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Promillegrenze für Radfahrer

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
Pibach
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Re: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von Pibach »

berlinonaut hat geschrieben: Das heisst Du hast gar kein Interesse daran, die Zahl der Unfälle oder die Zahl der Verletzten und Toten zu reduzieren,
Das wäre immer toll. War hier aber nie mein Thema. Müsste man in einer anderen Baustelle diskutieren.
Radfahren ist aber auch nicht gefährlich. Nach meinem persönlichen Empfinden, und da nehme ich mal an, dass ich vielfach sicherer Fahre als der Durchschnitt, ist das sogar extrem ungefährlich. Von daher sehe ich die Sicherheitsdebatte auch nicht als besonders relevant an. Finde sie sogar kontraproduktiv, weil das von den relevanten Punkten ablenkt.

Mich beschrankt im Alltag - neben den rumpeligen Radwegen - tatsächlich vor allem die Vorwurfshaltung der Autofahrer. Ausserdem finde ich es auch tatsächlich angenehmer wenn man nicht so oft "Schuld" ist. Glücklicherweise geht das hier in Kreuzberg sehr entspannt zu im Verkehr, so dass das auch nicht so eine Rolle spielt. Fällt mir aber immer wieder auf, wenn ich in anderen Stadtteilen unterwegs bin.

Ich bin ja jetzt seit paar Monaten quasi täglich mit Skates unterwegs. Da übertritt man notorisch Regeln. Ich hab mal versucht zu zählen, auf meiner kleinen Runde (ca 10km für paar Besorgungen) waren das bereits über 70 "Verstöße". Also sowas wie Fahren auf der Straße (verboten mit Skates), zu schnell auf dem Bürgersteig bzw. Hindernisrennen auf dem Bürgersteig, mit Skates in den Supermarkt, Post, Bäcker in die SBahn, auf dem Bahnsteig usw usf. Lässt sich schlecht zählen, weil es eigentlich kontinuierlich so geht.

Noch vor wenigen Jahren wurde man für sowas übrigens ständig angehalten. Teils von der Polizei. Aber durchgängig vom BVG-Personal oder im Supermarkt oder dergleichen, das war nicht möglich mit Skates. Bin da im Schnitt 2-3 mal pro Tag angehalten worden - das war vor ca 15 Jahren auch der Grund, warum ich keine Lust mehr hatte mit Skates, und auf Fahrrad gewechselt bin. Das passiert inzwischen aber überhaupt nicht mehr. Zumindest nicht in Kreuzberg. Bin bisher noch kein einziges Mal irgendwie negativ auf meine Skates angesprochen worden. Wenn dann eher neugierig. Das sorgt auch gegenüber der Polizei für sehr viel mehr Entspanntheit. Sonst geht da immer sehr viel Aufmerksamkeit bei drauf, auf die Polizei achten zu müssen. Ist auch interessant, wie sich da die Verkehrskultur in wenigen Jahren sehr stark verändert hat.
Wenn legale Anarchie im Strassenverkehr dazu führt, dass mehr Radfahrer auf den Strassen unterwegs sind (was zu beweisen wäre) sollte das wiederum statistisch zu einem linearen Anstieg der Unfallzahlen sowie der Verletzten und Toten führen. Nicht sehr erspriesslich.
ich gehe ganz im Gegenteil davon aus, dass das zu einem erheblichen Rückgang der schweren Unfälle führen würde - genau das ist doch meine Hypothese, s. vorausgehende Diskussion. Und bin auch der Meinung dass man das halbwegs ausrechnen kann. Den Ansatz dazu über das eingebrachte Risiko hab ich ja beschrieben. Das ist eben ca. 100-fach geringer bei Radfahrern. In der Quintessenz werden mit mehr Radfahrern und weniger Autofahrern die Unfallzahlen (mit Schwerverletzten und Toten) dramatisch sinken. Das halte ich auch bereits aufgrund der Überlegungen und bisherigen Statistiken für gesichert (also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit). Wäre aber natürlich überzeugender, dass durch größere Studien zu bestätigen.

