Re: Rohloff Schaltung: Ölaustritt nach dem Überkopfstellen
Verfasst: Mi Jul 11, 2012 11:08 am
Du musst dabei zwei Dinge auseinander halten (was die Händler gern verschleiern):
1. Gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung des Händlers (2 Jahre)
Hier hast Du mit dem Hersteller gar nichts zu tun. Dein alleiniger Anspruchsgegner ist dein Händler. Der muss einen Mangel beheben. Wo und wie ist seine Sache. Bis zu 6 Monate nach dem Kauf ist es relativ einfach - da müsste der Händler belegen, dass die Ware einwandfrei war und der Mangel nicht durch unsachgemäßen Gebrauch zustande gekommen ist - danach kehrt sich die Beweislast um. In deinem Fall wäre das vermutlich wenig dramatisch, wenn der Händler das Öl gewechselt hat oder am Rad "rumgemacht" (und den Dichtungsring zerstört) hat.
2. die Garantie des Herstellers
hier gibt es (außerhalb den Vorgaben des HGB und BGB) keine besonderen Beschränkungen - der Hersteller (aber auch dein Händler) können die Bedingungen der Garantie recht frei festlegen und z.B. von einer Registrierung oder regelmäßiger Wartung abhängig machen.
Die Firma Rohloff scheint (den Forenberichten nach) hier ausgesprochen kulant zu sein. Aber es hat natürlich alles auch sein (Kapazitäts-) Grenzen. Viele Händler sind nicht besonders kompetent, wenn es um die Rohloff Nabe geht. Wenn die in Kassel z.B. damit beschäftigt werden zu viel eingefülltes Öl abzulassen, weil das Spülöl nicht gründlich entfernt wurde, dann hat das genau so wenig mit Kulanz zu tun wie die beim Ritzelwechsel zerstörte Dichtungsscheibe.
Da austretendes Öl erst einmal nur unangenehm ist, werden Felgenbremser auf die Nachsaison vertröstet. Und nur Scheibenbremser sofort bedient, da es hier gefährlich werden kann.
Hat sich der Händler die Dichtungsscheiben angesehen? Hat er viele Rohloff- Räder?
Wenn nicht würde ich erst einmal bei der Ausgangslage versuchen ein wenig Öl (wenige Milliliter) abzulassen und schauen ob es dann gut ist.
Wenn Du das nicht möchtest, dann streite Dich mit dem Händler, dass er den Mangel gefälligst (auf eigene Kosten) beseitigt. Muss er sie eben kostenpflichtig nach Kassel schicken. Es sei denn er behauptet Du hättest den Fehler herbeigeführt.
Gruß
Udo
1. Gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung des Händlers (2 Jahre)
Hier hast Du mit dem Hersteller gar nichts zu tun. Dein alleiniger Anspruchsgegner ist dein Händler. Der muss einen Mangel beheben. Wo und wie ist seine Sache. Bis zu 6 Monate nach dem Kauf ist es relativ einfach - da müsste der Händler belegen, dass die Ware einwandfrei war und der Mangel nicht durch unsachgemäßen Gebrauch zustande gekommen ist - danach kehrt sich die Beweislast um. In deinem Fall wäre das vermutlich wenig dramatisch, wenn der Händler das Öl gewechselt hat oder am Rad "rumgemacht" (und den Dichtungsring zerstört) hat.
2. die Garantie des Herstellers
hier gibt es (außerhalb den Vorgaben des HGB und BGB) keine besonderen Beschränkungen - der Hersteller (aber auch dein Händler) können die Bedingungen der Garantie recht frei festlegen und z.B. von einer Registrierung oder regelmäßiger Wartung abhängig machen.
Die Firma Rohloff scheint (den Forenberichten nach) hier ausgesprochen kulant zu sein. Aber es hat natürlich alles auch sein (Kapazitäts-) Grenzen. Viele Händler sind nicht besonders kompetent, wenn es um die Rohloff Nabe geht. Wenn die in Kassel z.B. damit beschäftigt werden zu viel eingefülltes Öl abzulassen, weil das Spülöl nicht gründlich entfernt wurde, dann hat das genau so wenig mit Kulanz zu tun wie die beim Ritzelwechsel zerstörte Dichtungsscheibe.
Da austretendes Öl erst einmal nur unangenehm ist, werden Felgenbremser auf die Nachsaison vertröstet. Und nur Scheibenbremser sofort bedient, da es hier gefährlich werden kann.
Hat sich der Händler die Dichtungsscheiben angesehen? Hat er viele Rohloff- Räder?
Wenn nicht würde ich erst einmal bei der Ausgangslage versuchen ein wenig Öl (wenige Milliliter) abzulassen und schauen ob es dann gut ist.
Wenn Du das nicht möchtest, dann streite Dich mit dem Händler, dass er den Mangel gefälligst (auf eigene Kosten) beseitigt. Muss er sie eben kostenpflichtig nach Kassel schicken. Es sei denn er behauptet Du hättest den Fehler herbeigeführt.
Gruß
Udo