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Re: Coboc eCycle

Verfasst: So Sep 13, 2015 9:54 am
von berlinonaut
1. Das ist eine Idee eines Politikers, keine geltende Regelung.
2. Es geht um das Drosseln eines S-Pedelecs, die Basis ist also ein technisch abgenommenes und versicherungsmässig zugelassenes S-Pedelec, das temporär gedrosselt wird um auf Radwegen fahren zu dürfen. Also vom hochwertigen zum Niederwertigen, wobei die höheren Regelungen des S-Pedelec erfüllt sein müssen. Ähnlich wie früher PS-starke Motorräder gedrosselt wurden, um mit einem Stufenführerschein gefahren zu werden. Oder wenn z.B. hypothetisch ein Hybridfahrzeug sich für entsprechend eingeschränkte Strecken temporär auf rein elektrischen Antrieb schalten liesse mit entsprechender Leistungseinbusse, um den Spielregeln für diese Strecken zu genügen.

Du hingegen möchtest ein nicht technisch zugelassenes und nicht versichertes Pedelec via Schalter heimlich zum S-Pedelec machen - das ist etwas völlig anderes - vergleichbar damit, wenn Du mit einem frisierten, nicht getüvten und nicht zugelassenem Auto ohne Kennzeichen am Strassenverkehr teilnimmst. Mit entsprechenen Konsequenzen für Strafzettel und die Haftung im Schadensfall. Verstehst Du den Unterschied?

Re: Coboc eCycle

Verfasst: So Sep 13, 2015 10:07 am
von Motte
Moin Peter
ich hab eigentlich ein erfülltes Leben. Ich muss im Internet keine Diskussionen gewinnen. Ich hab nur was dagegen, dass sich Menschen ins Unglück stürzen, weil ihnen vorher die Risiken ihres Handelns nicht bekannt waren. Und deshalb melde ich mich in den wenigen Foren, in denen ich unterwegs bin, zu Wort, wenn ich den Eindruck habe, dass da jemand eine (für mich erkennbare) Gefahr verharmlost oder sie gar nicht erwähnt wird. So wie Emilemil das bei der Mechanik erkennt, erkenne ich die Fallstricke halt eher auf dem juristischen Parkett. Wenn jemand meint, dass er sein Pedelec manipulieren muss um daraus ein Bike zu machen, das in die Kategorie S- Pedelec gehört, dann soll er das tun. Dann aber bitte in dem Bewusstsein, was an Ärger aufkommen kann (nicht zwangsläufig muss), wenn es beim Fahren mal schief geht. Die Rechtsgebiete, die dabei berührt werden stehen in dem verlinkten Thread des Rechtsanwaltes - sie auf das S- Pedelec zu übertragen sollte jedem gelingen. Es betrifft die Schuldfrage (z.B. Fortfall des Rechts den Radweg benutzen zu dürfen), die Haftungsverteilung, Strafrechtliche Belange - wie "Fahren ohne Führerschein" und kann dazu führen, dass man nach einem (logischerweise nicht gewollten) Personenschaden ganz schön tief in der finanziellen Klemme sitzt. Mögliche Bußgelder bei normalen Kontrollen - wenn es denn überhaupt auffällt - sind dagegen Peanuts. Ansonsten - http://www.adfc.de/pedelecs/recht/recht ... lec-fahrer. Wer sich in Kenntnis dieser Lage dafür entscheidet, bitte - ich kann (und will) ihn nicht dran hindern. Für mich ist das Thema damit hier auch durch. Ist eh ein Randthema. E- Bikes knattern vermutlich nicht genug um für größere Zielgruppen interessant zu sein.

Ansonsten begrüße ich alles, was die Grupper der Radfahrer - insbesondere der Alltagsradfahrer - weiter wachsen lässt. Es hilft die Zukunft fahrradfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören auch solche "Designräder" wie Du sie hier in dem Thread vorgestellt hast.

Zum Tübinger OB:
Da reicht die Freigabe des Radwegs für S- Pedelec. Daran wird es sicher nicht scheitern.
Rasen und Drängeln können Radfahrer auch ohne E-Bike (jedenfalls außerhalb des Schwabenlandes). Wüsste jetzt nicht, warum man da einen solchen Aufwand mit einem "Schalter" treiben muss. Wenn die Leute aufeinander zu wenig Rücksicht nehmen muss halt die Polizei wieder ran. Ansonsten (als - für mich logische Konsequenz "genervter radfahrender Kehrwochenliebhaber" nach dem Drosselungsschalter) droht gleich der zweite Schritt - "Geschwndigkeitsbegrenzung auf Radwegen" - das würde mir gerade noch fehlen :roll:

Re: Coboc eCycle

Verfasst: So Sep 13, 2015 11:03 am
von berlinonaut
Motte hat geschrieben: droht gleich der zweite Schritt - "Geschwndigkeitsbegrenzung auf Radwegen" - das würde mir gerade noch fehlen :roll:
Haben wir doch schon standardmässig: innerorts 50 km/h, ausserorts 100 km/h. ;) (falls nicht durch Schilder weiter eingeschränkt).

