Ohne jeden Zweifel war der Zugbegleiter bei der ersten Weisung völlig im Recht.
Dem bin ja auch nachgekommen. Obwohl die grotesken Folgen (Behinderung aller Fahrgäste hinter mir und schikanöse Quälerei für mich) da ebenso völlig offensichtlich waren.
Gefährdungf durch Schnellbremsung ist übrigens Kappes. Die Bremsleistung, auch eines ICE, ist so begrenzt, dass da natürlich auch mal Personen stürzen kann, aber keineswegs so, dass alle durch den Zug geschleudert würden.
Notbremsung ist technisch das Gleiche, wie Schnellbremsung und die kommt auch gar nicht so selten vor, und die allermeisten Fahrgäste bemerken das gar nicht.
Damit hatte der Mensch auch nicht argumentiert.
Nevertheless gingen meinen Gedanken da auch nahezu genau so, wie Motte es hier darlegte.
Bei der Nummer auf dem Bahnsteig entlarfte sich aber wohl eher die autoritäre Profilneurose.
"Verhalten nach Vorschrift" von Fahrgästen dürffte übrigens den gleichen Effekt haben, wie "Dienst nach Vorschrift" als Arbeitskampf-Form von Beamten, die nicht streiken dürfen.
Die Frage, ob Räder überhaupt (ICE, bzw bei Reservierungspflicht) oder kostenlos mit können, ist keine Frage der Laufradgröße. Da kommt es darauf an, ob das ggfls gefaltetete Rad als "Tragelast" oder Gepäckstück betrachtet werden kann. Da gibt's eine ziemlich weiten Ermessensspielraum.
Oder ist (im Nah- und Regionalverkehr) in den allg, Beförderungsbedingungen der Länder (?) geregelt. (dort leider uneinheitlich)
Gruß Karsten
Erfahrung mit Reisen mit dem Faltrad in Fernzügen der DB
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Re: Erfahrung mit Reisen mit dem Faltrad in Fernzügen der DB
Nee, das nicht! Ein Durcheinanderkegeln von Fahrgästen und Ladung meinte ich nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass man zusammen mit seinem Rad umkippt und drauf fällt, oder auf das Rad eines anderen, ist da. Ist mir selbst schon passiert, dass ich beim Rumfummeln am Rad während des Anhaltens fast das Gleichgewicht verloren habe. Ich denke, das war auch Hintergrund der Ansagen der Zugbegleiter.
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Re: Erfahrung mit Reisen mit dem Faltrad in Fernzügen der DB
Jetzt nur "spontan" aus dem Bauch heraus….
Mit gefaltetem Rad und Gepäck brauchst Du im Ausstiegsbereich (Gang) den Platz von ca. 2 Personen. Das braucht ein Reisender mit Schultertasche und Koffer auch. Je nach Koffer auch schon mal mehr.
Mit entfaltetem Rad + montierten Taschen vermutlich den von 3. Personen. Dafür geht das Aussteigen in den den neuen Zügen (ohne Haltegriff in der Mitte der Türe) flotter. Bei vielen Rädern bist Du neben dem Rad im Gang schmaler als neben dem ungefalteten Rad. Es könne also noch andere durch den Gang. Ob die Gefahr andere zu beschmutzen gefaltet geringer ist als ungefaltet?
Bei meinen Terns ist in beiden Fällen das Hinterrad der am Weitesten herausragende Teil.
Der Unterschied (Verletzungsgefahr) zwischen gefaltet und entfaltet beim Durcheinanderpurzeln dürfte gering sein. Einzig der nicht abstehende Lenker ist weniger gefährlich.
Kommt mir eher so vor als gehe es dabei ums Prinzip und um die Einhaltung der Beförderungsbedingungen. Der Beförderungsvertrag schließt sich beim Betreten des Verkehrsmittels (im ÖPNV). Entfaltete Falträder sind gewöhnliche Fahrräder und die nimmt ein ICE außerhalb des Radabteils nicht mit. Das hat aber nur der ICE 4. Also darf ein entfaltetet Faltrad an Bord nicht vorkommen – weder beim Ein- noch beim Aussteigen.
Mit gefaltetem Rad und Gepäck brauchst Du im Ausstiegsbereich (Gang) den Platz von ca. 2 Personen. Das braucht ein Reisender mit Schultertasche und Koffer auch. Je nach Koffer auch schon mal mehr.
