Schon erstaunlich, dass auf so einer übersichtlichen Straße so ein Unfall passieren kann. Schaut man sich das exemplarische Photo an, Sattelschlepper neben Fahrrad, wird auch klar, dass so ein LKW eigentlich Konstruktionsfehler hat. Trotzdem verwunderlich, dass ein Fahrradfahrer in so einen abbiegenden LKW gerät, kann eigentlich nur passieren, wenn die gleiche Geschwindigkeit hatten. Sonst müsste der LKW den Radfahrer ja beim Überholen sehen. Sichtverdeckung durch parkende PKW ist da gar nicht gegeben. Vielleicht hielten die auch vorher an der Ampel nebeneinander, um dann parallel loszufahren? Der Radfahrer hat jedenfalls auch nicht so wirklich aufgepasst, denn der LKW war sicher nicht zu übersehen.
Ich bin übrigens auch einige Zeit LKWs gefahren - bei der Bundeswehr. Da ist für diesen Fall immer ein Beifahrer dabei. Im zivilen LKW-Verkehr fährt der Fahrer aber allein, da bleibt ein recht großer Bereich ohne Einsicht, und jedes Mal anhalten und drumrumlaufen, um das abzuchecken ist auch keine Lösung. Da könnte man aber vieleicht einen Totwinkelspiegel oder eine Kamera anbringen.
Ansonsten zeigt das ganze auch ein Problem unserer Rechtsprechung. Entsteht ein Unfall, den mehrere gemeinsam verursachen, trägt der Verletzte den Schaden alleine, wenn der Unfall-"Partner" nicht mindestens fahrlässig gehandelt hat. "Verursachung" (ohne Fahrlässigkeit) kennt unsere Rechtsprechung nicht als Konzept für "Schuld".
Ein Urteil zum Kopfschütteln
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alterfalter2
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln
@ Harry
"Als schwächerer Teilnehmer gehts mir beim Radfahren um die Gesundheit! Ganz gleich, wer welche Rechte hat. Deine Anmerkung impliziert die Schadenabsicht des LKW Fahrers. Davon kann doch nicht die Rede sein."
..das mag ja alles sein. Im Recht ist in jedem Falle der Radfahrer.. und ich unterstelle auch dem LKW-Fahrer keine Schadensabsicht. Er war unaufmerksam beim Abbiegen mit Todesfolge für den Radfahrer. Da kann man doch den LKW-fahrer nicht noch in Schutz nehmen wollen
Wie und worum es Dir persönlich beim Radfahren geht, steht hier nicht zur Debatte. Fakt ist, hier waren zwei gleichberechtigte Fahrzeuge unterwegs, von denen jedes gleich für seine Verhaltensweise zur Rechenschaft gezogen werden muß.
Es geht nicht darum, ob es unklug ist, mit einem Fahrrad neben einem LKW an der Ampel zu halten. Der LKW-Fahrer m u ß sich vergewissern -- auf welche Art auch immer -- daß er beim Abbiegen niemand schädigt.
Mir ist einmal etwas Ähnliches zugestoßen, als ein LKW im Stadtbereich aus einer nicht einsehbaren Einfahrt herausgeschossen kam. Auch hier war der Fahrzeugführer des Lastwagens uneinsichtig, weil ich mich mit dem Fahrrad auf einem Gehweg befand. Das hatte aber ursächlich nichts mit seinem Fehlverhalten zu tun, weil er bis auf die Straße durchgefahren war. Ich hatte Glück, weil ich bei Zeiten vom Rad springen konnte - es gab keine irreparablen Verletzungen, Kleidung und Rad waren natürlich defekt. Hier bestand ich auf eine Gerichtsverhandlung - u.a. wg. des unverschämten Verhaltens des Fahrers -- er wurde dann auch rechtskräftig verurteilt, seine 5! Rechtsbestände haben ihm da auch nicht viel genützt.
Gruß TIL
"Als schwächerer Teilnehmer gehts mir beim Radfahren um die Gesundheit! Ganz gleich, wer welche Rechte hat. Deine Anmerkung impliziert die Schadenabsicht des LKW Fahrers. Davon kann doch nicht die Rede sein."
