Pibach hat geschrieben: ↑Di Aug 22, 2017 11:48 am
Motte hat geschrieben: ↑Di Aug 22, 2017 10:15 am
Dann weißt Du jetzt ja zumindest, wie die Polizei damit umgeht.
Das wird in der Praxis soweit ich weiß so nicht gehandhabt. Es fehlt ja auch die rechtliche Grundlage.
Mir sind aus den Foren keine Fälle bekannt, bei denen die Polizei einen e-Wheeler beanstandet hätte in Berlin. Die einzigen bekannten Fälle beschränken sich auf die Fahrradstaffel.
Du bist also der Auffassung, die Fahrradstaffel handele ohne rechtliche Grundlage, mithin also illegal? Dann würde ich empfehlen Anzeige zu erstatten...
Ich würde eher sagen andersrum wird ein Schuh draus. Das von Dir verlinkte pdf der Polizei Berlin gibt ja eine eindeutige Rechtsauffassung wider. Die dürfte dann wohl - mindestens bis zu einer gerichtlichen Überprüfung - für die Berliner Polizei gelten. In dem pdf wird nun darauf verwiesen, dass neben Ordnungswidrigkeiten bei Benutzung derartiger Gerätschaften auf öffentlichem Grund routinemässig gleich mehrere
Straftaten im Raum stehen:
Zulassungsrecht:
Hoverboards & Co. müssen als Kraftfahrzeuge, wenn sie auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden, durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zum Verkehr zugelassen sein (§ 1 Abs. 1 StVG). Wegen der erreichbaren bbH von bis zu 30 km/h unterliegen sie den Zulassungs- und Kennzeichnungsvorschriften der FZV (§ 1 Abs. 1FZV). Allerdings verfügen sie grundsätzlich nicht über die
vorgeschriebene Typengenehmigung oder eine alternativ notwendige Einzelbetriebserlaubnis und sind insofern nicht zulassungsfähig.
Die Inbetriebnahme bzw. Anordnung der Inbetriebnahme ist als Verstoß gegen die Zulassungspflicht eine Verkehrsordnungswidrigkeit i. S. d. § 3 Abs. 1 bzw. Abs. 4 FZV.
Technische Ausrüstung:
Gemäß § 16 Abs. 1 StVZO dürfen solche Kraftfahrzeuge nur dann auf öffentlichen Straßen verkehren, wenn sie den technischen Vorschriften der StVZO entsprechen (Bremsen, Beleuchtung, Spiegel, Schallzeichen u. ä.). Verstöße sind Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Fahrerlaubnisrecht:
Wer solche Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Stra0en führt, bedarf einer Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 1 FeV), und zwar unabhängig von ihrer bbH. Eine etwaige Ausnahmeregelung trifft nicht zu. Beispielsweise bedarf es für Hoverboards wegen deren Mehrspurigkeit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (§ 6 Abs. 1 FeV).
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. dessen Anordnung oder Zulassung ist eine Verkehrsstraftat (§ 21 Abs. 1 StVG).
Versicherungsrecht:
Wenn Hoverboards und ähnliche Kraftfahrzeuge mit einer bbH von mehr als 6 km/h auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet werden, ist der Halter zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet (§ 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 6a PflVersG). Etwaige Privathaftpflichtversicherungen decken die Risiken nicht ab.
Das Fahren ohne Haftpflichtversicherung bzw. die Gestattung des Gebrauchs ist eine Verkehrsstraftat (§ 6 Abs. 1 PflVersG).
(...)
Nun gibt es in Deutschland etwas, das nennt sich Legalitätsprinzip:
https://de.wikipedia.org/wiki/Legalitätsprinzip
Und das bedeutet, die Damen und Herren von der Rennleitung
müssen eingreifen beim Verdacht einer Straftat. Dein Gebashe der Fahrradstaffel ist also immer noch völlig am Ziel vorbei. Und der Grund warum (zumindest in Deiner Wahrnehmung) "ausschliesslich" die Fahrradstaffel solches tut ist auch einfach: Sie sind da, sie sind nah dran und sie können sowohl schnell zugreifen als auch ggf. verfolgen. Und es ist Teil ihres Jobs. Die gute alte Fusstreife aka "Kontaktberechsbeanter" gibt es kaum noch bis gar nicht mehr und Polizisten, die per Auto unterwegs sind, sind weiter weg, nehmen die Dinger vielleicht gar nicht wahr, haben anderes zu tun oder sind schlicht zu faul zum Aussteigen. Also ist es nicht verwunderlich, dass da derzeit vorwiegend die Fahrradstaffel wahrgenommen wird. Dazu kommt natürlich auch, dass sie eher die Öffentlichkeit sucht als eine stinknormale Streife in Biesdorf oder Köpenick - nur weil man nichts liest heisst das ja nicht, dass es da nichts gäbe.
Die Themen, die in dem Polizei-pdf aufgeführt sind waren ja hier sämtlichst schon im Thread erwähnt, mit identischer Argumentation. Das ist also mitnichten überraschend sondern im Gegenteil zu erwarten und inhaltlich nachvollziehbar. Deine Scheuklappen, die Dich daran hindern die geltende Gesetzeslage zu akzeptieren, sind wirklich beeindruckend.
Pibach hat geschrieben: ↑Di Aug 22, 2017 11:48 amUnd da wird das Verfahren glaub ich eingestellt.
Beeindruckend. Was bringt Dich zu diesem Glauben? Andere Leute, die so fest im Glauben sind wie Du, haben beste Voraussetzungen mindestens zum Bischof, wenn nicht gar zum Papst...