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Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Kickscooter, Tretroller, MonoWheels, Segway, Egret, Solowheel, Hoverboard, eLongboards, Boosted Board, FlyKly
oneliner
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von oneliner »

Hi Zusammen,

ich wollte euch hier mal meine Erfahrungen mit dem Einrad auf Deutschen Straßen Schildern.
Zunächst einmal, ich bin beruflich auf Messen & Großveranstaltungen in ganz Deutschland und der Schweiz
unterwegs, gerade in meiner Branche hat man immer das Problem, wie komme ich von der Unterkunft zur Messe und zurück ohne viel zu laufen ;-). Jede Messe aufs neue, manchmal hat man auch 2 km fußweg bis zur nächsten Haltestelle.
Bis Februar 2016 hatte ich als kleine Hilfe einen Trettroller, im Sommer kommt man dann schön verschwitzt am Arbeitsort an^^..

So, im Januar 2016 sah ich das erste mal ein Elektrischen Einrad auf YouTube, Promt auf der nächsten Messe, fährt mir einer mir einem "Ninebot" One über den weg,... Das Leuchten in den Augen, wie lässig ist das denn!!! Den netten Herrn gleich ausgequetscht, was ist das, wielange hält der Akku etc.... langer Rede gar kein sinn.
Zu Hause angekommen, im Internet, Einräder,Preise & Modelle verglichen, und die Rechtslage studiert,
zu letzterem war Februar 2016 noch nicht viel zu finden. 3 Beiträge habe ich damals gefunden, zum einen
das die Münchner Polizei schon 2010 ein Vorreiter für Bußgelder für Einräder war, 2010 gab es anscheinend
ein paar mal kleinere Strafen von 20,-€, einen Beitrag in dem Zwei Beamte einem Einrad Fahrer das Gerät
beschlagnahmen wollten, und der Letzte Beitrag war eine seite der Bayrischen Polizei, die das Gerät einschätzte.
Das Gerät wurde als Fun-Gerät definiert, Laut Einschätzung der Polizei aus Bayern 2016 war, das dieses
Gerät als Kraftfahrzeug gelte, und somit zumindest eine Volljährigkeit & eine Gültige Fahrerlaubnis benötigt
wird. So also wie Segways vor Ihrer zuslassung, oder z.B. auch Inline-Skates vor ihrer Definition als
schnellerer Fußgänger, waren diese Geräte sogenannte Grauzonen,.... und man Kassierte vielleicht eine
kleine Strafe.

Ich entschied mich erst mal ein günstiges Gerät zu kaufen, ich ergatterte ein Airwheel X3 für 380,-
im Internet. Ich habe am Wochenende 3 Tage auf einer berühigten Zone geübt, um mich mit dem Gerät
vertraut zu machen, ich komme aus dem Inline-Extremsport, zu dem gebe ich auch Kurse. somit erstmal mit dem Gerät Umgehen lernen, das ist bei Fahrrad, Skateboard, inlineskates etc das gleiche, wer am anfang zu
übermütig ist fällt auf die....
So ab zur nächsten Messe, das Airwheel an meiner Seite! und ich liebe es! seid Februar 2016 bis Bremen 13.9.2017 hatte ich es in der Täglichen Benutzung, ich war in München, Augsburg, Stuttgart, Frankfurt,Essen,Düsseldorf,Hannover, Hamburg, Kiel, Travemünde, St. Gallen und noch vielen Orten mehr.

