Muc-Falter hat geschrieben:Zeig mir ein Buch das Bilder nach Zitatrecht abdruckt
Da ein Buch eigene wirtschaftliche Zwecke hat wirst Du das in der Praxis nicht durchbekommen, bzw kein Verlag geht das Risiko ein die Auflage einstampfen zu müssen.
Da endet auch der Klaumodus im wissenschaftlichen Bereich, gerade diese Verlage achten sehr auf die Urheberrechte.
Also im wissenschaftlichen Umfeld ist das gang und gäbe, und hat mit klauen nichts zu tun.
Irgendwie muss man ja zitieren können (“Belegfunktion“).
Die Autoren wollen ja auch zitiert werden.
Du denkst hier aber wohl an andere Bücher und Bilder als ich.
Damit das bei Falträder-Bildern aus dem Internet zutreffen könnte, müsste man die Situation schon ziemlich konstruieren, da hast du recht.
Es gibt aber auch das “kleine Grosszitat“, nach dem Bilder auch in nicht wissenschaftlichen Texten benutzt werden dürfen.
Maßgeblich ist immer das Prinzip “ im Interesse der Allgemeinheit wird vom Urheber erwartet, dass er diesen relativ geringen Eingriff (das Zitat) in sein ausschließliches Verwertungsrecht hinzunehmen hat, wenn dies dem allgemeinen kulturellen und wirtschaftlichen Fortschritt dient.“
Die ursprüngliche Nutzung darf dadurch nicht beeinträchtigt werden bzw. deren Absicht entgegenlaufen. Und Verhältnismäßigkeit muss eingehalten werden.
Im Einzelfall hängt das dann vom konkreten Inhalt, Zitatzweck sowie Umfang der Veröffentlichung ab, also auch von der Reichweite. Ein kleiner Blogger könnte nach meiner Einschätzung z.B. durchaus ein Bild hier benutzen, um auf einen interessanten Beitrag aufmerksam zu machen. Bei einer Tageszeitung mit grosser Auflage ginge das eher nicht (müsste erst Bildrechte erfragen). Allerdings wenn bestimmte Inhalte extreme Popularität erfahren, dann wiederum schon. Man könnte z.B. einen Artikel zu den 10 meistgeklickten Internetvideos machen, mit Photo-Zitaten.
Muss natürlich immer ordentliche Quellenangabe und Zitatzweck beinhalten.
Kopieren oder reines Framing (ohne Zitatzweck) ist dagegen generell nicht erlaubt.
Inwiefern Embedded-Bilder bzw. einen Link beschreibende Vorschaubilder insbesondere in Social Networks/Foren zulässig sind, ist m.W. noch nicht ganz geklärt, da hängt die Rechtsprechung dem Status quo also etwas hinterher und es ist ziemlich Grauzone. Bei Suchmaschinen sind kleine Vorschaubilder inzwischen allerdings gestattet, das war ja lange Zeit ungeklärt.
Wir und andere Foren “zitieren“ fremde Bilder ja auch ständig, mit dem Zitatzweck, darüber diskutieren zu können.
Dabei wird ja selten ganz korrekt zitiert, eigene Schaffenshöhe erreicht etc
Diese implizite Quellenangabe schlicht durch den Embedded-Link ist so inzwischen ja üblich und wohl ok in Diskussionsforen, aber eine explizite Regelung dazu wüsste ich nicht.
Links dazu:
http://irights.info/?q=node/35
http://www.rechtzweinull.de/index.php?/ ... alten.html