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Große Falträder und öffentliche Verkehrmittel

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
art-and-piano
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Große Falträder und öffentliche Verkehrmittel

Beitrag von art-and-piano »

Auch wenn es hier schon einmal einen Thread zu "Falträdern und Bahn" gab, möchte ich noch einmal das Thema ansprechen, vor allem in Hinblick auf Falträder mit größerem Raddurchmesser (26", z.Bsp. Dahon Jack, Espresso etc.). Gibt es hier Erfahrungen, ob der kostenfreie Transport dieser Räder in zusammengeklapptem Zustand in öffentlichen Verkehrsmitteln, und insbesondere bei der Bahn, immer akzeptiert wird?
Im Grunde genommen sollte dies ja auch kostenlos sein, laut Beförderungsbestimmungen der Bahn: "Demontierte und komplett verpackte handelsübliche Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrräder (letztere auch unverpackt) können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden (...)", wenn da dann nicht noch dieser merkwürdige Zusatz wäre: "(...) sofern diese unter bzw. über dem Sitz sicher verstaut werden können."
Ich weiß ja nicht an was für (Mikro-)Fahrräder der Verfasser da gedacht hat, aber "unter dem Sitz" ist ja wohl selbst mit einem Brompton illusorisch, und auch die meisten Miniablagen in den Doppelstock-Nahverkehrszügen über den Sitzen scheiden da aus.
Ich selbst hatte bis jetzt mit meinem Brompton (16") und meinem Dahon (20") in Zügen und im ÖPNV (München) noch keine Probleme, spiele aber mit dem Gedanken mir noch ein Faltrad mit 26"-Rädern zuzulegen, deshalb die Frage, wie es hier mit praktischen Erfahrungen aussieht?

Thomas
Pibach
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Große Falträder und öffentliche Verkehrmittel

Beitrag von Pibach »

Erfahrung mit >20" in der Bahn kannn ich nicht beitragen, allerdings kann man die Dahon Rahmen (Cadenza, Jack, etc) sehr kompakt falten, wenn man die Räder rausnimmt. Die Gabel passt dann genau zwischen die Ausfaller, das ganze Packet wird etwa so groß wie die Räder selbts.
David
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Große Falträder und öffentliche Verkehrmittel

Beitrag von David »

Rein von den Beförderungsbestimmungen ausgehend sollten auch 26" Fahrräder kein Problem sein. Faltrad ist Faltrad. Und "unter" die Sitze passt eh kein Faltrad. Und die meisten Trolleys, die irgendwelche Business-Leute mit sich führen ebenso wenig. Aber dafür gibt es ja diese "Gepäckl-Ablagebereiche". :)

Wenn aber irgendein Schaffner schlechte Laune hat, wird man so oder so in einer Diskussion enden. Auch bei 20". Die meisten DB- & Co.-Angestellte kennen ihre Beförderungsbestimmungen zum Teil weniger als die eigentlichen Fahrgaste.
art-and-piano
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Beitrag von art-and-piano »

Pibach hat geschrieben:Erfahrung mit >20" in der Bahn kannn ich nicht beitragen, allerdings kann man die Dahon Rahmen (Cadenza, Jack, etc) sehr kompakt falten, wenn man die Räder rausnimmt. Die Gabel passt dann genau zwischen die Ausfaller, das ganze Packet wird etwa so groß wie die Räder selbts.
Danke für den Hinweis, aber extra auch noch die Räder auszubauen habe ich eigentlich nicht vor, weil ich den Vorteil des einfachen und schnellen Faltens nutzen will (die Schnellspannhebel an den Rädern wurden von mir bisher immer mit normalen Muttern ersetzt, um so dem schnellen Klau etwas entgegenzusetzen).
Pibach
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Beitrag von Pibach »