Re: Coboc eCycle

Verfasst: So Sep 13, 2015 11:46 am
von Pibach
Motte hat geschrieben:Wenn jemand meint, dass er sein Pedelec manipulieren muss um daraus ein Bike zu machen, das in die Kategorie S- Pedelec gehört, dann soll er das tun. Dann aber bitte in dem Bewusstsein, ...
genau um diese Selbstverständlichkeit ging es bei der Diskussion hier aber nicht. Wie direkt in dem Posting vorher ja auch schon (wiederholt) hingewiesen.

Re: Coboc eCycle

Verfasst: So Sep 13, 2015 11:50 am
von Pibach
berlinonaut hat geschrieben: Du hingegen möchtest ein nicht technisch zugelassenes und nicht versichertes Pedelec via Schalter heimlich zum S-Pedelec machen...
Nein. Woher hast Du das?

Re: Coboc eCycle

Verfasst: So Sep 13, 2015 11:54 am
von Pibach
berlinonaut hat geschrieben: 2. Es geht um das Drosseln eines S-Pedelecs, ...
Das ist ein etwas ähnliches Beispiel, dass auch die Problematik der spontan umschaltbaren Unterstützungscharakteristik aufweist. Es besteht dabei, wie beschrieben, das Dilemma zwischen Anwendungsinteressen und Kontollinteressen, das in diesem Beispiel durch eine grüne LED gelöst werden soll. Andere Vorschläge überlegen z.B. einen elektronischen Fartenschreiber, um das nachzuweisen.

Re: Coboc eCycle

Verfasst: So Sep 13, 2015 11:55 am
von derMac
berlinonaut hat geschrieben:
Motte hat geschrieben: droht gleich der zweite Schritt - "Geschwndigkeitsbegrenzung auf Radwegen" - das würde mir gerade noch fehlen :roll:
Haben wir doch schon standardmässig: innerorts 50 km/h, ausserorts 100 km/h. ;) (falls nicht durch Schilder weiter eingeschränkt).
Die 50 km/h innerorts gelten nur für Kraftfahrzeuge - also alles ab S-Pedelelc. Ein Radfahrer darf prinzipiell schneller sein, muss sich jedoch an ausgeschilderte Begrenzungen halten. Allerdings wird man als Radfahrer mit über 50 bei einem Unfall fast immer eine unangepasste Geschwindigkeit vorgeworfen bekommen. Dieser Vorwurf besteht sehr schnell schon ab 20 - 25 km/h.

Mac

Re: Coboc eCycle

Verfasst: So Sep 13, 2015 1:05 pm
von berlinonaut
Pibach hat geschrieben:
berlinonaut hat geschrieben: Du hingegen möchtest ein nicht technisch zugelassenes und nicht versichertes Pedelec via Schalter heimlich zum S-Pedelec machen...
Nein. Woher hast Du das?
Von Dir.
Die Idee, ab und zu auch mal "illegal" etwas schneller unterwegs zu sein, spielt hier aber sicher mit rein. Das ist auch für Kontrollen kaum nachvollziehbar. Da nur recht moderat unterstützt wird, müsste der Testfahrer dazu schon gut zutreten um auf >30km/h (also plus paar Toleranzprozente) zu kommen. Tacho ist auch nicht dran, erfordert also externe Geschwindigkeitsprüfung. Außerdem muss man erst mal den Schalter für die "offen" Option finden. Sowieso fällt das bei so einem Rad auch gar nicht auf, wenn man mit dem 35km/h fährt.
viewtopic.php?f=86&t=4097#p45018
Lt. Gesetzestext spricht nichts gegen so eine Umschaltung,
viewtopic.php?f=86&t=4097#p45023

Re: Coboc eCycle

Verfasst: So Sep 13, 2015 1:06 pm
von berlinonaut
Pibach hat geschrieben:
berlinonaut hat geschrieben: 2. Es geht um das Drosseln eines S-Pedelecs, ...
Das ist ein etwas ähnliches Beispiel, dass auch die Problematik der spontan umschaltbaren Unterstützungscharakteristik aufweist. Es besteht dabei, wie beschrieben, das Dilemma zwischen Anwendungsinteressen und Kontollinteressen, das in diesem Beispiel durch eine grüne LED gelöst werden soll. Andere Vorschläge überlegen z.B. einen elektronischen Fartenschreiber, um das nachzuweisen.
Ok, Du verstehst den Unterschied nicht.

Re: Coboc eCycle

Verfasst: So Sep 13, 2015 1:11 pm
von berlinonaut
derMac hat geschrieben: Die 50 km/h innerorts gelten nur für Kraftfahrzeuge - also alles ab S-Pedelelc. Ein Radfahrer darf prinzipiell schneller sein, muss sich jedoch an ausgeschilderte Begrenzungen halten. Allerdings wird man als Radfahrer mit über 50 bei einem Unfall fast immer eine unangepasste Geschwindigkeit vorgeworfen bekommen. Dieser Vorwurf besteht sehr schnell schon ab 20 - 25 km/h.
Ich hatte es fast vermutet. D.h. mit Rad, Pferd oder Kettcar dürfte ich theoretisch mit 100 Sachen durch die Stadt kacheln. :lol: Das Fehlen einer Geschwindigkeitsvorschrift ist ja insofern logisch, weil bei diesen Fahrzeugen kein Geschwindigkeitsmesser vorgeschrieben ist und wohl eher niedrige geschwindigkeiten vermutet werden. Der Rest ergibt sich dann aus §1 StVo https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html