Und jetzt kommt der Witz in den 1 1/2 Jahren in denen ich auf Deutschen Straßen und auf Messen der Polizei begegnete, gab es nie böse Blicke, oder Hinweise, oder ermahnungen, NIE!
Im Gegenteil ich hatte mehrmals sehr freundliche begegnungen mit der Polizei, reges Interesse, In Rüsselsheim, Meinte ein Junger Polizist auf einem Polizei sägway, der mich neben ihm fahren sah, zu mir: "jetzt komm gib mal Gas, Wer schneller ist" aber da hatte mein Airwheel keine chance :-(.
auch auf Messen kam man mal mit der Polizei in Kontakt, alles Positiv, in Travemünde diesen Jahres hatte ich auch wieder mal mit der Polizei gequatscht, diesmal Bundes-Polizisten, diese Lobeten mich für mein Licht + Rücklicht. Ich hab diese Polizisten mal gefragt ob es denn eigentlich irgendeine Möglichkeit gibt das ich das richtig STVO zulassen kann, einer meinte (war echt freundlich) , "Nein das geht nicht, aber mach dir da keine sorgen, das mit der StVo macht der gesetztgeber wenn er einen bedarf sieht,...das ist ne Grauzone wie bei den Segways...

Mal von der Polizei abgesehen habe ich Hunderten von Menschen in Deutschland, die mich jeden Tag angequatscht haben:"was ist das für ein Teil?", jedem habe ich es erklärt, bei jedem die selbe Unsicherheit mit der StVO. Leider muss ich heute sagen habe ich jeden dieser Menschen Mut gemacht, Leider?
Weil meine bisherigen Erfahrungen mit der Polizei Irelevant sind, wenn ich die mal grob Überschlage so rund 30 Polizisten, alles Positive Erfahrungen, alles egal, wenn Ihr das auch kennt oder erlebt habt könnt ihr das
als Kulanz betrachten!

Weiter im nächsten Beitrag:
oneliner
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von oneliner »

Das ein Polizist euch nicht Verwarnt etc. hat das folgende Gründe:
- Der Polizist kennt das Gerät nicht, sieht keine Gefahr, Kein Delikt = Keine Aktion
- Der Polizist kennt das Gerät, ist sich aber über die rechtslage unklar, sieht keine Gefahr = Keine Aktion
- Der Polizist Kennt das Gerät, ist sich der fragwürdigen Rechtlage bewusst (Grauzone), sieht keine Gefahr
bzw. drückt vielleicht beide Augen zu = Kein Aktion

Nun habe ich eine weitere möglichkeit der definition eines Polizisten kennengelernt.
Bremen 13.9.17 ich fuhr wie jeden Tag mit meinem Airwheel abends aus der Messe und fuhr Richtung Unterkunft, zwei Straßen weiter, Stehen weiter hinten zwei Polizisten, der Sturm hatte etwas beschädigt und die zwei Polizisten sichernten den Bereich ab, ich sah sie schon weit im Vorfeld, wie immer keine Berührungsängste, warum auch, mit meinen bisherigen Erfahrungen alles gut.
Also easy weiter gefahren, vor den Polizisten musste ich dann Recht über die Straße, angehalten, ein Fuß auf den boden gestellt,(ich wollte absteigen, und das Airwheel über die Straße zu tragen) in dem Moment,
"HALT-STOPP!!!, Sie dürfen das nicht!", Ein Polizist klärte mich auf das dass fahren mit dieses Einrad auf Öffentlichen Verehrsgrund verboten ist.
Nun hatte ich bislang noch nie Probleme dieser Art mit der Polizei, dies schilderte ich ihm, ich sagte ihm das einzige was mir bewusst ist, das man Volljährig & im Besitzt eines Führerscheins sein muss, das Vernahm er und Fragte sofort nach diesem, "ja sehr gerne, hier" sagte ich, nach dem er den Führerschein & Perso begutachtete und meine Daten notierte meinte ich, "und was blüht mir jetzt, Bußgeld? 10-20,-€ mit was muss ich rechnen?", ich erlebte den Polizisten Fassungslos,... er meinte das ist eine Straftat wegen Vericherungsbertrug Fahren mit einem Kraftfahrzeug ohne Versicherungsschutz! Ich meinte das kann nicht sein, Der Polizist meinte das gerät Besitzt kein Nummernschild, ich darauf;"ich würde ja gern eins Kaufen", sagt er das ist unmögich, das wird es auch nicht geben weil das teil keine Bremse hat, darauf ich, doch wenn ich mich nach hinten lehne, darauf der Polizist, das ist nur eine auflauf Bremse die wäre nicht als Bremse gültig, darauf ich wieder, "so leicht kann es nicht sein, der Segway bremst genauso, und der ist zugelassen!"
Darauf war es 2-3 Sekunden still ;-)... Naja es ging noch ein zwei Sätze weiter, dann lies ich den Menschen seine arbeit machen, und wartete, zum Schluß meinte wenn ich in Bremen noch einmal angehalten werde, dann wird das Gerät Beschlagnahmt,... ich weiß nicht ob da was nach kommt, oder ob der Polizist es bei einer Verwarnung behält.