Erstaunlich finde ich dabei vor allem, dass dieser eigentlich ziemlich simple Zusammenhang so lange systematisch verschleiert und verheimlicht werden konnte. Wenn man sich die Polizeiberichte mal daraufhin anschaut, wirkt das wie ein Komplott zur Vertuschung der tatsächlichen Zusammenhänge. Das geht auch in den Lobbyvereinigungen (ADAC), Versicherungen und Medien so weiter. Selbst in Radfahrforen ist das nicht bekannt. Du bist da ja ein gutes Beispiel. Unsere gesamte Verkehrserziehung subventioniert quasi gedanklich den motorisierten Verkehr.
Pibach
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Re: AW: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von Pibach »

berlinonaut hat geschrieben: Da ist ja auch kein Radfahrer - wenn der wartet, wie es die STVO vorschreibt. Darauf darf sich der Busfahrer verlassen.
Also wenn man die Regelung ließt ergibt sich daraus ganz klar, dass ein KFZ einen Radfahrer auf dem Schutzstreifen nicht gefährden darf, was der Busfahrer aber macht, vermutlich sogar bewusst. Ob die Vorfahrtsregelung vor dieser Schutzregelung gelten soll, ist nicht definiert. Wo soll das stehen? Wenn dem so wäre, wäre das auf jeden Fall ein Punkt, auf den man aufmerksam machen sollte, und am besten auch ändern.
Der Radstreifen darf - bedauerlicherweise - zu allem möglichen benutzt werden, nicht nur im Kreuzungsbereich. Unterscheidet sich auch noch mal je nachdem ob da eine gestrichelte oder eine durchgezogene Linie ist. Im konkreten Fall verläuft der Radstreifen parallel am Rand der vorfahrtsberechtigten Strasse. Der Radfahrer kommt aus einer Querstrasse und ist wartepflichtig. Der Radstreifen gehört zur Vorfahrtsstrasse und darf unter bestimmten Voraussetzungen vom Busfahrer genutzt/überfahren werden, wenn kein Radfahrer auf der Hauptstrasse fährt. Der Radfahrer, der einbiegen will, muss warten.
Steht das irgendwo? Oder woraus ergibt sich das?
Der Radfahrer, ja. Wir lernen daraus: Er muss nicht nur warten, es ist auch gesünder. Was von Anfang an klar war.
Ist aber nicht anzunehmen, dass das die Radfahrerin wusste. Sonst wäre die bestimmt nicht auf den Radweg eingebogen.
Es sind lt. der ADFC Statistik übrigens überwiegend Frauen und Senioren, die in solche Unfälle verwickelt sind, wo sie sich auf Rücksichtnahme des Stärkeren verlassen. Da scheint der gesellschaftliche Erfahrungswert auch das Vekehrsverhalten zu bestimmen - dummer Weise mit teilweise fatalen Folgen.
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Re: AW: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von berlinonaut »

Pibach hat geschrieben:
berlinonaut hat geschrieben: Du sagst, die Einordnung der Polizei ist falsch. Wie ist also die Richtige?
Bei hinreichender Komplexität ist jede Einordnung subjektiv und wird von anderen abweichen, was man als "Fehler" bezeichnen kann. Und es gibt da i.d.R. keine "absolute Wahrheit" oder "objektive Einordnung". Eine andere Polizeistreife hätte u.U. den Fall ganz anders aufgenommen. Auch Gerichte entscheiden nicht objektiv oder einheitlich. Deren Entscheidungen streuen auch. Ist nur eine Frage, wie komplex die Situation ist. Finde es ziemlich befremdlich, dass Dir das nicht klar zu sein scheint.
Ich bin vollständig zufrieden mit der Aussage der Polizei "Vorfahrt missachtet" - Du nicht. Im nächsten Absatz sagst Du, eine Statistik zu den Ursachen ist notwendig. Also solltest Du auch in der Lage sein, eine solche Einordnung vorzunehmen, wenn Du den Unfall schon so in der Lage bist auseinander zu nehmen. Wenn Du da nur reinschreibst "es war irgendwie komplex" landen wir wieder bei der Nichtfähigkeit zur Aussage, weil
Pibach hat geschrieben:
berlinonaut hat geschrieben: egal was wir sagen, falsch wäre.
Mit Ungewissheit und "Fehlern" müssen wir leben. Genau. Es steckt dennoch Informationsgehalt darin. Und man kann damit effizient arbeiten. Das ist ein bekanntes Paradoxon und wird z.B. in der Forschung zur künstlichen Intelligenz oder Wahrnehmunstheorie untersucht.
Pibach hat geschrieben:
berlinonaut hat geschrieben: Zusammenfassend heisst das: ...
Nonsens, ick hör Dir trapsen ;)
Das ist zwar albern geschrieben, vom Kern her aber ziemlich nah an dem, was Du hier im Thread verkündest...
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Re: AW: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von berlinonaut »

