Ich hege durchaus Zweifel an der Aussage:
"Entweder Gegenverkehr blenden, oder die Beleuchtung taugt nix für's Radeln" (für Taschenlampen)
Meine Annahme:
1. Blendung ist grundsätzlich eine höchst subjektive Wahrnehmung und hängt z.b. u.a. ganz wesentlich vom Alter ab.
2. Eine gewisse Blendung des Gegenverkehrs ist grundssätzlich unvermeidlich. (Ebenso, wie z.b. eine gewisse "Behinderung" anderer VerkehrsteilnehmerInnen.
Daher hab' ich eine Definition für "akzeptables Blenden" gesucht.
Wie Du zutreffend anmerkst, ist das interessanterweies für Radler nicht (mehr) klar definiert.
Für Kraftfahrzeug aber sehr detaiiert.
Das hat einerseits größere Handlungsfreiheit für Radler zur Folge, andererseits aber auch eine beständige Rechtsunsicherheit.
Als Kraftfahrer kann ich einfach auf die geometrisch korrekte Einstellung verweisen.
(Wobei niemand tatsächlich die Helligkeit mit einem Messgerät überprüft, sondern nur die Hell-Dunkel-Grenze des Abblendlichtes) (Im Vertrauen auf die Vorinstanz der Zulassungsprüfung für den Scheinwerfer)
Als Radler bin ich einem Vorwurf der Blendung gegenüber immer in der Defensive.
Was wir auch hier in der Diskussion sehr schön sehen.
Genau diese Aussage, bzw der gegnteilige von Peter möchte ich doch mal gerne objektiv überprüfen.Fast alle diese Strahler haben außerhalb des Kernstrahls einen schwächeren Lichthof, der alleine schon blendet. Je nach Bauart der Leuchte ist es also gar nicht möglich, diese so schief zu stellen, dass sie nicht mehr blendet. Und wenn doch, dann sieht der Radler selbst auch nichts mehr.
Dafür sollte die klare Definition von akzeptablen Blenden duch KFZ-Scheinwerfer doch eine geeignete Grundlage bieten.
Peter geht davon aus, dass man das durch die Neigung der Leuchte sicherstellen kann.Ich sehe das so ähnlich wie Motte. Von mir aus soll sich jeder so einen Brenner ans Rad bauen. Dann aber bitte so angebracht bzw. benutzt, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird.
Ich bin da auch durchaus hoffnungsvoll.
Gruß Karsten