Mit entfaltetem Rad + montierten Taschen vermutlich den von 3. Personen. Dafür geht das Aussteigen in den den neuen Zügen (ohne Haltegriff in der Mitte der Türe) flotter. Bei vielen Rädern bist Du neben dem Rad im Gang schmaler als neben dem ungefalteten Rad. Es könne also noch andere durch den Gang. Ob die Gefahr andere zu beschmutzen gefaltet geringer ist als ungefaltet?
Bei meinen Terns ist in beiden Fällen das Hinterrad der am Weitesten herausragende Teil.
Der Unterschied (Verletzungsgefahr) zwischen gefaltet und entfaltet beim Durcheinanderpurzeln dürfte gering sein. Einzig der nicht abstehende Lenker ist weniger gefährlich.
Kommt mir eher so vor als gehe es dabei ums Prinzip und um die Einhaltung der Beförderungsbedingungen. Der Beförderungsvertrag schließt sich beim Betreten des Verkehrsmittels (im ÖPNV). Entfaltete Falträder sind gewöhnliche Fahrräder und die nimmt ein ICE außerhalb des Radabteils nicht mit. Das hat aber nur der ICE 4. Also darf ein entfaltetet Faltrad an Bord nicht vorkommen – weder beim Ein- noch beim Aussteigen.
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Re: Erfahrung mit Reisen mit dem Faltrad in Fernzügen der DB
@ Motte: Deine Überlegung traf da im wesentlichen so zu.
Konkret noch bischen anders:
Zwei randvolle Ortlieb "Backroller" und ein wirklich großer Reiserucksack (90l plus angehängtem "Gerödel").
So, wie ich das Ausgeklappte Rad im Tür- Und Faltenbalg-Durchgangsbereich zum Türbereich des nächsten Wagens stehen hatte, hab' ich durchgehende Fahrgäste auch zweifelllos so 1 bis 2 Minuten lang behindert.
Es konnten aber durchaus noch Menschen mit Gepäck vorbei.
Dann, gerade als der Zugbegleiter mich (aus dem Türbereich des anderen Wagens heraus) ansprach, war der Gang hinter mit mit Aussteigewilligen Personen und einer jungen Frau im Rollstuhl sowieso "zu".
Hinter dem Schaffner aus dem anderen Wagen, war es genau so.
Dazu muss ich noch anmerken, dass ich an einem ziemlich schweren chronischen Rückenveschleiß-Schaden leide.
Ohne die Intervention des Schaffners wäre ich als zweite Person in sekundenschnelle mit allem und Rad aus dem Zug gewesen.
Mit dem Rucksack auf dem Rücken konnte ich das Rad nicht falten. Abgesehen von meinen Rückenproblemen wäre ich damit auch ständig irgendwo angestoßen.
Also: Rucksack (mühsam) vom Rücken. Für das Abstellen mussten die Leute hinter mir schon zusammenrücken.
Ortliebs abklippsen, neben den Rucksack auf den Boden stellen.
Als das Rad gefaltet war, stand der Zug.
Ich konnte das gefaltete uns so unhandliche Rad und das Gepäck unmöglich alleine 'raustragen.
Also in die Ecke neben dem gefalteten Rad gedrückt, Ortliebs und Rucksack obendrauf gestellt und so festgehalten und alle hinter mir passieren lassen.
Während die junge Frau mit ihrem Rolli mit der Hydraulik-Rampe aus dem Zug kam, was ein kleine Weile dauerte, hatte ich Rad dann wieder halb, also längs, aufgeflatet, Ortliebs dran, Rucksack auf dem Rücken und so als Letzter und durchaus mit einiger Mühe, den Zug verlassen.
(Draussen warteten ja schon die Einstiegswilligen.)
So... und dann kam die beschriebene Nummer auf dem Bahnsteig.
Gruß Karsten
Konkret noch bischen anders:
Zwei randvolle Ortlieb "Backroller" und ein wirklich großer Reiserucksack (90l plus angehängtem "Gerödel").
So, wie ich das Ausgeklappte Rad im Tür- Und Faltenbalg-Durchgangsbereich zum Türbereich des nächsten Wagens stehen hatte, hab' ich durchgehende Fahrgäste auch zweifelllos so 1 bis 2 Minuten lang behindert.
Es konnten aber durchaus noch Menschen mit Gepäck vorbei.
