Pibach hat geschrieben: ↑So Aug 06, 2017 12:56 pm
Karsten hat geschrieben: ↑So Aug 06, 2017 12:29 pm
Rechtslage schätze ich auch eher wie Berlinonaut ein.
Ich hab das zunächst auch gedacht, dass es illegal sei. Weil es in der StVZO nicht vorkommt, aber augenscheinlich als Kraftfahrzeug gilt, demnach Zulassung, Versicherung und Führerschein erfordert. So geben das auch diverse Rechtshilfen an. Das ist aber falsch. EU Verordnung gilt
vor deutschem Recht. So ein selbstbalancierendes Rad ist also kein Kraftfahrzeug!
Könnte nun als "Spielgerät" gelten und auf Bürgersteig fahrbar sein, also so wie Inline Skates. Die 6km/h gelten da nicht, sondern "angepasste" Geschwindigkeit. Oder aber als "andere Straßenfahrzeuge". Die EU Arbeitsgruppe wird das genauer ausarbeiten, wie das dann auszusehen hat. Derzeit ist das quasi rechtsfreier Raum.
Bei Inline-Skates war es auch lange Streiterei, wie das nun einzuordnen sei, und es gab diverse gegenteilige Gerichtsentscheidungen - bis man sich darauf einigte, dass es "Spielgerät" sei. Für PLEVs ist das aber nicht zu erwarten, sondern eben "andere Straßenfahrzeuge", analog zu Pedelecs. Es müssen dann natürlich die weiteren Paragraphen hinsichtlich Beleuchtung und Bremsen erfüllt werden.
Die fragliche EU-Verordnung (
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32013R0168), die Du weiter vorne verlinkt hast als Beleg für die Legalität der Dinger sagt:
Artikel 2
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für alle zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeuge gemäß Artikel 4 und Anhang I (im Folgenden „Fahrzeuge der Klasse L“), die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden, (...)
(2) Diese Verordnung gilt nicht für die nachstehenden Fahrzeuge:
(...)
i) selbstbalancierende Fahrzeuge;
Mit anderen Worten: Die Verordnung regelt die Dinger nicht. Genauwenig wie z.B. das Steuerrecht oder das Berufsförderungsgesetz. Das heisst noch lange nicht, dass die Dinger legal zu nutzen wären im Strassenverkehr - dieser Schluss ist nicht nur eigenwillig sondern unzulässig. Auf Deinem eigenen Grundstück kannst Du machen was Du willst - im öffentlichen Raum weniger.
Deine Schlussfolgerung ...
Lt. der EU Verordnung sind selbstbalancierende Fahrzeuge Ausnahmen (Artikel 2 Absatz i) und demnach keine Kraftfahrzeuge. Sie müssen als "andere Straßenfahrzeuge" in der StVZO eingruppiert werden, also zulassungsfrei, ähnlich Pedelecs. Wie genau ist eben derzeit unklar. Gerichtsbeschlüsse gibt es dazu m.W. noch nicht.
... ist dementsprechend wie von Dir gewohnt sehr mutig bis extrem eigenwillig. Hättest Du den Link in dem Post, auf das Du mit Deiner eigenwilligen Interpretation geantwortet hast, gelesen anstatt Deiner Phantasie Ausdruck zu verleihen wärst Du auf die Bundestagsdrucksache 18/12897 gestossen, in der unter anderem steht:
Elektrische Fortbewegungsmittel für den Nahbereich
Im privaten wie öffentlichen Straßenraum sind Menschen zunehmend mit
elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen unterwegs. Segways kommen häufig
im touristischen Bereich zum Einsatz. Kleinstfahrzeuge wie E-Skateboards,
E-Tretroller sowie selbstbalancierende Hoverboards und E-Wheels werden insbesondere
von jüngeren Menschen in der Freizeit genutzt.
Nach aktueller Rechtslage gelten motorbetriebene
Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren, als Kraftfahrzeuge und benötigen
für die Nutzung im öffentlichen Raum eine Zulassung, Führerschein und
Versicherung. Zudem ist das Fahren auf Gehwegen für motorbetriebene Fahrzeuge,
die über 6 km/h fahren können, nicht erlaubt. Im Jahr 2009 wurden Segways
durch die Verordnung über die Zulassung von elektronischen Mobilitätshilfen
für die Nutzung im öffentlichen Straßenraum zugelassen.
Quelle:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/131/1813157.pdf
Eindeutiger geht es kaum. Und weiter
Der Bundesrat hat die Bundesregierung
per Beschluss vom 23. September 2016 aufgefordert, schnellstmöglich die
verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von
selbstbalancierenden Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht
mindestens einen Sitzplatz haben, im öffentlichen Verkehr unter Beteiligung der
Länder zu regeln (vgl. Bundesratsdrucksache 332/16). (...) Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) wurde beauftragt, sich einen Markt-
überblick über Elektrokleinstfahrzeuge zu verschaffen und zu prüfen, ob national
eine Einteilung in Kategorien möglich ist, um sie dann ggf. unter bestimmten
straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen
zu können. Die Studie wird aktuell ausgewertet. (...) Die Bundesregierung arbeitet an einer Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen zum Straßenverkehr.
Also völlig eindeutig und wie zu erwarten (bzw. seit langem bekannt) ist Deine Meinung nicht mal eine Minderheitenmeinung sondern schlicht falsch. Wie sich nach 30s Recherche gezeigt hat - Du hättest ja nur dem Link folgen und den Inhalt lesen müssen.
Also zum Mitschreiben: Die Dinger benötigen eine Zulassung und die kriegen bzw. haben sie nicht. Ergo Betrieb im öffentlichen Raum illegal.