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Promillegrenze für Radfahrer

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
Harry
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Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von Harry »

Wer mit 1,6 Promille fehlerfrei rumfährt bleibt vorerst weiterhin straffrei. Wer mehr hat begeht gleich eine Straftat. Der ADFC hätte gern zusätzlich einen Grenzwert, mit dem zunächst ein Bußgeld verhängt werden kann. Hier der Vorschlag http://www.adfc.de/verkehr--recht/siche ... rer-teil-1
ADFC: Eine völlige Gleichsetzung von Autofahrern und Radfahrern wäre aufgrund der von Radfahrern ausgehenden geringeren Gefahr nicht gerechtfertigt“, so Koopmann. „Unterschiedliche Schwellenwerte für Fahrrad und Kfz sind notwendig.“ 0,5 Promille wären als Gefahrengrenzwert für das Fahrrad unverhältnismäßig niedrig, 1,6 Promille dagegen sind bereits ein Indikator für Alkoholmissbrauch.
Vollständiger Artikel http://www.adfc.de/10155_1

Wie sieht das die Faltrad Community?
Muc-Falter
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Re: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von Muc-Falter »

Die 1,1 die gerade im Gespräch sind halte ich für vernünftig.
Aber jeder sollte schon vorher seine Grenze kennen...
Weinbergschnecke
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Re: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von Weinbergschnecke »

Massive Bußgelder und hohe Strafen lösen das Problem nicht. Konsequent weitergedacht müsste dann auch für Fußgänger ein Grenzwert gelten oder für die Mitfahrt mit Bus und Bahn. Die Pennerszene in den Großstädten würde aber vermutlich unbehelligt bleiben.
Der Promillewert ist bei der Geschichte nicht alleine relevant. Wer Alkohol nicht gewohnt ist, der hat bereits bei relativ geringen Promillewerten Ausfallerscheinungen. Umgekehrt steuern hartgesottene EU-Trucker ihren Vierzigtonner noch mit zwei oder drei Promille über die Autobahn, meist unentdeckt.
Gefährlich ist der Alkohol auf dem Fahrrad schon, weil der Gleichgewichtsinn schnell beeinträchtigt wird. Vor einiger Zeit begegneten wir am frühen Abend einem Mann, der mit dem Rad in Schlangenlinien fuhr und dann stürzte. aber sofort wieder rauf auf das Fahrrad und das Spiel fing von vorne an. Geblutet hatte er auch schon. Hilfe von uns wurde abgelehnt. Nachträglich gesehen hätte man aber schon die 110 anrufen sollen. Besoffen war der Mann auf seinem Rad erheblich gefährdet und für die Autofahrer unberechenbar.
Pibach
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Re: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von Pibach »

Weinbergschnecke hat geschrieben: Besoffen war der Mann auf seinem Rad erheblich gefährdet und für die Autofahrer unberechenbar.
Da der sich ja vor allem auch selber gefährdet ist es aber unwahrscheinlich, dass ihn eine Bußgeldmöglichkeit stärker abhalten würde.
Ist ja auch gar nicht relevant, also besoffene Radfahrer verursachen im Gesamtverkehrgeschehen wohl sicher weniger als 1 Promille der Unfälle.

Ich denke hier reicht der Überlebenswille und der gesunde Menschenverstand. Würde man alles Maßregeln wollen, überbordet derNanny-Staat, das hat dann auch erhebliche Ineffizienzen zur Folge und mindert die Lebensqualität.
Motte
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Re: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von Motte »

Für diejenigen, die sich mit diesem Thema jenseits der Stammtischhoheit auseinandersetzen möchten, ist es ja wichtig die Argumente der „Gegenseite“ zu kennen. Ich finde platte Argumente hier (auf beiden Seiten) fehl am Platze. Da sich Radfahrer und Fußgänger im Alltag an vielen Stellen recht nahe kommen, gefährden besoffene Radfahrer mit den Fußgängern in erster Linie die noch schwächeren Verkehrsteilnehmer. Soweit sie Kraftfahrzeuge oder andere Radfahrer zu Ausweichmanövern zwingen, ergibt sich auch ein (indirektes) erhebliches Gefahrenpotential.

§ 316 StGB regelt den Fall der „Fahruntüchtigkeit“ beim Führen eines Fahrzeuges. Der gilt bei Radfahrern ab 1,6 Promille und greift auch dann, wenn sonst nichts passiert. Radfahrer mit mehr als 1,6 Promille begehen also auch heute schon eine Straftat, wenn sie nur einfach so durch die Gegend „rauschen“.