..das mag ja alles sein. Im Recht ist in jedem Falle der Radfahrer.. und ich unterstelle auch dem LKW-Fahrer keine Schadensabsicht. Er war unaufmerksam beim Abbiegen mit Todesfolge für den Radfahrer. Da kann man doch den LKW-fahrer nicht noch in Schutz nehmen wollen
Wie und worum es Dir persönlich beim Radfahren geht, steht hier nicht zur Debatte. Fakt ist, hier waren zwei gleichberechtigte Fahrzeuge unterwegs, von denen jedes gleich für seine Verhaltensweise zur Rechenschaft gezogen werden muß.
Es geht nicht darum, ob es unklug ist, mit einem Fahrrad neben einem LKW an der Ampel zu halten. Der LKW-Fahrer m u ß sich vergewissern -- auf welche Art auch immer -- daß er beim Abbiegen niemand schädigt.
Mir ist einmal etwas Ähnliches zugestoßen, als ein LKW im Stadtbereich aus einer nicht einsehbaren Einfahrt herausgeschossen kam. Auch hier war der Fahrzeugführer des Lastwagens uneinsichtig, weil ich mich mit dem Fahrrad auf einem Gehweg befand. Das hatte aber ursächlich nichts mit seinem Fehlverhalten zu tun, weil er bis auf die Straße durchgefahren war. Ich hatte Glück, weil ich bei Zeiten vom Rad springen konnte - es gab keine irreparablen Verletzungen, Kleidung und Rad waren natürlich defekt. Hier bestand ich auf eine Gerichtsverhandlung - u.a. wg. des unverschämten Verhaltens des Fahrers -- er wurde dann auch rechtskräftig verurteilt, seine 5! Rechtsbestände haben ihm da auch nicht viel genützt.
Gruß TIL
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln
@ Pibach
"Der Radfahrer hat jedenfalls auch nicht so wirklich aufgepasst, denn der LKW war sicher nicht zu übersehen. "
Das stimmt natürlich, ist aber kein Freibrief, jemanden zu Tode kommen zu lassen. Es gibt heute jede Menge Möglichkeiten, einen toten Winkel einzusehen, nicht nur spezielle Spiegel. Eine Rückfahrcamera kostet heute 70 Euro, die könnte man auch dazu einsetzen und jeder 3. Kombi oder Transporter hat sie heute schon eingebaut, um nur nicht das schöne eigene Auto beim Einparken zu verschrammen..!
Außerdem spricht man in dem Unfallbericht von einem Zeugen, der aussagt, der LKW-Führer hätte während des Abbiegens mit seinem Handy/Funkgerät gespielt -- offenbar hat man diese Zeugenaussage nicht für beachtenswert gehalten. Wie oft sehe ich im Straßenverkehr Fahrzeuglenker/innen, die sich mit sonst etwas die Zeit vertreiben (telefonieren, Schminken, lesen, sms-tippen, essen), an statt sich auf den Verkehr zu konzentrieren.
Gruß TIL
"Der Radfahrer hat jedenfalls auch nicht so wirklich aufgepasst, denn der LKW war sicher nicht zu übersehen. "
Das stimmt natürlich, ist aber kein Freibrief, jemanden zu Tode kommen zu lassen. Es gibt heute jede Menge Möglichkeiten, einen toten Winkel einzusehen, nicht nur spezielle Spiegel. Eine Rückfahrcamera kostet heute 70 Euro, die könnte man auch dazu einsetzen und jeder 3. Kombi oder Transporter hat sie heute schon eingebaut, um nur nicht das schöne eigene Auto beim Einparken zu verschrammen..!
Außerdem spricht man in dem Unfallbericht von einem Zeugen, der aussagt, der LKW-Führer hätte während des Abbiegens mit seinem Handy/Funkgerät gespielt -- offenbar hat man diese Zeugenaussage nicht für beachtenswert gehalten. Wie oft sehe ich im Straßenverkehr Fahrzeuglenker/innen, die sich mit sonst etwas die Zeit vertreiben (telefonieren, Schminken, lesen, sms-tippen, essen), an statt sich auf den Verkehr zu konzentrieren.
Gruß TIL
Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln
@frankd
Ich habe das nicht behauptet. Ich sprach vom Mischverkehr - Radstreifen hat das Problem in abgeschwächter Form auch. Aber ja ich halte die Infrastruktur für mitursächlich, sie begüngstigt das Entstehen dieser Konfliktsituation. Rückschlüsse wie es mit einer anderen Infrastuktur in diesem konkreten Fall ausgegangen werden habe ich nicht gezogen - dies ist auch nicht möglich.Und es ist ein wenig zynisch zu behaupten, daß bei einem Radstreifen das Mädchen noch leben würde.