Für mich Grund genug im Internet geforstet, ja und es gibt viel neues Punkto STVO und Einräder:
Seid diesem Jahr wird in einigen Städten Jagdt auf Einräder gemacht, auch hier wieder München führend, dutzende Anzeigen von der Polizei.
Ich habe hier mal ein Link zu einem Polizei Presse Beitrag aus München in dem es um die Heuteige definition von Einrädern in München geht:
http://www.polizei.bayern.de/muenchen/v ... tml/227504

Es gab auch schon ein paar Fälle die vor Gericht gekommen sind, meist wurde es fallengelassen/eingestellt.
auch hier mal ein link:
http://www.strafverteidiger-sanders.de/ ... sraum.html
auf dieser Seite ist eine Anwaltskanzlei aufgelistet, die schon mal mit der Thematik zu tun hatten, da ich ein wenig Panik hatte, dachte ich mir ich frage dort mal nach, ich wurde zu einer netten Anwältin verbunden, ich schilderte ihr mein Szenario, sie sagt, das sei jetzt erst mal nicht so schlimm da ich nicht wusste das ich etwas Strafbares tue, und ja leider nach aktuellem Recht begeht jeder der ein Elektrisches EInrad, E-Longboard,E-Skateboard, Hoverboard, E-Scooter auf Deutschen Straßen fährt eine Straftat, das geht soweit das wenn ein Minderjähriger diese Geräte benutzt, mehrere Straftaten begangen werden, Fahren eines KFZ als Minderjähriger, Fahren ohne gülten Führerschein und Versicherungsschutz!
Das bedeutet unter umständen adios richtiger Führerschein, bzw. man darf ihn erst später machen.
Sie Sagt ich dürfe nicht mehr mit dem EInrad fahren wenn ich das nochmal tue, begehe ich eine straftat unter Vorsatz!,.... Bedeutet erstmal bzw. eventuell nie wieder Einrad fahren, ohne Witz = "Schluchtz"...

Es gibt aber eventuell Hoffnung...
zum einen gibt es die EU-Verordnung 168/2013, es gibt auch im Internet ein
Manifest/dokument eines Herrn Professor Grosskopf, beide werden von Manchen Einrad fahrern genutzt um sich legal zu fühlen, dem Polizisten ist das Egal, und Die Einräder als sogennannte "Euc's" Fallen nicht in diese Verordnung, da diese erst bei geräten mit Zwei oder mehr Rädern gilt! aber für andere E-Fahrzeuge anwendbar. Hier mal einen Beitrag den ich dazu gefunden habe.
http://forum.electricunicycle.org/topic ... ment-73120.

Die einzige Hoffnung ist eine Gesetztesvorlage die Gerade in arbeit ist, und die Minister Dobrindt in zusammenarbeit mit diversen Stellen, Der Gesetztgeber ist bewusst das es Handungsbedarf gibt, und diese wird gerade getan,... aber wann diese Fertig ist.... So lange ist es verboten.

Sinn macht das zwar keinen aber es ist so,
Ich kann mir Inlineskates Anschnallen mit 30Kmh durch die gegend Pesen,
Ich kann mit einem Fahrrad ähnlich schnell, und mit einem E-Bike schon mal locker 80 Km/H Erreichen,
Alles ohne Zulassung OK, aber ein Einrad das in meinem Fall max 12 Km/h fährt, es gibt natürlich auch schnellere bis zu 30 Km/h ist mir bekannt,.... dennoch Sinn macht das keinen.