Pibach hat geschrieben:
berlinonaut hat geschrieben: Du sagst, die Einordnung der Polizei ist falsch. Wie ist also die Richtige?
Bei hinreichender Komplexität ist jede Einordnung subjektiv und wird von anderen abweichen, was man als "Fehler" bezeichnen kann. Und es gibt da i.d.R. keine "absolute Wahrheit" oder "objektive Einordnung". Eine andere Polizeistreife hätte u.U. den Fall ganz anders aufgenommen. Auch Gerichte entscheiden nicht objektiv oder einheitlich. Deren Entscheidungen streuen auch. Ist nur eine Frage, wie komplex die Situation ist. Finde es ziemlich befremdlich, dass Dir das nicht klar zu sein scheint.
Ich bin vollständig zufrieden mit der Aussage der Polizei "Vorfahrt missachtet" - Du nicht. Im nächsten Absatz sagst Du, eine Statistik zu den Ursachen ist notwendig. Also solltest Du auch in der Lage sein, eine solche Einordnung vorzunehmen, wenn Du den Unfall schon so in der Lage bist auseinander zu nehmen. Wenn Du da nur reinschreibst "es war irgendwie komplex" landen wir wieder bei der Nichtfähigkeit zur Aussage, weil
Pibach hat geschrieben:
berlinonaut hat geschrieben: egal was wir sagen, falsch wäre.
Mit Ungewissheit und "Fehlern" müssen wir leben. Genau. Es steckt dennoch Informationsgehalt darin. Und man kann damit effizient arbeiten. Das ist ein bekanntes Paradoxon und wird z.B. in der Forschung zur künstlichen Intelligenz oder Wahrnehmunstheorie untersucht.
Pibach hat geschrieben:
berlinonaut hat geschrieben: Zusammenfassend heisst das: ...
Nonsens, ick hör Dir trapsen ;)
Das ist zwar albern geschrieben, vom Kern her aber ziemlich nah an dem, was Du hier im Thread verkündest...
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Re: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von Pibach »