David hat geschrieben: Wenn aber irgendein Schaffner schlechte Laune hat, wird man so oder so in einer Diskussion enden. Auch bei 20".
Also mein Dahon Mu passt so grad in die Gepäckablagefächer des ICE, neben der Tür beim reinkommen. Ansonsten gibt es noch Gepäckräum in der Mitte für größere Koffer oder hinter der letzten Bank sowie spezielle Behindertenbereiche. Niergendwo denke ich passt ein 26" Faltrad. Wenn es hart auf hart kommt hat man dann m.E. ein Problem. Das wird in der Praxis aber nur passieren, wenn man Leute stört, also der ICE super voll ist und auch welche in den Gängen hocken. Hatte da auch schon Schwierigkeiten mit 20" Dahon - nett sein hat aber bisher immer geholfen. 26"er Faltrad mit Räder drin ist aber ne andere Liga, ich denke das kann stressig werden.
Motte
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Beitrag von Motte »

Ich hab in den letzten 10 Jahren mit meinen 20 Zoll (oder kleineren) Rädern keine Probleme in der Bahn gehabt. Fahre häufig im ICE. Großfalter sind mir sehr selten begegnet - scheinen wohl noch wenig verbreitet.

Meinen üblichen Seminarkoffer bekomme ich auch weder unter den Sitz, noch halbwegs sicher in die Gepäckablage in einem ICE-3.

Hier: http://forum.bikefreaks.de/topics/57189 ... Post571897
wird gerade genau darüber diskutiert.
Speedsix
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Große Falträder und öffentliche Verkehrmittel

Beitrag von Speedsix »

Unabhängig von der Fahrgast und Gepäckstückdichte
im Zug ist die Faltradmitnahme ja klar bei der DB
geregelt. Allerdings hat der Zugbegleiter Hausrecht.

Bedingt durch mehrere "Nötigungsversuche", eine
Radkarte zu lösen oder auszusteigen, bestehe ich
immer auf mein Recht als Fahrgast.

Also immer höflich bleiben, auf die GB der DB beziehen
und auf Zeit spielen. Die Begleiter lassen sich leicht
Verunsichern durch freie Interpretation der GB. ;)

Bei vollen Zügen so einparken, das Zugbegleiter kein
Angriffspunkt fürs Hausrecht haben (Behindern der Notausgänge,
belästigung Mitreisender..)

Eine Verpackungshülle kann besonderst bei großen Faltmaßen
von Vorteil sein: Mit Hülle läßt sich jedes normale Fahrrad durch
Ausbau der Laufräder kostenlos als Handgepäck mitführen,
auch im ICE



In der Praxis können Züge propenvoll werden. Da verstehe ich es nicht,
das Gepäck und schwere Koffer... Ausgänge blockieren dürfen, aber
Falträder geandet werden.

Marco
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Beitrag von Motte »

So, wollte ich eigentlich erst machen, wenn ich selbst mal betroffen bin, aber hab mich heute mal so durch die Gesetzte/Verordnungen und Beförderungsbedingungen der Bahn gegraben.

Mein Fazit: mit einem "Rechtsanspruch" sieht es im Fernverkehr gaaanz mau aus.
(Im Nahverkehr gelten u.U. die lokalen Tarife der Verkehrsverbünde/Ländertarife, da geht es bunt durcheinander)

Ich würde Marco in so weit ergänzen, dass man sich mit einem Faltrad tunlichst unauffällig verhält. Das Rad also besser nicht in den Weg stellen und auf jeden Fall einpacken (Haube drüber), damit es nicht direkt als Rad erkennbar ist.
(dass das auch der rücksichtsvollere Weg gegenüber den Mitreisenden ist, sollte man als willkommenen Nebeneffekt einstufen)

Aus der Sicht eines Verkehrsunternehmens ist es natürlich sinnvoll, dem Zugbegleiter vor Ort die letzte Entscheidung zu überlassen, wann etwas die Sicherheit im Zug beeinträchtigt. Auch wenn man als Fahrgast dann keine absolute Sicherheit hat, dass dies oder jenes noch hingenommen werden muss.

Zum "Recht auf Beförderung" :
Es gilt das Allgemeine Eisenbahngesetz. Dies verweist auf die Eisenbahn - Verkehrsordnung.

