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Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

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Motte
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von Motte »

Dann weißt Du jetzt ja zumindest, wie die Polizei damit umgeht.
Ob es über den Rechtsweg zu einer anderen Einschätzungen kommt - sei dann mal dahin gestellt. Ich vermute mal, dass es ohne (Muster) Klage zu keiner gescheiten Lösung kommt.
Pibach
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von Pibach »

Motte hat geschrieben: Di Aug 22, 2017 10:15 am Dann weißt Du jetzt ja zumindest, wie die Polizei damit umgeht.
Das wird in der Praxis soweit ich weiß so nicht gehandhabt. Es fehlt ja auch die rechtliche Grundlage.
Mir sind aus den Foren keine Fälle bekannt, bei denen die Polizei einen e-Wheeler beanstandet hätte in Berlin. Die einzigen bekannten Fälle beschränken sich auf die Fahrradstaffel. Und da wird das Verfahren glaub ich eingestellt.
berlinonaut
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von berlinonaut »

Pibach hat geschrieben: Di Aug 22, 2017 11:48 am
Motte hat geschrieben: Di Aug 22, 2017 10:15 am Dann weißt Du jetzt ja zumindest, wie die Polizei damit umgeht.
Das wird in der Praxis soweit ich weiß so nicht gehandhabt. Es fehlt ja auch die rechtliche Grundlage.
Mir sind aus den Foren keine Fälle bekannt, bei denen die Polizei einen e-Wheeler beanstandet hätte in Berlin. Die einzigen bekannten Fälle beschränken sich auf die Fahrradstaffel.
Du bist also der Auffassung, die Fahrradstaffel handele ohne rechtliche Grundlage, mithin also illegal? Dann würde ich empfehlen Anzeige zu erstatten...

Ich würde eher sagen andersrum wird ein Schuh draus. Das von Dir verlinkte pdf der Polizei Berlin gibt ja eine eindeutige Rechtsauffassung wider. Die dürfte dann wohl - mindestens bis zu einer gerichtlichen Überprüfung - für die Berliner Polizei gelten. In dem pdf wird nun darauf verwiesen, dass neben Ordnungswidrigkeiten bei Benutzung derartiger Gerätschaften auf öffentlichem Grund routinemässig gleich mehrere Straftaten im Raum stehen:
Zulassungsrecht:
Hoverboards & Co. müssen als Kraftfahrzeuge, wenn sie auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden, durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zum Verkehr zugelassen sein (§ 1 Abs. 1 StVG). Wegen der erreichbaren bbH von bis zu 30 km/h unterliegen sie den Zulassungs- und Kennzeichnungsvorschriften der FZV (§ 1 Abs. 1FZV). Allerdings verfügen sie grundsätzlich nicht über die
vorgeschriebene Typengenehmigung oder eine alternativ notwendige Einzelbetriebserlaubnis und sind insofern nicht zulassungsfähig.
Die Inbetriebnahme bzw. Anordnung der Inbetriebnahme ist als Verstoß gegen die Zulassungspflicht eine Verkehrsordnungswidrigkeit i. S. d. § 3 Abs. 1 bzw. Abs. 4 FZV.

Technische Ausrüstung:
Gemäß § 16 Abs. 1 StVZO dürfen solche Kraftfahrzeuge nur dann auf öffentlichen Straßen verkehren, wenn sie den technischen Vorschriften der StVZO entsprechen (Bremsen, Beleuchtung, Spiegel, Schallzeichen u. ä.). Verstöße sind Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Fahrerlaubnisrecht:
Wer solche Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Stra0en führt, bedarf einer Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 1 FeV), und zwar unabhängig von ihrer bbH. Eine etwaige Ausnahmeregelung trifft nicht zu. Beispielsweise bedarf es für Hoverboards wegen deren Mehrspurigkeit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (§ 6 Abs. 1 FeV).
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. dessen Anordnung oder Zulassung ist eine Verkehrsstraftat (§ 21 Abs. 1 StVG).