Dann, gerade als der Zugbegleiter mich (aus dem Türbereich des anderen Wagens heraus) ansprach, war der Gang hinter mit mit Aussteigewilligen Personen und einer jungen Frau im Rollstuhl sowieso "zu".
Hinter dem Schaffner aus dem anderen Wagen, war es genau so.
Dazu muss ich noch anmerken, dass ich an einem ziemlich schweren chronischen Rückenveschleiß-Schaden leide.
Ohne die Intervention des Schaffners wäre ich als zweite Person in sekundenschnelle mit allem und Rad aus dem Zug gewesen.
Mit dem Rucksack auf dem Rücken konnte ich das Rad nicht falten. Abgesehen von meinen Rückenproblemen wäre ich damit auch ständig irgendwo angestoßen.
Also: Rucksack (mühsam) vom Rücken. Für das Abstellen mussten die Leute hinter mir schon zusammenrücken.
Ortliebs abklippsen, neben den Rucksack auf den Boden stellen.
Als das Rad gefaltet war, stand der Zug.
Ich konnte das gefaltete uns so unhandliche Rad und das Gepäck unmöglich alleine 'raustragen.
Also in die Ecke neben dem gefalteten Rad gedrückt, Ortliebs und Rucksack obendrauf gestellt und so festgehalten und alle hinter mir passieren lassen.
Während die junge Frau mit ihrem Rolli mit der Hydraulik-Rampe aus dem Zug kam, was ein kleine Weile dauerte, hatte ich Rad dann wieder halb, also längs, aufgeflatet, Ortliebs dran, Rucksack auf dem Rücken und so als Letzter und durchaus mit einiger Mühe, den Zug verlassen.
(Draussen warteten ja schon die Einstiegswilligen.)
So... und dann kam die beschriebene Nummer auf dem Bahnsteig.
Gruß Karsten
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Re: Erfahrung mit Reisen mit dem Faltrad in Fernzügen der DB
Mein letzter Beitrag bezog sich eigentlich auf Ch.Bacca
Der war schon losgelöst von deiner Eingangs-Situation und mehr allgemein gemeint.
Wobei ich mittlerweile das Reisen im Regionalverkehr vorziehe. Bei meinen Strecken ist das zeitlich meist kein Nachteil (vielleicht wäre ich mit Fernzug 10 oder 15 Minuten schneller - aber was heißt das schon bei 3 Stunden Reisezeit). Ich finde es aber wesentlich entspannter (keine Zugbindung - wesentlich flexibler und wenn mal wer Verspätung hat gibt es notfalls eine ungewollte Stadtbesichtigung und 60 oder 120 Minuten später den nächsten RE. Meist suche ich mir dann auch noch die Strecken durch schönere Landschaften aus.
(Essen-Kassel dann lieber mit dem Sauerland Express als über Paderborn)
Bis jetzt hab ich immer Glück gehabt - auch mit den "Schaffnern" (ich bin ja jetzt alt - bei mir dürfen die noch so heißen). Nur einmal nach Winterberg sollte ich in Dortmund (Startbahnhof und nix los am Zug) unbedingt das Gepäck vorher abnehmen - hab ich aber dummerweise gar nicht gehört und es erst drinnen abgenommen. War viel bequemer.
Der war schon losgelöst von deiner Eingangs-Situation und mehr allgemein gemeint.
Wobei ich mittlerweile das Reisen im Regionalverkehr vorziehe. Bei meinen Strecken ist das zeitlich meist kein Nachteil (vielleicht wäre ich mit Fernzug 10 oder 15 Minuten schneller - aber was heißt das schon bei 3 Stunden Reisezeit). Ich finde es aber wesentlich entspannter (keine Zugbindung - wesentlich flexibler und wenn mal wer Verspätung hat gibt es notfalls eine ungewollte Stadtbesichtigung und 60 oder 120 Minuten später den nächsten RE. Meist suche ich mir dann auch noch die Strecken durch schönere Landschaften aus.
(Essen-Kassel dann lieber mit dem Sauerland Express als über Paderborn)
Bis jetzt hab ich immer Glück gehabt - auch mit den "Schaffnern" (ich bin ja jetzt alt - bei mir dürfen die noch so heißen). Nur einmal nach Winterberg sollte ich in Dortmund (Startbahnhof und nix los am Zug) unbedingt das Gepäck vorher abnehmen - hab ich aber dummerweise gar nicht gehört und es erst drinnen abgenommen. War viel bequemer.