Zum Schluß noch ein Paar andere Rechtsbeiträge zum Thema Einrad:
https://daubner-verkehrsrecht.info/2015 ... -rechtlich

In der Schweiz sind sie da schon weiter!
http://www.ecruising.de/elektro-einrad- ... zulassung/

Die Verordnung für Segways:
https://www.gesetze-im-internet.de/mobh ... 10009.html

Ein YouTuber der auch eine Anzeige wegen Einrad fahrens bekommen hat:
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Il ... te-Strafen

So Long, hoffe ich konnte euch mit meinen Erfahrungen weiter helfen.
Pibach
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von Pibach »

Danke für Deinen Bericht! Toll geschrieben.
oneliner hat geschrieben: Mi Sep 27, 2017 8:53 pm ...dem Polizisten ist das Egal, und Die Einräder als sogennannte "Euc's" Fallen nicht in diese Verordnung, da diese erst bei geräten mit Zwei oder mehr Rädern gilt!
Es ist erstmal der Status, wie einige Polizisten das handhaben. Gerichtlich muss die EU Verordnung aber berücksichtigt werden. Genau dass PLEVs ausgegrenzt werden, ist ja gerade der Witz, damit fallen die aus der Typverordnung, gehören also in keinen Fahrzeugtyp. Für die Schussfolgerung, dass es ein KFZ sei und Versicherungspflichtig, entfällt damit die Grundlage.

Im Grosskopf Volltext steht es sehr genau erläutert. Ich zitiere mal das hier:

"...die FZV regelt nicht die Zulassung von "selbstbalancierenden Fahrzeugen", sondern nur von sonstigen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 fallenden Fahrzeugtypen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h, und die MobHV regelt nur die Zulassung von "zweirädrigen selbstbalancierenden Fahrzeugen", aber nicht von "einrädrigen selbstbalancierenden Fahrzeugen". Mittels der FZV kann auch nicht weithin geltendes EU-Verordnungsrecht ausgehebelt werden und "selbstbalancierende Fahrzeuge" mit "Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h" gleichgestellt werden, denn nach Art. 2 II der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 handelt es sich hierbei um unterschiedliche Fahrzeugtypen."
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von berlinonaut »

Hier ein Bericht zum aktuellen Stand: https://www.heise.de/autos/artikel/Elek ... 35192.html Liest sich als könne das noch dauern.
oneliner
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von oneliner »

Das Problem mit der Verordnung.... ich habe da echt bedenken das da was vernünftiges bei raus kommt.
Das steht und fällt mit der Fähigkeit und Beurteilungskraft des Jeweiligen Prüfers, jetzt braucht jeder mindestens 1-2 Tage um mit dem Einrad Sicher umgehen zu zu können, fahren klar das lernt man in der Regel in 10 Minuten, aber Sichere Kurvenbewegungen das braucht seine Zeit...
Wie darf ich mir das dann bei einer Prüfstelle Vorstellen?

Dabei ist ein Elektrisches Einrad eines der Sichersten Fortbewegungsmittel die ich Kenne, ich benutzte es wie gesagt seit mehr als 1 1/2 Jahre, in dieser Zeit hat es mich genau 3 mal gewürfelt, 2x war es meine Schuld, das Teil ist nicht Skate-Park oder Half-pipe geeignet :-(, und Einmal wurde mir die Vorfahrt von einer schnellen Radfahrerin geklaut und ich landete auf meinem Hintern.
Desweiteren lässt es sich intuitiv steuern, und ist dabei aus meiner Sicht, z.B wendiger/Agiler als z.B. Ein Segway, habe ein Video Gesehen in dem die Polizei in Shang hi Einräder testet.
Und auch ein Segway, kann nach vorne oder Hinten überkippen, wenn man es überreizt.
Meine Freundin ist Segway Guide, das passiert regelmäßig, auch Kopfsteinpflaster bringt einen Segway an seine Grenzen, zumindest die altbekannten Standart Modelle, was die Neuen Taugen weiß ich noch nicht.

