Hi,
der Joule NaDy von Dahon leistet ja nur 2,4W. Reicht das um da ein dynamobetriebenes Rücklicht (LED) anzubringen zusätzlich zum "Scheinwerfer" (BUMM Lyt).
Hintergrund ist, dass ein nicht StVo konformes Fahrrad keine Probleme macht, solange nichts passiert. Auch die Polizei ist im Zweifel zufrieden wenn man überhaupt Licht am Rad hat. Aber wenn ein Unfall passiert, ist man immer noch mit einem nicht StVo konformen Fhzg. unterwegs. Das man aber deswegen ja gar nicht hätte verwenden dürfen - und schon hat der gegnerische Anwalt eine Teilschuld konstruiert (selbst wenn der Unfall am hellichten Tag passiert ist) Deswegen hätte ich eben gerne auch hinten ein dynamobetriebenes Licht ohne aber gleich einen neuen Dynamo einspeichen zu lassen.
Grüße
bikeingold
Reicht die Leistung des Joule NaDy für Rücklicht
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Re: Reicht die Leistung des Joule NaDy für Rücklicht
Ist eigentlich eine interessante Frage da wir ja auch ein Dahon haben das hinten eine Batteriebeleuchtung hat. Meines Wissens würde es aber nichts bringen die Rückleuchte zu tauschen da der Dynamo nicht den Vorschriften entspricht. Wenn ich nicht falsch liege hat er eine zu hohe Ausgangsspannung. Die Leistung dürfte hier nicht das Problem sein.
Gruß
Dirk
Gruß
Dirk
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Re: Reicht die Leistung des Joule NaDy für Rücklicht
Ja, bei den LED Leuchten reicht das.Reicht das um da ein dynamobetriebenes Rücklicht (LED) anzubringen zusätzlich zum "Scheinwerfer" (BUMM Lyt).
StVZO konform ist es dennoch nicht. Denn der Dynamo hat keine Zulassung. Darüber hinaus möchte ich wetten dass Deinem Rad auch der zweite Rückstrahler fehlt. Wenn Du dem einzigen Polizisten in Deutschland begegnest, der das weiß, kostet es 10 Euro.
Nu mal als Hinweis, die Firma Schmidt hat für den SON deluxe (eigentlich für ein 20 Zoll Rad) eine Einzelzulassung beim KBA bewirkt, soweit dieser mit einer LED Beleuchtung gekoppelt ist. http://www.nabendynamo.de/produkte/SONdelux.html
Es dürfte in einem Zivilprozess gar nicht so leicht sein eine Ursächlichkeit zwischen nicht StVZO konformen Dynamo, aber dennoch mit weit mehr als 10 Lux strahlenden zugelassenen Scheinwerfer, und einem möglichen Unfallhergang herzustellen. Doofes Beispiel: Wenn Dir jemand mit einem PKW beim Rechtsabbiegen die Vorfahrt nimmt, nutzt es ihm wenig auf die fehlende Glocke an Deinem Rad zu verweisen.
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Re: Reicht die Leistung des Joule NaDy für Rücklicht
Ich weiß ja nicht, immerhin hättest Du den Rechtsabbieger warnen können...Motte hat geschrieben:Doofes Beispiel: Wenn Dir jemand mit einem PKW beim Rechtsabbiegen die Vorfahrt nimmt, nutzt es ihm wenig auf die fehlende Glocke an Deinem Rad zu verweisen.

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Re: Reicht die Leistung des Joule NaDy für Rücklicht
Danke, das wollte ich hörenMotte hat geschrieben:Ja, bei den LED Leuchten reicht das.Reicht das um da ein dynamobetriebenes Rücklicht (LED) anzubringen zusätzlich zum "Scheinwerfer" (BUMM Lyt).


Suche noch eine Stelle wo ich den sinnvoll anbringen kann - aber: touchéMotte hat geschrieben: Darüber hinaus möchte ich wetten dass Deinem Rad auch der zweite Rückstrahler fehlt.

Ist mir zu teuer das Teil. Käme eher an meinem T-400 (in der passenden Variante) in Betracht und den dort verbauten Shimano NaDy dann im Dahon einspeichenMotte hat geschrieben: Nu mal als Hinweis, die Firma Schmidt hat für den SON deluxe (eigentlich für ein 20 Zoll Rad) eine Einzelzulassung beim KBA bewirkt, soweit dieser mit einer LED Beleuchtung gekoppelt ist. http://www.nabendynamo.de/produkte/SONdelux.html
Sicher, aber die deutsche Justiz dreht bisweilen echt am Rad. In einem Artikel über Radhelmpflicht wurde von einem 10 jährigem berichtet. Der fuhr auf einem Garagenhof ohne Helm mit dem Rad. Ein in den Hof einfahrendes KFZ hat ihn erwischt. Am Ende hatte der Junge 25% Teilschuld! Die Begründung des Richters war, dass das Nichttragen eines Radhelm (auch ohne gesetzliche Verpflichtung und ohne Nachweiss der Wirksamkeit von Fahrradhelmen) stelle eine „Außerachtlassung der eigenen Interessen“ dar. (http://www.zukunft-mobilitaet.net). Nur mal als krasses Beispiel wie es passieren vo Gericht ("Vor Gericht und auf hoher See..."Motte hat geschrieben: Es dürfte in einem Zivilprozess gar nicht so leicht sein eine Ursächlichkeit zwischen nicht StVZO konformen Dynamo, aber dennoch mit weit mehr als 10 Lux strahlenden zugelassenen Scheinwerfer, und einem möglichen Unfallhergang herzustellen. Doofes Beispiel: Wenn Dir jemand mit einem PKW beim Rechtsabbiegen die Vorfahrt nimmt, nutzt es ihm wenig auf die fehlende Glocke an Deinem Rad zu verweisen.