Versicherungsrecht:
Wenn Hoverboards und ähnliche Kraftfahrzeuge mit einer bbH von mehr als 6 km/h auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet werden, ist der Halter zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet (§ 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 6a PflVersG). Etwaige Privathaftpflichtversicherungen decken die Risiken nicht ab.
Das Fahren ohne Haftpflichtversicherung bzw. die Gestattung des Gebrauchs ist eine Verkehrsstraftat (§ 6 Abs. 1 PflVersG).
(...)
Nun gibt es in Deutschland etwas, das nennt sich Legalitätsprinzip: https://de.wikipedia.org/wiki/Legalitätsprinzip
Und das bedeutet, die Damen und Herren von der Rennleitung müssen eingreifen beim Verdacht einer Straftat. Dein Gebashe der Fahrradstaffel ist also immer noch völlig am Ziel vorbei. Und der Grund warum (zumindest in Deiner Wahrnehmung) "ausschliesslich" die Fahrradstaffel solches tut ist auch einfach: Sie sind da, sie sind nah dran und sie können sowohl schnell zugreifen als auch ggf. verfolgen. Und es ist Teil ihres Jobs. Die gute alte Fusstreife aka "Kontaktberechsbeanter" gibt es kaum noch bis gar nicht mehr und Polizisten, die per Auto unterwegs sind, sind weiter weg, nehmen die Dinger vielleicht gar nicht wahr, haben anderes zu tun oder sind schlicht zu faul zum Aussteigen. Also ist es nicht verwunderlich, dass da derzeit vorwiegend die Fahrradstaffel wahrgenommen wird. Dazu kommt natürlich auch, dass sie eher die Öffentlichkeit sucht als eine stinknormale Streife in Biesdorf oder Köpenick - nur weil man nichts liest heisst das ja nicht, dass es da nichts gäbe.

Die Themen, die in dem Polizei-pdf aufgeführt sind waren ja hier sämtlichst schon im Thread erwähnt, mit identischer Argumentation. Das ist also mitnichten überraschend sondern im Gegenteil zu erwarten und inhaltlich nachvollziehbar. Deine Scheuklappen, die Dich daran hindern die geltende Gesetzeslage zu akzeptieren, sind wirklich beeindruckend. :lol:
Pibach hat geschrieben: Di Aug 22, 2017 11:48 amUnd da wird das Verfahren glaub ich eingestellt.
Beeindruckend. Was bringt Dich zu diesem Glauben? Andere Leute, die so fest im Glauben sind wie Du, haben beste Voraussetzungen mindestens zum Bischof, wenn nicht gar zum Papst...
Zuletzt geändert von berlinonaut am Di Aug 22, 2017 2:58 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von berlinonaut »

Wieso macht das Forum aus "Beitrag bearbeiten" eigentlich gelegentlich unverhofft "zitieren"?
Pibach
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von Pibach »

berlinonaut hat geschrieben: Di Aug 22, 2017 2:09 pm Andere Leute, die so fest im Glauben sind wie Du, haben beste Voraussetzungen mindestens zum Bischof, wenn nicht gar zum Papst...
:roll:
Pibach
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von Pibach »

berlinonaut hat geschrieben: Di Aug 22, 2017 2:09 pm Was bringt Dich zu diesem Glauben?
Darauf lassen die bisherigen Berichte schließen, siehe z.B. hier:
"There are a few reports from fellow wheelies in Germany, that their EUC had been confiscated by an over-motivated cop. In the few cases, I heard of, the wheels had been returned shortly after to their rightful owners without any charges being pressed."
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von berlinonaut »

Pibach hat geschrieben: Di Aug 22, 2017 3:52 pm :roll:
Wenn das Dein einziges Argument ist ist das mehr als nur dürftig....
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von berlinonaut »

Pibach hat geschrieben: Di Aug 22, 2017 4:17 pm
berlinonaut hat geschrieben: Di Aug 22, 2017 2:09 pm Was bringt Dich zu diesem Glauben?
Darauf lassen die bisherigen Berichte schließen, siehe z.B. hier:
"There are a few reports from fellow wheelies in Germany, that their EUC had been confiscated by an over-motivated cop. In the few cases, I heard of, the wheels had been returned shortly after to their rightful owners without any charges being pressed."
Die Welt besteht nicht nur aus Internetforen und dass der User in der gleichen Filterblase hängt wie Du war schon ein Posting vorher klar... ;) In dem Thread, den Du sinnloserweise abgetrennt hast. War nämlich derselbe User.
Pibach
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von Pibach »

Motte hat geschrieben: Di Aug 22, 2017 10:15 am Dann weißt Du jetzt ja zumindest, wie die Polizei damit umgeht.
Ich hab mir mal die Mühe gemacht, die Erfahrungen aus dem EUC Forum zu einer Übersicht zusammen zu stellen:

Berlin:
"Hallo & kurzes Update: nach meiner Begegnung mit dem übermotivierten Fahrrad-Cop im August bin ich bei der täglichen Pendelei durch Berlin wieder duzende Male an Polizisten vorbei gefahren oder hab neben Polizeiwagen an der Ampel gewartet - nix, nüscht, niente - keine Reaktion und erst recht keine Probleme. Vielleicht hilft's auch was, dass ich seit September ein Versicherungskennzeichen und Lampen dran hab....