Auch heftig finde ich, das die Schweiz schon jetzt eine Gute Regelung dafür hat, ich meine die Schweiz!
Also nichts gegen die Schweizer, ich bin oft und gerne in der Schweiz, aber die Einzigen die noch Bürokratischer und auf Regeln Erpicht sind als wir Deutsche, Das ist die Schweiz. Und dort Kann man sich ein sogennates Kontrollschild holen und dann darf man los düsen,....So einfach kann es gehen...
Ich bin in Zwei Wochen dort dann kann ich überprüfen ob das stimmt.

Status bei mir Seit ich mein Airwheel nicht mehr fahren darf, Nutze ich jetzt Zu Hause wieder vermehrt das Auto, Unterwegs bin ich wieder auf einem Tretroller angewiesen, das alles weil es sich um ein
UMF Handelt, ein Unbekanntes Motorisiertes Fahrzeug....
Auch Interessant ist, das Erstmal alles Motorisierte was Neu raus kommt erst mal verboten ist, denn erst wenn der Gesetztgeber sich damit befasst,.... Das Land der Dichter und Denker,...

Sorry, ich bin im Moment noch recht Sauer.....da Fühlt man sich als hätte man mit 40 noch ne Kindergartenbetreuerin.....
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von Pibach »

oneliner hat geschrieben: Do Sep 28, 2017 10:42 am Wie darf ich mir das dann bei einer Prüfstelle Vorstellen?
Die EU hat die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, diese PLEVs in ihre nationalen Regelungen zu integrieren. Ebenso gibt es die Aufforderung des Bundesrates. Das kommt also. Als Rahmenbedingung steht fest: diese Geräte fallen nicht unter die Typprüfung. Also typprüfungsfrei, zulassungsfrei, versicherungsfrei, kein Führerschein.

Es gibt erste Länder, die das umgesetzt haben, Belgien und Finland.

Die Schweiz geht einen Sonderweg, ist ja auch nicht EU Mitglied. Da müssen die Geräte zugelassen sein (erfordert Typprüfung). Dann darf man sie mit Versicherung, Nummernschild und Führerschein legal nutzen. Das Problem ist aber: derzeit gibt es keine typgeprüften PLEVs (neben Segway). De Facto ist das also ein Komplettverbot.

Da es im globalen Markt nicht absehbar ist, dass sich die Hersteller der PLEVs um Typzulassungen kümmern werden, hat die EU das ja auch anders entschieden, eben ohne Typprüfung und stattdessen nur Richtlinien über Maschinenverordnung. Um dieses Segment zu fördern. Und das ist seit 2013 raus.

Warum die meisten Mitgliedstaaten immer noch keine Regelung in nationales Verkehrsrecht implementiert haben, ist eine spannende Frage, darüber können wir nur spekulieren. Ich vermute, dass politische Gremien immer noch sehr stark durch die Automobillobby dominiert werden, und die das verzögern wollen. Außerdem ist es auch juristisch kniffelig, die PLEVs in die StVO einzubeziehen. Das geht nur a) als Fahrrad. Würde aber Verwirrung stiften, wenn alles plötzlich Fahrrad wäre. Und die PLEVs sollen ja auch auf dem Bürgersteig genutzt werden. Oder b) in der Mobilitätsverordnung. Die verlangt aber derzeit Typprüfung (ist also inkompatibel zur EU Verordnung). Müsste also geändert werden. Und erweitert, also nicht nur für zweirädrige selbsbalancierende Fahrzeuge sondern auch für Einräder und auch für die Kickscooter-ähnliche PLEVs. Aber da gibt es wohl eine "Segway-Lobby", die nicht Konkurrenz von allen möglichen Kleinstmobilen möchte. Außerdem fehlen die Richtlinien der Maschinenverordnung.