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Re: Erfahrung mit Reisen mit dem Faltrad in Fernzügen der DB
Nicht etwa, weil das Rad nicht auf das kleinstmögliche Maß gefaltet war, sondern weil es ungerecht wäre, mit dem Teil einen regulären Fahrradplatz zu belegen und nichts dafür zu bezahlen. Die müssten da alle verschwinden und so verstaut werden wie jedes andere Gepäck auch, ungeachtet der Tatsache, dass nicht alle Fahrradplätze reserviert waren. Die Besitzer der anderen beiden Falter waren nicht im Fahrradabteil und haben demzufolge nichts vom Gerechtigkeitsempfinden der Schaffnerin mitbekommen.
Ich war erst am Überlegen, ob ich umziehe. Das widersprach aber meinem Sicherheitsempfinden und fand, dass mein Falter so am besten steht und an jedem anderen Platz mehr stört.
Anfangs waren noch drei ausgewachsene Räder an den Haltern, von denen nur eines ein sichtbares Ticket hatte. Das war wohl nicht so wichtig.
Als die Dame später zusammen mit einem Kollegen vorbei kam, murmelte sie noch sowas wie: "Die Mistdinger sind ja immer noch da!". Den Kollegen hat das überhaupt nicht interessiert. Zudem waren die noch mit einem Schwarzfahrer beschäftigt. Mir kam es so vor, als dass sie mich ignorierte. Sie hatte vielleicht vergessen, dass ich für eines der Räder zuständig war. Eigentlich sogar für zwei, denn das Dahon rechts stand vorher gegenüber, hatte einen der Klappsitze etwas behindert und ich hab das umgeparkt.
Genau genommen hat die Schaffnerin damit behauptet, dass überhaupt kein Gepäck an diesen Plätzen stehen darf. Das halte ich für ziemlichen Unfug. In einem anderen Zug (nicht DB, sondern WFB) stand klipp und klar, dass die Fahrradplätze für die reguläre Nutzung freizumachen seien. Heißt also, dass sie auch, solange kein Radler den Platz beansprucht, anderweitig belegt werden dürfen. Ich muss mir die DB-Bedingungen nochmal genau ansehen.
Der jungen Frau, die zu dem Birdy links gehört, hab ich das erzählt, als sie mal Nachsehen war, ob es dem Vögelchen noch gut geht. Die hat sich darüber auch nur gewundert.
Ich sitze noch in dem Zug, während ich das hier schreibe. Bin gespannt, ob noch was kommt. Jedenfalls ist beim letzten Halt noch ein vierter Falter und ein normales Rad (ohne Ticket) hinzugekommen.
Personalwechsel - die neue Schaffnerin ist umgänglicher. Eigentlich so, wie ich es kenne.
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Re: Erfahrung mit Reisen mit dem Faltrad in Fernzügen der DB
Dann lass ich mal dem Juristen in mir den Vortritt:
Rechtsgrundlage – aktuelle Beförderungsbedingung der Bahn für den Fernverkehr:
https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahninte ... 9_2019.pdf
Unter
8.2 Beschränkungen
findet sich:
Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad oder ein Pedelec mitnehmen, das er ohne Hilfe des Zugpersonals in den Zug ein- und ausladen können muss. Die Mitnahme ist grundsätzlich auf zweirädrige, einsitzige Fahrräder oder Pedelecs sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. Ausnahmsweise können in Zügen der Produktklasse C sowie in besonderen Zügen des Fernverkehrs an den dort für Fahrräder und Pedelecs vorgesehenen Plätzen auch Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden, sofern im Einzelfall ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist. Für diese gelten dann die übrigen Vorschriften über Fahrräder bzw. Pedelecs entsprechend.
In Zügen des Fernverkehrs werden Fahrräder und Pedelecs nur befördert, wenn sie in die hierfür vorgesehenen Halterungen eingestellt werden.
Falträder oder Falt-Pedelecs können im ausgeklappten Zustand als Fahrrad oder Pedelec oder im zusammengeklappten Zustand als Traglast oder – sofern die weiteren Voraussetzungen nach Nr. 7.1.1. erfüllt sind – als Handgepäck mitgenommen werden.