Unterhalb dieses Wertes ist der unfallfrei, gegen keine Regel verstoßende, fahrende Radfahrer nicht zu belangen. Wenn er jedoch nicht mehr unfallfrei fährt und der Alkohol die Ursache dafür ist, dann gilt für ihn, wie für alle anderen Fahrzeugführer der § 315c StGB http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html. Der auf alle Fahrzeugführer (also auch Radfahrer) Anwendung findet. Da begeht dann auch ab 0,3 Promille der Radfahrer, welcher Sach- oder Personenschäden aufgrund seiner Trunkenheit verursacht, eine Straftat.

Das gilt bereits heute - dazu muss gar nichts geändert werden.


Es geht darum eine Schwelle vor der Begehung dieser Straftat zu schaffen – z.B. in Form eines Ordnungwidrigkeitkeitstatbestandes bei einem bestimmten Promillewert, wie ihn die Autofahrer zurzeit bei 0,5 Promille haben.

Zunehmende Akzeptanz des Rades und die E-Bikes werden sicher auch dazu führen, dass das Problem angetrunkener Radfahrer zunimmt. Wäre fast komisch, wenn nicht. Da liegt es nahe, das Thema Fahrradfahrer und maßvoller Umgang mit Alkohol aufzugreifen. Um ein gesellschaftliches Klima zu schaffen in dem das Radfahren im dichten Verkehr von der Mehrheit eben nicht als „Freibrief zum Saufen“ aufgefasst wird.
(Fahrende Trinker wird eh nichts von ihrem Tun abhalten - egal mit welchem Fahrzeug)

Der Diskussion um die Einführung eben dieses Ordnungwidrigkeitkeitstatbestandes liegt, neben dem allgemeinen Unmut der Polizei angetrunkene Radfahrer nicht an der Weiterfahrt hindern zu können, vorwiegend ein Artikel des Kölner Polizeikommisars Miko Roeßink mit dem Titel „Brauchen wir eine neue Promillewertgrenze für Radfahrer? „ zugrunde. Der ist leider wohl nicht online verfügbar.

Aber ein Folienvortrag von ihm zu diesem Thema.
http://www.verkehrserziehung-und-mobili ... lkohol.pdf
Pibach
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Re: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von Pibach »

Motte hat geschrieben:Für diejenigen, die sich mit diesem Thema jenseits der Stammtischhoheit auseinandersetzen möchten, ist es ja wichtig die Argumente der „Gegenseite“ zu kennen. Ich finde platte Argumente hier (auf beiden Seiten) fehl am Platze. Da sich Radfahrer und Fußgänger im Alltag an vielen Stellen recht nahe kommen, gefährden besoffene Radfahrer mit den Fußgängern in erster Linie die noch schwächeren Verkehrsteilnehmer. Soweit sie Kraftfahrzeuge oder andere Radfahrer zu Ausweichmanövern zwingen, ergibt sich auch ein (indirektes) erhebliches Gefahrenpotential.
Also diese Zusammenhänge bezweifle ich stark.
Erstmal gefährdet sich der Radfahrer in den oben beschriebenen Fällen selber und ist also daran stark interessiert, dass das nicht passiert. Dann fährt er wohl auch so, dass er mit dem Straßenverkehr oder den Fußgängern gar nicht in Berührung kommt. Meistens wird das nachts sein, da sind so viele Fußgänger ja nicht unterwegs. Es gibt doch auch gar keinen Anlass, hier über eine Gefährdung überhaupt nachzudenken, denn weder sind Fußgänger allgemein durch Radfahrer nennenswert gefährdet noch durch welche, die betrunken sind im besonderen. Oder findest Du da irgendeine Statistik, die da eine Gefährdung belegen würde?

Würde man besoffenes Radfahren eindämmen, müssten die Besoffenen das ja irgendwie anders lösen. Wie sollten sie sich den bewegen? Ist zu Fuß gehen wirklich ungefährlicher? Viele werden vielleicht auch dann Auto fahren, mangels Alternative. Weniger saufen wäre auch noch schön - aber leider praxisfern.