Es kommt hinzu, dass bei Elektromotoren die Leistung gar nicht so leicht angegeben werden kann, denn die ist Drehzahl- bzw. Spannungs-abhängig. Elektromotoren können bei höheren Drehzahlen daher problemlos ein Vielfaches der nominalen Leistung bereitstellen, auch dauerhaft (ohne zu überhitzen). Auch an der Leistung der elektronischen Steuerung lässt sich eine Regel kaum festmachen, da EUCs für die Gleichgewichtssteuerung für sehr hohe Ströme ausgelegt sind. Typischer Weise schaffen bereits die kleineren Modelle (bis 800W nominal und 25km/h) 50A bei 60V, also 3kW! Auch die Höchstgeschwindigkeit ist wegen der Selbstbalancierung nicht begrenzbar, die theoretisch erreichbare Geschwindigkeit liegt wegen der Balancierung weit über der tatsächlich sicher fahrbaren Geschwindigkeit. Mein Gotway MCM3 erreicht bei vollem Akku z.B. eine Freilaufgeschwindigkeit von 47km/h. Je nach Fahrergewicht und Akkustand sind ca 23-33km/h dann sicher fahrbar. Es ist also nicht so einfach, das sinnvoll zu regulieren. Prüfstände gibt es dazu natürlich auch nicht.
Ich rechne daher eher nicht mit einer schnellen Lösung.

Es gibt aber eine Tendenz, diese Geräte einfach trotz der rechtlichen Unklarheit einfach zu benutzen. Selbst Aldi verkauft ja inzwischen e-Kickscooter und Co, MediaMarkt hat eine Riesenauswahl "Balance-Scooter und e-Boards". Mit zunehmender Verbreitung wird es früher oder später auch Referenzurteile dazu geben. Ich gehe davon aus, dass ein Gericht der Einschätzung von Grosskopf folgen würde - für was anderes sehe ich keine Rechtsgrundlage.
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von bergauf »

Pibach hat geschrieben: Do Sep 28, 2017 1:47 pm
Es kommt hinzu, dass bei Elektromotoren die Leistung gar nicht so leicht angegeben werden kann, denn die ist Drehzahl- bzw. Spannungs-abhängig. Elektromotoren können bei höheren Drehzahlen daher problemlos ein Vielfaches der nominalen Leistung bereitstellen, auch dauerhaft (ohne zu überhitzen). Auch an der Leistung der elektronischen Steuerung lässt sich eine Regel kaum festmachen, da EUCs für die Gleichgewichtssteuerung für sehr hohe Ströme ausgelegt sind. Typischer Weise schaffen bereits die kleineren Modelle (bis 800W nominal und 25km/h) 50A bei 60V, also 3kW! Auch die Höchstgeschwindigkeit ist wegen der Selbstbalancierung nicht begrenzbar, die theoretisch erreichbare Geschwindigkeit liegt wegen der Balancierung weit über der tatsächlich sicher fahrbaren Geschwindigkeit.
Dann verstehe ich als Nicht-elektrisch-Fortbewegter das Problem nicht.
Strom, Spannung, Drehzahl sind leicht meßbar, und da sicher eine Regelung verbaut ist, sind Leistung und Geschwindigkeit auch jederzeit leicht regulierbar.


Im Übrigens habe ich Bauchschmerzen, wenn derlei Dinge (auch E-Bikes etc) rechtlich unter "Fahrrad" laufen. Es wird offenbar eine Gesetzgebungsmaschine in Gang gesetzt, die zusätzliche Regeln für "Fahrräder" erlassen muss. Die gelten schlimmstenfalls auch für richtige, d.h. muskelkraftbetriebe Fahrräder wie ich sie benutze. ich fände neue gesetzgeberische Kategorien (meinetwegen Elektromofa, elektrische Laufhilfe(?)) besser. Dann kann dieser Bereich gezielt reguliert werden, ohne das Radfahren zu tangieren. Wenn ich als Radfahrer irgendetwas nicht brauche, sind es zusätzliche Vorschriften...