Jene wiederum regelt das Recht auf (kostenfreie) Mitnahme von Handgepäck (§ 16 EVO) Wobei darunter leicht tragbare Gegenstände verstanden werden, welche der Reisende unter seinem Sitzplatz und in dem Raum über seinem Sitzplatz unterbringen kann. Alles weitere sind Traglasten - Dinge, die eine Person tragen kann.
Die Verordnung überlässt es den Tarifbestimmungen, welches Handgepäck explizit nicht mitgenommen werden darf und unter welchen Bedingungen Traglasten mitgenommen werden dürfen.

Damit kommen die Tarifbedingungen im Fernverkehr der DB AG ins Spiel und hier zunächst die
Beförderungsbedingungen vom 09. November 2009.
Kapitel 7 beschäftigt sich mit Traglasten und Kapitel 8 explizit mit Fahrrädern. Das Wort Faltrad kommt hier nicht vor. Es gibt also keine Regelung, welche ein Faltrad eindeutig als Traglast einstuft. Auf der anderen Seite gibt es auch keine Bestimmung, welche einen verpackten Gegenstand nicht als Traglast zulässt, deren Inhalt man auch zum Radeln benutzen kann. :mrgreen:

Zu Traglasten heißt es dort:
"Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Gegenstände, die andere Reisende behindern, belästigen oder Schäden verursachen können, dürfen nicht mitgenommen werden"
Und da fängt das Ermessen und der mögliche Streit an.

Also - es lieber erst gar nicht so weit kommen lassen - unauffällig bleiben, eine Kopie der Seiten 9 und 10 des Flyers Bahn und Bike mitnehmen und im Zweifel dem Schaffner vor die Nase halten.
Zumindest hat dort der Vorstand in seinen Publikationen http://www.bahn.de/p/view/service/fahrr ... uege.shtml (auch im Info Bahn + Bike auf Seite 10) kund getan, dass er ein Faltrad unter bestimmten Bedingungen als Handgepäck betrachtet.

Maßgebend wären im Konfliktfall die Beförderungsbedingungen, so ist es auch auf jedem Fahrschein vermerkt. Das muss man als normaler Fahrgast aber nicht wissen, wenn einem die Broschüren anderes versprechen. :roll:

Wenn Dein "Schaffner" darauf hinweist, dass Du Deinen (Groß)falter nicht über dem Sitz verstaut bekommst - hast Du am Ende schlechte Karten. Alle anderen mit ihren Monsterkoffern aber auch. Das Wissen sollte dann zur richtigen Strategie gegenüber dem DB Personal weiterhelfen.
Wie gesagt,; ich habe es bislang noch nie gebraucht - misstrauische Blicke hab ich oft genug geerntet. Wenn aber "Umverpackung" und u.U. Sicherung mit einem Spanngurt signalisieren, dass man sich durchaus Gedanken über mögliche Gefährdungen anderer Fahrgäste macht - dann dürften auch die Zugbegleiter "friedlich" bleiben.
art-and-piano
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Beitrag von art-and-piano »

Danke für die ausführlichen Antworten - dann werde ich wohl mit Hülle etc. auf alle Eventualitätehn gefasst sein, zumindest im Fernverkehr. Im Nahverkehr bin ich mit dem 20" Dahon bisher gut gefahren.
suamor
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Beitrag von suamor »

Ich bin letztes Jahr mit meinem 20er Dahon zweimal im Fernverkehr gefahren (kein voller Zug) und hatte keinerlei Probleme - Das Rad war unverpackt sicher untergebracht. Meist stelle ich es an eine Wand in Fahrtrichtung, da gibt es niemals Kippgefahr, im Radabteil stelle ich es einfach neben mich.

Bei großem Faltrad würde ich wahrscheinlich im Fernverkehr das Rad einpacken, im Nahverkehr nur zu den Zeiten, wo die Fahrradmitnahme nicht sowieso kostenlos ist (der große Vorteil von der hiesigen Wohngegend :)

Gruß
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