I was riding home from work tonight shortly after sunset with almost 30km/h on the bike lane. Some 50m ahead, two persons got out of an unmarked vehicle, an flagged me down with a red light: "Goog evening, Berlin traffic police. We would like to have a look at your vehicle" they opened in a friendly tone. I proudly presented my GW Msuper with front and tail lights. "I have never seen anything like that" commented the officer with a smile. I remarked my relief, that I had changed my insurance plate the night before, which I had dutifully done (needs annual renewal on March 1st and the color of your plate changes every year).

The police officer praised me: "that's exemplary - just the way we like it - have a nice evening - drive carefully", I returned the friendly wishes and off I went on my way. That "police encounter" made my day!...

Dabei bin ich gestern zum zweiten mal in 10 Tagen angehalten worden (Open Season???). Drei Polizisten im Streifenwagen haben extra eine Kehrtwende gemacht und sind hinter mir her gesaust. Weil ich das aus dem Augenwickel erahnt hatte, hab ich's ihnen nicht so schwer gemacht und bin mit höchstens 10km/h auf dem menschenleeren Bürgersteig gefahren.

Man hat mich freundlich zum Wagen gebeten, wie beim letzten Mal ausdrücklich für mein schönes grünes Versicherungskennzeichen und den Helm gelobt und mir dann erklärt, dass ich mit meinem "Kraftfahrzeug" nicht auf dem Bürgersteig fahren darf, sondern auf die Straße muss. Radwege (da war leider keiner) seien ok. ...

durch den heldenhaften Einsatz der Berliner Fahrradpolizei wurde mein Msuper heute beschlagnahmt und damit Verkehrssicherheit und das Abendland aus düsterer Gefahr gerettet.
Ja, ich habe eine eine Allianz Versicherung für das Msuper und das Kennzeichen war dran. Vorwurf ist die Benutzung ohne Betriebserlaubnis. Da ich einer "Sicherstellung" widersprochen habe, ist es eine "Beschlagnahme", die innerhalb von 3 Tagen einem Richter zur Prüfung der Rechtmäßigkeit vorgelegt werden muss. ..Schmankerl am Rande: Die Beschlagnahme erfolgte in der Einfahrt der Bundesdruckerei! Privatgelände, aber leider bis dahin von der Kommandantenstrasse aus zugänglich. Und die Bundesdrucker hatten mir die Benutzung auf dem Gelände erlaubt (bis zum Schreibtisch, hihi).

Hintergrund: in Berlin gibt es jedes Jahr so um die 15 Fahrradtote. Versuchsweise hat die Berliner Polizei eine Fahrradstaffel in B-Mitte eingeführt. Die standen unter erheblichem Druck, ihre Daseinsberechtigung mit entsprechenden Erfolgen zu belegen. Ist ihnen zwar mit den Fahrradtoten nicht gelungen (2016: 17 Tote!), aber in der Schlacht gegen EUCs haben sie missionarischen Eifer entwickelt. Freundlichkeit, ruhige Argumentation oder seriöses Auftreten (60 Jahre, Berater der Bundesdruckerei) haben da grad mal gar nix bewirkt. Der Einsatz der heldenhaften Fahrradstaffel wurde wegen des phantastischen Erfolges in 2017 übrigens auf Kreuzberg ausgeweitet....

Ich hatte im Jan 2017 in Berlin noch eine Begegnung mit der Ordnungsmacht. Da hat mich nachts um 21:00 Uhr ein Streifenwagen des Ordnungsamtes auf dem menschenleeren Radweg gestoppt, zwecks Anzeige die Personalien aufgenommen und mir für die nächste Begegnung die Beschlagnahme angekündigt. Da war ich mit dem V8 unterwegs, für das ich keine Versicherung mehr gekriegt hab. Von dieser Geschichte hab ich bisher nix mehr gehört, möchte aber auch natürlich keine "schlafenden Hunde wecken"...

Jenau! Haben um Berlin und im Umland duzende Touren auf Rad-, Feld- und Waldwegen ohne jeden Ärger absolviert. Der "Mauerweg" ist z.B. klasse! Und das machen wir auch weiter. Die Radwege am Ku'damm und der Oranienstrasse kann ich dagegen weniger empfehlen...