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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von Pibach »

bergauf hat geschrieben: Fr Sep 29, 2017 4:59 pm Dann verstehe ich als Nicht-elektrisch-Fortbewegter das Problem nicht.
Strom, Spannung, Drehzahl sind leicht meßbar, und da sicher eine Regelung verbaut ist, sind Leistung und Geschwindigkeit auch jederzeit leicht regulierbar.
Der Fahrer würde dann aber Stürzen, wenn die Balancierung einfach abschalten würde.

Siehe z.B. Schweiz, da ist Segway rechtlich ein Motorfahrrad (Mofa) und wird dem leichten E-Bike gleichgestellt. dieser Artikel:

"Segways werden vom Verkehrsministerium als Elektrofahrräder eingestuft", sagt Gerhard Ditz, Leiter der verwaltungspolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion Tirol gegenüber der APA. Und solche dürfen eine Leistung von 600 Watt nicht überschreiten. ...

Electrodrive Tirol, eine Tochter der Innsbrucker Kommunalbetriebe, die die 1800 Watt starken Geräte vermietet, verteidigt sich: "Von den 1800 Watt sind genau 600 Watt für den Forttrieb", erklärte Matthias Dialer vom Elektromobilitäts-Unternehmen. Die übrigen 1200 Watt seien laut Hersteller "ausschließlich für die Steuerung und Ausbalancierung des Fahrers".
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von Pibach »

bergauf hat geschrieben: Fr Sep 29, 2017 4:59 pm Im Übrigens habe ich Bauchschmerzen, wenn derlei Dinge (auch E-Bikes etc) rechtlich unter "Fahrrad" laufen. Es wird offenbar eine Gesetzgebungsmaschine in Gang gesetzt, die zusätzliche Regeln für "Fahrräder" erlassen muss. Die gelten schlimmstenfalls auch für richtige, d.h. muskelkraftbetriebe Fahrräder wie ich sie benutze.
Ich glaube das ist unbegründet. Bisher gab es jedenfalls noch keine Rückwirkung auf muskelbetriebene Fahrräder durch Pedelecs, E-bikes oder Segways.

Dass man neue Klassen in die StVO einbaut wäre eine Lösung. Oder aber Erweiterung/Änderung der MobHV um diese Klassen. Es ist ja eh Unfug, "Mobilitätshilfe" nur durch 2-rädrige selbstbalancierende Gefährte zu gestatten.

Es muss dann aber in jedem Fall eine rechtliche Gleichstellung mit Fahrrädern oder ggf. Fußgängern erfolgen (sonst müssten Juristen komplett umdenken). In Belgien und Finland, die ersten Länder mit Umsetzung der EU-Verordnung, haben die PLEV Gefährte freie Wahl, gelten auf dem Radweg als Fahrrad und dürfen aber auch auf dem Bürgersteig fahren – mit angepasster Geschwindigkeit. Das ist derzeit für Segways lt. MobHV nicht erlaubt (rechtliche Gleichstellung mit E-Bikes, also Kraftfahrzeuge), wird in der Praxis aber durchaus gemacht. In den meisten anderen EU-Ländern gelten Segways nicht als Kraftfahrzeuge sondern werden als eine Art "power Walker" toleriert, dürfen also auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, z.T. auch auf Radwegen und Fahrbahnen. Teilweise in solchen Massen, dass an Verbote gedacht wird (z.B. Prager Innenstadtbereich oder Barcelona Uferbereich). Anders als mit den breiteren und schwerfälligeren Segways ist es mit E-Einrädern unproblematischer, inmitten von Fußgängern zu fahren. Selbst in dichtestem Gedränge ist das kein Problem, erfordert aber Übung. Da in vielen EU-Staaten die Segways als "power Walker" toleriert werden, gilt dies auch für E-Einräder, z.B. in Paris sind die sehr verbreitet.
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