Gruß
Ingo
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Re: Reicht die Leistung des Joule NaDy für Rücklicht
Mit dem Beispiel SON wollte ich was anderes sagen.
Der Joule Nabendynamo (egal ob I der II) leistet nur 2,4 Watt (an einer ohmschen Last von 12 Ohm, bei 15 km/h)
Er müsste erstens formal 3 Watt leisten um eine Zulassung bekommen zu können und Dahon müsste beim KBA eine beantragen (und teuer bezahlen) Eine Led Frontleuchte ist damit aber nicht wahrnehmbar dunkler als mit einem 3 Watt Nabendynamo.
Schmidt hat nun für die Kombi (20 Zoll SON in 28 Zoll Laufrad) mit der LED Beleuchtung eine Zulassung beantragt und auch bekommen, weil die Helligkeit die Normen locker erfüllt. Technisch ist also alles o.k. - auch wenn Du mit dem Joule ND und Led Licht rumfährst. Zulassungstechnisch aber nicht.
Wenn Du also alles "richtig" machen willst, dann musst du den Nabendynamo tauschen. Z.B. gegen einen SRAM D 330 wie hier -> http://www.bueni.de/sport/sram-d330-nabendynamo-74mm
(über solche Urteile sollten wir bei Bedarf in einem anderen Thread diskutieren - ich halte das für nicht übertragbar und auch nicht für "verallgemeinerungsfähig")
Gruß
Udo
Der Joule Nabendynamo (egal ob I der II) leistet nur 2,4 Watt (an einer ohmschen Last von 12 Ohm, bei 15 km/h)
Er müsste erstens formal 3 Watt leisten um eine Zulassung bekommen zu können und Dahon müsste beim KBA eine beantragen (und teuer bezahlen) Eine Led Frontleuchte ist damit aber nicht wahrnehmbar dunkler als mit einem 3 Watt Nabendynamo.
Schmidt hat nun für die Kombi (20 Zoll SON in 28 Zoll Laufrad) mit der LED Beleuchtung eine Zulassung beantragt und auch bekommen, weil die Helligkeit die Normen locker erfüllt. Technisch ist also alles o.k. - auch wenn Du mit dem Joule ND und Led Licht rumfährst. Zulassungstechnisch aber nicht.
Wenn Du also alles "richtig" machen willst, dann musst du den Nabendynamo tauschen. Z.B. gegen einen SRAM D 330 wie hier -> http://www.bueni.de/sport/sram-d330-nabendynamo-74mm
(über solche Urteile sollten wir bei Bedarf in einem anderen Thread diskutieren - ich halte das für nicht übertragbar und auch nicht für "verallgemeinerungsfähig")
Gruß
Udo
Re: Reicht die Leistung des Joule NaDy für Rücklicht
Störung!
Zuletzt geändert von Uli am Sa Apr 14, 2012 3:30 am, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reicht die Leistung des Joule NaDy für Rücklicht
Technisch funzt das. Ich hab das so am MU XK gehabt und nun am Speed Tr.
Eine kurze Zeit hatte ich gleichzeitig eine IQ Fly am Timor (mit SON 100 Nabendynamo) und am Mü XL (mit Joule I Nabendynamo). Das Rücklicht hing bei beiden Rädern mit im Stromkreis. Bei einer nächtlichen Fahrt (mit irgendwas zwischen 10 und 15 Km/h, also eher gemütlicher Fahrweise) mit einem Freund haben wir die Lichtkegel beider Leuchten verglichen. Man sah keinen Unterschied - sie wirkten beide gleich hell. Ob es messtechnisch Unterschiede gibt - weiß ich nicht - wäre mir angesichts des subjektiven Eindrucks auch egal.
Gruß
Udo
Eine kurze Zeit hatte ich gleichzeitig eine IQ Fly am Timor (mit SON 100 Nabendynamo) und am Mü XL (mit Joule I Nabendynamo). Das Rücklicht hing bei beiden Rädern mit im Stromkreis. Bei einer nächtlichen Fahrt (mit irgendwas zwischen 10 und 15 Km/h, also eher gemütlicher Fahrweise) mit einem Freund haben wir die Lichtkegel beider Leuchten verglichen. Man sah keinen Unterschied - sie wirkten beide gleich hell. Ob es messtechnisch Unterschiede gibt - weiß ich nicht - wäre mir angesichts des subjektiven Eindrucks auch egal.
Gruß
Udo
Re: Reicht die Leistung des Joule NaDy für Rücklicht
Ein entsprechendes Rücklicht mit integriertem Rückstrahler erledigt das Problem sehr elegant.Darüber hinaus möchte ich wetten dass Deinem Rad auch der zweite Rückstrahler fehlt.
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Re: Reicht die Leistung des Joule NaDy für Rücklicht
Falsch! Das reicht eben nicht: Man braucht eine Funzel und ZWEI Rückstrahler nach hinten, das Licht kannst Du mit einem kombinierenTomK hat geschrieben:Ein entsprechendes Rücklicht mit integriertem Rückstrahler erledigt das Problem sehr elegant.

§67 StVZO hat geschrieben:(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit
1. einer Schlußleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,
2. mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet,
3. einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächenrückstrahler
ausgerüstet sein. Die Schlußleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein.
Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.