Das hat nichts mit diesem Fall zu tun. Natürlich muss man bei Fehlern anderer zurückstecken um sich nicht selbst zu gefährden. Aber auch nicht mehr. Daraus eine Forderung abzuleiten das Fahrradfahrer immer/allen mororisierten Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren zu haben - wäre ein Recht des Stärkeren, statt Schutz des Schwächeren.Man sollte darum gerade dieses defensive Fahren bei Verkehrsschulen den Kindern schon beibringen. Lieber einmal zuviel als einmal zu wenig gebremst und gewartet. Und da ist es vollkommen Banane ob auf Radweg oder Radstreifen.
Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln
Ich als Radfahrer bin nun mal der Schwächere, da muss man eben mehr aufpassen. Dies heißt nicht, daß ich allen Vorfahrt gewähre, aber wenn mir einer die Vorfahrt nimmt oder es sieht so aus, dann bremse ich doch lieber, als ein unkalkulierbares Risiko einzugehen.
Ich habe mich als Jugendliche oft mit dem Fahrrad und später mit dem Moped hingepackt, inklusive mehrwöchigem Krankenhausaufenthalt. Schuld war in diesem Falle ein PKW, der mir die Vorfahrt genommen hat. Seitdem versuche ich mich immer in die Risikofahrzeuge hineinzudenken. Und wenn der Brummi steht und bei Grün anfährt, dann habe ich entweder Glück, daß er wieder anhält und mich gesehen hat. Oder eben nicht, letztendlich habe ich keine Chance meine Vorfahrt durchzusetzen.
Ich habe mich als Jugendliche oft mit dem Fahrrad und später mit dem Moped hingepackt, inklusive mehrwöchigem Krankenhausaufenthalt. Schuld war in diesem Falle ein PKW, der mir die Vorfahrt genommen hat. Seitdem versuche ich mich immer in die Risikofahrzeuge hineinzudenken. Und wenn der Brummi steht und bei Grün anfährt, dann habe ich entweder Glück, daß er wieder anhält und mich gesehen hat. Oder eben nicht, letztendlich habe ich keine Chance meine Vorfahrt durchzusetzen.
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Motte
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln
Immer mal vorsichtig. Wer seine ganzen Erkenntnisse lediglich aus der Presse hat, weiß auch nur, was der Reporter behalten hat und nun niederschreibt. Warum der am 17. Mai 2010 über ein Urteil schreibt, dass am 19. Juni 2009 ergangen ist, wird dann wohl sein Geheimnis bleiben.
Sein Zitat der Richterin ist seltsam verzerrt. "Der Fall sei eine Warnung an alle Radfahrer, die neben einem solchen "wahnsinnigen Gefährt" fahren"
Gesagt wurde wahrscheinlich: "Das Urteil sei eine Warnung an alle Radfahrer, „aufzupassen, wenn neben ihnen ein gefährliches Fahrzeug fährt“
Niemand von uns kennt die näheren Umstände. Im Strafrecht wird darum gerungen ob er die notwendige Sorgfalt hat walten lassen. Da kann auch ein "Ja, hat er " raus kommen und trotzdem jemand tot sein.
FrankD, die Frau kann auch den Eindruck gehabt haben "der hat mich gesehen und hält". Wir wissen es nicht. Ich halte auch nicht, nur weil ein LKW links neben mir steht - im Normalfall rechne ich aber damit, dass alle anderen (außer mir natürlich) Volltrottel sind. Das hat mir schon ein paar Mal das Leben gerettet.
Sein Zitat der Richterin ist seltsam verzerrt. "Der Fall sei eine Warnung an alle Radfahrer, die neben einem solchen "wahnsinnigen Gefährt" fahren"
Gesagt wurde wahrscheinlich: "Das Urteil sei eine Warnung an alle Radfahrer, „aufzupassen, wenn neben ihnen ein gefährliches Fahrzeug fährt“
Niemand von uns kennt die näheren Umstände. Im Strafrecht wird darum gerungen ob er die notwendige Sorgfalt hat walten lassen. Da kann auch ein "Ja, hat er " raus kommen und trotzdem jemand tot sein.