berlinonaut hat geschrieben: Zum einen ignoriere ich auch etwas, wenn ich es übersehe. Wenn ich z.B. auf der Autobahn ein Tempo 100-Schild übersehe ignoriere ich als Folge davon die Geschwindigkeitsbegrenzung (weil sie mir gar nicht bewusst ist). Ignoriere ich hingegen das Schild, habe ich es zwar wahrgemommen, fahre aber trotzdem zu schnell. Das Ergebnis ist in beiden Fällen das Gleiche: Ich ignoriere die vorgeschriebene Geschwindigkeit.
Schon. Aber hier ging es um die Frage, ob weitere "Beregelung", also z.B. Kontrollen und Bußgeld, was bringen würden.
Dafür muss den Beteiligten ihre Regelverletzung bewusst sein.
Die unbewussten Regelverletzungen erreichst Du mit "Anreizsystemen" nicht. Da würde dann vielleicht Verkehrsübungen in der Schule was bringen.
Die Freigabe von Regeln kommt dann in Betracht, wenn die Unfälle durch Ignorieren gering sind. Die Zahl der Unfälle durch Übersehen spielt dagegen dafür keine Rolle. Für solche Überlegungen müsste das also erfasst werden. Oder irgendwie indirekt (z.B. über das Alter und Geschlecht) ableitbar sein.
Was ja im Zuge deiner Theorie der Selbsterhaltung nicht passieren dürfte.
genau. Und das halte ich für eine der sichersten Annahmen, die man überhaupt treffen kann. Würde also zunächst erst mal alles andere anzweifeln.
Das halte ich übrigens für ein leistungfähiges Konzept, dass sehr gut geeignet ist, Fehlinterpretation aufzuschlüsseln!
Hier sind es also aller Voraussicht nach unbewusste Übertretungen. Eine Restquote geht immer auch auf Fehleinschätzungen. Die kommen aber nur selten vor. Die Evolution hat uns darauf getrimmt. Wer gefährliche Situationen schlecht einschätzen kann, ist entweder sehr vorsichtig, oder längst ausgestorben.
Was auch nicht so ganz die These vom unschuldigen Radler stützt, der lediglich ein Opfer der Verhältnisse ist.
Erstens, stützt das ganz sicher die These oder ist aller Voraussicht nach ein Beobachtungsfehler. Ich hoffe Du verstehst da mein Konzept (statt das immer zu kritisieren, ohne es zu verstehen).
Und das tuen die Zahlen auch, wenn man die etwas genauer ansieht. So ist die Verursachungsquote bei den Autos um 72%, also deutlich höher als bei den Radfahrern (ein Drittel). Insgesamt müsste sich das in etwa aus den Modellen auch berechnen lassen, also wenn man annimmt dass Radfahrer etwas seltener Regeln übersehen und Situationen falsch einschätzen als Autofahrer, und die Übertretungsquote ca 30-mal höher ist usw. dürfte alles meine Annahmen gut bestätigen.
Wie anders sollte man zum Verursacher deklariert werden, als wenn man gegen irgendeine Spielregel verstossen hat (mag sie auch schwachsinnig sein)?
Durch eine andere, sinnvollere Definition von "Verursachung" nähmlich des eingebrachten statistischen Risikos.
Ist doch pervers, wenn ein LKW einen Radfahrer tot fährt, weil der LKW den übersehen hat und dann in der Statistik der Radfahrer "schuld" war, z.B. weil er auf dem Radweg in die falsche Richtung fuhr. Hier müsste man die "Schuld" zumindest aufteilen, weil ja beides zusammen kommen muss. Die "Schwere des Unfalls", da gefällt mir der Ansatz von Mac, ist aber natürlich immer dem LKW zuzurechnen.

Die STVO bemüht sich um Eindeutigkeit, um in möglichst jeder Situation ein eindeutig richtiges und eindeutig falsches Verhalten auf Basis der STVO zu ermöglichen.
Genau. Das ist eben eine gesellschaftliche Konvention. Die muss nicht unbedingt optimal sein. Sie hat die hier aufgezeigte Schwäche. Salomo hätte z.B. evtl. beide Fahrzeuge halbiert. Ich will aber auch nicht das System grundsätzlich ändern, ich bin ja eigentlich pragmatischer Optimist. Nur Einfältigkeit und Gutgläubigkeit führt hier auch nicht weiter, es hilft schon die Schwächen des Systems zu kennen.
Nö, siehe ebenda, sie kommt wie oben geschrieben sogar auf 55%.
Das mehrjährige Mittel ist ein Drittel lt. ADFC Studie, und bleibt trotzdem suggestiv, wie beschrieben.
Was ist daran nicht zu verstehen?
dass die Lichtquote der Berliner Radler was damit zu tun haben könnte.
a) widerspricht das meiner sichersten Grundannahme
b) kann man leicht im Selbstversuch ermitteln, dass die Straßen hier so hell sind, dass ein funzeliges Licht am Rad da kaum Unterschied macht.
c) wird der Rest durch Risiko-Komoensation ausgeglichen, wer also gar kein ordentliches Licht hat, fährt im Dunkeln auch wesentlich vorsichtiger, allein schon aus Selbstschutz

Wenn ich mal meinen China-Lichtböller nutze - den hat die Polizei übrigens schon mehrfach gelobt - hab ich allerdings schon den Eindruck, dass um mich herum deutlich respektvoller gefahren wird. Das ist auf dunklen Landstraßen dann ziemlich sicher wirkungsvoll. Evtl auch im Berliner Winter.
Da Autofahren aber nicht illegal ist werden sich auf absehbare Zeit diverse Verkehrsmittel die Strassen teilen müssen und daher wird es ganz ohne Verkehrsregeln wohl nicht gehen.
Verkehrsregeln abschaffen ist was anderes als einige für Radfahrer freizugeben. Auf diesen Unterschied hatte Mac ja schon berechtigt hingewiesen.
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Re: AW: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von berlinonaut »