Es geht hier doch eher um rechtspolitische Fragen einer prinzipiellen Gleichbehandlung oder auch psychologische Aspekte, dass Autofahrer gerne Radfahrer stärker gezüchtigt sehen möchten. Soweit die Interessenlage der "Gegenseite". Sinnvoll aus Sicht der Gefahrenbekämpfung ist das ja in keinem Falle. Da reicht die bestehende Regelung imho völlig aus.
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Re: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von Motte »

Oder findest Du da irgendeine Statistik, die da eine Gefährdung belegen würde?
Erst lesen (den verlinkten Vortrag) dann posten. :mrgreen:


Ich versteh auch nicht, wie Du auf die Aussage kommst, dass man unter der Wirkung von Alkohol noch ein "normales" Wahrnehmungspotential für Gefahren (und Gefährdungen) hätte. Gerade diese ungesunde Kombination von erhöhtem Selbstvertrauen und verminderter Leistungsfähigkeit ist doch eine typischen Wirkungen.
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_p ... on_alkohol
Pibach
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Re: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von Pibach »

Motte hat geschrieben:
Oder findest Du da irgendeine Statistik, die da eine Gefährdung belegen würde?
Erst lesen (den verlinkten Vortrag) dann posten. :mrgreen:
Hab da in der Tat nicht reingschaut gehabt. Scheint aber auch nichts erhellendes drin zu stehen dazu, oder?
Da steht nur, dass betrunkene Radfahrer öfter ("überpoportional") in Unfälle verwickelt sind. Konnten u.U. nicht schnell genug ausweichen? Eine höhere "Verursacherquote" ist zwar anzunehmen aber steht da nicht. In den Fällen mit PKW-Beteiligung wird der Geschädigte fast immer überwiegend der Radfahrer sein. Eine Schädugungsquote ist da nicht angegeben. Eine Gefährdung von Fußgängern durch betrunkene Radfahrer ist jedenfalls nicht abzuleiten. Oder hab ich da was überlesen?
Ich versteh auch nicht, wie Du auf die Aussage kommst, dass man unter der Wirkung von Alkohol noch ein "normales" Wahrnehmungspotential für Gefahren (und Gefährdungen) hätte. Gerade diese ungesunde Kombination von erhöhtem Selbstvertrauen und verminderter Leistungsfähigkeit ist doch eine typischen Wirkungen.
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_p ... on_alkohol
Ja das wäre Unsinn das zu vertreten und das tue ich auch nicht (wie kommst Du darauf)? Ich sag einfach nur, dass es andere Verhaltensmuster gibt, nicht etwa wie befürchtet Freibrief zum Saufen und dann mit E-Bike besoffen zurückbrettern. Und das weitere gesetzliche Maßnahmen die Situation da auch nicht verbessern, sondern nur den ohnehin schon übertrieben ausgebauten Nanny Staat weiter aufblähen.
Karsten
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Re: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von Karsten »

Motte hat geschrieben:
Oder findest Du da irgendeine Statistik, die da eine Gefährdung belegen würde?
Erst lesen (den verlinkten Vortrag) dann posten. :mrgreen:
Moin Motte,
Daß der Herr Komissar Täter und Opfer, sprich Eigen- und Fremdgefährdung konsequent durcheinandermischt hast Du bemerkt?

Gruß Karsten
Ps: Das Stichwort "Stammtischniveau" kommt ja von Dir, ich würde den Vortrag des Herren Komissars genau solchem zuordnen.
Motte
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Re: Promillegrenze für Radfahrer

Beitrag von Motte »

Ich hab hier nirgendwo von Stammtischniveau gesprochen. Wo steht das Wort ? :mrgreen:
Und weder die Argumente hier noch die des Herrn Kommissar als wahr oder Stammtischniveau bezeichnet. Ich hab nur erneut auf seine Zahlen verwiesen, weil sein Werk zeigt, dass betrunkene Radfahrer keineswegs nur auf menschenleeren Feldwegen still und friedlich nach Hause torkeln. Als Antwort auf
Es gibt doch auch gar keinen Anlass, hier über eine Gefährdung überhaupt nachzudenken, denn weder sind Fußgänger allgemein durch Radfahrer nennenswert gefährdet noch durch welche, die betrunken sind im besonderen
Moin Motte,
Daß der Herr Komissar Täter und Opfer, sprich Eigen- und Fremdgefährdung konsequent durcheinandermischt hast Du bemerkt?
Ja, stell Dir mal vor, warum ich das Werk hier erwähnt habe? Ich hab sogar oben geschrieben warum ich es hier einstelle. Zumindest die Folien seines Vortrages werfen einige Nachfragen auf. Seinen Artikel auf dem der Vortrag basiert konnte ich leider noch nicht lesen. (weil ich zu geizig bin bei juris dafür Geld zu bezahlen)
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