FrankD, die Frau kann auch den Eindruck gehabt haben "der hat mich gesehen und hält". Wir wissen es nicht. Ich halte auch nicht, nur weil ein LKW links neben mir steht - im Normalfall rechne ich aber damit, dass alle anderen (außer mir natürlich) Volltrottel sind. Das hat mir schon ein paar Mal das Leben gerettet.
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln
Der Entscheidung nach zu urteilen, war er nicht unaufmerksam. Wie Pibach oben schreibt, gibt es zwei Möglichkeiten, Rad und LKW fahren eine Weile auf gleicher Höhe, oder standen nebeneinander an der Ampel. In jedem Fall hat der LKW Fahrer die Radfahrerin nicht gesehen bzw. konstruktionsbedingt nicht sehen können.alterfalter2 hat geschrieben:Im Recht ist in jedem Falle der Radfahrer.. und ich unterstelle auch dem LKW-Fahrer keine Schadensabsicht. Er war unaufmerksam beim Abbiegen mit Todesfolge für den Radfahrer.
Man muss den LKW Fahrer nicht in Schutz nehmen, ich frage mich nur ob ich es hätte besser machen können.
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln
Wie kommst Du darauf das es verzerrt ist?Motte hat geschrieben:...Sein Zitat der Richterin ist seltsam verzerrt. "Der Fall sei eine Warnung an alle Radfahrer, die neben einem solchen "wahnsinnigen Gefährt" fahren"
Gesagt wurde wahrscheinlich: "Das Urteil sei eine Warnung an alle Radfahrer, „aufzupassen, wenn neben ihnen ein gefährliches Fahrzeug fährt“
Nach den journalistischen Zitierregeln sind Zitate in Anführungszeichen wörtliche Zitate. Das dieses Zitat natürlich nur ein kleiner Ausschnitt der mündlichen Urteilsbegründung ist, ist klar.
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln
@ Harry
"Man muss den LKW Fahrer nicht in Schutz nehmen, ich frage mich nur ob ich es hätte besser machen können."
Auf keinen Fall muß man den LKW-Fahrer in Schutz nehmen, man muß ihn verklagen und verurteilen, weil er nicht umsichtig genug gefahren ist. Deine persönlichen Befindlichkeiten spielen da keine Rolle, auch nicht Unzulänglichkeiten bei der technischen Ausrüstung des LKWs. Wenn ich mit dem Transporter unterwegs bin, vergewissere ich mir drei mal vor dem Abbiegen, ob da nicht doch versteckt ein Radfahrer geradeaus fährt und natürlich Vorfahrt hat.
Zum Glück kam ich bisher noch nicht in die Situation, jemanden übersehen zu haben, bin als Radfahrer zwei mal angefahren worden und vor einem Jahr ist ein Freund an so einer Stelle tödlich verunglückt. Das kann man doch nicht so einfach hinnehmen!
In England passiert da gerade in dieser Beziehung mehr als hier, ich unterstütze das:
http://www.e-activist.com/ea-campaign/a ... teId=17046
Gruß TIL
"Man muss den LKW Fahrer nicht in Schutz nehmen, ich frage mich nur ob ich es hätte besser machen können."
Auf keinen Fall muß man den LKW-Fahrer in Schutz nehmen, man muß ihn verklagen und verurteilen, weil er nicht umsichtig genug gefahren ist. Deine persönlichen Befindlichkeiten spielen da keine Rolle, auch nicht Unzulänglichkeiten bei der technischen Ausrüstung des LKWs. Wenn ich mit dem Transporter unterwegs bin, vergewissere ich mir drei mal vor dem Abbiegen, ob da nicht doch versteckt ein Radfahrer geradeaus fährt und natürlich Vorfahrt hat.
Zum Glück kam ich bisher noch nicht in die Situation, jemanden übersehen zu haben, bin als Radfahrer zwei mal angefahren worden und vor einem Jahr ist ein Freund an so einer Stelle tödlich verunglückt. Das kann man doch nicht so einfach hinnehmen!
In England passiert da gerade in dieser Beziehung mehr als hier, ich unterstütze das:
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Re: AW: Ein Urteil zum Kopfschütteln
Oftmals liegt es ja auch daran, dass die Versicherungen die besseren Anwälte stellen. Hier wäre es bei einem Schuldspruch ja teuer geworden...