Pibach hat geschrieben:
berlinonaut hat geschrieben: Da ist ja auch kein Radfahrer - wenn der wartet, wie es die STVO vorschreibt. Darauf darf sich der Busfahrer verlassen.
Also wenn man die Regelung ließt ergibt sich daraus ganz klar, dass ein KFZ einen Radfahrer auf dem Schutzstreifen nicht gefährden darf, was der Busfahrer aber macht, vermutlich sogar bewusst. Ob die Vorfahrtsregelung vor dieser Schutzregelung gelten soll, ist nicht definiert. Wo soll das stehen?
Der Radfahrer, der einbiegen will, muss warten.
Steht das irgendwo? Oder woraus ergibt sich das?
Der Radfahrer, ja. Wir lernen daraus: Er muss nicht nur warten, es ist auch gesünder. Was von Anfang an klar war.
Ist aber nicht anzunehmen, dass das die Radfahrerin wusste. Sonst wäre die bestimmt nicht auf den Radweg eingebogen.
Noch mal ganz langsam zum mitdenken: Wenn ich auf eine Vorfahrtstrasse einbiegen möchte von einer nachrangigen Strasse muss ich warten. Grundsätzlich. Egal, ob ich mit dem Auto, dem Fahrrad oder dem Dreirad unterwegs bin. Für die Fahrzeuge auf der vorfahrtberechtigen Strasse bin ich rechtlich quasi "nichtexistent", sie müssen keine Rücksicht auf mich nehmen. Der Verkehrsteilnehmer auf der nachrangigen Strasse hat denen auf der vorfahrtsberechtigten Strasse Vorrang zu gewähren. Wenn ich das nicht weiss habe ich im Strassenverkehr nichts verloren. Ich glaube langsam Du willst es einfach nicht verstehen.
Die Radfahrerin ist im übrigen nicht auf einen Radweg eingebogen. Sie ist - zumindest Deiner Theorie nach - auf einen Radstreifen eingebogen und der ist Teil der Vorfahrtstrasse. Sie ist also wartepflichtig. Wäre da ein baulich getrennter Hochbordradweg wäre wohl gar nichts passiert, weil kein Konfliktpotential.
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Re: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von berlinonaut »

Pibach hat geschrieben:
berlinonaut hat geschrieben: (Bei einem Drittel der tödlichen Radunfälle in Berlin sind Radfahrer die Verursacher - sagt der ADFC)
Was ja im Zuge deiner Theorie der Selbsterhaltung nicht passieren dürfte.
genau. Und das halte ich für eine der sichersten Annahmen, die man überhaupt treffen kann. Würde also zunächst erst mal alles andere anzweifeln.
Das halte ich übrigens für ein leistungfähiges Konzept, dass sehr gut geeignet ist, Fehlinterpretation aufzuschlüsseln!
Du hältst es für ein leistungsfähiges Konzept alles zu negieren, was nicht in Dein Weltbild passt? Das ist mir in der Tat schon aufgefallen. Für sonderlich hilfreich halte ich das Konzept aber nicht.
Pibach hat geschrieben:
berlinonaut hat geschrieben: (Bei 55% der Unfälle mit Radfahrerbeiteiligung in Berlin sind die Radfahrer die Verursacher - ebenfalls laut ADFC)
Was auch nicht so ganz die These vom unschuldigen Radler stützt, der lediglich ein Opfer der Verhältnisse ist.
Erstens, stützt das ganz sicher die These oder ist aller Voraussicht nach ein Beobachtungsfehler. Ich hoffe Du verstehst da mein Konzept (statt das immer zu kritisieren, ohne es zu verstehen).
Siehe einen Abschnitt weiter oben...
Pibach hat geschrieben:
berlinonaut hat geschrieben: Wie anders sollte man zum Verursacher deklariert werden, als wenn man gegen irgendeine Spielregel verstossen hat (mag sie auch schwachsinnig sein)?
Durch eine andere, sinnvollere Definition von "Verursachung" nähmlich des eingebrachten statistischen Risikos.
Ist doch pervers, wenn ein LKW einen Radfahrer tot fährt, weil der LKW den übersehen hat und dann in der Statistik der Radfahrer "schuld" war, z.B. weil er auf dem Radweg in die falsche Richtung fuhr. Hier müsste man die "Schuld" zumindest aufteilen, weil ja beides zusammen kommen muss. Die "Schwere des Unfalls", da gefällt mir der Ansatz von Mac, ist aber natürlich immer dem LKW zuzurechnen.
Das Konzept nennt sich "Gefährdungshaftung" und das gibt es bereits. Greift z.B. wenn Du auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitest. Dann bekommst Du bei einem Unfall immer eine Teilschuld, auch wenn Du nichts falsch gemacht hast.