Handgepäck ist unter
7.1 Handgepäck, Elektrokleinstfahrzeuge
geregelt
7.1.1 Ein Reisender darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitnehmen. Dem Reisenden stehen für die Unterbringung seines Handgepäcks nur der Raum über und unter seinem Sitzplatz sowie die ggf. vorhandenen Gepäckablagen zur Verfügung. Das Handgepäck ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Reisende ohne Sitzplatz haben wegen der Unterbringung ihres Handgepäcks den Anordnungen des Eisenbahnpersonals Folge zu leisten. Die Beaufsichtigung des Handgepäcks obliegt dem Reisenden.
Traglast unter
7.2 Traglast
geregelt
Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen, sofern für dieses in den dafür vorgesehenen Gepäckablagen ausreichend Platz vorhanden ist. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Die Traglast ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Die Beaufsichtigung obliegt dem Reisenden. Im Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen aufgeben.
Bedeutet:
Ungefaltet kosten- und reservierungspflichtig im Fahrradabteil oder den Mehrzweckabteilen.
Gefaltet unentgeltlich als Traglast oder Handgepäck – dann aber auch in den dafür vorgesehenen Ablagen (nicht Abteilen). Es sei denn, es ist ein Mehrzweckabteil (Klappsitze etc.)
Der Radfahrer in mir kennt diese Regel dummerweise gar nicht und geht mit seinem Falter dahin, wo er am wenigsten stört (und keiner meckert). Da ich aber gar nicht mehr so häufig weite Strecken fahre und dann eh lieber den Regionalverkehr nutze – habe ich diese Probleme nicht. Meist bin ich auch zu faul zum Falten und löse außerhalb des VRR dann eben eine Fahrradkarte (im VRR ist die eh in meinem Ticket dabei). Gepäck mache ich auch nur ab, wenn es eng wird. War bislang nicht nötig. (hab auch lieber ne verkratzte Tasche als einen verkratzten Rahmen). Die Beförderungsbedingungen sind gar nicht der Grund dafür. Die Regional Renner fahren einfach durch schönere Gegenden und ich nutze das aus um auch mal andere Strecken zu fahren. Im Komfort stehen mindestens die Züge der Privatbahnen dem IR oder IC nicht nach. Sie haben meist mehrere Einstiege mit Radabstellplätzen - so dass man da beim Einsteigen viel weniger Stress hat. Zuggebundene Fahrkarte ist dann auch ein Fremdwort.
Rechtsgrundlage – aktuelle Beförderungsbedingung der Bahn für den Fernverkehr:
https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahninte ... 9_2019.pdf
Unter
8.2 Beschränkungen
findet sich:
Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad oder ein Pedelec mitnehmen, das er ohne Hilfe des Zugpersonals in den Zug ein- und ausladen können muss. Die Mitnahme ist grundsätzlich auf zweirädrige, einsitzige Fahrräder oder Pedelecs sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. Ausnahmsweise können in Zügen der Produktklasse C sowie in besonderen Zügen des Fernverkehrs an den dort für Fahrräder und Pedelecs vorgesehenen Plätzen auch Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden, sofern im Einzelfall ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist. Für diese gelten dann die übrigen Vorschriften über Fahrräder bzw. Pedelecs entsprechend.
In Zügen des Fernverkehrs werden Fahrräder und Pedelecs nur befördert, wenn sie in die hierfür vorgesehenen Halterungen eingestellt werden.
Falträder oder Falt-Pedelecs können im ausgeklappten Zustand als Fahrrad oder Pedelec oder im zusammengeklappten Zustand als Traglast oder – sofern die weiteren Voraussetzungen nach Nr. 7.1.1. erfüllt sind – als Handgepäck mitgenommen werden.
Handgepäck ist unter
7.1 Handgepäck, Elektrokleinstfahrzeuge
geregelt
7.1.1 Ein Reisender darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitnehmen. Dem Reisenden stehen für die Unterbringung seines Handgepäcks nur der Raum über und unter seinem Sitzplatz sowie die ggf. vorhandenen Gepäckablagen zur Verfügung. Das Handgepäck ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Reisende ohne Sitzplatz haben wegen der Unterbringung ihres Handgepäcks den Anordnungen des Eisenbahnpersonals Folge zu leisten. Die Beaufsichtigung des Handgepäcks obliegt dem Reisenden.