Da hab ich in 2015 eine gegenteilige Erfahrung gemacht. Fahrradcop hatte mich angehalten und angezeigt. Hatte damals aus Unkenntnis keine Versicherung und meinen Führerschein nicht dabei. Bin der Vorladung der Polizei (diesmal mit Führerschein und zwischenzeitlich abgeschlossener Versicherung) gefolgt und auf einen richtig netten Polizisten gestoßen. Der war mit seiner Einschätzung über den Diensteifer seines beradelten Kollegen nicht grad zurückhaltend ("...die sollen nachschaun, ob die Klingeln klingeln...") und ein für mich sehr vorteilhaftes Protokoll verfasst. Ergebnis: Einstellung des Strafverfahrens....

Bilanz 2015: 1 x angehalten (noch ohne Kennzeichen) - Strafverfahren eingestellt, aber ca. 70 Eu Bußgeld.

Bilanz 2016: 3 x angehalten (nur März, mit neuem Kennzeichen) - keine Anzeige, kein Bußgeld! Beim letzten Mal fragte der Polizist nach der Betriebserlaubnis, liess mich aber mit einem "machen Sie das Beste draus" weiter fahren.

Randfaktoren: alle Kontrollen in Berlin; Helm, Handschuhe, Schutzbrille; Licht & Rücklicht; ggf. "Altersbonus" (bin 59); ich fahre recht flott, aber nach entsprechender "Belehrung" auf Radwegen oder Strasse (nur in Ausnahmefällen mal ein Stück Gehweg) und gebe Handzeichen beim Abbiegen. Alle Gespräche verliefen freundlich.
" (User: Tillmann)

"Im toleranten Berlin, wo die Polizei gern wegsieht, ganz lässig und tolerant ist, wurde ich von zwei freundlichen Bullen auf Fahrrädern, das sind die ganz besonders bürgernahen Freunde und Helfer, an einem Sonntag in einer leeren Seitenstraße angehalten und angezeigt. Ergebnis: 98 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Die Beschlagnahme des EUC konnte ich durch freundliches Insisitieren wenigstens abwenden. Es kann jeden jederzeit treffen. Eine reine Glückssache. ...Ich habe kein Kennzeichen. Dieser Teil, also das Fahren ohne Versicherungsschutz, der eine Straftat ist, wurde aber eingestellt. Es blieb "nur" die Ordnungswidrigkeit bestehen." (User: Guest)

Potsdam:
"YouTuber darkviktory mit illegalem Einrad ertappt" maz-online

Leipzig:
"Heute hat mich die volle Härte der deutschen Ordnungshüter getroffen. Drei Polizeibeamte haben mich in Leipzig auf der Roscherstraße angehalten, als ich auf meinem Ninebot unterwegs war. Es war weit und breit kein Fußgänger auf dem Fußweg und ich habe niemanden gefährdet. Dennoch haben sie mein Ninebot One konfisziert und Strafanzeige gestellt. Das Ninebot habe ich inzwischen wieder von der Dienststelle abgeholt und mein Antwalt sagt, dass er am Montag gegen die Polizie rechtliche Schritte einleiten wird. " (User: Autotransfer.jetzt)

"Mich hat die Polizei vor ein paar Monaten in Leipzig angehalten und mein Ninebot One mitgenommen und Strafanzeige gestellt. Der Anwalt hat mir gesagt, was ich der Polizei schreiben soll und das Verfahren wurde eingestellt...Es war ein einfacher Text, in dem ich mich dafür entschuldigt habe, mit einem nicht zugelassenem Sportgerät unterwegs gewesen zu sein. Ich habe geschrieben, dass ich das in Zukunft lassen werde und dass ich um Entschuldigung bitte und dass die Sächsische Polizei einen sehr guten Dienst leistet. Seitdem haben mich mindestens 10 Beamte wieder auf dem Ninebot gesehen und nichts gesagt. ... Mittlerweile bin ich fast wieder täglich in der Stadt unterwegs auf meinem Ninebot One und die Polizisten freuen sich jedes Mal wenn sie mich sehen :-)....Ich habe mittlerweile mehr als 2000 Kilometer auf meinem Ninebot One durch mindestens 10 verschieden deutsche Großstädte zurückgelegt und bin dabei mindestens 30 Polizeibeamten begegnet. Nur ein einziges Mal hat mich die Polizei angehalten undzwar in Leipzig wo ich zu Hause und am meisten unterwegs bin. Ich denke, wenn man sich langsam, vorsichtig und sicher auf einem Monowheel bewegt, wird man nicht von der Polizei angehalten. Heute zum Beispiel sind mindestens 2 Streifenwagen an mir vorbeigefahren ohne mich anzuhalten...Hallo Greengo, an deiner Stelle würde ich das Ganze etwas lockerer sehen. Solange du niemanden provozierst oder gefährdest, werden dich die Ordnungshüter in Ruhe lassen. Das ist zumindest meine Erfahrung, in ich fahre mehrmals pro Woche quer durch verschiedene Städte Deutschlands, vor allem Leipzig, München, Hamburg, Düsseldorf und Stuttgart und bin bis jetzt nur 2 Mal angehalten worden. Mittlerweile bin ich mir sicher, dass man bei jeder Kontrolle die Situation kontrollieren kann und die Beamten es bei einem freundlichen Hinweis auf die unklare Gesetzeslage belassen. " (User: Torsten Daerr)