Zu Deinem LKW-Beispiel: Im Gegensatz zu Dir versucht die Politik die Anzahl der Unfälle zu verringern. Da reicht es nicht, wenn der Radfahrer nicht am Unfall schuld ist aber trotzdem tot. Ich weiss nicht, ob Du schon mal selber LKW gefahren bist - mach das mal (aber bitte nicht in der Innenstadt). Danach wirst Du voraussichtlich einen anderen Blick auf LKW-Fahrer haben und Verständnis für manche ihrer Verhaltensweisen.

Würdest Du übrigens, wenn ein Autofahrer bei baulich getrennten Fahrstreifen (also z.B. auf der Urbanstrasse) mit hoher Geschwindigkeit auf dem falschen Fahrstreifen entgegen der Fahrtrichtung über eine Kreuzung fährt (am besten noch bei Nacht und ohne Licht) und dabei mit einem abbiegenden Fahrzeug kollidiert, den ebenfalls von der Schuld freisprechen? Macht es dabei einen Unterschied ob das abbiegende Fahrzeug ein Fahrrad oder ein LKW ist (von wegen höhere oder niedrige eingebrachte Fahrzeuggefährlichkeit)?
Pibach hat geschrieben:
berlinonaut hat geschrieben: Nö, siehe ebenda, sie kommt wie oben geschrieben sogar auf 55%.
Das mehrjährige Mittel ist ein Drittel lt. ADFC Studie, und bleibt trotzdem suggestiv, wie beschrieben.
Was ist daran nicht zu verstehen?
Lies lieber nochmal. Das 1/3 bezieht sich auf tödliche Unfälle, die 55% auf alle Unfälle.
1.4 Verursacher von Radunfällen mit Todesfolge
Radfahrer verursachen gut ein Drittel der Radunfälle mit Todesfolge.
2.1 Verursacherquote
Mit der Verursacherquote ist der Anteil der Unfälle gemeint, die eine spezifische Gruppe von Verkehrsteilnehmern verursacht. Die Bezugsmenge sind alle Unfälle an denen diese Gruppe von Verkehrsteilnehmern beteiligt ist. Die Verursacherquote von Radfahrern in Berlin liegt derzeit bei etwa 55 % (einschließlich der Eigen- und Alleinunfälle).
Ist aber eigentlich egal, weil Du das ja wegen mangelnder Weltbildkonformität wieder nicht akzeptieren wirst aufgrund Deines Erkenntniskonzepts.
Pibach hat geschrieben:
berlinonaut hat geschrieben: dass die Lichtquote der Berliner Radler was damit zu tun haben könnte.
a) widerspricht das meiner sichersten Grundannahme
b) kann man leicht im Selbstversuch ermitteln, dass die Straßen hier so hell sind, dass ein funzeliges Licht am Rad da kaum Unterschied macht.
c) wird der Rest durch Risiko-Komoensation ausgeglichen, wer also gar kein ordentliches Licht hat, fährt im Dunkeln auch wesentlich vorsichtiger, allein schon aus Selbstschutz
Ich glaube Du lebst in einem anderen Berlin als ich...

