Für diejenigen, die sich mit diesem Thema jenseits der Stammtischhoheit auseinandersetzen möchten, ist es ja wichtig die Argumente der „Gegenseite“ zu kennen. Ich finde platte Argumente hier (auf beiden Seiten) fehl am Platze. Da sich Radfahrer und Fußgänger im Alltag an vielen Stellen recht nahe kommen, gefährden besoffene Radfahrer mit den Fußgängern in erster Linie die noch schwächeren Verkehrsteilnehmer. Soweit sie Kraftfahrzeuge oder andere Radfahrer zu Ausweichmanövern zwingen, ergibt sich auch ein (indirektes) erhebliches Gefahrenpotential.
§ 316 StGB regelt den Fall der „Fahruntüchtigkeit“ beim Führen eines Fahrzeuges. Der gilt bei Radfahrern ab 1,6 Promille und greift auch dann, wenn sonst nichts passiert. Radfahrer mit mehr als 1,6 Promille begehen also auch heute schon eine Straftat, wenn sie nur einfach so durch die Gegend „rauschen“.
Unterhalb dieses Wertes ist der unfallfrei, gegen keine Regel verstoßende, fahrende Radfahrer nicht zu belangen. Wenn er jedoch nicht mehr unfallfrei fährt und der Alkohol die Ursache dafür ist, dann gilt für ihn, wie für alle anderen Fahrzeugführer der § 315c StGB
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html. Der auf alle Fahrzeugführer (also auch Radfahrer) Anwendung findet. Da begeht dann auch ab 0,3 Promille der Radfahrer, welcher Sach- oder Personenschäden aufgrund seiner Trunkenheit verursacht, eine Straftat.
Das gilt bereits heute - dazu muss gar nichts geändert werden.
Es geht darum eine Schwelle vor der Begehung dieser Straftat zu schaffen – z.B. in Form eines Ordnungwidrigkeitkeitstatbestandes bei einem bestimmten Promillewert, wie ihn die Autofahrer zurzeit bei 0,5 Promille haben.
Zunehmende Akzeptanz des Rades und die E-Bikes werden sicher auch dazu führen, dass das Problem angetrunkener Radfahrer zunimmt. Wäre fast komisch, wenn nicht. Da liegt es nahe, das Thema Fahrradfahrer und maßvoller Umgang mit Alkohol aufzugreifen. Um ein gesellschaftliches Klima zu schaffen in dem das Radfahren im dichten Verkehr von der Mehrheit eben nicht als „Freibrief zum Saufen“ aufgefasst wird.
(Fahrende Trinker wird eh nichts von ihrem Tun abhalten - egal mit welchem Fahrzeug)
Der Diskussion um die Einführung eben dieses Ordnungwidrigkeitkeitstatbestandes liegt, neben dem allgemeinen Unmut der Polizei angetrunkene Radfahrer nicht an der Weiterfahrt hindern zu können, vorwiegend ein Artikel des Kölner Polizeikommisars Miko Roeßink mit dem Titel „Brauchen wir eine neue Promillewertgrenze für Radfahrer? „ zugrunde. Der ist leider wohl nicht online verfügbar.
Aber ein Folienvortrag von ihm zu diesem Thema.
http://www.verkehrserziehung-und-mobili ... lkohol.pdf