Traglast unter
7.2 Traglast
geregelt
Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen, sofern für dieses in den dafür vorgesehenen Gepäckablagen ausreichend Platz vorhanden ist. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Die Traglast ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Die Beaufsichtigung obliegt dem Reisenden. Im Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen aufgeben.
Bedeutet:
Ungefaltet kosten- und reservierungspflichtig im Fahrradabteil oder den Mehrzweckabteilen.
Gefaltet unentgeltlich als Traglast oder Handgepäck – dann aber auch in den dafür vorgesehenen Ablagen (nicht Abteilen). Es sei denn, es ist ein Mehrzweckabteil (Klappsitze etc.)
Der Radfahrer in mir kennt diese Regel dummerweise gar nicht und geht mit seinem Falter dahin, wo er am wenigsten stört (und keiner meckert). Da ich aber gar nicht mehr so häufig weite Strecken fahre und dann eh lieber den Regionalverkehr nutze – habe ich diese Probleme nicht. Meist bin ich auch zu faul zum Falten und löse außerhalb des VRR dann eben eine Fahrradkarte (im VRR ist die eh in meinem Ticket dabei). Gepäck mache ich auch nur ab, wenn es eng wird. War bislang nicht nötig. (hab auch lieber ne verkratzte Tasche als einen verkratzten Rahmen). Die Beförderungsbedingungen sind gar nicht der Grund dafür. Die Regional Renner fahren einfach durch schönere Gegenden und ich nutze das aus um auch mal andere Strecken zu fahren. Im Komfort stehen mindestens die Züge der Privatbahnen dem IR oder IC nicht nach. Sie haben meist mehrere Einstiege mit Radabstellplätzen - so dass man da beim Einsteigen viel weniger Stress hat. Zuggebundene Fahrkarte ist dann auch ein Fremdwort.
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Re: Erfahrung mit Reisen mit dem Faltrad in Fernzügen der DB
"Den Anordnungen des Zugpersonals ist Folge zu leisten" - klar, die haben Hausrecht. Das weiß ich und deshalb hab ich den Ball flach gehalten und nicht noch diskutiert. Die hätte sich dadurch mein Gesicht viel leichter gemerkt. Das will ja keiner. Ich kann deren Auslegung im konkreten Fall so unsinnig finden wie ich will. Im Zweifel setzen die mich vor die Tür.
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Re: Erfahrung mit Reisen mit dem Faltrad in Fernzügen der DB
"Den Anordnungen des Zugpersonals ist Folge zu leisten" oder "es trifft die letzte Entscheidung" ist ja eine sinnvolle Bestimmung. Denn nur das Personal vor Ort kann letztlich entscheiden ob etwas den Ablauf stört oder eine Gefährdung darstellt. Das ist auch einer der Gründe, warum ich meine Räder (egal ob gefaltet oder nicht) nach Möglichkeit ordentlich verzurre und gelegentlich (wenn gefaltet) unter einer Hülle verschwinden lasse. Das signalisiert dann auch, dass man den übrigen Betrieb mit im Auge hat.
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Re: Erfahrung mit Reisen mit dem Faltrad in Fernzügen der DB
Meins war angebunden, das Birdy angeschlossen, nur das Dahon war nur angelehnt. Der Zug hatte übrigens wegen einer Signalstörung eine Vollbremsung machen müssen. Da blieb Alles stehen.
Das war aber gar nicht das Problem. Ich wette ein Guinness, dass die Dame einen Kinderwagen, einen großen Koffer, Rollator etc., die einen ungenutzten Fahrradständer verstellen, geduldet hätte.
Das bezweifel ich in diesem konkreten Fall. Die haben das Sagen, das muss ich akzeptieren. Jedes Befolgen der Anweisung hätte die Situation verschlechtert und nicht verbessert. Die Inkompetenz liegt ja schon in der Begründung "Gerechtigkeit" offen. Nicht "Sicherheit" oder "Betriebsablauf". Und selbst die "Gerechtigkeit" war selektiv, denn die Fahrräder ohne Ticket wurden überhaupt nicht bemängelt, der Schwarzfahrer musste nur am nächsten Bahnhof aussteigen, sonst nichts.... nur das Personal vor Ort kann letztlich entscheiden ob etwas den Ablauf stört oder eine Gefährdung darstellt. ...
Zuletzt geändert von Ch.Bacca am Fr Sep 13, 2019 3:40 pm, insgesamt 3-mal geändert.