Pibach hat geschrieben: Wenn ich mal meinen China-Lichtböller nutze - den hat die Polizei übrigens schon mehrfach gelobt - hab ich allerdings schon den Eindruck, dass um mich herum deutlich respektvoller gefahren wird. Das ist auf dunklen Landstraßen dann ziemlich sicher wirkungsvoll. Evtl auch im Berliner Winter.
Du merkst aber hoffentlich schon wenigstens, dass das Deiner "sichersten Grundannahme a)" widerspricht?
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Re: AW: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von Pibach »

berlinonaut hat geschrieben: Die Radfahrerin ist im übrigen nicht auf einen Radweg eingebogen. Sie ist - zumindest Deiner Theorie nach - auf einen Radstreifen eingebogen und der ist Teil der Vorfahrtstrasse. Sie ist also wartepflichtig. Wäre da ein baulich getrennter Hochbordradweg wäre wohl gar nichts passiert, weil kein Konfliktpotential.
Ok, sie ist auf den "Schutzweg" eingebogen. Ob da die Schutzrechte oder die Vorfahrtsrechte Vorrang haben finde ich nicht klar. Aus der StVO ist das imho nicht ableitbar, da bin ich anderer Meinung als Du. Ganz sicher wusste das aber die Radfahrerin nicht. Und das sollte auch dem Busfahrer klar sein, der fährt die Strecke ja ständig. Und er muss da auch nicht direkt vor der Radfahrerin über den Schutzstreifen fahren, dafür gibt es keine Notwendigkeit. Widerspricht also dem Grundsatz der Rücksichtnahme und der Vermeidung von Gefährdung. Das sollte in so einer Situation also mindesten für Teilschuld des Busfahrers sprechen. Würde mich sehr interessieren, was Udo dazu sagt und nach welcher Logik hier entschieden würde.
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Re: AW: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von berlinonaut »

Pibach hat geschrieben:
berlinonaut hat geschrieben: Die Radfahrerin ist im übrigen nicht auf einen Radweg eingebogen. Sie ist - zumindest Deiner Theorie nach - auf einen Radstreifen eingebogen und der ist Teil der Vorfahrtstrasse. Sie ist also wartepflichtig. Wäre da ein baulich getrennter Hochbordradweg wäre wohl gar nichts passiert, weil kein Konfliktpotential.
Ok, sie ist auf den "Schutzweg" eingebogen. Ob da die Schutzrechte oder die Vorfahrtsrechte Vorrang haben finde ich nicht klar. Aus der StVO ist das imho nicht ableitbar, da bin ich anderer Meinung als Du. Ganz sicher wusste das aber die Radfahrerin nicht. Und das sollte auch dem Busfahrer klar sein, der fährt die Strecke ja ständig. Und er muss da auch nicht direkt vor der Radfahrerin über den Schutzstreifen fahren, dafür gibt es keine Notwendigkeit. Widerspricht also dem Grundsatz der Rücksichtnahme und der Vermeidung von Gefährdung. Das sollte in so einer Situation also mindesten für Teilschuld des Busfahrers sprechen. Würde mich sehr interessieren, was Udo dazu sagt und nach welcher Logik hier entschieden würde.
Ich sag ja: Du willst es nicht verstehen. Es ist vollkommen egal, was auf der Hauptstrasse ist für den Radler - solange er sich nicht da befindet sondern in der Nebenstrasse muss er warten. Da braucht es keine Diskussion, lediglich minimale Grundkenntnisse der STVO. Die Hauptstrassen- Nebenstrassenregelung ist höherrangig als die Existenz eines Schutzstreifens. Zu den wilden Schuldzuweisungen in Richtung Busfahrer sage ich jetzt mal nichts, ausser dass Du deine Phantasie immer hemmungsloser spielen lässt.
Gegen Udos Meinung hätte ich absolut nichts - allein ich vermute ausser uns beiden liest und schreibt hier schon lange keiner mehr mit...
Karsten
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Re: AW: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von Karsten »

berlinonaut hat geschrieben: allein ich vermute ausser uns beiden liest und schreibt hier schon lange keiner mehr mit...
Moin,
Ich lese mit großem Interesse

Gruß Karsten
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