurde auch von mir noch nie verlangt.
Würde ich -aus mehr psychologichen Gründen- für solche Grenzfälle mitnehmen.
Gruß Karsten
*edit,Nachtrag: Das obere Bild kann wieder eine Sicherheitsdebatte auslösen...
Re: Tern Link C7, Pegasus P8 oder...?
Verfasst: Fr Feb 21, 2014 10:27 pm
von alterfalter2
@ Karsten
"*edit,Nachtrag: Das obere Bild kann wieder eine Sicherheitsdebatte auslösen..."
..völlig klar, es ist mehr als grenzwertig. Das war in einem Wagen, der nahezu leer war auf der Rückreise aus dem Süden nach Hamburg. Der Schaffner war wohl großzügig und hat darüber hinweg gesehen. Auch mit der für das Rad vorgesehenen Hülle hätte er das so nicht durchgehen lassen müssen.
Gruß TIL
Re: Tern Link C7, Pegasus P8 oder...?
Verfasst: Fr Feb 21, 2014 11:14 pm
von Karsten
Moin,
Coole Nummer das.
Ja bei dem Gespräch ging es auch genau um solche Großradfalter.
Der Zugführer fand, daß das Mißbrauch der kostenlosen Mitnahme sei.
Ging ihm also gar nicht um den Platz, und Mitnehmen an sich, sondern um's bezahlen dafür.
(Bei mir hatteer sich aber mit dem Alibiklappen des Lenkers völlig zufriedengegeben.)
Wobei man als Kunde im ICE ja keine Wahl zum "Betrug" hat offiziell dürfen Räder da ja nicht mit.
Gruß Karsten
Re: Tern Link C7, Pegasus P8 oder...?
Verfasst: Sa Feb 22, 2014 7:31 am
von Motte
Dann befindet sich der "Schaffner" aber in einem Dilemma. Sein Arbeitgeber verbietet ja die Mitnahme im ICE und will auch gar kein Geld dafür annehmen. Wobei das Fahrrad aus dieser Sichtweise (Mitnahmemissbrauch) ein Randproblem ist, weil sehr viele Reisende mit mehreren zum Teil übergroßen Koffern unterwegs sind - da ist es nicht zielführend die 2 Radler mit ihrem Großfalter ins Visier zu nehmen,
Die Mitnahme im RE ist innerhalb NRW`s über die Beförderungsbedingungen des NRW Tarifs geregelt.
Die findet man hier:
http://busse-und-bahnen.nrw.de/news-dow ... L=vixfhepc
Und in Kapitel 9.5. "Fahrräder" finden sich nunmehr in Absatz 5 die klaren Worte:
Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsen begleitet werden.
Falt- oder Klappräder, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, zählen als Handgepäck. Separat genutzte Kinderanhänger werden einem Kinderwagen gleichgestellt.
Im RE oder RB ist das Verpacken also nicht nötig.
Handgepäck fährt kostenfrei mit.
Kleinstmögliches Packmaß heißt: vollständig gefaltet. Nix mit kwickfold und so (Und wehe die Steckpedale sind nicht gezogen

)
Die Größe des Falters ist hier nicht beschränkt. Sie findet ihre Grenzen bei der Regelung der Mitnahme von Gegenständen in Kapitel 9.4 der Beförderungsbedingungen (BB)
Das finde ich eine vernünftige Regelung. Denn anders als bei der DB AG selbst wird hier kein Unterschied zwischen Monsterkoffer und Großfalter gemacht.
Aus eigener Beobachtung kann ich nur sagen, dass es nachvollziehbar ist, wenn Zugpersonal grundsätzlich auf Fahrradfahrer nicht gut zu sprechen ist. Sie erleben sie häufig die Ursache für Verspätungen. Teils weil viele sich wirklich extrem dösig beim Einsteigen verhalten, teils weil sie nicht ins Abteil kommen, da die "normalen" Fahrgäste das Radabteil blockieren. Dabei spielt es meiner Beobachtung nach keine Rolle wie gut das Radabteil als solches gekennzeichnet ist. Der Lokführer sieht dann natürlich nur Radfahrer, die mal wieder nicht einsteigen.
Besondere Radfahrer, nur mit Handgepäck, dürfen natürlich überall einsteigen
In Nordhessen, bei den Privatbahnen hab ich das letztes Jahr erstmals anders erlebt. Da wurden Fahrgäste vom Personal aufgefordert sich doch bitte vorrangig einen Platz außerhalb des Radabteils zu suchen.
Gruß
Udo
Re: Tern Link C7, Pegasus P8 oder...?
Verfasst: So Feb 23, 2014 9:33 am
von Jonny
...und von den Regelungen NRW nicht auf bundesweit schließen.
Re: Tern Link C7, Pegasus P8 oder...?
Verfasst: So Feb 23, 2014 1:00 pm
von Karsten
Jonny hat geschrieben:...und von den Regelungen NRW nicht auf bundesweit schließen.
Moin,
Auf Bundesweit hatte ich nicht von NRW geschlossen, sondern weil die Auskunft von einem einem DB-Zugführer kam.
In jetzt ca einem Jahr Erfahrung, mit dem Reisen mit Faltrad in Nah- und Fernnzügen Quer durch Deutschland bin ich auch noch nie vom Bahnpersonal auf eines meiner Falträder angesprochen worden, die ich im Zug immer unverpackt habe.
Meine aktuelle Schnellrecherche hat allerdings ergeben, daẞ die DB AG ganz offensichtlich erhebliche Beförderungseinschränkungen mindestens vorbereitet, (und z.b. in ihren Buslinien "IC-Bus" jedenfalls klares Schlusslicht aller Bus-Anbieter ist).
Betr. Faltrad kann sich die FaltradlerIn aber jedenfalls auf Nr 7.1 "Traglast" auf Seite 15 der Beförderungsbedingungen der DB AG vom Dez.2013 berufen:
Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Gegenstände, die andere Reisende behindern, belästigen oder Schäden verursachen können, dürfen nicht mitgenommen werden. Die Beaufsichtigung obliegt dem Reisenden. Im Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen aufgeben.
Ansonsten ist "Handgepäck" nicht näher definiert, sondern in 7.2 ist ist eine recht offen gehaltene Beschreibung, was von der Beförderung als "Gefährlich" ausgeschlossen ist.
U.a. sind dort Mopeds, die noch zu Zeiten der Bundesbahn für zwei Fahrradkarten ausdrücklich mitgenommen werden durften, jetzt ausdrücklich von der Beförderung ausgeschlossen.
(NochAnfang der 80er Jahre konnte ich meinen großen 200ccm Vesparoller ((110kg Leergewicht)) noch problemlos mit dieser Regelung von Lüneburg nach München und zurück befördern)
Gruß Karsten
Re: Tern Link C7, Pegasus P8 oder...?
Verfasst: Mo Mär 17, 2014 12:00 pm
von Motte
Hab grad gelesen, dass sie das Rad schon wieder geklaut haben. Das ist ja fies.
Hast Du ne Hausratversicherung? Dann melde den Diebstahl umgehend der Polizei und der Versicherung. Ich drück Dir die Daumen, dass Du es zurück bekommst.
Gruß
Udo