Nürnberg:
"das Verfahren wg. Verletzens des Pflichtversicherungsgesetzes wurde gem. § 153 Abs. 1 StPO eingestellt." (User: Logi, hier, incl. Auszug aus dem Schreiben)

Augsburg:
"So, mich hat die Polizei in Augsburg erwischt. Mein armes KS 16 würde direkt sichergestellt, aber mit den versprechen dass ich es wiederbekomme sobald getestet wurde das es tatsächlich schneller als 6 km/h fährt. Führerschein vorhanden, Versicherung natürlich nicht, bin also gespannt wie das weitergeht..." (User: RidingInTheRain)

Hürth:
"Und so sieht dann das Schreiben der Polizei aus..." (User: man-on(e)-wheel, hier)
Wurde gegen Zahlung von 300,- EUR eingestellt, siehe hier. Zusätzlich:
"Letzte Woche hab ich nen Punkt kassiert und zahle in Summe knapp 100 €. Und April, hatte noch keine Versicherung, knapp an nem Strafverfahren vorbei."

Hamburg:
"Heute wurde mein Einrad von der Polizei beschlagnahmt. Es war gerade ganz neu und erst meine 2. Fahrt - das ist natürlich bitter....Gute Nachrichten: Habe heute Post von der Staatsanwaltschaft bekommen und das Verfahren wurde eingestellt.

Wie gesagt, hatte ich mich bei der Äußerung zum Strafbefehl ("Wird das Verfahren nicht eingestellt, so bin ich mit der Anwendung des Strafbefehlsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht. a) einverstanden b) nicht einverstanden") für b entschieden, damit die Angelegenheit in dem Fall vor Gericht geklärt wird. ...Eine Begründung, warum das Verfahren eingestellt wurde, gab es übrigens nicht. Hatte allerdings eine sehr umfangreiche Stellungnahme (3 Seiten) abgeliefert - welcher Punkt davon nun eventuell ausschlaggebend war, kann ich leider nicht sagen.
" (User: One)

"Übrigens bin bereits mehrmals auf dem Ninebot durch Hamburg gefahren und dabei mindestens 10 Mal von Polizisten gesehen worden die nie etwas dagegen hatten. Scheint mir eine sehr Ninebot freudnliche Stadt zu sein :-)" (User Torsten Daerr)

Essen:
"Für Essen gilt: Ich fahr seit Feb 2016 und wurde schon mehrfach gesehen von der Polizei...ohne Ärger zu bekommen." (User: KingSong69)

Ohne Ortszuornung:
"unsere Erfahrung mit den Gesetzeshütern waren auch durchweg positiv. Mal tun sie so als würden sie einen nicht sehen...vermutlich weil sie nicht wissen was sie tun sollen ;), mal sind sie sehr interessiert, wollen alles wissen und wünschen dann weiterhin gute Fahrt." (User: Free-Wheel)

Paris:
"So, nach zwei ganzen Tagen in Paris kann ich nur eins sagen - herrlich! Wetter super, Leute freundlich interessiert, heute ne Tour mit den e-roue Menschen gemacht. Es ist schon sehr schön wenn man gefühlt tausend Polizisten begegnet, und das "Schlimmste" was passiert ist, wenn man gebeten wird ein bisschen für Foto und Video für die Kids von nem Cop hin und her zu fahren." (User: man-on(e)-wheel)
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von Pibach »

Informativ-Blatt der Polizei NRW, Ausgabe 76
Entspricht der Argumentation von Prof. Grosskopf (Grosskopf: Verkehrsrechtliche Einordnung von einrädrigen selbstbalancierenden Fahrzeugen, NZV 2015, S. 53, Beck Verlag)

Bild Bild
(Quelle)

Aus Antwort der Europa–Beratung:
"Da EUCs EU-rechtlich nicht als Fahrzeuge gelten, liegt es vielmehr bei jedem einzelnen EU-Staat, inwiefern dessen Verkehrsrecht die Benutzung von EUCs als „Maschinen“ zum Straßenverkehr zulässt."
(Quelle)
Antworten